Zitat von Valdorian
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Die Waffenproblematik in den Vereinigten Staaten
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Ihr diskutiert hier auch in einer völligen Grauzone der Beispiele. Sitzt der "Messerrambo", nachdem er den ersten Menschen verletzt hat, fast katatonisch in einer Ecke und ist von sich selbst geschockt, ist das mit keine Rücksicht hinfällig.
Umgekehrt: steht der "Schubser" auf 'nem Dach eines 10-stöckigen Gebäudes und droht eine Geisel da nun runterzuschubsen, ist unter Umständen sogar der finale Rettungsschuß zuläßig - vorausgesetzt, die besagte Geisel wird dadurch nicht noch mehr gefährdet.
Die "erforderlichen" Mittel ist eigentlich eine sehr klare Definition: Das, was erforderlich ist, um die Notwehr-Situation aufzulösen, ist genehmigt. Mehr nicht. In Einzelfällen wird ein Richter da vielleicht mal komische Entscheidungen treffen - ähnlich einem Schiedsrichter in einem Fußballspiel - weil er eine andere Sicht vom geschilderten Fall hat, als die beteiligten Vorort die Streß-Situation erlebt haben. Im Normalfall passiert das aber nicht.
Ein Beispiel wäre ein Nahkampf-Lehrer, der einmal pro Woche im Unterricht zeigt, wie man jemanden, der ein Messer hat, entwaffnet, dann aber den Dieb, der ein Messer dabei hat, vorsichtshalber doch "bewaffnet" (also eigenes Messer o.ä.) bearbeitet. Selbst wenn dieser Lehrer alle Kampfhandlungen sofort einstellt, nachdem der Dieb ausser Gefecht ist, könnte ein Richter entscheiden, daß die eigene Waffe - wegen dem Hintergrund als Nahkampf-Ausbilder - nicht erforderlich war.
Generell: Kommt ihr in eine Notwehrsituation und der Gegner ist ausser Gefecht, ruft die Polizei, zeigt an, daß es einen Verletzten gab - und dann reißt euch zusammen und leistet Erste Hilfe, besonders, wenn er sich nicht mehr rührt. Selbst wenn ihr ein oder zweimal nachgetreten habt - ihr zeigt so guten Willen und ein mehr oder weniger klares Statement, das ihr dem Gegner nicht (dauerhaft) schaden wolltet, sondern nur eure eigene Haut retten. Ihr dürft natürlich nicht aussagen, daß ihr nur erste Hilfe geleistet habt, weil ihr das in einem Internet-Forum gelesen habt und es Pluspunkte bei einer möglichen Verhandlung geben soll. Und seid euch vorher sicher, das keine Gefahr mehr vom Gegner ausgeht.Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.
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Zitat von Endar
Wo hast du das denn hier? Selbstverständlich spielen der Einzelfall und die Logik eine große Rolle bei der Strafbarkeit eines speziellen Vorgangs. Die Juristen nennen sowas "Denkgesetze"."Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
-Cpt. Jean-Luc Picard
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Zitat von Valdorian Beitrag anzeigenVielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte, dass man nur aufgrund der Tatsache, dass ein Ergebnis von normalen Rechtsempfinden her eigentlich logisch wäre, man deswegen noch nicht sagen kann, wie das Gesetz dazu steht. Dazu muss man eben ins Gesetz schauen.
Das ist ein mitunter durchaus komplizierter und womöglich verwirrender Vorgang, bei dem aber so viele Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte beteiligt sind, dass zumindest theoretisch "Lufturteile" vermieden werden.
Sollte nämlich irgendein Staatsanwalt eine "unlogische" Beweiskette vorlegen und sollte der Richter diese akzeptieren, kann der Verteidiger in Berufung bzw. Revision gehen, wobei beim ersten das Verfahren vor Gericht neu aufgerollt wird und im letzteren die korrekte Anwendung der Strafnormen überprüft wird.
