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    Und was spricht jetzt dagegen, persönlich hinzugehen und dem Chef das Teil in die Hand zu drücken und quittieren zu lassen? Warum seid ihr so geil auf Einschreiben via Post? Das ist alles Verzögerung und kann auch ins Auge gehen. Sogar mächtig.

    Außerdem kostet es Schweinegeld.

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      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
      Und was spricht jetzt dagegen, persönlich hinzugehen und dem Chef das Teil in die Hand zu drücken und quittieren zu lassen? Warum seid ihr so geil auf Einschreiben via Post? Das ist alles Verzögerung und kann auch ins Auge gehen. Sogar mächtig.

      Außerdem kostet es Schweinegeld.
      dagegen spricht das was "passiert" ist..nämich das der Chef (oder wer auch immer) einfach sagt,das der Einspruch nicht gerechtfertigt ist und die Annahme einfach verweigert..dann hast du keinen Stempel und auch keinerlei rechtsgültigen Nachweiss es überhaupt versucht zu haben..und wenn man das nur lange genug mit dir macht,ist eine ewtl. Einspruchsfrist vielleicht schon abgelaufen und es obliegt ganz alleine dir,dann nachzuweisen das dus überhaupt versucht hast..und in der Zeit in der du das mühsam und teuer versuchst,zeiht dir das Amt/die Arge schonmal die Hosen aus indem irgendwas zurückgefordert und/oder gekürzt wird..und DU stehst dann erstmal ohne Kohle da...da die Bescheide der Arge ihre rechtsgültigkeit haben

      genau das ist meiner Meinung nach der Hintergrund des ganzen Verhaltens bei manchen Argen..erstmal mit dem (oben beschriebenen)"Dicken Hammer" eine auf die Nuss geben,danach wird sich derjenige 2x überlegen ob er denn nochmal wagt einen "Heiligen" Bescheid des amtes anzufechten..
      .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
        Und was spricht jetzt dagegen, persönlich hinzugehen und dem Chef das Teil in die Hand zu drücken und quittieren zu lassen? Warum seid ihr so geil auf Einschreiben via Post? Das ist alles Verzögerung und kann auch ins Auge gehen. Sogar mächtig.

        Außerdem kostet es Schweinegeld.
        Dagegen spricht:
        - dich niemand zum Chef der ARGE lassen muss
        - der kein Schriftstück von Dir annehmen muss
        - Dir auch nichts quittieren muss
        Und dann biste zur ARGE gefahren, hast deinen Einspruch nicht eingereich, hast keinen Nachweis, dass Du es versucht hast und keinerlei handhabe gegen die ARGE.

        Mit dem Einschreiben hast Du einen Nachweis, dass Du deinen Einspruch fristgerecht eingereicht hast. Das sollte das Geld wert sein.

        LG
        Whyme
        "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
        -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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          Wenn die zuständige Intregatinosfachkraft die Frechheit besitz, den Widerspruch einfach nicht anzunehmen, ist es angemessen, mit dieser Angelegenheit zum Teamleiter zu gehen. Warum sollte er genauso unvernünftig sein und die Annahme des Widerspruchs verweigern?

          Zum Einschreiben: Meint ihr damit die Postzustellungsurkunde (PZU)? Das normale Einschreiben ist nicht zielführend:
          Einschreiben (Post) ? Wikipedia
          Zustellungsurkunde ? Wikipedia

          Daher schlage ich eine persönliche Vorsprache vor. Gut möglich, dass sie so alles regeln lässt. Es kann doch nicht so schwer sein, einen schriftlichen Widerspruch persönlich einzureichen.

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            Zitat von Halman Beitrag anzeigen
            Wenn die zuständige Intregatinosfachkraft die Frechheit besitz, den Widerspruch einfach nicht anzunehmen, ist es angemessen, mit dieser Angelegenheit zum Teamleiter zu gehen. Warum sollte er genauso unvernünftig sein und die Annahme des Widerspruchs verweigern?

