Zitat von tsuribito
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Die Kapitulation führt zu dem Signal gegenüber dem Kapitulationsempfänger, das man sich militärisch unterwirft.
Damit wird aber lediglich die tatsächliche Kriegstätigkeit eingestellt. Der rechtliche Zustand des Krieges hingegen ist und bleibt immer nur vom Friedensschluss abhängig.
Ausnahmsweise kann der Friedensschluss durch eine sogennante Besiegung, hieß es glaube ich, ersetzt werden, wenn der Gegner keine zu Friedensverhandlungen autorisierte Person mehr vorweisen kann oder der Gegner schlicht weg nicht mehr existiert.
Beide Fälle sind aber nicht gegeben, zweiterer offensichtlich nicht ,ersterer allein deshalb nicht, weil durch die Kapitulation des Dritten Reiches das Vorliegen einer autorisierten Person bereits vermutet wird. Das ist die völkerrechtlich bis in jüngere Zeit vorherrschende Meinung. Dir sei aber zu Gute gehalten ,dass seit geraumer Zeit die Meinung im Kommen ist, die das so nicht mehr gelten lässt.
Edit:
Mh, mir fällt gerade auf, dass ich das Thema der Besiegung doch nochmal durchlesen sollte - insofern ist meine Aussage da gerade mal mit Vorsicht zu genießen. Kann auch sein, dass ich gerade die Meinungen vertauscht habe, was Deutschland speziell angeht. *g*
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