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    Also im april 20 Euro mehr. Dann sind wir reich. /ironie


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Bethany Rhade schrieb nach 6 Stunden, 43 Minuten und 28 Sekunden:

    Das Bundessozialgericht mal wieder:

    Zum Leben nicht wichtig - ein Kommentar zum aktuellen Hartz-IV-Urteil des Bundessozialgerichts - HNA-Meinung - Politik - Nachrichten - HNA Online

    Urteil: Fernseher sind keine Hartz-IV-Leistungen - Weitere Meldungen - FOCUS Online

    BSG: Kein Fernseher für Langzeitarbeitslose - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE

    Es ging um ein gebrauchtes Gerät für einen ehemals Obdachlosen, der nun eine 17 m² Bruchbude gekriegt hat. (Wie war nochmal die Mindestgröße für einen Stall für Pferde?)

    Dafür dürfen dann Elite-Leute, die mal Hartz 4 Beziehen, ihre private Krankenversicherung finanziert kriegen:

    BSG: Bezieher von Arbeitslosengeld II hat Anspruch auf private Krankenversicherung - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE
    Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 25.02.2011, 20:04. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

    Kommentar


      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
      Und ? Wo ist das Problem ? Ich hab seit Jahren kein Fernseher und komm gut damit zurecht. Läuft doch eh nur Müll.
      Im Übrigen ist eine Pferdebox abhängig von der Größe des Pferdes, für sehr große Pferde gilt 13m² etwa als Mindestgröße, für den Durchschnitt tuts auch 11m². Im Vergleich dazu hat Karlsruhe entschieden, dass eine Gefängniszelle mindestens 12m² umfassen um, oder 16m³ Luftraum haben muß, um als menschenwürdig bezeichnet zu werden.

      Dafür dürfen dann Elite-Leute, die mal Hartz 4 Beziehen, ihre private Krankenversicherung finanziert kriegen:

      BSG: Bezieher von Arbeitslosengeld II hat Anspruch auf private Krankenversicherung - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE
      Es ist hier ja nun nicht so als würde er die jetzt ständig nutzen. Er hat es nur nicht geschafft vor dem Erhalt von ALGII aus der privaten in eine gesetzliche zu wechseln. Der Zeitraum für den Wechsel bekommt er von der ARGE finanziert. Find ich jetzt nicht so dramatisch. Da gibts schlimmere Dinge die man abschaffen sollte.
      Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
      Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
      Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
      und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

      Kommentar


        Versucht mal, aus ner privaten in ne gesetzliche zu kommen. Ist mitunter fast unmöglich. (Ich kenns aus dem Bekanntenkreis.)


        Mich nervt im moment, dass die Arbeitsagentur scheinbar vergessen hat, dass der Februar nur 28 Tage hat. Ich habe bisher weder mein Fahrgeld (was eigentlich immer ein paar Tage vorher da sein soll) noch das andere Geld aufm Konto und bin dadurch nun schon fast 60 Euro in den Miesen, zumal die ersten Rechnungen schon vom Konto abgebucht wurden. Will nicht wissen was wird, wenn da bis Montag immer noch nichts drauf ist.
        Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

        Kommentar


          Zur PkV will ich auch was sagen:
          Ich finde die Übernahme der beiträge dafür vom Amt durchaus gerechtfertigt.
          Wenn jemand lange zeit Privat versichert war hat er sich jede menge "Vorteile" erarbeitet und mit viel Beiträgen "erspart",diese komplett aufzugeben nur weil man jetzt vielleicht zeitweise Harz IV beziehen muss,wäre eine schier unzumutbare Finanzielle Einbuße,zumal ja noch dazu kommt,das man wenn einmal "raus" aus der PKV zu den gleichen Konditionen nie mehr reinkommt.
          Mein Cousin ist selbständiger handelsvertreter und als solcher Privat versichert und das schon seit 30jahren (er ist jetzt 46 ) ...wenn sein "Auftraggeber" morgen Pleite macht,müsste er auch erstmal H4 beantragen ,weil ein selbständiger ja nicht "Arbeitslos" werden kann. Wenn der dann deswegen seine PKV kündigen müsste,das wäre der schiere Wahnsinn,denn die fängt wegen der "angesparten" Beiträge im tarif grade jetzt an sich zu rentieren,von solchen Leistungen träumt man heutzutage nur noch und vom Beitrag sowieso..würde er also nur wegen vielleicht 3Monaten H4 das ganze kündigen müssen,wäre das alles weg...
          .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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            @ Thor: Ist ja schön und nett, wenn du dich gegen TV entscheidest, du wirst dann aber sicher Radio und Pc haben. Der Mann, der das Geld für einen gebrauchten (!) TV wollte, hatte aber beides nicht. Woher soll er sich informieren, was auf der Welt passiert? Doof bleiben? (Und jetzt bitte nicht die Klischees, dass jeder Arbeitslose bloß Gerichtsshows etc schaut.) Zeitungen sind auf die Dauer zu teuer und hier ist nur ein geringer Teil im Satz enthalten.

