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Die Zukunft von Hartz IV

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    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Da wir genau diesen Fall in der Familie hatten, kann ich Dir sagen, dass das in dieser Verallgemeinerung einfach falsch ist.

    LG
    Whyme
    Wir hatten diesen Fall hier auch in der Familie und siehe da es war so.
    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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      Das liegt daran, dass eine ganze Menge Entscheidungen in diesem Bereich im Ermessen des Sachbearbeiters liegen, weil es keine allgemeingültigen Regelungen gibt und auch eine sich z.T. widersprechende Rechtssprechung. Daher kann man den Fall in deiner Familie genauso wenig pauschalisieren wie den in meiner Familie.

      LG
      Whyme
      "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
      -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

      Kommentar


        Ist numla so, das Erbe auf den Bezug angerechnet wird.

        Ist das Erbe für einen ALG II-Empfänger Einkommen oder Vermögen?
        Wenn man währen des Bezuges von ALG II erbt, egal ob verwertbare Sachwerte oder Geld, stellt dieses Erbe Einkommen im Sinne des § 11 SGB II dar und wird von der ARGE als einmaliges Einkommen auf das ALG II des Erben angerechnet.
        bei der ARGE ist eh alles Einkomne.SelbstGeld, das Kinder mit Rasenmähen verdienen

        ----(langer Text)------ blabla....
        D.h. also, dass die einmalige Einnahme in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, indem man sie erhält, wenn der Betrag geringer ist als das ALG II. Ist der Betrag höher als das ALG II, soll durch die Anrechnung in monatlichen Raten verhindert werden, dass der KV-Schutz entfällt. Nur bei sehr hohen einmaligen Beträgen ist eine Leistungseinstellung und damit die Selbstversicherung zulässig.
        Hartz IV: Alles zum Thema Erben & ALG II

        hier ist das ganze zum nachlesen....

        Übrigens..lehnt man das Erbe ab, weil maneh nix davon hat..macht man sich bei der ARGE strafbar.. geil was?^^


        .
        EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

        Guy de Lusignan schrieb nach 43 Sekunden:

        Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
        Das liegt daran, dass eine ganze Menge Entscheidungen in diesem Bereich im Ermessen des Sachbearbeiters liegen, weil es keine allgemeingültigen Regelungen gibt und auch eine sich z.T. widersprechende Rechtssprechung. Daher kann man den Fall in deiner Familie genauso wenig pauschalisieren wie den in meiner Familie.

        LG
        Whyme
        Es gibt gültige Regelungen, die haben nichts mit dem Sachbearbeiter zu tun..siehe link.
        Zuletzt geändert von [OTG]Guy de Lusignan; 17.12.2010, 12:03. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
        >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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          Link oder nicht, wir haben das im Sommer hier auf der ARGE durchexerziert. Bei meiner Schwester wurde ihr Erbe als Vermögen gewertet, dementsprechend hatte sie den entsprechenden Selbstbehalt und musste nur verbrauchen, was über diesen Selbstbehalt hinaus ging, auch da hat ihr niemand vorgerechnet, wie lange sie damit auszukommen habe, sie muss lediglich über Belege nachweisen, was sie mit dem Geld gemacht hat und sollte sich Luxusausgaben verkneifen. Die Anschaffung eines neuen Bettes z.B. war völlig ok.

          Tut mir leid, eure Bonbon-Welt, in der die Böse ARGE immer nur den unschuldigen Arbeitslosen traktiert, ein wenig ins Wanken zu bringen aber so ist es gelaufen. Und sei es nur, weil sich ein netter Mitarbeiter über Regeln hinweggesetzt hat. Und kein Link, keine Regelung und keine schlechte anders lautende Erfahrung kann diesen einen Fall ändern.

          LG
          Whyme
          "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
          -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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            Dein Bekannter hat sich geirrt, @TimeGypsy.

