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Der Multi-Kulti-Irrtum

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    Der Multi-Kulti-Irrtum

    Nachdem ich diesen Bericht gelesen habe: Jesus.de - Der »Multi-Kulti-Irrtum« im Gericht

    frage ich mich, ist das wirklich so? In der schweizer Rechtsprechung hab ich bis jetzt nichts davon gemerkt. Allerdings sind laut Studien die islamischen Frauen in der Schweiz sich sicherer, dass auch für sie die volle Rechtssprechung gilt, was in Deutschland und Frankreich offenbar nicht der Fall ist...
    Was haltet ihr davon? Ich finde diese Frau zumindest sehr mutig, für was sie sich einsetzt...
    Ich habe es satt, die Menschen zu durchschauen. Es ist so leicht, und es führt zu nichts. Elias Canetti
    Take it easy, but take it. Nothing Comes to you, when you waite to long.

    #2
    Naja, das ist so eine Sache...

    Es gibt durchaus Einzelfälle, in denen Richter (wie das absolute Negativbeispiel der zitierten frankfurter Familienrichterin) weit über das Ziel hinausgeschossen sind. Auch im Strafrecht gibt es solche Fälle, in denen man den persönlichen Hintergrund etwas arg zugunsten eines Angeklagten überstrapaziert hat. Ich würde das aber keineswegs verallgemeinern, denn es gibt tagtäglich mindestens genausoviele Gegenbeispiele, die aber (logischerweise) keinen Presserummel auslösen.
    Zuletzt geändert von Sandswind; 14.05.2007, 16:51. Grund: Hab mal aus "frakfurter" ein "frankfurter" gemacht... ;-)
    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
    -Peter Ustinov

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      #3
      Zitat von Sandswind
      es gibt tagtäglich mindestens genausoviele Gegenbeispiele, die aber (logischerweise) keinen Presserummel auslösen.
      Das würde dann ja bedeuten, dass in bis zu 50% der verhandelten Fälle falsch geurteilt wird. Und das ist dann nicht weiter schlimm?
      können wir nicht?

      macht nix! wir tun einfach so als ob!

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        #4
        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
        Das würde dann ja bedeuten, dass in bis zu 50% der verhandelten Fälle falsch geurteilt wird. Und das ist dann nicht weiter schlimm?
        Okay, das war wohl mißverständlich. Ich verbessere mich: Es gib tagtäglich so viele Urteile, in denen solche Fehlberücksichtigungen nicht vorkommen, dass man die Negativbeispiele keineswegs verallgemeinern kann.

        Ich weiß offengestanden auch nicht, wo die einzelnen Fehler herkommen. Erstens kassiert der BGH in den allermeisten Fällen solche Klöpse (und hat damit meines Erachtens für das Strafrecht Regeln aufgestellt), und an der Uni kann das eigentlich auch keiner aufgeschnappt haben.
        Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
        -Peter Ustinov

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          #5
          Ehrenmorde würden aufgrund eines Beschlusses der gesamten Familie vollzogen, so die Rechtsexpertin.
          Quelle: siehe Link in Beitrag #1

          Da mir bisher kein Fall bekannt ist, wo neben der Verurteilung des Täters die Familie wegen Beihilfe herangezogen wurde, denke ich schon, dass die Richter die herkunftsbedingten Traditionen zum Teil berücksichtigen. Zumindest ist dies in den Fällen, über die ich gelesen habe immer ein Hauptargument der Verteidigung.
          That woman deserves her revenge - and we deserve to die (Budd)
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            #6
            Dann finde ich das aber trotzdem bedenklich, dass es überhaupt vorkommt... Man ist ja schliesslich weder im Balkan noch in der Türkei noch anderswo sondern in Deutschland oder der Schweiz und so...
            Ich habe es satt, die Menschen zu durchschauen. Es ist so leicht, und es führt zu nichts. Elias Canetti
            Take it easy, but take it. Nothing Comes to you, when you waite to long.

