Die Zukunft von Hartz IV - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Die Zukunft von Hartz IV

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ja, ja, das kleine Wörtchen "will", wie sehr es doch einen Spruch ändert, den unsere Politiker immer wieder gerne sprichwörtlich in den Mund nehmen.

    Kommentar


      Mit einem "will" ist der Satz trotzdem noch abzulehnen. Oder soll man eine Person verhungern lassen, wenn sie arbeitsunwillig ist?
      I reject your reality and substitute my own! (Adam Savage)

      Kommentar


        Natürlich nicht. Aber wenn keine Unterschiede mehr gemacht werden zwischen Arbeitsunwilligkeit und Arbeitswilligkeit aber keinen Job, dann ist da gewaltig was schief gelaufen.

        Kommentar


          Zitat von KennerderEpisoden Beitrag anzeigen
          Mit einem "will" ist der Satz trotzdem noch abzulehnen. Oder soll man eine Person verhungern lassen, wenn sie arbeitsunwillig ist?
          Was hätte Jesus getan? Ihr zu Essen gegeben oder sie vielleicht gefragt, warum sie nichts zum Gemeinwohl beitragen will?

          Kommentar


            Keine Ahnung. Wenn ich ihn mal treffe, kann ich ihn ja mal fragen.


            Arm gerechnet: Bundesregierung bestätigt Tricks bei Hartz-IV-Bemessung. Nur ein Viertel der Referenzgruppe in Lohn und Brot

            12.10.2010: Arm gerechnet (Tageszeitung junge Welt)

            Code:
            Demnach setzt sich die Referenzgruppe, auf deren Grundlage die finanziellen Ansprüche von Erwachsenen und Kindern kalkuliert worden sind, ganz überwiegend aus Menschen ohne Arbeit zusammen. Nicht einmal ein Viertel der Berücksichtigten sind als Beschäftigte bzw. Selbständige erwerbstätig, den großen Rest bilden Erwerbslose und Rentner.
            ...

            Code:
            »Damit ist die Regierung mit ihrer Mär aufgeflogen, die Regelleistungen seien allein von Beziehern kleinerer Einkommen abgeleitet worden«, äußerte sich Kipping am Montag gegenüber junge Welt. »Wenn man in Wirklichkeit vor allem arme, arbeitslose Menschen als Vergleichsgröße heranzieht, ist es nicht verwunderlich, daß nur Armutsregelleistungen herauskommen«, fügte sie hinzu.
            Na sowas aber auch.

            Kommentar


              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              14 Grad sind sau kalt. Ich friere sehr schnell und habs lieber warm. So ab 25 Grad aufwärts fühl ich mich wohl.
              Das sind ja tropische Temperaturen bei dir.

              Ich denke ca. 20-22 Grad sind die optimalen Verhältnisse.
              Man friert nicht, man schwitzt nicht und kann T-Shirts tragen.
              When I feed the poor, they call me a saint.
              When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


              ~ Hélder Câmara

              Kommentar


                Nein, ich heize nicht so warm. Aber 20-22 Grad sinds schon, wenns draußen kalt ist.

                14 Grad für Büro und 16 Grad für Wohnung (Sarrazin) sind ein absolutes No-Go, find ich.

                Kommentar


                  Zitat von KennerderEpisoden Beitrag anzeigen
                  Mit einem "will" ist der Satz trotzdem noch abzulehnen. Oder soll man eine Person verhungern lassen, wenn sie arbeitsunwillig ist?
                  Nein, das wäre mit Artikel 1 GG nicht vereinbar. Aber dann könnte man einer solche Person zurecht kritisieren und ggf. mit Sanktionen zurechtweisen.
                  Man sollte schon unterscheiden, ob jemand arbeiten will oder nicht, oder lediglich arbeitslos ist, weil man ihn nicht arbeiten lässt (oder die Person möglicherweise gar nicht mehr arbeitsfähig ist).

                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  14 Grad für Büro und 16 Grad für Wohnung (Sarrazin) sind ein absolutes No-Go, find ich.
                  Das empfinde ich ähnlich. Alles unter 18° C ist inaktzeptabel.
                  Zuletzt geändert von Halman; 12.10.2010, 20:11. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

                  Kommentar


                    Was sagt ihr eigentlich zu dem, was in den Links auf Seite 100 steht? Also wie die Berechnungsgrundlage war? Dass bei der Berechnungsgrundlage nur 1/4 der unteren Beschäftigungsgruppen genommen wurde und der Rest von Arbeitslosen und Aufstockern?