            Ich sags nochmal: Es geht um keinen HD Flat, sondern einen gebrauchten TV.

            Und wegen der PKV und den aufgesparten Beiträgen: Es wurden viele Arbeitslose dazu verdonnert, ihre Lebensversicherung aufzukündigen und zu verbrauchen. Also Beiträge, die fürs Alter gedacht waren. (Da war das mit der privaten Rentenversicherung ja noch im Babyalter.) Und jemand, der arbeitslos wird, über 200 Euro Krankenversicherung zu zahlen, aber einem Obdachlosen einen gebrauchten TV zu verweigern, also das ist schon Hammer.

            Ich halte ja generell von der Zwei Klassen Medizin nichts, aber dann sollten solche Vorzüge auch für andere Arbeitslose gelten.

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              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Und wegen der PKV und den aufgesparten Beiträgen: Es wurden viele Arbeitslose dazu verdonnert, ihre Lebensversicherung aufzukündigen und zu verbrauchen. Also Beiträge, die fürs Alter gedacht waren. (Da war das mit der privaten Rentenversicherung ja noch im Babyalter.) Und jemand, der arbeitslos wird, über 200 Euro Krankenversicherung zu zahlen, aber einem Obdachlosen einen gebrauchten TV zu verweigern, also das ist schon Hammer.

              Ich halte ja generell von der Zwei Klassen Medizin nichts, aber dann sollten solche Vorzüge auch für andere Arbeitslose gelten.
              Bei der PKV kommt ja kein Guthaben raus beim kündigen,ist also mit einer "Kapital"versicherung wie lebens/Rentenversicherung nicht vergleichbar.
              bei der KV werden "Guthaben" angespart um im Alter ,wenn man das Ding oft in Anspruch nehmen muss, die Beiträge "niedrig" zu halten,die sog. "Altersrückstellung"...und die ist weg wenn man die KV kündigen muss.
              (Jetzt die ganze "Tarifierung" eines PKV Tarifes aufzudröseln und zu erklären würde wohl zu weit führen)
              .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                Ehrlich gesagt, diese Zweiklassenmedizin könnten sie abschaffen. Aber dass Arbeitslose dann auch noch bevorzugt behandelt werden und Privatpatienten bleiben dürfen (Kündigung ist ja nicht in Sicht) und andere dürfen dann weiterhin Klasse 2 sein, gleiches gilt für Leute, die arbeiten gehen, ist das einfach eine Sauerei.

                Und bei einem gebrauchten TV machen sie so einen Tertz.

                Kommentar


                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  Ehrlich gesagt, diese Zweiklassenmedizin könnten sie abschaffen.
                  Nur mal so zur Klarstellung: Eine s.g. "Zweiklassenmedizin" hat es schon immer gegeben und wir es auch immer geben, denn selbst wenn alle in einer "Bürgerversicherung" wären, gäbe es immer noch ausreichend viele Menschen, die mal eben ihre Geldbörse zücken und alles selbst bezahlen. Solange es die private KRankenversicherung gibt, ist diese (zumeist höherwertige) medizinische Versorgung jedoch tatsächlich für (fast) alle erreichbar, sofern sie sich privat Voll- bzw. Zusatzversichern. Durch einen Wegfall der PKV gäbe es dann erst wirklich die "Zweiklassenmedizin", die hier von manch einem angeprangert wird.

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                    Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                    Versucht mal, aus ner privaten in ne gesetzliche zu kommen. Ist mitunter fast unmöglich. (Ich kenns aus dem Bekanntenkreis.)


                    Mich nervt im moment, dass die Arbeitsagentur scheinbar vergessen hat, dass der Februar nur 28 Tage hat. Ich habe bisher weder mein Fahrgeld (was eigentlich immer ein paar Tage vorher da sein soll) noch das andere Geld aufm Konto und bin dadurch nun schon fast 60 Euro in den Miesen, zumal die ersten Rechnungen schon vom Konto abgebucht wurden. Will nicht wissen was wird, wenn da bis Montag immer noch nichts drauf ist.
                    Ist das nicht geändert worden, dass die gesetzlichen Krankenkassen jeden zu übernehmen haben? Auch Privatpatienten?

                    Und ansonsten könnte man die PKV ja ruhen lassen, bis derjenige wieder Arbeit hat oder sich selbständig macht.

