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Steuererstattungen vom Finanzamt werden aufs Alg II angerechnet. Also erzähle bitte nicht solchen Mist.
Von der Einkommensteuererklärung sprach ich nicht, ich sprach davon, dass Aufstocker pro Monat, aufgrund des Freibetrages, i.d.R. durchaus einen Betrag von weit über 200,- € (in meinem Beispiel waren es 260,- €) mehr in der Tasche haben, als arbeitslose ALG II-Empfänger.
Und selbst wenn dem nicht so wäre: Es gibt immer noch nicht genug freie Arbeitsplätze für alle Arbeitslosen.
Dem habe ich nie widersprochen. Aber zu behaupten, Aufstocker hätten weniger Geld als arbeitslose ALG II-Empfänger ist nun mal fachlich falsch und ist reiner Populismus, der nur dazu dient, Geringverdiener gegen Arbeitslose aufzuhetzen.
Natürlich sind Billigjobs nicht das "Gelbe vom Ei" und ich bin sogar gegen diese staatlich subjentionierte Ausbeutung von Menschen. Aber Fakt ist, dass Aufstocker spürbar mehr Geld pro Monat zur Verfügung haben, als Arbeitslose, die nur vom ALG II leben müssen.
Beireits bei einem 400,-Job- kämen da 160,- € mehr pro Monat raus. Aber sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sollten da deutlich drüber liegen und da sind 260,- € keineswegs unrealistisch.
Du scheinst da aber sehr lernresistent zu sein, was?
Keineswegs, obwohl ich mich über die Lernresistenz hier schon wundere.
Denn, ich selbst war übergangsweise ein Aufstocker und erhielt vom Finanzamt aufgrund meines Lohnsteuerjahresausgleiches eine Rückerstattung. Diese lag noch unter dem Betrag, den ich pro Monat als Aufstocker mehr bekam, im Vergleich zu ALG II.
Noch ein Hinweis: Wenn sich jemand nach einer kurzen Erwerbstätigkeit wieder beim Jobcenter arbeitslos melden muss (was leider all zu oft geschiet), kann er m.K. nach nicht so ohne Weiteres zur Vorlage der Bescheides des Finanzamtes (die Einkommensteuererklärung betreffend) gezwungen werden. Das ALG II unterliegt nämlich nicht dem Progressionsvorbehalt und somit ist die Abgabe des Einkommensteuererklärung in solchen Fällen freiwillig. Dies hebelt auch das SGB II nicht aus.
Arbeitslose zahlen keine Steuern!Sowie keine Sozialbagaben !Und genau daraus ist die Schmeflage der öffentlichen Kassen enstanden. Ich hab seitdem ich arbeitslos bin(seit 2005)keinen Cent Steuer gezahlt! Stellt mehr leute ein, rationalisiert nicht, qualifiziert die Arbeiltslosen(bisher ist mir weder eine Arbeit noch eine (Weiter)Qualifizierung angeboten worden!) Dann sind die Arbeitsplätze da!
Dann haben wir mehr Staat in der Wirtschaft, und dagegen ist auch jeder.
Und wie soll ein Arbeitsloser Steuern und Sozialabgaben zahlen? Du bist ja lustig
Also, ich zahlte als Arbeitsloser aber sehr wohl Steuern. Zwar keine Lohnsteuern (wie auch?), aber sehr wohl die Mehrwertsteuer.
So kann doch die Stromrechnung, welche vom Regelsatz finanziert werden muss, Arbeitslose ganz schön in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Als ich da mal auf der Rechnung darauf achtete, wie hoch dabei alleine der Anteil für die Mehrwertsteuer war, wurde mir klar, wie erdürckend diese Steuerlast gerade für Arbeitslose sein kann.
Um Steuern kommen wir nicht herum, weder beim Autofahren, noch beim Einkaufen. Dazu genügt es bereits, hier im Forum zu posten und so seine Stromkosten zu steigern.
Von der Einkommensteuererklärung sprach ich nicht, ich sprach davon, dass Aufstocker pro Monat, aufgrund des Freibetrages, i.d.R. durchaus einen Betrag von weit über 200,- € (in meinem Beispiel waren es 260,- €) mehr in der Tasche haben, als arbeitslose ALG II-Empfänger.
Du vergisst die höheren Ausgaben, die man hat, wenn man arbeiten geht und sei es nur das Fahrgeld.
Oder die ganzen Schikanen von Seiten des Jobcenters. Falsche Bescheide, ständig die Aufforderung, eine besser bezahlte Stelle zu suchen und wenn man dann 40 und mehr Stunden ackert, ist es nochmal so viel Extra Belastung.
