Nur zur Info für Interessierte (wie mich ^.^):
Quelle
Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag die Nebeneinkünfte aller 613 Abgeordneten veröffentlicht. Die Angaben wurden auf die Internet-Seiten der einzelnen Parlamentarier gestellt.
Der Bundestag gab aber keine konkreten Zahlen an, sondern teilte die Höhe in drei Stufen ein. Beim früheren Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU), der mit acht anderen Parlamentariern gegen die Nebeneinkünfteregelung geklagt hatte, wurden für 2007 neben seiner Anwaltstätigkeit insgesamt zehn Funktionen in Unternehmen aufgeführt, außerdem weitere Funktionen in verschiedenen Vereinen und Verbänden.
Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte in einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Zu den veröffentlichten Brutto-Einnahmen gehören auch Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art.
Bei Merz sind eine Reihe von Tätigkeiten für Unternehmen angegeben, darunter Aufsichtsrats- und Beiratsposten. Acht Funktionen sind mit einer Brutto-Einnahme von mehr als 7000 Euro jährlich aufgelistet. Zu den Unternehmen zählen unter anderen BASF und der Versicherungskonzern AXA. Bei FDP-Chef Guido Westerwelle finden sich 14 Einmal-Zahlungen der Stufe 3 sowie eine der Stufe 2. Die meisten davon sind Vortragshonorare.
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Linksfraktionschef Oskar Lafontaine hat bis Januar 2006 für einen Kolumnistenvertrag mit dem Axel-Springer-Verlag monatlich einen Betrag der Stufe 2 erhalten. Lafontaine hatte nach seinem Rücktritt vom SPD-Parteivorsitz regelmäßig für die "Bild"-Zeitung geschrieben. Ko-Fraktionschef Gregor Gysi hat im Februar 2007 von der DZ Bank AG eine einmalige Zahlung der Stufe 3 erhalten. Einmalzahlungen der Stufe 1, 2 und 3 hat Gysi bis Dezember 2006 durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bekommen. Bei den Fraktionschefs von Union, SPD und Grünen sind keine Nebeneinkünfte ausgewiesen.
Der Parteienrechtler Hans-Herbert von Arnim kritisierte die Stufenregelung als unzureichend. Die Abgeordneten sollten ihre Einkünfte "der exakten Höhe nach" offen legen müssen, forderte er in der Heidelberger "Rhein-Neckar-Zeitung".
Der Bundestag gab aber keine konkreten Zahlen an, sondern teilte die Höhe in drei Stufen ein. Beim früheren Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU), der mit acht anderen Parlamentariern gegen die Nebeneinkünfteregelung geklagt hatte, wurden für 2007 neben seiner Anwaltstätigkeit insgesamt zehn Funktionen in Unternehmen aufgeführt, außerdem weitere Funktionen in verschiedenen Vereinen und Verbänden.
Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte in einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Zu den veröffentlichten Brutto-Einnahmen gehören auch Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art.
Bei Merz sind eine Reihe von Tätigkeiten für Unternehmen angegeben, darunter Aufsichtsrats- und Beiratsposten. Acht Funktionen sind mit einer Brutto-Einnahme von mehr als 7000 Euro jährlich aufgelistet. Zu den Unternehmen zählen unter anderen BASF und der Versicherungskonzern AXA. Bei FDP-Chef Guido Westerwelle finden sich 14 Einmal-Zahlungen der Stufe 3 sowie eine der Stufe 2. Die meisten davon sind Vortragshonorare.
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Linksfraktionschef Oskar Lafontaine hat bis Januar 2006 für einen Kolumnistenvertrag mit dem Axel-Springer-Verlag monatlich einen Betrag der Stufe 2 erhalten. Lafontaine hatte nach seinem Rücktritt vom SPD-Parteivorsitz regelmäßig für die "Bild"-Zeitung geschrieben. Ko-Fraktionschef Gregor Gysi hat im Februar 2007 von der DZ Bank AG eine einmalige Zahlung der Stufe 3 erhalten. Einmalzahlungen der Stufe 1, 2 und 3 hat Gysi bis Dezember 2006 durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bekommen. Bei den Fraktionschefs von Union, SPD und Grünen sind keine Nebeneinkünfte ausgewiesen.
Der Parteienrechtler Hans-Herbert von Arnim kritisierte die Stufenregelung als unzureichend. Die Abgeordneten sollten ihre Einkünfte "der exakten Höhe nach" offen legen müssen, forderte er in der Heidelberger "Rhein-Neckar-Zeitung".
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