Zitat von EREIGNISHORIZONT
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Staatliches Handeln im internationalen Kontext ist auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts zu beurteilen.
Und nicht nach "gesetzlichen Vorgaben der UN".
Die gibt es garnicht.
Denn Resolutionen, die die Entscheidungsgremien der Vereinten Nationen (Hauptversammlung, Sicherheitsrat) verabschieden können sind keine Quelle des Völkerrechts.
Die UN kann kein Recht setzen.
Die Resolutionen geltem nur im Rahmen der in Charta der Vereinten Nationen verfügten Beschänkungen.
Die Charta wiederum zählt zum Völkervetragsrecht und ist damit EINE Quelle für das Völkerrecht.
Dem Völkervertragrecht wiederrum sind eine ganze Menge an völkerrechtlichen Verträgen zuzurechnen, die erst mal alle gleichberechtigt nebeneinander existieren und gleichberechtigt zur Beurteilung von Staatlichen Handeln hergenommen werden können und müssen.
Daneben gibt es aber noch weitere Quellen des Völkerrechts, die ebenso erst einmal gleichberechtigt neben dem Völkervertragsrecht existieren.
Zum einen das hierzulande gerne unterschätzte, aber extrem bedeutsame Völkergewohnheitsrecht.
Das ist ungeschriebenes Völkerrecht (es gibt dazu also keine Verträge oä), das durch schlichte Praktizierung gilt und von davon getragen wird, das die Beteiligten es als rechtlich verbindlich betrachten.
Sprich, wenn X schon immer so praktiziert wurde ist es geltendes Recht sofern das auch so gesehen wird.
Das ist eine Wichtige Auffangrechtsquelle, da man da alles reinbuttern kann was Vertraglich erst mal nicht geregelt ist, trotzdem aber so praktiziert wird.
Wichtig: Völkervertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht sind gleichwertig! Nur weils nirgendwo geschrieben steht heißt das nicht, das es nicht trotzdem so praktiziert werden darf.
Beispiele sind etwa Schutz von Verfolgten, Diplomatische Immunität von Staatsoberhäuptern, Begrenzung der nationalen Lufträume oder das Recht auf humanitäre Interventionen.
Eine dritte Quelle des Völkerrechts sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze die für jede Rechtsordnung relevant sind.
Verträge müssen eingehalten werden, lex specialis vor lex generalis, Neues Recht gilt anstatt alten Recht, solche Sachen eben.
Geht es jetzt darum staatliches Handeln im internationalen Kontext zu beurteilen müssen alle diese Quellen des Völkerrechts hergezogen werden.
Nicht nur irgendwelche Resolutionen des UNSC. Die sind nicht mal Völkerrecht, sondern gelten nur auf der Basis der Charta, die wiederrum nur ein Teil des Völkervertragsrecht ist.
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