Falls jemand Schulden und noch kein P-Konto hat:
Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto
Ab 1.1.2012 gibts nur noch Pfändungsschutz für Arbeitslose, wenn sie das P-Konto haben, wofür die Banken und Sparkassen allerdings Gebühren verlangen.
Alle anderen Konten können - selbst wenn der Alg II Betrag unter der Pfändungsfreigrenze ist - gepfändet werden.
Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich ab 2012 nur noch auf Arbeitseinkommen.
Pfändungsschutz ab 2012 ausschließlich mit einem P-Konto
Ab 1.1.2012 gibts nur noch Pfändungsschutz für Arbeitslose, wenn sie das P-Konto haben, wofür die Banken und Sparkassen allerdings Gebühren verlangen.
Alle anderen Konten können - selbst wenn der Alg II Betrag unter der Pfändungsfreigrenze ist - gepfändet werden.
Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich ab 2012 nur noch auf Arbeitseinkommen.
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