Dem habe ich nie widersprochen. Aber zu behaupten, Aufstocker hätten weniger Geld als arbeitslose ALG II-Empfänger ist nun mal fachlich falsch und ist reiner Populismus, der nur dazu dient, Geringverdiener gegen Arbeitslose aufzuhetzen.
Das habe ich ja auch nicht behauptet. Aber viel mehr Geld haben sie auch nicht, weil halt fast alles angerechnet wird.
Natürlich sind Billigjobs nicht das "Gelbe vom Ei" und ich bin sogar gegen diese staatlich subjentionierte Ausbeutung von Menschen. Aber Fakt ist, dass Aufstocker spürbar mehr Geld pro Monat zur Verfügung haben, als Arbeitslose, die nur vom ALG II leben müssen.
Beireits bei einem 400,-Job- kämen da 160,- € mehr pro Monat raus. Aber sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sollten da deutlich drüber liegen und da sind 260,- € keineswegs unrealistisch.
Spürbar ganz sicher nicht, denn sonst müssten sie ja nicht aufstocken. Spürbar wäre, wenn sie weg vom Amt wären mit ihrem Verdienst.
Keineswegs, obwohl ich mich über die Lernresistenz hier schon wundere.
Denn, ich selbst war übergangsweise ein Aufstocker und erhielt vom Finanzamt aufgrund meines Lohnsteuerjahresausgleiches eine Rückerstattung. Diese lag noch unter dem Betrag, den ich pro Monat als Aufstocker mehr bekam, im Vergleich zu ALG II.
Rechne mal aus, wie viel Fahrtkosten mehr du hattest, wie viel öfter die Waschmaschine laufen musste, wie viel mehr du für Essen und Trinken ausgegeben hast, für neue Kleidung, für Friseur...
Noch ein Hinweis: Wenn sich jemand nach einer kurzen Erwerbstätigkeit wieder beim Jobcenter arbeitslos melden muss (was leider all zu oft geschiet), kann er m.K. nach nicht so ohne Weiteres zur Vorlage der Bescheides des Finanzamtes (die Einkommensteuererklärung betreffend) gezwungen werden. Das ALG II unterliegt nämlich nicht dem Progressionsvorbehalt und somit ist die Abgabe des Einkommensteuererklärung in solchen Fällen freiwillig. Dies hebelt auch das SGB II nicht aus.
Muss nicht, sobald Einkommenssteuer gezahlt wird, eine Einkommenssteuer gemacht werden?
Also, ich zahlte als Arbeitsloser aber sehr wohl Steuern. Zwar keine Lohnsteuern (wie auch?), aber sehr wohl die Mehrwertsteuer.
So kann doch die Stromrechnung, welche vom Regelsatz finanziert werden muss, Arbeitslose ganz schön in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Als ich da mal auf der Rechnung darauf achtete, wie hoch dabei alleine der Anteil für die Mehrwertsteuer war, wurde mir klar, wie erdürckend diese Steuerlast gerade für Arbeitslose sein kann.
Deshalb ist der Regelsatz auch viel zu niedrig, weil die Berechnungen völlig an der Realität vorbei sind und mit Subventionen lieber Zeitarbeitsfirmen, Callcenter und andere Branchen (auch Amazon) unterstützt werden.
Um Steuern kommen wir nicht herum, weder beim Autofahren, noch beim Einkaufen. Dazu genügt es bereits, hier im Forum zu posten und so seine Stromkosten zu steigern.
Somit ist erwiesen: Auch Arbeitslose zahlen Steuern. In dem Fall die Märchensteuer.
Noch ein Hinweis: Wenn sich jemand nach einer kurzen Erwerbstätigkeit wieder beim Jobcenter arbeitslos melden muss (was leider all zu oft geschiet), kann er m.K. nach nicht so ohne Weiteres zur Vorlage der Bescheides des Finanzamtes (die Einkommensteuererklärung betreffend) gezwungen werden. Das ALG II unterliegt nämlich nicht dem Progressionsvorbehalt und somit ist die Abgabe des Einkommensteuererklärung in solchen Fällen freiwillig. Dies hebelt auch das SGB II nicht aus.
Was willst du eigentlich genau mit diesem Durcheinander sagen??? Du bringst da wohl einige Dinge durcheinander. Es geht nicht um einen evtl. Progressionsvorbehalt beim AlgII selbst.
Das Jobcenter wird viel mehr interessieren, ob insbesondere Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt wurde und ob hieraus eine Einkommenssteuererstattung entstehen könnte.
Als AlgII-Empfänger muss man nämlich sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz zu beenden.
Zitat aus dem SGB II:
"§ 2 Grundsatz des Forderns"
"(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen."