            Zum Einschreiben: Meint ihr damit die Postzustellungsurkunde (PZU)? Das normale Einschreiben ist nicht zielführend:
            Einschreiben (Post) ? Wikipedia
            Zustellungsurkunde ? Wikipedia

            Daher schlage ich eine persönliche Vorsprache vor. Gut möglich, dass sie so alles regeln lässt. Es kann doch nicht so schwer sein, einen schriftlichen Widerspruch persönlich einzureichen.
            Normalerweise nicht,wenn denn alle beteiligten "vernünftig" reagieren..das ist aber bei Arge Mitarbeitern,egal in welcher Position, nicht immer der fall.
            Ich weiss zb. aus "Insiderkreisen" der Stadt (bin selber städtischer Angestellter) das es anfangs bei der Arge immer wieder zu Problemen in der hier grade diskutierten Art kam,weil Mitarbeiter des (ehemaligen) Sozialamtes übertrieben "Hart" gegenüber Leistungsbeziehern waren,die sie als "alte Kunden" kannten oder zu kennen glaubten..und diese Leute gibt es auch heute noch..nur weil jemand Beamter ist ,ist er deswegen nicht über alles,jeden erhaben oder hat die Fehlerlosigkeit gepachtet..nur das diese Fehler in dem Fall die Leistungsbezieher auszubaden haben und im Zweifelsfalle dann 4 Wochen mit zu wenig oder gar ohne Geld da stehen
            .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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              Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
              dagegen spricht das was "passiert" ist..nämich das der Chef (oder wer auch immer) einfach sagt,das der Einspruch nicht gerechtfertigt ist und die Annahme einfach verweigert..dann hast du keinen Stempel und auch keinerlei rechtsgültigen Nachweiss es überhaupt versucht zu haben..und wenn man das nur lange genug mit dir macht,ist eine ewtl. Einspruchsfrist vielleicht schon abgelaufen und es obliegt ganz alleine dir,dann nachzuweisen das dus überhaupt versucht hast..und in der Zeit in der du das mühsam und teuer versuchst,zeiht dir das Amt/die Arge schonmal die Hosen aus indem irgendwas zurückgefordert und/oder gekürzt wird..und DU stehst dann erstmal ohne Kohle da...da die Bescheide der Arge ihre rechtsgültigkeit haben
              Der Chef (Teamleiter) war aber nicht derjenige, der die Annahme verweigert hat, sondern der Sachbearbeiter.

              Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
              Dagegen spricht:
              - dich niemand zum Chef der ARGE lassen muss
              - der kein Schriftstück von Dir annehmen muss
              - Dir auch nichts quittieren muss
              Und dann biste zur ARGE gefahren, hast deinen Einspruch nicht eingereich, hast keinen Nachweis, dass Du es versucht hast und keinerlei handhabe gegen die ARGE.

              Mit dem Einschreiben hast Du einen Nachweis, dass Du deinen Einspruch fristgerecht eingereicht hast. Das sollte das Geld wert sein.

              LG
              Whyme
              Der Teamleiter wird den Widerspruch annehmen. Du weißt, was ein Teamleiter ist, ja? Der Chef eines Arge Teams, was für einen bestimmten Bereich zuständig ist.

              Zitat von Halman Beitrag anzeigen
              Wenn die zuständige Intregatinosfachkraft die Frechheit besitz, den Widerspruch einfach nicht anzunehmen, ist es angemessen, mit dieser Angelegenheit zum Teamleiter zu gehen. Warum sollte er genauso unvernünftig sein und die Annahme des Widerspruchs verweigern?
              Eben!

              Zum Einschreiben: Meint ihr damit die Postzustellungsurkunde (PZU)? Das normale Einschreiben ist nicht zielführend:
              Einschreiben (Post) ? Wikipedia
              Zustellungsurkunde ? Wikipedia

              Daher schlage ich eine persönliche Vorsprache vor. Gut möglich, dass sie so alles regeln lässt. Es kann doch nicht so schwer sein, einen schriftlichen Widerspruch persönlich einzureichen.
              Danke!

              Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
              Normalerweise nicht,wenn denn alle beteiligten "vernünftig" reagieren..das ist aber bei Arge Mitarbeitern,egal in welcher Position, nicht immer der fall.
              Ich weiss zb. aus "Insiderkreisen" der Stadt (bin selber städtischer Angestellter) das es anfangs bei der Arge immer wieder zu Problemen in der hier grade diskutierten Art kam,weil Mitarbeiter des (ehemaligen) Sozialamtes übertrieben "Hart" gegenüber Leistungsbeziehern waren,die sie als "alte Kunden" kannten oder zu kennen glaubten..und diese Leute gibt es auch heute noch..nur weil jemand Beamter ist ,ist er deswegen nicht über alles,jeden erhaben oder hat die Fehlerlosigkeit gepachtet..nur das diese Fehler in dem Fall die Leistungsbezieher auszubaden haben und im Zweifelsfalle dann 4 Wochen mit zu wenig oder gar ohne Geld da stehen
              Die meisten Arge Leute sind keine Beamten, sondern Leute, die für 1 oder 2 Jahre angestellt wurden.

              Der Teamleiter hingegen, zu dem der Betroffene mit Mutti gehen soll, ist fest angestellt und kein "eben mal rein gerutschter".

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                Du weisst aber schon,das bestimmte Bereiche der "füheren" Sozial- und Arbeitsämter zur ARGE zusammengelegt wurden,oder? Deren Mitarbeiter wurden ebenso zusammengelegt,egal ob Beamte oder städtische Angestellte..
                .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                  Ja, aber das hat jetzt nichts damit zu tun, dass der SB keine Ahnung hat und die deshalb lieber zum Teamleiter gehen sollen. Der SB kann auch aus Stellenpool kommen oder von außerhalb reingerutscht sein. (Klingt nach reingerutscht, da er nicht mal Ahnung hat, dass er den Widerspruch annehmen muss.)

                  Ob der Widerspruch zu was führt oder nicht, hat der SB nicht zu entscheiden, da er für den Widerspruch nicht zuständig ist, denn dieser geht an die Widerspruchsstelle und wird dort bearbeitet.

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                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Ob der Widerspruch zu was führt oder nicht, hat der SB nicht zu entscheiden, da er für den Widerspruch nicht zuständig ist, denn dieser geht an die Widerspruchsstelle und wird dort bearbeitet.
                    LOL mein letzter Wiederspruch wurde von dem ARGE-Deppen bearbeitet, gegen dessen Bescheid ich einsspruch erhoben habe. Na geik oder?^^
                    IS doch toll, das der Bescheid in Ordnung war... was anders hätte mich auch gewundert.^^
                    >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                      Echt? Bei uns gibts ne extra Stelle dafür. (Bin ja auch schon mal vor Gericht gezogen gegen die Arge.)

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                        Was mich ehrlich gesagt etwas irritiert ist, dass ihr über die Nichtannahme des Widerspruchs diskutiert, den Umstand, das ALG2 als Einkommen angerechnet wurde aber komplett ignoriert *gg* .

                        Das was Guy da geschrieben hat kenn ich von meiner ARGE aber auch, dass die Mitarbeiter die den Bescheid bearbeitet haben auch den Widerspruch erledigen. Irgendwie find ich kann man sich den WIderspruch da dann schenken und gleich klagen.
                        Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                        Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                        Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                        und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                          Zitat von Whyme
                          Diese Paranoia gegenüber der ARGE ist ja schon echt krankhaft.
                          …mal unabhängig vom eben diskutierten, speziellem Thema

                          Diese „Paranoia“, ist durchaus verständlich. Zumindest für jemanden, der schon einmal negative Erfahrungen mit dem Arbeitsamt, der Arge oder was auch immer gemacht hat.

                          Wieso bietet man ausgebildeten Fachinformatikern oder Systemprogrammierern mit jahrelanger Praxis Kurse in „Grundlagen der EDV“ an?

                          Wieso versucht man Menschen, die gerade arbeitslos wurden, in so genannte „job to job Maßnahmen“ (Bewerbungstraining) zu pressen, anstatt sie sinnvoll zu qualifizieren?

