Zitat von Oliver Hansen
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Du meinst bereits vor dem Prozess beurteilen zu können, ob etwas eine Ausnahme ist oder nicht. Aber in Wahrheit ist es Sinn und Zweck des rechtstaatlichen Prozesses überhaupt erst zu identifizieren wann sich jemand außherhalb des Gesetzes bewegte, wann nicht, was Regelfall ist und was - im Wechselspiel mit rechtlichen Vorschriften - als Ausnahme behandelt werden muss.
Diese Aufgabe kann ihr die Exekutive nicht durch eine Vorselektion abnehmen, da die Exekutive nicht politisch unabhängig ist und man darauf wetten kann, dass die Ausnahmen stets beim politischen Gegner definiert werden würden.
Versuche doch nur das Gedankenexperiment einer linksextremen Exekutive. Was glaubst du: Würdest du einen Prozess bekommen oder von einer linksextremen Regierung als Ausnahme definiert werden
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