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              #7
              Zitat von Gabriela Beitrag anzeigen
              Dann finde ich das aber trotzdem bedenklich, dass es überhaupt vorkommt... Man ist ja schliesslich weder im Balkan noch in der Türkei noch anderswo sondern in Deutschland oder der Schweiz und so...
              Tatsächlich kommt esn icht nur "überhaupt" vor - grade die Frage, inwieweit der kulturelle Hintergrund von Straftätern (idR geht es wirklich um muslimische Mitbürger in den Fällen, wie sie der TE anspricht, wobei wesentlich unspektakuläre Familienrelevante Themen hier die Masse darstellen) in die Bewertung einer Straßtat respektive die Strafzumessung einfließen kann, ist in Literatur und Lehre wie auch in der Rechtsprechung recht strittig.

              Um es relativ einfach zu halten:

              Ein Teil von Literatur, Lehre und Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt, dass eine Bewertung der Tat immer vor dem eigenen (unserem) Kulturellen Hintergrund erfolgen müsse und sich der Täter auch an diesem zu orientieren hat - er lebt in UNSERER Wertegemeinschaft und "hat" sich foglich auch zu assimilieren. Ihm muss sozusagen "klar sein", dass in Deutschland "Ehrenmorde" etc eben NICHT gewohnheitsrechtlich toleriert werden. Insofern darf der Kulturelle Hintergrund keinen Unterschied machen im Urteil.

              Ein anderer Teil der "Fachleute" hingegen (und im Moment wohl der leicht überwiegende) sieht dafür hingegen keinen Anlass: Der Kulturelle, ganz persönliche Hintergrund des Täters müsse wie alle anderen subjektiven Elemente, die zur Straftat motivieren oder ihren Verlauf beeinflussen, im Urteil wiederhall finden -allerdings auch nicht als Bestandteil der Prüfung der objektiven/Subjektiven Bedingungen der Strafbarkeit oder ihrer Rechtswidrigkeit und schuldhaftigkeit, sondern eben nur im Rahmen der Strafzumessung.

              Der BGH tendiert, sofern ich noch auf dem Laufenden bin, im Moment aber (meiner persönlichen Meinung nach GOTT SEI DANK) in die erste Richtung (aber da kann ich mich auch irren ^^).

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                #8
                Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                Der BGH tendiert, sofern ich noch auf dem Laufenden bin, im Moment aber (meiner persönlichen Meinung nach GOTT SEI DANK) in die erste Richtung (aber da kann ich mich auch irren ^^).
                Nicht nur momentan, sondern von Anfang an. Er hat eigentlich nie einen Zweifel daran gelassen, dass Maßstab die deutsche Werte- und vor allem Rechtsordnung ist. Solange das für den Täter auch nur ansatzweise erkennbar ist, gilt damit eine klare Regel. Angesichts dessen wundern mich die genannten prominenten Einzelfälle teilweise auch sehr.
                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                -Peter Ustinov

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                  #9
                  Ich bewundere den Mut von Frau Ates. Eigentlich wundert mich auch das sie noch öffentlich dazu Stellung nimmt:http://www.scifi-forum.de/off-topic/...-urteil-8.html.

                  Also habe subjektiv auch den Eindruck als wenn sich die deutsche Justiz manchmal zugunsten von Multi-Kulti in gewisser Weise "beugt" oder Angst hat.

                  Beim Tierschutzgesetz ist es ja definitiv der Fall, weil für Moslems das Schächten erlaubt ist.

                  Bei Menschenrechten, besonders den Schutz von islamischen Frauen, scheitert es praktisch.

                  Weil die Familien da strategisch vorgehen. Sie lassen den jüngsten Sohn dafür herhalten und reiben sich die Hände.

                  Zum Glück sind solche primitiven Menschen Einzelfälle. Aber ich habe den Eindruck als wenn diese Einzelfälle zunehmen.