                    Ist dein Februar Geld da?

                    Kommentar


                      Theorie & Praxis sind halt zweierlei. Ganz einfach gehts wohl noch immer nicht.

                      Jupp, Geld kam auf den letzten Drücker, am 28. Ämter... *grmpf*
                      Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

                      Kommentar


                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Ist das nicht geändert worden, dass die gesetzlichen Krankenkassen jeden zu übernehmen haben? Auch Privatpatienten?
                        Nein, das ist falsch. Es gibt sicherlich Ausnahmekonstellationen, aber grundsätzlich nimmt die GKV keinen PKV-Versicherten mehr zurück.

                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Und ansonsten könnte man die PKV ja ruhen lassen, bis derjenige wieder Arbeit hat oder sich selbständig macht.
                        Das geht auch nicht mehr, da unter Ulla "Unfähig" Schmidt die Pflicht zu Versicherung eingeführt wurde. Also ein ZWang zur Versicherung, der dann als "Und nun hat jeder Mensch eine Versicherung, ist das nicht schön" verkauft wurde. Ob Menschen sich diese Versicherung dann auch leisten können, wurde nie hinterfragt.

                        In diesem Sinne kann man nur dann eine private Vollkostenversicherung auf Anwartschaft setzen, wenn man anderweitig, also in der GKV, versichert ist. Eine reine Anwartschaft ohne bestehender Vollversicherung (sei es GKV oder PKV) ist nicht möglich.

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                          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                          Ist dein Februar Geld da?
                          Zitat von TimeGypsy Beitrag anzeigen
                          Jupp, Geld kam auf den letzten Drücker, am 28. Ämter... *grmpf*
                          Ich will ja nicht klugscheißen, aber es ist das Geld für März. Das Job-Center zahlt immer im Voraus.

                          ...Und eine Buchung am 25. wäre doch reichlich verfrüht.
                          "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

                          "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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                            Ja, jetzt zählen wir Erbsen.

                            Übrigens muss jetzt jeder Arbeitslose ein juristischer Vollprofi sein, dann bei zukünftigen Sanktionen wird es wohl keine Rechtsfolgebelehrungen mehr geben.

                            Behördliche Entscheidungen müssen sonst immer mit Rechtsfolgebelehrung erfolgen, egal ob Kindergeldbescheid, Bescheid vom Finanzamt, Wohngeldbescheid oder in der Art.

                            Aber für Arbeitslose wird das jetzt gestrichen. Angeblich soll es dann in den Argen Aushänge geben und Infoblätter.

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                              Ich glaube du verwechselst da was.

                              Die Rechtsfolgenbelehrung ging bisher einer Sanktion voraus. Dem Hilfeempfänger musste explizit mitgeteilt werden, welches Verhalten eine Sanktion nach sich zieht.

                              Dies wird jetzt wegfallen mit dem Hinweis auf die Aushänge bzw. Infoblätter. Es kann also sanktioniert werden, ohne das zuvor eindringlich jeder Sanktionstatbestand schriftlich (z.B. per Eingliederungsvereinbarung) fixiert wurde.

                              Der Sanktionsbescheid wird aber weiterhin eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Hierbei handelt es sich um den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten sich gegen das Verwaltungshandeln zu wehren.

                              Ich glaube aber kaum, dass diese Neuregelung hilft die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Es handelt sich hier allein um eine Kostensenkungsmaßnahme. Im allgemeinen Rechtsverkehr schützt zwar Unwissenheit vor Strafe nicht, aber gerade in der Arbeitsvermittlung sollten individuelle Ziele vereinbart werden. Nur wenn diese nicht eingehalten werden, erachte ich eine Sanktion für sinnvoll.
                              "Der Deutsche hat an und für sich eine starke Neigung zur Unzufriedenheit. Ich weiß nicht, wer von uns einen zufriedenen Landsmann kennt." - Otto von Bismarck

                              "Uns, dem deutschen Volke, sind die großen Ideale zu dauernden Gütern geworden, während sie anderen Völkern mehr oder weniger verloren gegangen sind. Es bleibt nur das deutsche Volk übrig, das an erster Stelle berufen ist, diese großen Ideen zu hüten, zu pflegen, fortzusetzen." - Kaiser Wilhelm II.

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                                Ich glaube, jetzt verwechselt du was.