                    Kommentar


                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Was sagt ihr eigentlich zu dem, was in den Links auf Seite 100 steht? Also wie die Berechnungsgrundlage war? Dass bei der Berechnungsgrundlage nur 1/4 der unteren Beschäftigungsgruppen genommen wurde und der Rest von Arbeitslosen und Aufstockern?
                      Arbeitslose mit in die Berechnungsgrundlage zu nehmen, scheint mir unlogisch zu sein. Es ging doch gerade darum, deren Bedarf festzustellen, wie können sie dann Grundlage für die Bedarfsfeststellung sein?
                      Hier wurde es so zurechtgebogen, damit man nach Möglichkeit kaum etwas am Regelsatz ändern musste, abgesehen von dem Almosen von 5,-€ um des sozialen Friedens willen.

                      Kommentar


                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Was sagt ihr eigentlich zu dem, was in den Links auf Seite 100 steht? Also wie die Berechnungsgrundlage war? Dass bei der Berechnungsgrundlage nur 1/4 der unteren Beschäftigungsgruppen genommen wurde und der Rest von Arbeitslosen und Aufstockern?
                        Hmm...ziemlich dreister Versuch, wenn`s beabsichtigt gewesen wäre.
                        Aber das wollen wir den Herrschaften doch nicht unterstellen.
                        "Ganz egal wo Ihr hingeht - da seid Ihr dann." (Buckaroo Banzai)

                        Kommentar


                          Meine Mutter hat mir heut den neuesten Hit ihrer ARGE erzählt. Sie bezieht derzeit Krankengeld mit aufstockenden H4. Die berechnen den H4 Anspruch erst nach Erhalt des monatl. Nachweises über die Höhe des Krankengeldes welches in der ersten Woche des neuen Monats für den vorangegangenen Monat rückwirkend gezahlt wird. Sie bekommt das H4 also ebenfalls im Folgemonat für den eigenltich aktuellen Monat. Nun hat sich ein Bearbeiter gedacht er kann das H4, dass ja in diesem Monat gezahlt wurde (welches aber für den letzten Monat rückwirkend zählt) als zusätzliches Einkommen für diesen Monat verbuchen. Dacht er und hats getan und will nun eine nicht gerade kleine Rückzahlung von meiner Mutter. Ich hab natürlich sofort Widerspruch einlegen wollen mit ihr zusammen, aber fraglicher Bearbeiter hat sich geweigert den Widerspruch anzunehmen. An der Rezeption wurden wir direkt an den Bearbeiter verwiesen. Dieser hat gemeint das habe so alles seine Richtigkeit und er könne daher keinen Widerspruch annehmen. Ich werde Freitag nochmals mit seinem Vorgesetzten reden und wenn er sich wieder weigert einen Widerspruch anzunehmen dann geh ich direkt zum Gericht, werd ich zwar sowieso tun aber man muß ja den Rechtsweg einhalten (erst Widerspruch dann Klage). Nur wenn das Amt sich weigert einen Widerspruch entgegenzunehmen kann man sich ja nicht dran halten.
                          Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                          Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                          Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                          und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

                          Kommentar


                            Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                            Nur wenn das Amt sich weigert einen Widerspruch entgegenzunehmen kann man sich ja nicht dran halten.
                            Was ist dass denn für ein Quatsch? Sofern ein Verwaltungsakt vorliegt, muss die Behörde den Widerspruch annehmen. Dann ist zu prüfen, ob dieser zulässig und begründet ist.
                            In diesem Link findest Du mehr dazu Widerspruch (Recht) ? Wikipedia