Im Zuge der Instanzenzüge werden so "unlogische" Urteile aussortiert. Daran haben aber Staatsanwaltschaft und Erstinstanzgericht kein Interesse.
Dabei können natürlich u.U. auch sonderbare Entscheidungen entstehen, aber die Rechtsprechung wird inzwischen sehr detaillierte Vorstellungen davon haben, was im Einzelfall "geboten" oder "erforderlich" ist. Und das kann man in einem Rechtswörterbuch nachschlagen. Der Blick ins Gesetz allein ist dabei keineswegs ausreichend.Republicans hate ducklings!
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Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigenDas man einen Schubser nicht erschießt, und gegenüber einem "Messerrambo" keine Rücksicht üben muss ist (eigentlich) logisch.
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Zitat von Adm.Hays Beitrag anzeigenes ist auch logisch, dass man nicht morden darf und trotzdem stehts im gesetzbuch und sogar in den schriften der großen religionen.
Wir reden hier aber nicht davon, was man nicht darf; sondern davon was man zwar darf, aber besser sein lassen sollte (notwehrexzess wäre dann §33 StGB).
Un im Gesetz steht nun einmal, dass man töten darf um sich zu schützen (als letzte Möglichkeit einen Angriff abzuwehren).
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In den USA erschießt ein dreijähriger einen einjährigen.
Cleveland: Dreijähriger erschießt Einjährigen - SPIEGEL ONLINE
Warum nochmal sind Überraschungseier in den USA verboten und Waffen nicht?Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenWarum nochmal sind Überraschungseier in den USA verboten.
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigenWeil sich innerhalb von Lebensmitteln nur Essbares befinden darf.
Well, there's always the possibility that a trash can spontaneously formed around the letter, but Occam's Razor would suggest that someone threw it out.
Dr. Sheldon Lee Cooper
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenIn den USA erschießt ein dreijähriger einen einjährigen.
Cleveland: Dreijähriger erschießt Einjährigen - SPIEGEL ONLINE
Warum nochmal sind Überraschungseier in den USA verboten und Waffen nicht?Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.
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Zum Thema Waffenproblematik habe ich im Internet eine Polemik gefunden, die die Situation in Großbritannien kritisiert.
Ich finde das passt hier durchaus rein. Ehrlich gesagt habe ich keinen Thread über die Britischen Inseln und das Leben dort gefunden.
Trotz SuFu.
Hier erstmal der Link zu Polemik
den Freiheitsgrad einer Gesellschaft erkennt man u.a. an ihren Waffengesetzen | Beugehaft gegen Studenten: Britische Jus... | News-Foren
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Wie kommst du darauf, dass das eine Polemik sei?
Ob das mit den Sportpistolen stimmt, weiss ich zwar jetzt nicht, und der Satz mit den "wehrlosen Bürgern" ist natürlich argumentativer Quark (zB haben in Dtl nicht sooo viele Leute haben eine Waffe, trotzdem ist noch kein Chaos ausgebrochen).
Aber die anderen Beispiele sind korrekt. Besonderts die Thematik mit dem "antisozialen Verhalten" und den Schüler-Datenbanken ist sehr bedenklich. Es gibt Schulen, die weigern sich, Kids zu unterrrichten, die lange u/o gefärbte Haare haben, weil sie damit Drogenhändlern zu sehr ähneln würden (so der Brief einer Schulleitung)..
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigen@EnasYorl: ja, da hast du Recht. Das betreffende Gesetz bezieht sich imho auf Süssigkeiten
Wie viele Kinder sind weltweit am Inhalt eines Übungseis erstickt (oder sonstwie gestorben) und wie viele allein in den USA erschossen worden?Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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Bei Lutschern & Co hängt der Stiel raus. Aber das ist auch völlig wurscht, zumal es bescheuerte und überalterte Gesetze in jedem Land gibt.
Es geht in diesem Thread um Waffen und nicht um Süssigkeiten..
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