            Hartz-IV-Reform im Bundesrat vorerst gestoppt

            Berlin (dpa) – Das umstrittene schwarz-gelbe Hartz-IV-Paket liegt vorerst auf Eis. Die Erhöhung des Regelsatzes um 5 und das Bildungspaket für bedürftige Kinder wurden im Bundesrat gestoppt. Das Gesetz bekam keine Mehrheit. Damit werden die Hartz-IV-Neuregelungen wahrscheinlich nicht wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten können. Vorher muss im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden werden. Das Gremium will bereits am Nachmittag eine Arbeitsgruppe einsetzen und den Fahrplan für die nächsten Treffen festlegen.
            Hartz-IV-Reform im Bundesrat vorerst gestoppt - Berlin - Newsticker - FOCUS Online Nachrichten

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              Vielleicht kriegen wir dann 6 Euro ab Februar.


              Zitat von Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
              Übrigens..lehnt man das Erbe ab, weil maneh nix davon hat..macht man sich bei der ARGE strafbar.. geil was?^^
              Inwieweit machst man sich bei der Arge strafbar, wenn man eine Erbschaft ausschlägt? Wenn die Kosten das Erbe übersteigen, ist sowas doch legitim.

              Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
              Link oder nicht, wir haben das im Sommer hier auf der ARGE durchexerziert. Bei meiner Schwester wurde ihr Erbe als Vermögen gewertet, dementsprechend hatte sie den entsprechenden Selbstbehalt und musste nur verbrauchen, was über diesen Selbstbehalt hinaus ging, auch da hat ihr niemand vorgerechnet, wie lange sie damit auszukommen habe, sie muss lediglich über Belege nachweisen, was sie mit dem Geld gemacht hat und sollte sich Luxusausgaben verkneifen. Die Anschaffung eines neuen Bettes z.B. war völlig ok.

              Tut mir leid, eure Bonbon-Welt, in der die Böse ARGE immer nur den unschuldigen Arbeitslosen traktiert, ein wenig ins Wanken zu bringen aber so ist es gelaufen. Und sei es nur, weil sich ein netter Mitarbeiter über Regeln hinweggesetzt hat. Und kein Link, keine Regelung und keine schlechte anders lautende Erfahrung kann diesen einen Fall ändern.

              LG
              Whyme
              Dann hat sie aber Glück gehabt.

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                Zitat von Whyme Beitrag anzeigen

                Tut mir leid, eure Bonbon-Welt, in der die Böse ARGE immer nur den unschuldigen Arbeitslosen traktiert, ein wenig ins Wanken zu bringen aber so ist es gelaufen. Und sei es nur, weil sich ein netter Mitarbeiter über Regeln hinweggesetzt hat. Und kein Link, keine Regelung und keine schlechte anders lautende Erfahrung kann diesen einen Fall ändern.

                LG
                Whyme
                Bonbon-Welt hin oder her... Der Sinn von Hartz IV besteht nun mal in erster Linie darin, Druck auf die Erwerbslosen auszuüben.
                Das ist allerdings mal mehr mal weniger sinnvoll und wird auch von mal mehr mal weniger qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.

                Gruß, succo
                Ich blogge über Blogger, die über Blogger bloggen.

                Kommentar


                  Zitat von succo Beitrag anzeigen
                  Bonbon-Welt hin oder her... Der Sinn von Hartz IV besteht nun mal in erster Linie darin, Druck auf die Erwerbslosen auszuüben.
                  Das ist allerdings mal mehr mal weniger sinnvoll und wird auch von mal mehr mal weniger qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.

                  Gruß, succo
                  Ja, der Sinn von Hartz IV ist es, Druck auszuüben um so einen Anreiz zu bieten, wieder zu Arbeiten. Und ja, nicht in allen Fällen ist dieser Druck auch sinnvoll.

                  Aber wenn man diesen Thread liest, dann bekommt man den Eindruck, alle Arbeitslosen seien arme Opfer, die nur wegen widriger Umstände keine Arbeit finden und 24/7 nur von inkompetenten, sadistischen Mitarbeiten der ARGE drangsaliert werden. Meine Erfahrungen mit der ARGE und mit Arbeitslosen (sowohl als ich selber arbeitslos war als auch in der Zeit wo ich als Angestellter Personalangelegenheiten in einer kleinen Firma erledigt habe) sind da halt anders. Das darf man hier nur eigentlich nicht erwähnen...

