Also nu pass mal auf Endar, ich lass mich von dir nicht als Verantwortungslos oder leichtsinnig betiteln bzw als dumm bezeichnen und fordere daher eine Entschuldigung. Für Aussagen wie diese bzw ähnliche hast du diesen Thread nämlich shconmal dicht gemacht. Also miß dich am eigenen Maß.
Selbstverständlich kann ich nicht beurteilen ob der Bescheid korrekt ist oder nicht aber darauf kommt es gar nicht an. Einzig und allein die Einschätzung von Tucker ist wichtiger. Wenn Tucker sagt das Geld reicht nicht und die ARGE sagt es muß reichen steht ihr der Weg des Widerspruchverfahrens offen. Und wenn der Widerspruch seitens der ARGE abgelehnt wird kann sie mit eben dieser Begründung vor das Sozialgericht ziehen. Selbstverständlich kann sie auf die einstweilige Verfügung zur Zahlungsverflichtung der ARGE verzichten, aber sie kann Klage erheben. Und das ist definitv kostenfrei.
Das was du da vorschlägst, sich zu informieren und das Gericht nicht zu bemühen weil man unwissend ist, ist genau der Grund warum tausende Bescheide zu niedrig ausfallen und es nie jemand merkt. Die Leute trauen sich einfach nicht vor Gericht zu gehen. Wenn ich einen Standpunkt vertrete, die ARGE einen anderen und wir können uns im Gespräch nicht einigen hat der Gesetzgeber nicht umsonst das Widerspruchsverfahren vorgesehen um das Problem zu lösen. Und an dessen Ende, wenn beide Parteien keine Einigung finden, steht nunmal die Klage. Und Klage kann man vorsorglich einlegen, ob man weiß das man im Recht ist spielt keine Rolle. Es kommt auf das Gefühl an falsch behandelt zu werden.
Tucker, ich kann dir echt nur raten, mach einen Widerspruch zum Bescheid, wenn der länger als 4 Wochen zurückliegt beantrage eine Überprüfung des Bescheides. In jedem Fall geh dann mit einer Kopie deines Antrages und dem Originalbescheid zum Sozialgericht und stell Antrag auf einstweilige Rechtshilfe (so nennt sich das glaub ich richtig) und verdonner damit das Amt deinen Widerspruch / Antrag auf Überprüfung schnell zu bearbeiten da dir das Wasser bis zum Hals steht. Wenn die ARGE den Widerspruch ablehnt dann geh damit zur ARGE und klage dagegen. Das Recht hast. Ob du schlußendlich Recht bekommst oder nicht liegt im Ermessen des Gerichts, aber du mußt auch für dich kämpfen, das Gespräch mit dem ARGE Leiter ist ein guter Anfang, aber wenn die nicht wollen, dann zieh vor Gericht. Denn nur durch Wissensaneignung, Beschwerden bei der ARGE oder Reden im Allgemeinen wird sich deine Lage nicht ändern.
Selbstverständlich kann ich nicht beurteilen ob der Bescheid korrekt ist oder nicht aber darauf kommt es gar nicht an. Einzig und allein die Einschätzung von Tucker ist wichtiger. Wenn Tucker sagt das Geld reicht nicht und die ARGE sagt es muß reichen steht ihr der Weg des Widerspruchverfahrens offen. Und wenn der Widerspruch seitens der ARGE abgelehnt wird kann sie mit eben dieser Begründung vor das Sozialgericht ziehen. Selbstverständlich kann sie auf die einstweilige Verfügung zur Zahlungsverflichtung der ARGE verzichten, aber sie kann Klage erheben. Und das ist definitv kostenfrei.
Das was du da vorschlägst, sich zu informieren und das Gericht nicht zu bemühen weil man unwissend ist, ist genau der Grund warum tausende Bescheide zu niedrig ausfallen und es nie jemand merkt. Die Leute trauen sich einfach nicht vor Gericht zu gehen. Wenn ich einen Standpunkt vertrete, die ARGE einen anderen und wir können uns im Gespräch nicht einigen hat der Gesetzgeber nicht umsonst das Widerspruchsverfahren vorgesehen um das Problem zu lösen. Und an dessen Ende, wenn beide Parteien keine Einigung finden, steht nunmal die Klage. Und Klage kann man vorsorglich einlegen, ob man weiß das man im Recht ist spielt keine Rolle. Es kommt auf das Gefühl an falsch behandelt zu werden.
Tucker, ich kann dir echt nur raten, mach einen Widerspruch zum Bescheid, wenn der länger als 4 Wochen zurückliegt beantrage eine Überprüfung des Bescheides. In jedem Fall geh dann mit einer Kopie deines Antrages und dem Originalbescheid zum Sozialgericht und stell Antrag auf einstweilige Rechtshilfe (so nennt sich das glaub ich richtig) und verdonner damit das Amt deinen Widerspruch / Antrag auf Überprüfung schnell zu bearbeiten da dir das Wasser bis zum Hals steht. Wenn die ARGE den Widerspruch ablehnt dann geh damit zur ARGE und klage dagegen. Das Recht hast. Ob du schlußendlich Recht bekommst oder nicht liegt im Ermessen des Gerichts, aber du mußt auch für dich kämpfen, das Gespräch mit dem ARGE Leiter ist ein guter Anfang, aber wenn die nicht wollen, dann zieh vor Gericht. Denn nur durch Wissensaneignung, Beschwerden bei der ARGE oder Reden im Allgemeinen wird sich deine Lage nicht ändern.
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