Zitat von blueflash
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Ein Anwalt, der von Abmahnschreiben lebt, wird nicht nur seinen Ruf ruinieren und zudem auf ein recht gefährdetes Gewerbe setzen (man lese etwa NJW hierzu im Beitrag von Prof. Dr. Christianssen), sondern muss, im Gegensatz zum Standard-Nicht-Akademiker, auch alles aus eigener Tasche bezahlen.
Jaja, 400 Euro für einen 60 minütigen Auftritt vor Gericht im Rahmen einer Pflichtverteidigung klingen auch ganz toll. Aber da wird dann vergessen, dass da erstmal die Hälfte bei Steuern und Abgaben hängen bleibt, und von Privatversicherung und Unterhaltskosten für das Büro etc.pp. hat da auch noch niemand gesprochen.
Und Pflichtverteidigugnen hat man übrigens auch nicht am "laufenden" Band, sondern grade in den ersten 2-3 Jahren nur 3-5 im Monat (wenn es hochkommt! Man muss sich auch erstmal etablieren als Anwalt).
Anwälte sind nur deshalb "Topverdiener", weil sie die Möglichkeit haben, in angloamerikanischen Großkanzleien wie Freshfields-Deringer mit 100.000 Euro EInstiegsgehalt zu beginnen.
Aber auf wieviel % das zutrifft, kannst du dir ja ausmahlen (ist dann halt, wie Max zu Recht anführt, der Ackermann-Statistik-Effekt).
Und von irgendwelchen armen Ärzte-"Schweinen", die für nen Appel und nen Ei Überstunden im Krankenhaus schieben, brauchen wir auch nicht reden.
Und wie hoch war nochmal das durchschnittliche Brutto(!) Einkommen eines BWLers? 30.000 Euro?
Oder was bitte soll ich als "Akademiker" zu der ehemaligen Schülerin meines Jahrgangs sagen, die mit Erreichen des Abiturs in die Lehre beim Finanzamt gegangen ist und nun seit 2 Jahren bezahlter Lehre auf 600 Euro Basis als fertige Kraft da in der Sachbearbeitung sitzt und 1500 Euro netto Einstieg verdient + in 2 Jahren wohl verbeamtet wird sowie ihre erste kräftige Gehaltserhöhung bekommt?
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