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                    #10
                    Zitat von Jesus.de
                    In Bezug auf das Urteil einer Frankfurter Richterin, die in ihrer Urteilsbegründung aus dem Koran zitierte, sagte Ateş, die Gerichte müssten sich auf die Rechtssprechung der Bundesrepublik stützen, nicht auf die Tradition des Täters
                    Der Meinung bin ich auch.
                    Man sollte sich wirklich nicht auf die Tradition des Täters stützden, immerhin wird die Rechtssprechung ja in der Bundesrepublik Deutschland vollzogen.

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                      #11
                      Ich frag mich wie so ein Urteil überhaupt zustande gekommen sein kann. hat es irgendwer hier, der Jura studiert, würde mich mal interessieren?
                      Denn eigentlich ist doch gerade in Deutschland jeder noch so kleiner Mist durchdacht und mit einem Gesetz belegt, theoretisch dürfte es zwar einen Spielraum in der Höhe der Strafen geben, die je nach Motiven und Hintergründe sehr unterschiedlich ausfallen können, nicht aber in dem was richtig und was falsch ist.

                      Und ist es nicht so, dass all jene Fälle, in denen schwammige Ausdrücke stehen wie "nach Treu und Glauben" oder "falls sittenwidrig", nicht etwa auf Auslegungen des kulturellen Hintergrunds, sondern auf Auslegungen nach den deutschen Grundrechten anspielen?

                      In einem Rechtsstaat, in dem wir Leben, spielt doch eigentlich das subjektive Rechtsempfinden keine Rolle, wie man bei manchen Urteilen, die dem gesellschaftlichen Rechtsempfinden widersprechen immer und immer wieder sieht, sondern nur das, was vor dem Gesetz als richtig gilt.

                      Und ist es nicht auch festgelegt, dass vor deutscher Rechtssprechung nur deutsches Recht (oder höherrangiges europäisches bzw. völkerrechtliches) gilt und Anwendung findet?

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                        #12
                        Zitat von newman Beitrag anzeigen
                        In einem Rechtsstaat, in dem wir Leben, spielt doch eigentlich das subjektive Rechtsempfinden keine Rolle, wie man bei manchen Urteilen, die dem gesellschaftlichen Rechtsempfinden widersprechen immer und immer wieder sieht, sondern nur das, was vor dem Gesetz als richtig gilt.
                        Was nicht heisst das man bestimmte Rechtssprechungen hinterfragen kann.

                        Also man sollte nichts als unabänderbar geschrieben ansehen. Selbst das GG nicht.

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                          #13
                          Zitat von Skymarshall Beitrag anzeigen
                          Was nicht heisst das man bestimmte Rechtssprechungen hinterfragen kann.

                          Also man sollte nichts als unabänderbar geschrieben ansehen. Selbst das GG nicht.
                          Dafür hats ein Parlament, das Gesetze erlässt, ändert und abschafft.
                          Nur ist dafür die Judikative nicht verantwortlich, sie kann und darf nur nach geltendem Recht handeln und sonst nach gar nichts.
                          Unabänderbar ist nur Artikel 1 und 20 des GG.

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                            #14
                            Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                            Der BGH tendiert, sofern ich noch auf dem Laufenden bin, im Moment aber (meiner persönlichen Meinung nach GOTT SEI DANK) in die erste Richtung (aber da kann ich mich auch irren ^^).
                            Der Meinung würde ich mich anschliessen...

                            Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                            Nicht nur momentan, sondern von Anfang an. Er hat eigentlich nie einen Zweifel daran gelassen, dass Maßstab die deutsche Werte- und vor allem Rechtsordnung ist. Solange das für den Täter auch nur ansatzweise erkennbar ist, gilt damit eine klare Regel. Angesichts dessen wundern mich die genannten prominenten Einzelfälle teilweise auch sehr.
                            Das ist doch meines erachtens auch richtig. Wir müssten uns ja auch deren rechtssprechung unterwerfen.

