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    Verstehe ich das richtig, dass Herr Sinn also der Meinung ist, dass man das BVerfG-Urteil nicht beachten muss?

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      Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
      Verstehe ich das richtig, dass Herr Sinn also der Meinung ist, dass man das BVerfG-Urteil nicht beachten muss?
      Beachten schon..aber durch geschickte mathematik aushebeln.
      Sprich so lange rumbiegen, bis man wieder beim alten ist und dann sagen: Aber wir haben uns doch an den Richterspruch gehalten!(mit weinerlichem, beleidigten Gesicht)
      >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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        Ich sehe das anders. Es heißt klipp und klar in dem Urteil, die bestehenden Regelsätze genügen nicht. Wenn sich jemand auf den Standpunkt stellt, sie sollten nicht erhöht werden, bedeutet das doch nichts anderes, als dass er das Urteil ignoriert.

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          Nun, dass die Sätze steigen müssen, impliziert das Urteil bei vernünftiger Betrachtungsweise, da stimme ich zu. Es wird allerdings nicht ausdrücklich angesprochen.
          Republicans hate ducklings!

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            Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
            Ich sehe das anders. Es heißt klipp und klar in dem Urteil, die bestehenden Regelsätze genügen nicht. Wenn sich jemand auf den Standpunkt stellt, sie sollten nicht erhöht werden, bedeutet das doch nichts anderes, als dass er das Urteil ignoriert.
            Nein, das stimmt so nicht. In dem BVerfG-Urteil wurde nicht die Höhe des sog. Eckregelsatzes gerügt, sondern die Ermittlungs- bzw. Berechnungsmethodik hierzu.

            Das kann man übrigens in etlichen Quellen nachlesen, u. a. hier:
            Ermittlung nicht korrekt: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig - Hartz-IV-Debatte - Wirtschaft - FAZ.NET
            "Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!" (Andi Möller) - "Und jetzt skandieren die Fans wieder: Türkiye, Türkiye. Was so viel heißt wie Türkei, Türkei." (Heribert Faßbender) - "Das war ein wunderschöner Augenblick als der Bundestrainer sagte: Komm Steffen, zieh deine Sachen aus, jetzt geht´s los!" (S. Freund) - "Ein Lothar Matthäus lässt sich nicht von seinem Körper besiegen, ein Lothar Matthäus entscheidet selbst über sein Schicksal." (L. Matthäus)

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              Ja, leider. Da haben sie sich wirklich zu viel offen gelassen, ein Türchen, was unsere lieben Politiker jetzt nutzen.

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                Na ja, aber wenn da schon drinsteht, dass die Sätze nicht für die Deckung des Existenzminimums ausreichen, dann impliziert das doch schon sehr deutlich, dass sie erhöht werden müssen. Schließlich sind 359 Euro immer noch nur 359 Euro, auch wenn die einzelnen Posten anders proportioniert werden.

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                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  Bei uns kriegste nicht mal bei Bewerbungstraining das Fahrgeld erstattet. Begründung: Sozialticketkosten sind im Satz enthalten.

                  Problem: Sozialticket kostet 33,50 Euro, Fahrtkosten die im Satz sind: 15 Euro.

                  Was hatten unsere Politiker eigentlich alle in Mathe? 6 Minus?
                  Schule? was ist das?

                  Sorry, aber mir kann keiner erzählen, dass von denen einer in der Schule war bzw. dort sonderlich aufgepasst hat. Ansonsten kann ich mir da so einiges nicht erklären, was deren Rechnungen und andere Dinge angeht. Außer vielleicht, wenn sie alle auf der Baumschule waren.


                  Ich weiß nimmer genau, wie das mit den Fahrtkosten bei uns war/ist, aber da war glaub irgendwas mit entweder ab einer Entfernung von 10 km oder ab Fahrtkosten über 6 oder 10 Euro. Und beides trifft auf mich nicht zu. Ich erinner mich nur noch, dass es mich mal geärgert hat, "nur" 6 km entfernt zu wohnen.


                  *edit* Irgendwann lern ich noch, wie man zitiert. jedesmal vergesse ich das Zitat oder zitiere statt zu editieren. Ich werde alt... *hmpf*
                  Zuletzt geändert von TimeGypsy; 25.09.2010, 14:50. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                  Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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                    Zitat von TheMarsToolVolta Beitrag anzeigen
                    Nein, das stimmt so nicht. In dem BVerfG-Urteil wurde nicht die Höhe des sog. Eckregelsatzes gerügt, sondern die Ermittlungs- bzw. Berechnungsmethodik hierzu.

                    Das kann man übrigens in etlichen Quellen nachlesen, u. a. hier:
                    Ermittlung nicht korrekt: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig - Hartz-IV-Debatte - Wirtschaft - FAZ.NET
                    Meines Erachtens muss man in der Urteilsbegründung nicht viel interpretieren, um zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass zumindest die Regelsätze für Kinder nicht ausreichend sind.