                            Kommentar


                              Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                              Meine Mutter hat mir heut den neuesten Hit ihrer ARGE erzählt. Sie bezieht derzeit Krankengeld mit aufstockenden H4. Die berechnen den H4 Anspruch erst nach Erhalt des monatl. Nachweises über die Höhe des Krankengeldes welches in der ersten Woche des neuen Monats für den vorangegangenen Monat rückwirkend gezahlt wird. Sie bekommt das H4 also ebenfalls im Folgemonat für den eigenltich aktuellen Monat. Nun hat sich ein Bearbeiter gedacht er kann das H4, dass ja in diesem Monat gezahlt wurde (welches aber für den letzten Monat rückwirkend zählt) als zusätzliches Einkommen für diesen Monat verbuchen. Dacht er und hats getan und will nun eine nicht gerade kleine Rückzahlung von meiner Mutter. Ich hab natürlich sofort Widerspruch einlegen wollen mit ihr zusammen, aber fraglicher Bearbeiter hat sich geweigert den Widerspruch anzunehmen. An der Rezeption wurden wir direkt an den Bearbeiter verwiesen. Dieser hat gemeint das habe so alles seine Richtigkeit und er könne daher keinen Widerspruch annehmen. Ich werde Freitag nochmals mit seinem Vorgesetzten reden und wenn er sich wieder weigert einen Widerspruch anzunehmen dann geh ich direkt zum Gericht, werd ich zwar sowieso tun aber man muß ja den Rechtsweg einhalten (erst Widerspruch dann Klage). Nur wenn das Amt sich weigert einen Widerspruch entgegenzunehmen kann man sich ja nicht dran halten.
                              Die haben den Widerspruch anzunehmen. Du solltest so schnell wie möglich hin und dir ggfl den Teamleiter geben lassen, dem du den Widerspruch übergibst. Lass es dir auf einer Kopie quittieren, dass du den Widerspruch persönlich abgegeben hast. Das ist GANZ WICHTIG!!!

                              Abgeben und quittieren lassen!!! (Ich komm aus nem juristischen Beruf, ich weiß, was da Sache ist und du kannst mir glauben, es ist wichtig.)

                              Der SB erzählt scheiße. Wenn er Geld ablehnt, dann via schriftlichen Bescheid inkl. Rechtsfolgebelehrung. ANDERS gehts nicht.

                              Kommentar


                                Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                                Meine Mutter hat mir heut den neuesten Hit ihrer ARGE erzählt. Sie bezieht derzeit Krankengeld mit aufstockenden H4. Die berechnen den H4 Anspruch erst nach Erhalt des monatl. Nachweises über die Höhe des Krankengeldes welches in der ersten Woche des neuen Monats für den vorangegangenen Monat rückwirkend gezahlt wird. Sie bekommt das H4 also ebenfalls im Folgemonat für den eigenltich aktuellen Monat. Nun hat sich ein Bearbeiter gedacht er kann das H4, dass ja in diesem Monat gezahlt wurde (welches aber für den letzten Monat rückwirkend zählt) als zusätzliches Einkommen für diesen Monat verbuchen. Dacht er und hats getan und will nun eine nicht gerade kleine Rückzahlung von meiner Mutter. Ich hab natürlich sofort Widerspruch einlegen wollen mit ihr zusammen, aber fraglicher Bearbeiter hat sich geweigert den Widerspruch anzunehmen. An der Rezeption wurden wir direkt an den Bearbeiter verwiesen. Dieser hat gemeint das habe so alles seine Richtigkeit und er könne daher keinen Widerspruch annehmen. Ich werde Freitag nochmals mit seinem Vorgesetzten reden und wenn er sich wieder weigert einen Widerspruch anzunehmen dann geh ich direkt zum Gericht, werd ich zwar sowieso tun aber man muß ja den Rechtsweg einhalten (erst Widerspruch dann Klage). Nur wenn das Amt sich weigert einen Widerspruch entgegenzunehmen kann man sich ja nicht dran halten.
                                Einen Widerspruch kann man gegen alles mögliche Stellen, wie Halman bereits erwähn hat ist dan lediglich zu prüfen ob er begründet ist. Ich würde ein sachliches Einschreiben, mit einer Frist von 7 Tagen schicken auf das die Behörde reagieren muss. Im Rahmen der Grundsicherung hat das Harz 4 Geld vorang und müsste eigentlich anders zurückgerechnet werden.
                                Näml. Den vollen Satz Harz 4 als zinsloses Darlehn,mit einer Gegenrechnung des Krankengeldes. Der Überschuss ist dann an die ARGE zu entrichten und nicht umgekehrt. Deshalb heist es ja auch Grundsicherung. Den Persölichen und stessigeren Weg hat Bethany Rhade ja schon ausgezeichnet beschrieben.

                                LG Infinitas
                                Zuletzt geändert von Infinitas; 13.10.2010, 14:59.
                                Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X