                            Zitat von Skymarshall Beitrag anzeigen
                            Also habe subjektiv auch den Eindruck als wenn sich die deutsche Justiz manchmal zugunsten von Multi-Kulti in gewisser Weise "beugt" oder Angst hat.
                            mich dünkt es eher linkes Denken...
                            Wir sind ja so lieb, kommt alle zu uns... irgendwie...

                            Beim Tierschutzgesetz ist es ja definitiv der Fall, weil für Moslems das Schächten erlaubt ist.
                            Das war bei uns immer erlaubt, weshalb weiss ich ehrlich auch nicht.

                            Bei Menschenrechten, besonders den Schutz von islamischen Frauen, scheitert es praktisch.
                            Aber bloss, weil die oft nichts davon wissen, dass sie Schutz bekommen könnten.

                            Weil die Familien da strategisch vorgehen. Sie lassen den jüngsten Sohn dafür herhalten und reiben sich die Hände.

                            Zum Glück sind solche primitiven Menschen Einzelfälle. Aber ich habe den Eindruck als wenn diese Einzelfälle zunehmen.
                            Vielleicht, weil die Chancen nicht oder nur wenig verurteilt zu werden immer besser stehen?

                            Zitat von berry3 Beitrag anzeigen
                            Der Meinung bin ich auch.
                            Man sollte sich wirklich nicht auf die Tradition des Täters stützden, immerhin wird die Rechtssprechung ja in der Bundesrepublik Deutschland vollzogen.
                            Geht mir auch so.

                            Zitat von newman Beitrag anzeigen
                            hat es irgendwer hier, der Jura studiert, würde mich mal interessieren?
                            peterpan, aber der ist noch voll im Studium und mit Frau und Töchtern wohl eher zuviel gefordert...
                            Ich habe es satt, die Menschen zu durchschauen. Es ist so leicht, und es führt zu nichts. Elias Canetti
                            Take it easy, but take it. Nothing Comes to you, when you waite to long.

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                              #15
                              Zitat von newman Beitrag anzeigen
                              Dafür hats ein Parlament, das Gesetze erlässt, ändert und abschafft.
                              Nur ist dafür die Judikative nicht verantwortlich, sie kann und darf nur nach geltendem Recht handeln und sonst nach gar nichts.
                              Unabänderbar ist nur Artikel 1 und 20 des GG.
                              Mir ging es nur darum, dass deine Aussage den Tenor hat, als wenn das Gesetz immer auf der richtigen Seite wäre. Und subjektive Empfindungen/Hinterfragungen keinen Stellenwert hätten.

                              Zitat von Gabriela
                              mich dünkt es eher linkes Denken...
                              Wir sind ja so lieb, kommt alle zu uns... irgendwie...
                              Eher aufgrund unserer Vergangenheit übertreiben wir es ein wenig mit Multi-Kulti.

                              Das war bei uns immer erlaubt, weshalb weiss ich ehrlich auch nicht
                              Das ist etwas anderes. Obwohl ich es dann auch nicht gut finde. Fakt ist das sich Deutsche Schlachter dran halten müssen und Moslems es aufgrund ihrer Religion nicht brauchen.

                              Aber bloss, weil die oft nichts davon wissen, dass sie Schutz bekommen könnten.
                              Eher weil sie Angst haben und an einen Schutz zweifeln. Praktisch ist es ja auch so. Die Täter werden im nachhinein bestraft. Dann ist es aber schon geschehen. Dadurch das es nicht weniger solcher Fälle werden, kann man davon ausgehen, dass es keine wirksame Prävention gibt.


                              Vielleicht, weil die Chancen nicht oder nur wenig verurteilt zu werden immer besser stehen?
                              Sehr oft zumindest. Und weil die ganze Familie beteiligt ist und sie es auf nur eine Person abwälzen. Wenn der Vater einen Ehrenmord geplant hat, muß meistens der jüngste Sohn dafür herhalten. Und wenn sie noch mehr Töchter haben, kann es gut sein das sowas wieder passiert.

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