Zitat von endar
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Die Forderung des BVerfG nach einer Einzelfallprüfung dürfte beim bedingungslosen Grundeinkommen anders zu beurteilen sein, da dies ja nicht einer Bedürftigkeitsprüfung unterliegt. Was bestehen bleiben müsste wären Zuschüsse für Mehrbedarf, wenn beispielsweise jemand eine Behinderung hat.
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