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Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offen legen

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    #16
    Zitat von Tobi Beitrag anzeigen
    Das sind Ausnahmen, die wir aber mit voller Härte bestrafen sollten.
    Wie willst du den jemanden bestrafen, der nur macht, was du forderst? Also als "Experte" Löhne von Konzernen kassieren und dann als Lobbyist für diese zu arbeiten? Das ist vollkommen legal.

    Natürlich geht es nicht um Ausnahmen, sondern um die Regel. Ein gutes Beispiel sind die Gesundheitsreformen: diese betreffen kaum einen der Abgeordneten. Entsprechen fallen sie auch aus. Statt die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen, wird einfach gekürzt und die Kosten erhöht. D.h. man erhält immer weniger Leistungen und soll dafür aber immer mehr zahlen. Als Lösung werden dann private Zusatzversicherungen angepriesen: also noch mehr zahlen.
    Zitat von Tobi Beitrag anzeigen
    liegt wohl auch an der geringen Konzentration hier in Bayern
    Tja, dir ist schon klar, dass eine Ladung Städte in Bayern gibt, in denen die CSU kaum je den Bürgermeister gestellt hat?

    Ich sehe übrigens dein Argument nicht. Reden kann man viel - die Frage ist, was man macht. Was soll es also bringen, sich nur die Aussagen anzuhören?
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      #17
      Zitat von max
      Wie willst du den jemanden bestrafen, der nur macht, was du forderst? Also als "Experte" Löhne von Konzernen kassieren und dann als Lobbyist für diese zu arbeiten? Das ist vollkommen legal.
      ganz einfach, wenn ich merke, dass er Dinge tut die er in seiner verantwortung als Politiker nicht tun sollte wähle ich ihn nicht mehr. das vertrauen in ihm ist sozusagen erschöpft.
      Nur um das festzustellen brauch ich wie gesagt nicht zu wissen für wen sie alles arbeiten.

      Entscheidend ist ws sie als Politiker für Arbeit leisten:

      Natürlich geht es nicht um Ausnahmen, sondern um die Regel. Ein gutes Beispiel sind die Gesundheitsreformen: diese betreffen kaum einen der Abgeordneten.
      Es spielt doch keine Rolle ob Politiker davon betroffen sind für meine Meinungsbildung über deren Politik. Doi Politik selbst die sie machen, in forderster front unsere Gesundheitsministerin disqualifiziert sich doch damit selbst.
      Diese Frau muss schlicht spätestens bei der nächstens Wahl von dem Souverän, dem Volk, aus dem Amt geschmissen werden.
      „Dass man diesen Arschlöchern immer die Welt erklären muss." (Helmut Schmidt)

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        #18
        wie geht das bei den Ministern eigentlich mit GG Artikel 66 konform?

        Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
        Wenn man sich die Liste anschaut sind ja doch einige Bundesminister dabei.
        "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave"
        (Aristoteles 384 v.Chr. - 322 v.Chr.)

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          #19
          Zitat von max Beitrag anzeigen
          Das ist tatsächlich schon sehr vage. Was sind über 7000 €? 7120 €? Oder 7120000 €? Da gibt es schon sehr massive Unterschiede, so dass ich denke, dass dies sehr viel genauer angegeben werden müsste, um die Verhältnisse transparent zu machen. Aber immerhin hat man jetzt die Gelegenheit festzustellen, für wen ein bestimmter Abgeordneter im Bundestag arbeitet.
          Naja, da gibt es wohl Richtwerte was ein Aufsichtsratsmitglied etc so als Gehalt bezieht...

          Wenn man weiss was die Leutchen so machen wenn sie nicht gerade regieren dann kann man das wohl an den 10 Fingern abzählen wenn man etwas Einblick in die Materie hat

          Viel kritischer finde ich wenn Grosskonzerne Politiker auf der Lohnliste haben, ohne daß diese dafür eine konkrete Arbeit leisten. Wofür DIE wohl bezahlt werden? Aus Mitleid sicher nicht....

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            #20
            Zitat von TheJoker Beitrag anzeigen
            wie geht das bei den Ministern eigentlich mit GG Artikel 66 konform?

            Wenn man sich die Liste anschaut sind ja doch einige Bundesminister dabei.
            Und rate mal, was bei den als "Nebentätigkeit" (neben ihrem Abgeordnetenstatus) steht: Richtig, ihre Funktion als Minister.

            Selbst bei Angie ist "Bundeskanzlerin" als "Nebentätigkeit" aufgeführt.

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              #21
              Zitat von Stormking Beitrag anzeigen
              Und rate mal, was bei den als "Nebentätigkeit" (neben ihrem Abgeordnetenstatus) steht: Richtig, ihre Funktion als Minister.

              Selbst bei Angie ist "Bundeskanzlerin" als "Nebentätigkeit" aufgeführt.
              Für die sie sogar noch mehr als 7000 € im Jahr verdient. Wirklich eine Unverschämtheit.