Das Jobcenter kann einen AlgII-Empfänger also mit dieser Gesetzesgrundlage auffordern, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben (egal wie kurz oder lang eine Erwerbstätigkeit war). Das Jobcenter wird dies in der Regel machen, wenn es davon Kenntnis hat, dass aufgrund von Einkünften (insbesondere Erwerbstätigkeit) mit einer Einkommenssteuerrückerstattung zu rechnen ist. Eine evtl. Einkommenssteuererstattung wird dann abzgl. der Freibetragspauschale in Höhe von 30.- EUR voll als Einkommen angerechnet. Ob die Einkommenssteuerrückerstattung anzurechnen ist, hängt aber dann auch noch maßgeblich vom Zufluss dieser ab (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 1 SGB II). D. h. fließt einem eine Erstattung während des AlgII-Bezugs zu, wird diese als Einkommen angerechnet, andersrum eben nicht.
"Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!" (Andi Möller) - "Und jetzt skandieren die Fans wieder: Türkiye, Türkiye. Was so viel heißt wie Türkei, Türkei." (Heribert Faßbender) - "Das war ein wunderschöner Augenblick als der Bundestrainer sagte: Komm Steffen, zieh deine Sachen aus, jetzt geht´s los!" (S. Freund) - "Ein Lothar Matthäus lässt sich nicht von seinem Körper besiegen, ein Lothar Matthäus entscheidet selbst über sein Schicksal." (L. Matthäus)
Und das Finanzamt wird da auch noch ankommen, dass eine Einkommenssteuererklärung zu machen ist.
Meines wissens ist die Einkommenssteuererklärung freiwillig. Da lauschte ich mal bei einem aufschlussreichen Gespräch unter Kollegen.
Ein anderer Kollege verhängte nämlich Sanktionen, wenn diese nicht vorgelegt wurden. Aber aus dem Gespräch konnte ich aber entnehmen, dass diese Praxis rechtswidrig ist, da Elos nicht so ohne weiteres zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung gezwungen werden können, da es ihnen frei steht, diese überhaupt zu machen. Daran ändert auch das SGB II nichts.
Aber nur, wenn sie zwischenzeitlich keinen Job hatten. Sobald Einkommenssteuer bezahlt wird, kriegt man die Aufforderung und das Jobcenter hakt da auch hinterher und drängelt.
Meines wissens ist die Einkommenssteuererklärung freiwillig. Da lauschte ich mal bei einem aufschlussreichen Gespräch unter Kollegen.
Ein anderer Kollege verhängte nämlich Sanktionen, wenn diese nicht vorgelegt wurden. Aber aus dem Gespräch konnte ich aber entnehmen, dass diese Praxis rechtswidrig ist, da Elos nicht so ohne weiteres zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung gezwungen werden können, da es ihnen frei steht, diese überhaupt zu machen. Daran ändert auch das SGB II nichts.
Natürlich kann einen das Jobcenter nicht zum Finanzamt persönlich hinschleifen. Aber das Jobcenter hat schon so seine Möglichkeiten, jemanden dazu zu bewegen, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben (fiktive Anrechnung aufgrund Schätzung der zu erwartenden Einkommenssteuerrückerstattung, Leistungsentziehung bzw. -minderung, Zahlungseinstellung, etc.). Gesetzliche Grundlagen bestehen zweifellos - dafür hat die Legislative schon gesorgt...
Die Frage ist halt auch immer, wieviel Arbeit sich das Jobcenter bzw. der einzelne Sachbearbeiter macht...
"Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!" (Andi Möller) - "Und jetzt skandieren die Fans wieder: Türkiye, Türkiye. Was so viel heißt wie Türkei, Türkei." (Heribert Faßbender) - "Das war ein wunderschöner Augenblick als der Bundestrainer sagte: Komm Steffen, zieh deine Sachen aus, jetzt geht´s los!" (S. Freund) - "Ein Lothar Matthäus lässt sich nicht von seinem Körper besiegen, ein Lothar Matthäus entscheidet selbst über sein Schicksal." (L. Matthäus)
Leider kann ich das Gespräch zwischen meinen Kollegen hier nicht als Quelle verlinken. Aber in diesem Fachgespräch hörte es sich ganz danach an, dass Elos, die für einige Monate gearbeitet haben und nun wieder arbeitslos sind, diese nicht vorlegen müssen.
Falls sie also dennoch sanktioniert werden, empfehle ich Widerspruch einzulegen und im Zweifelsfrei zu klagen. Oder um es mal anders zu formulieren: Ich vertraue einfach auf die fachliche Kompetenz meiner Kollegen.