                                Woher soll der Arbeitslose wissen, was sanktioniert wird? Er muss doch mitgeteilt kriegen, was ihm vorgeworfn wird,

                                Aus einem anderen Board:

                                Sankionen.
                                Diese werden massiv verschärft.
                                ZITAT 31 SGB II beschreibt die Pflichtverletzungen, § 31 a SGB II enthält die Sanktionsfolgen und § 31 b SGB II gibt deren Dauer an. § 32 SGB II regelt die Meldeversäumnisse.
                                Für eine Sanktion nach § 31 SGB II ist es nun nicht mehr zwingend notwendig, dem Betroffenen eine schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen zukommen zu lassen. Ausreichend ist, dass der Erwerbsfähige Kenntnis über die Rechtsfolgen hatte, § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II. Eine solche Kenntnis kann die SGB II Behörde durch ein Merkblatt erreichen, dass sie dem Leistungsempfänger aushändigt oder auch lediglich öffentlich aushängt.ZITAT ENDE
                                Ja witzig.
                                Wie soll ein Arbeitsloser denn ausreichend Kenntnis über die Rechtsfolgen haben, wenn er keine Rechtsfolgebelehrung hatte?
                                Das dient doch nur der einfacheren Schikane.
                                Ach ja, ein Merkblatt ist ja ausreichend, irgendwo in der Behörde versteht sich.
                                Aber dazu komme ich noch später im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht und Sozialgericht.

                                ZITAT Für die Feststellung der Sanktion nach der Pflichtverletzung hat das Jobcenter sechs Monate Zeit hat, s. § 31 b Abs.1 S. 5 SGB II. § 31 b Abs. 1 SGB II bestimmt dabei, dass der Minderungszeitraum drei Monate beträgt. Das gilt wohl auch dann, wenn wenn jemand aus dem Leistungsbezug im Sanktionszeitraum ausgeschieden ist für die erste Zeit bei einer Neubeantragung.
                                Aufgehoben wurde die Regelung der wiederholten Pflichtverletzung aufgrund eines Meldeversäumnisses, vgl. § 32 SGB II. ZITAT ENDE

                                ZITAT Die Hartz IV Neuregelung führt eine Gesamtschuldnerschaft für Personen, die die rechtswidrige Leistungserbringung
                                durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt haben, s. § 34 a Abs. 4 SGB II. ZITAT ENDE
                                Hm, wie Gesamtschuldnerschaft? Ah verstehe.
                                Wer z.B. vorher bei der Miete schulden hatte, z.B wegen Sanktionen, sich dann noch beim Lebensgeld was zu schulden kommen lassen hat, dem wird der Gesamtbetrag beider Dinge, trotz unterschiedlicher Behördenzuständigkeit direkt vom Regelsatz abgezogen.
                                Das ist für viele Schuldner dann die Straße oder Kriminalität , prophezeie ich mal direkt .

                                ZITAT § 44 Abs. 4 SGB X gilt gem. § 40 Abs. 1 SGB II in Bezug auf das SGB II mit der Maßgabe, dass zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen nur noch ein Jahr rückwirkend zu erbringen sind. (Das gilt gem. § 116 a S. 1 SGB XII auch für die Grundsicherung.) Die Jahresfrist beginnt am Anfang des Jahres, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird, § 44 Abs. 4 S. 2 SGB X. ZITAT ENDE
                                Hm, zu unrecht nicht erbrachte Leistungen nur noch bis zu einem Jahr zurück zu zahlen seitens der Arge an die Arbeitslosen?
                                Hier male ich mir durch Verschleppung von Akten, lange Klage und Behördenwege sehr viele Betrugsmöglichkeiten aus um über diese Frist zu kommen.

                                ZITAT Gem. § 40 Abs. 2 SGB II ist eine vorläufige Zahlungseinstellung jetzt teilweise möglich, wenn Tatsachen bekannt werden, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen.
                                Der Ersatzanspruch für rechtswidrig erbrachte Leistungen umfasstgem. § 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II auch die Beiträge zu Kranken- Pflege- und Rentenversicherung. ,ZITAT ENDE
                                Oha, da wird aber mal richtig abgegriffen, bis hin zur Krankenkasse, wohl gemerkt alles rein auf Verdacht, denn die Beweislast und den Zusatzaufwand hat natürlich wer? Der Arbeitslose.
                                ZITAT
                                Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltende Leistungen: Zum Ersatz rechtswidrig erhaltener Leistungen nach dem SGB II ist verpflichtet, wer durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten dafür gesorgt hat, dass ein Dritter diese Leistungen erhalten hat, s. § 34 a Abs. 1 SG II.
                                Der zum Ersatz Verpflichtete haftet hierbei gem. § 34 a Abs. 4 SGB II als Gesamtschuldner.ZITAT ENDE
                                Aha, also wenn Du samt Miete sanktioniert wirst, deine Miete aber vorher noch abgebucht wurde, dann wird das Geld für die Miete bei deiner nächsten Zahlung einfach einbehalten.

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