                    Wenn Herr Sinn sagt, es wäre falsch, die Regelsätze zu erhöhen, setzt er sich über das BVerfG-Urteil hinweg. Ob die Regelsätze erhöht werden müssen oder nicht, obliegt nicht seiner Einschätzung, was er für richtig oder falsch hält, sondern dem, was bei der geforderten realitätsgerechten Berechnung herauskommt.

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                      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                      Na ja, aber wenn da schon drinsteht, dass die Sätze nicht für die Deckung des Existenzminimums ausreichen, dann impliziert das doch schon sehr deutlich, dass sie erhöht werden müssen. Schließlich sind 359 Euro immer noch nur 359 Euro, auch wenn die einzelnen Posten anders proportioniert werden.
                      Dann wird halt der Tabak und nicht vorhandene Alkoholsatz abgeschafft und etwas über diesen Betrag zugegeben, damit man dann sagen kann: Menschenwürdiges Leben ist möglich.

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                        Der Regelsätze werden ja nun wohl etwas erhöht. So wie ich es aber gehört habe, fällt ab 2011 der Zuschlag für ehemalige ALGI-Bezieher weg, das Elterngeld wird stärker auf ALGII angerechnet und es werden wohl auch keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung entrichtet. Das nennt man dann wohl Querfinanzierung.

                        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                        Na ja, aber wenn da schon drinsteht, dass die Sätze nicht für die Deckung des Existenzminimums ausreichen, dann impliziert das doch schon sehr deutlich, dass sie erhöht werden müssen. Schließlich sind 359 Euro immer noch nur 359 Euro, auch wenn die einzelnen Posten anders proportioniert werden.
                        Zeig uns doch bitte mal den Abschnitt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem explizit hervorgeht, dass der Eckregelsatz dem Grunde nach zu niedrig ist. Würde mich schon mal interessieren, woraus du deine Schlussfolgerungen ziehst.

                        Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                        Meines Erachtens muss man in der Urteilsbegründung nicht viel interpretieren, um zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass zumindest die Regelsätze für Kinder nicht ausreichend sind.
                        Das hat die Politik ja offenbar nun endlich erkannt und deswegen soll es ja Leistungen per Gutschein bzw. dieser viel diskutieren Chipkarte für Kinder geben.
                        "Mailand oder Madrid - Hauptsache Italien!" (Andi Möller) - "Und jetzt skandieren die Fans wieder: Türkiye, Türkiye. Was so viel heißt wie Türkei, Türkei." (Heribert Faßbender) - "Das war ein wunderschöner Augenblick als der Bundestrainer sagte: Komm Steffen, zieh deine Sachen aus, jetzt geht´s los!" (S. Freund) - "Ein Lothar Matthäus lässt sich nicht von seinem Körper besiegen, ein Lothar Matthäus entscheidet selbst über sein Schicksal." (L. Matthäus)

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                          Zitat von TheMarsToolVolta Beitrag anzeigen
                          Zeig uns doch bitte mal den Abschnitt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem explizit hervorgeht, dass der Eckregelsatz dem Grunde nach zu niedrig ist. Würde mich schon mal interessieren, woraus du deine Schlussfolgerungen ziehst.
                          Öhm, das steht in dem Artikel, den du selber verlinkt hast:
                          Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes.
                          Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird nach meinem Verständnis nicht dadurch hergestellt, dass man fünf Euro von Posten AB nach Posten XY verschiebt, sondern dadurch indem man die Summe der Leistung erhöht.

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                            Ja, dann sieht man gleich: Aha, Kind ist von faulem, saufenden, rauchenden Arbeitslosen.

                            Dem BVerfG gings um die Transparenz der Berechnung.

                            Und ab nächstes Jahr kommt ja evtl. auch die Mietpauschale, da kann man auch nochmal ordentlich kürzen.

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                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Dem BVerfG gings um die Transparenz der Berechnung.
                              Primär, ja. Damit ist das mit dem Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip gemeint, da der Sozialstaat ja nicht Pi mal Daumen Geld verteilen, sondern genau feststellen soll, welche Leistungen nötig sind und wie sie hergeleitet werden.

                              Aber wenn es da nun heißt, dass die Sätze das Existenzminimum nicht sichern, dann heißt das schlicht: Es muss auch in der Summe mehr werden. Und nicht nur die Berechnung umgestellt werden. Das Existenzminimum wird nämlich nunmal über die Summe definiert und nicht über die Berechnung.

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                                Die kürzen ja an anderer Stelle weg.

                                Und wenn die Mietpauschale kommt, wirds für die meisten nochmal ne Kürzung.

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