              Ich glaube, bei der Kanzlerin und den Ministern ist das wohl überall so, dass ihre Nebentätigkeit nur das Staatsamt ist. Wobei man das natürlich auch kritisch hinterfragen kann, weil es hier zu einer Vermischung der Staatsgewalten kommt. Denn viele Minister sind so Mitglied der Legislative (Bundestag) und Exekutive (Bundesregierung), die ja eigentlich getrennt voneinander gedacht sind und wobei die Legislative ja eigentlich die Exekutive kontrollieren soll.

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                #22
                Zitat von Geordie Beitrag anzeigen
                Wobei man das natürlich auch kritisch hinterfragen kann, weil es hier zu einer Vermischung der Staatsgewalten kommt. Denn viele Minister sind so Mitglied der Legislative (Bundestag) und Exekutive (Bundesregierung), die ja eigentlich getrennt voneinander gedacht sind und wobei die Legislative ja eigentlich die Exekutive kontrollieren soll.
                Ja, aber wir haben in Deutschland sowieso keine strikte Gewaltentrennung, sondern eher eine Gewaltenverschränkung.

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                  #23
                  Zitat von Stormking Beitrag anzeigen
                  Ja, aber wir haben in Deutschland sowieso keine strikte Gewaltentrennung, sondern eher eine Gewaltenverschränkung.
                  Ja, das weiß ich ja. Wollte nur darauf hinweisen, dass das am Anfang, als man sich das mit der Demokratie mal ausgedacht hat, sicherlich nicht so gemeint war, aber ich denke auch, dass die Gewaltenverschränkung von Exekutive und Legislative relativ gut funktioniert. Gefährlich wäre es ja, wenn es die auch noch so stark mit dem Bundesverfassungsgericht geben würde. (Damit ich nicht mit einem Einzeiler antworten musste )

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                    #24
                    Zitat von Geordie Beitrag anzeigen
                    Gefährlich wäre es ja, wenn es die auch noch so stark mit dem Bundesverfassungsgericht geben würde.
                    Das ist längst der Fall. Schliesslich werden die Richter am Bundesverfassungsgericht von der Mehrheit im Parlament bestimmt, so dass dies in der Regel dann Anhänger der Regierungsparteien auch die Mehrheit im Bundesverfassungsgericht stellen.

                    Man hat dies an zwei Entscheidungen in letzter Zeit ja auch deutlich sehen können:

                    a) der Legalisierung der Versammlungs- und Demonstrationsverbote (obwohl diese laut Gericht versassungsrechtlich-bedenklich waren).

                    b) der Freibrief der Regierung in Bezug auf militärische Einsätze im Ausland (das Gericht hat die Argumentation der Regierung übernommen, dass man in Afghanistan ja NATO-Gebiet verteidigen würde - mit der Begründung wird natürlich dann jeder Angriffskrieg eines NATO-Mitglieds zur Verteidigung. Man braucht nur geschickt argumentieren, um die realen Fakten geht es nicht. Das hat das Gericht mit der seltsamen Trennung zwischen ISAF und OEF demonstriert, die längst nicht mehr real ist und eigentlich auch nie real war).
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                      #25
                      Zitat von max Beitrag anzeigen
                      Das ist längst der Fall. Schliesslich werden die Richter am Bundesverfassungsgericht von der Mehrheit im Parlament bestimmt, so dass dies in der Regel dann Anhänger der Regierungsparteien auch die Mehrheit im Bundesverfassungsgericht stellen.

                      Man hat dies an zwei Entscheidungen in letzter Zeit ja auch deutlich sehen können:
                      Hier unterschlägst Du die nicht gerade geringe Anzahl an Entscheidungen, bei denen das Bundesverfassungsgericht die Regierungsparteien regelrecht abgewatscht hat. Nur weil in zwei (!!!) Fällen anders entschieden wurde als Dir lieb ist, kann man wohl kaum von Parteilichkeit sprechen.

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                        #26
                        Zitat von Stormking Beitrag anzeigen
                        Hier unterschlägst Du die nicht gerade geringe Anzahl an Entscheidungen, bei denen das Bundesverfassungsgericht die Regierungsparteien regelrecht abgewatscht hat. Nur weil in zwei (!!!) Fällen anders entschieden wurde als Dir lieb ist, kann man wohl kaum von Parteilichkeit sprechen.
                        Zwei? Das ist der Regelfall. Die Beispiele für "abwatschen" sind sehr selten und gehen dann meist mit Meinungsverschiedenheiten in den Parteien selbst einher.
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                          #27
                          Zitat von max Beitrag anzeigen
                          Das ist längst der Fall. Schliesslich werden die Richter am Bundesverfassungsgericht von der Mehrheit im Parlament bestimmt, so dass dies in der Regel dann Anhänger der Regierungsparteien auch die Mehrheit im Bundesverfassungsgericht stellen.

                          Man hat dies an zwei Entscheidungen in letzter Zeit ja auch deutlich sehen können:

                          a) der Legalisierung der Versammlungs- und Demonstrationsverbote (obwohl diese laut Gericht versassungsrechtlich-bedenklich waren).