                  @Bethany
                  Zitat von Bethany Rhade
                  Dann hat sie aber Glück gehabt.
                  Unbestreitbar. Ich habe auch nicht sagen wollten, das ThorKonnat grundsätzlich Unrecht hat, lediglich seine Pauschalisierung stimmt so einfach nicht.

                  LG
                  Whyme
                  "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                  -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

                  Kommentar


                    Eigentlich sollen die Arbeitslosen ja in Arbeit vermittelt und nicht schikaniert werden.

                    Aber gut, die Arbeitslosen sind Kunden der Arge und Kundenfreundlichkeit ist in Deutschland ein Fremdwort.

                    Passt dann wieder.

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                      Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                      Ja, der Sinn von Hartz IV ist es, Druck auszuüben um so einen Anreiz zu bieten, wieder zu Arbeiten. Und ja, nicht in allen Fällen ist dieser Druck auch sinnvoll.
                      Es ist höchst selten sinnvoll. Die Arbeitsplätze sind nunmal nicht da.

                      Ich denke auch, dass das mit den sadistischen Arge Arbeitern durchaus hinkommen kann. Die die wirklich mitfühlen und de Kunden gerecht werden wollen, halten diesen Job nämlich meist nicht lange aus und kündigen sobald sie etwas anderes haben. Da bleibt dann eben nur noch ein bestimmter Kreis über. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, aber ich fürchte fast in diesem Fall bestätigen sie nur die Regel.
                      Disclaimer: Meine Post sind meist nicht als Absolute zu vestehen, sondern sollen nur einen weiteren Blickwinkel bieten.
                      "Wer hat uns verraten? - Sozialdemokraten!" - Alte Volksweisheit
                      "The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either." - Benjamin Franklin

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                        Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                        Tut mir leid, eure Bonbon-Welt, in der die Böse ARGE immer nur den unschuldigen Arbeitslosen traktiert, ein wenig ins Wanken zu bringen aber so ist es gelaufen. Und sei es nur, weil sich ein netter Mitarbeiter über Regeln hinweggesetzt hat. Und kein Link, keine Regelung und keine schlechte anders lautende Erfahrung kann diesen einen Fall ändern.
                        Bonbon-Welt is was anderes...
                        Wenn man währen des Bezuges von ALG II erbt, egal ob verwertbare Sachwerte oder Geld, stellt dieses Erbe Einkommen im Sinne des § 11 SGB II dar und wird von der ARGE als einmaliges Einkommen auf das ALG II des Erben angerechnet.
                        Die Regeln der ARGE besagen nunmal, das das Erbe anzurechnen ist auf den monatlichen Satz. Punkt.
                        Das ist die Regel, wenn man Glück hat, wie in deinem Fall, erwischt man einen der wenigen noch vorhandenen menschlichn ARGE-Angestellten(am schlimmstensidn ja die Idealisten die tatsächlich glauben, das ARGE-System würde was bringen, also Jobs aus dem Nichts herbeizaubern etc.).
                        Meine aktuelle ist so ein Fall, allerdings sieht man dieser Frau die nervliche Belastung ihres Jobs an.

                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Inwieweit machst man sich bei der Arge strafbar, wenn man eine Erbschaft ausschlägt? Wenn die Kosten das Erbe übersteigen, ist sowas doch legitim
                        Ist der Erbfall bereits eingetreten, sollte der Erbe überlegen, ob ein Verzicht auf die Erbschaft oder eine Ausschlagung sinnvoll ist.
                        Allerdings sollte man im Hinblick auf § 34 Abs. 1 SGB II beachten, dass hier eine Leistungseinstellung bzw. -verweigerung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit möglich ist.
                        Schließlich weigert man sich, Einkommen anzunehmen, das einem zusteht. Eine solche Weigerung begründet keine Hilfebedürftigkeit und damit keine Ansprüche nach SGB II.
                        Eine Ausschlagung ist hier nur sinnvoll, wenn man Schulden erbt.
                        In allen anderen Fällen..nicht...
                        Irgendwie spielt da auch noch das mit dem kleinen "Vermögen" für H4 mit rein.
                        >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                          Oh, ein weiteres Gesetz, was nicht für Arbeitslose (Hartz 4 Empfänger) gilt. Eigentlich darfst du als Erbe halt die Erbschaft ausschlagen, ohne Angabe von Gründen.

