Glücklicherweise sitzen im Bundesverfassungsgericht Leute, die sich wirklich mit der Materie auskennen. Nicht so, wie einige Politiker, die das Grundgesetz am liebsten so hinbiegen möchten, wie es ihnen gerade passt.
Und nun kommt die nächste Watsche nach der Pleite mit dem Bundestrojaner.
Verfassungsgericht kippt Kürzung der Pendlerpauschale | tagesschau.de
Deshalb gilt erstmal ein Jahr lang die alte Pendlerpauschale, bis die Herren und Damen im Bundestag sich etwas Neues ausgedacht haben.
Und nun kommt die nächste Watsche nach der Pleite mit dem Bundestrojaner.

Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus [...]. Es fehle eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung. Dies sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar.
Deshalb gilt erstmal ein Jahr lang die alte Pendlerpauschale, bis die Herren und Damen im Bundestag sich etwas Neues ausgedacht haben.

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