                          b) der Freibrief der Regierung in Bezug auf militärische Einsätze im Ausland (das Gericht hat die Argumentation der Regierung übernommen, dass man in Afghanistan ja NATO-Gebiet verteidigen würde - mit der Begründung wird natürlich dann jeder Angriffskrieg eines NATO-Mitglieds zur Verteidigung. Man braucht nur geschickt argumentieren, um die realen Fakten geht es nicht. Das hat das Gericht mit der seltsamen Trennung zwischen ISAF und OEF demonstriert, die längst nicht mehr real ist und eigentlich auch nie real war).
                          Ich habe nicht behauptet, dass es keinen Zusammenhang zwischen Bundesverfassungsgericht und den Parteien aus Exekutive und Legislative geben würde, aber der Einfluss ist sicherlich nicht so stark wie der zwischen Exekutive und Legislative. Die Besetzung des Gerichts richtet sich zwar nach Parteiproporz, jedoch sind die überwiegenden Entscheidungen relativ unabhängig getroffen worden.
                          Dass Entscheidungen auch mal im Sinne der Regierung getroffen worden sind, ist nicht allein der Beweis für deren Abhängigkeit. Es sind auch genug Entscheidungen gegen die Interessen der Regierung getroffen worden.
                          Damit die Richter sich nicht zu sehr nach der Meinung der Regierung oder der Parteien richten, ist die Wiederwahl ja schon ausgeschlossen, so dass ihnen unabhängige Entscheidungen nicht Nachteile für die zukünftige Karriere bedeuten. Meistens ist das ja auch das letzte hohe Amt, dass die Richter inne haben. Roman Herzog, der danach noch Bundespräsident wurde, ist wohl eher eine Ausnahme.

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                            #28
                            Zitat von Geordie Beitrag anzeigen
                            Ich habe nicht behauptet, dass es keinen Zusammenhang zwischen Bundesverfassungsgericht und den Parteien aus Exekutive und Legislative geben würde, aber der Einfluss ist sicherlich nicht so stark wie der zwischen Exekutive und Legislative.
                            Sicher, die Amtszeiten sind länger, so dass die Abhängigkeit nicht so stark ist. Aber das ändert nichts daran, dass das Bundesverfassungsgericht natürlich mit Parteigängern der jeweiligen Mehrheit besetzt wird, wenn eine Stelle frei wird. Die Besetzung richtet sich dann nicht nach dem Anteil der Parteien, sondern orientiert sich an der Regierungsbeteiligung der Parteien.

                            Es ist klar, dass Parteigänger auch insgesamt politisch eher ähnliche Positionen vertreten und in Zeiten, in denen die politischen Unterschiede zwischen den beiden stärksten Parteien minimalst sind, bedeutet dies natürlich auch, dass das Bundesverfassungsgericht in der Regel so entscheidet, wie die Regierung es auch will.

                            Die Gewaltenteilung in der BRD ist eben sehr oberflächlich.
                            Resistance is fertile
                            Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn!
                            The only general I like is called strike

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                              #29
                              Von Axa bis Stadler: Wie viel Geld Merz von Großkonzernen bekommt - Politik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

                              Schon abseits dieses Anwalts-Salärs ergibt sich für 2006 bei vorsichtiger Schätzung ein Nebeneinkünfte-Betrag von einer Viertelmillion Euro für Merz. Ein deutlicher Unterschied zu dem Mindestbetrag, der auf der Bundestags-Homepage veröffentlicht wurde - nämlich 56.000 Euro (je 7000 Euro in den acht Unternehmen).
                              nach vorsichtiger Schätzung also mindestens 250.000€ nicht schlecht, das würde ich 4 Jahre machen und mich dann zurückziehen
                              "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave"
                              (Aristoteles 384 v.Chr. - 322 v.Chr.)

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                                #30
                                Die Gewaltenverschränkung in der BRD kommt daher, dass jede hohe Macht demokratisch legitimiert sein muss. D.h. Volk -> Parlament -> Richter

                                Natürlich werden Richter gewählt, die politisch eine bestimmte Weltanschauung vertreten, sehr viel mehr Abhängigkeit dürfte es dann aber nicht mehr geben. Und Regierungen wechseln alle paar Jahre.

                                Insgesamt sind die meisten Urteile des Verfassungsgericht recht einleuchtend, vertretbar und meist sehr restriktiv gegenüber Einschränkungen gegen den Bürger. Einen Rüffel für die Regierung gab es beim Luftsicherheitsgesetz, beim großen Lauschangriff und vor etwa 1/2 Jahr hab ich in einer Zeitung doch sehr harte Worte eines Richters bezüglich den Vorstößen mancher Sicherheitsfanatiker gelesen.

                                Auch jetzt ist angeklungen, dass unter Normalumständen das Demonstrationsverbot wohl aufgehoben worden wäre. Aber die Richter konnten nach Rostock in der Kürze von Karlsruhe aus wohl nicht überblicken wie gewaltbereit und gefährlich die Demonstranten wirklich sind.
                                Als allgemeine Grundsatzentscheidung gilt der Brokdorf-Beschluss, bei dem sich das Verfassungsgericht stark auf Seite der Demonstranten stellte.

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