                          Wieso gelten eigentlich so viele Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht für den Teil ihrer Bürger, die arbeitslos sind?

                          Na ja, fängt ja beim Grundgesetz schon an, was zu 50 % nicht für Arbeitslose mehr gilt.
                          Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 19.12.2010, 14:48.

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                            Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                            Oh, ein weiteres Gesetz, was nicht für Arbeitslose gilt. Eigentlich darfst du als Erbe halt die Erbschaft ausschlagen, ohne Angabe von Gründen.
                            Darfst Du auch weiterhin. Der Text sagt nicht, dass Du das Erbe nicht ausschlagen darfst, lediglich, dass das Konsequenzen haben kann (nicht zwingend haben wird!). Das ist aber überall im Leben so.

                            Zu der restlichen Polemik sag ich nur eins: es geht lediglich um Empfänger von ALG II, nicht um Arbeitslose allgemein.

                            @Guy - Bonbon-Welt deswegen weil sich hier der eine oder andere in der Rolle des unschuldigen ARGE-Opfers sehr wohl zu fühlen scheint. Ist ja auch einfach, die Welt in Schwarz-Weiß einzuteilen, wobei man selber natürlich zu den Guten gehört...
                            "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                            -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

                            Kommentar


                              Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                              @Guy - Bonbon-Welt deswegen weil sich hier der eine oder andere in der Rolle des unschuldigen ARGE-Opfers sehr wohl zu fühlen scheint. Ist ja auch einfach, die Welt in Schwarz-Weiß einzuteilen, wobei man selber natürlich zu den Guten gehört...
                              Das passiert aber in beide Richtungen. Jedenfalls höre ich sehr häufig, dass die Arbeitslosen ja alle selbst Schuld seien und nur nicht arbeiten wollen...
                              Fear is temporary, regrets are forever.

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                                Wer sein Erbe ablehnt, ist selber schuld

                                Zitat von Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
                                Ist der Erbfall bereits eingetreten, sollte der Erbe überlegen, ob ein Verzicht auf die Erbschaft oder eine Ausschlagung sinnvoll ist.
                                Allerdings sollte man im Hinblick auf § 34 Abs. 1 SGB II beachten, dass hier eine Leistungseinstellung bzw. -verweigerung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit möglich ist.
                                Schließlich weigert man sich, Einkommen anzunehmen, das einem zusteht. Eine solche Weigerung begründet keine Hilfebedürftigkeit und damit keine Ansprüche nach SGB II.
                                Eine Ausschlagung ist hier nur sinnvoll, wenn man Schulden erbt.
                                In allen anderen Fällen..nicht...
                                Irgendwie spielt da auch noch das mit dem kleinen "Vermögen" für H4 mit rein.
                                Genau so ist es. Ein Erbe auszuschlagen signalisiert im Grunde, dass der Erbe das Geld (Einkommen) nicht nötig hat. Da kann man dann auch bezweifeln, ob diese Person überhaupt einen "Einkommensersatz" in Form von ALG II benötigt, also ob sie überhaupt Leistungsberechtigt ist.
                                In logischer Konsequens ist das Ablehnen einer Erbschaft, bei der Einkommen erziehlt werden kann, vergleichbar mit dem Ablehnen einer zumutbaren Arbeit.

                                Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                                Oh, ein weiteres Gesetz, was nicht für Arbeitslose gilt. Eigentlich darfst du als Erbe halt die Erbschaft ausschlagen, ohne Angabe von Gründen.

                                Wieso gelten eigentlich so viele Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht für den Teil ihrer Bürger, die arbeitslos sind?

                                Na ja, fängt ja beim Grundgesetz schon an, was zu 50 % nicht für Arbeitslose mehr gilt.
                                Warum sollte ich mit meinen Steuern jemanden finanzieren, der nur deshalb auf Hilfe angewiesen ist, weil er sein Erbe ablehnte?
                                Das so einer mittels einer Sankion einen auf den Deckel bekommt, halte ich durchaus für angemessen.

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