                          A: um die Statistik zu schönen

                          B: Geld für Umschulungen zu sparen

                          C: um den Betroffenen den „Schwarzen Peter“ zu zuschieben nach dem Motto: „Wer ablehnt ist an seinen Situation selber schuld.“

                          Ich behaupte einfach mal, paranoid wie ich nun mal bin, dass vor allem nach der Wende in Ostdeutschland, viele Arbeitsämter mehr Langzeitarbeitslose produziert haben, als jede Wirtschaftskrise.

                          Gruß, succo
                          Ich blogge über Blogger, die über Blogger bloggen.

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                            Nur um das mal festzuhalten: Ich hatte auch schon oft genug mit dem Arbeitsamt zu tun und es war nicht alles positiv. Trotzdem halte ich diese Form der Paranoia für deutlich übertrieben.

                            LG
                            Whyme
                            "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
                            -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

                            Kommentar


                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Na und wenn sies annehmen, kann es ein leeres weißes Blatt sein.

                              Nee, er soll lieber mit Muttern persönlich hin gehen.
                              wie gesagt eas ist ein glaubwürdiger und legitimer Beweis der vor Gericht in jedem Falle zur geltung kommt.
                              Das wird dir jeder Anwalt bestätigen.

                              Ein leeres Blat Papeir bewegt näml. nichts genau so könnte man ihm und Muttern vorhalten dem Teamleiter eine Geladene und entsichterte P99 vor die Visage gehalten zu haben.



                              Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                              Was mich ehrlich gesagt etwas irritiert ist, dass ihr über die Nichtannahme des Widerspruchs diskutiert, den Umstand, das ALG2 als Einkommen angerechnet wurde aber komplett ignoriert *gg* .
                              Nein nicht ganz hier:



                              Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                              . Im Rahmen der Grundsicherung hat das Harz 4 Geld vorang und müsste eigentlich anders zurückgerechnet werden.
                              Näml. Den vollen Satz Harz 4 als zinsloses Darlehn,mit einer Gegenrechnung des Krankengeldes. Der Überschuss ist dann an die ARGE zu entrichten und nicht umgekehrt. Deshalb heist es ja auch Grundsicherung. Den Persölichen und stessigeren Weg hat Bethany Rhade ja schon ausgezeichnet beschrieben.

                              LG Infinitas
                              und hier:

                              Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen

                              Abrechnen muss man schon entweder das oder keine Grundsicherung ( insoweit das Krankengeld als Einkommen angerechnet wird). Diese Gegenrechnung erfolt aber erst nach erhalt der Grundsicherung und Keinesfalls davor.

                              LG Infinitas

                              .
                              EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                              Infinitas schrieb nach 4 Minuten und 56 Sekunden:

                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Und was spricht jetzt dagegen, persönlich hinzugehen und dem Chef das Teil in die Hand zu drücken und quittieren zu lassen? Warum seid ihr so geil auf Einschreiben via Post? Das ist alles Verzögerung und kann auch ins Auge gehen. Sogar mächtig.

                              Außerdem kostet es Schweinegeld.
                              Es kostet nicht mehr als 3 Euro schaltet Risiken aus und gillt als Beweis.

                              Gegen deine verfahrensweise habe ich ja im Normalfall wie gesagt auch nichts.Ich würde dies sogar parallel schalten alleine aus der obengenannten Erklärung zur Berechnungsgrundlage heraus.
                              Zuletzt geändert von Infinitas; 13.10.2010, 22:17. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

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                                Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
                                Nur um das mal festzuhalten: Ich hatte auch schon oft genug mit dem Arbeitsamt zu tun und es war nicht alles positiv. Trotzdem halte ich diese Form der Paranoia für deutlich übertrieben.

                                LG
                                Whyme
                                Warst du schon mal arbeitslos und musstest da antreten auch via Bewerbungstraining oder so?

                                Warst du schon mal gegen die Arge vor Gericht, weil dein Widerspruch auch einfach abgewiesen wurde, das Gericht dir aber recht gab?

                                Warst du schon mal in der Situation, dass du einen Job für eine längere Zeit nicht gekriegt hat, weil sich die Arge quer stellte?

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