Hier wird auch mal ein Blick darauf geworfen, dass die angebliche Verbesserung in der Regel tatsächlich eine Verschlechterung war. Rot-Grün hat sich hier wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert ...
"Die Wahrheit ist so schockierend, die kann man niemandem mehr zumuten." (Erwin Pelzig)
Ja ja ... rot-grün oder grün-rot ... alles werden sie vor der nächsten Wahl schön zu reden versuchen und keiner wird sich mehr erinnern, wer denn diesen H4-Wahnsinn geschaffen und dann auch noch verschlechtert hat. Peter Harz hat sch eingehend dazu geäußert, dass dies nicht seinem Grundprogramm mehr entspricht, was da so abgeht.
Bezüglich Verletzung der Grundrechte: Jeder Zwang verletzt zunächst einmal die Grundrechte auf freie Persönlichkeits- und Willensentscheidungen.
Fachwissen von Arbeitsvermittlern und Fallmanagern: Was schlimmeres gibt es gar nicht! Die wenigsten dieser Leute, denen man für Hilfsbedürftige die Verantwortung überträgt, haben von den vielfältigen Berufsbildern auch nur eine leise Ahnung davon ... das Einzige was diese Leute wirklich beherrschen ist, die Zeitarbeitsfirmen zu sponsoren und hilfsbedürftige Menschen zu erniedrigen.
Zum Thema Es gibt genug Arbeit: Sicher, es gibt in der Tat genug Arbeit ... nur nicht jede Arbeit befindet sich dort wo sich die Arbeitslosen befinden und nicht jede Arbeit entspricht dem Können der Arbeitssuchenden. Mit anderen Worten: Was nützt ein Akademikerjob, wenn ich nur einen Ungelernten zur Verfügung habe und was nützt ein Job bei der Müllabfuhr, wenn ein Akademiker verfügbar ist?
Fazit: Es gibt vermutlich genau so viele freie Stellen wie Arbeitssuchende, aaaber ... Freie Stellen und Arbeitssuchende passen nicht zusammen.
Und wer jammert, dass die Wenigen die arbeiten die Hartz4-ler unterstützen müssten, dem sei gesagt, dass er vom Steuersystem wohl auch noch nichts gehört hat? Das bisschen Lohn- und Einkommenssteuer macht noch lange keinen Sozialstaat... und wer glaubt, die Hartz4-ler würden keine Steuern zahlen, der hat einfach verpennt!
Also bitte, nicht immer auf den Hilfsbedürftigen herumhacken ... die machen die Politik nicht!
Ich hab seit 2005 ALK I & 2 bezogen.Davon habe ich keinen Cent Steuern bezahlt. Noch nie! Ausser denen die auf Waren drauf sind. Und was ich brauchte habe ich mir in der Tafel geholt.(die kriegt gespendete Waren , oft abgelaufen) (ab 08)Vorher im Diakonieladen ..
From the far Antares Nebula to the moons of Kherex 3
We fight our klingon battles as on Space on Air and See. First to fight for right and freedom then to keep our honour clean. We are proud to claim the Tilte of Imperial Marine! TD
Zum Thema Es gibt genug Arbeit: Sicher, es gibt in der Tat genug Arbeit ... nur nicht jede Arbeit befindet sich dort wo sich die Arbeitslosen befinden und nicht jede Arbeit entspricht dem Können der Arbeitssuchenden. Mit anderen Worten: Was nützt ein Akademikerjob, wenn ich nur einen Ungelernten zur Verfügung habe und was nützt ein Job bei der Müllabfuhr, wenn ein Akademiker verfügbar ist?
Fazit: Es gibt vermutlich genau so viele freie Stellen wie Arbeitssuchende, aaaber ... Freie Stellen und Arbeitssuchende passen nicht zusammen.
Wo ich dir sonst zustimme, muss ich hier widersprechen: Es gibt NICHT genug Arbeitsstellen für Arbeitslose, selbst wenn diese so verteilt werden, damit alles passt.
Es gibt nicht genug freie Stellen.
Die, welche bei den Argen und Jobcenter gemeldet sind, sind oftmals Schein-Angebote von Zeitarbeitsfirmen, um die Bewerberpools zu füllen. Ein Job steckt nicht dahinter.
@Skollo
Wenn es genug freie Stellen gäbe, hätten wir weniger Geringverdiener oder Zeitarbeiter, und die ARGEN könnten mehr Jobs vermitteln, statt viele in Maßnahmen zu stecken.
"A life is like a garden. Perfect moments can be had, but not preserved, except in memory. " (Leonard Nimoy)
Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen. (Seneca)
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