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    #46
    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
    Das ist wiederum sehr schwierig. Richter müssen unabhängig sein. Wie soll denn das noch gewährleistet sein, wenn sie bei jeder Fehleinschätzung mit einer handfesten Strafe rechnen müssen?
    Also insoweit ich informiert bin, war dies ein grober Verfahrensfehler und dieser wird auch bestraft werden. Warum sollten Richter nen Freibrief für Fehler haben? Fragen wir doch mal so!

    Jeder Richter würde ab sofort auf Nummer Sicher gehen und jeden verknacken, wenn es irgendwie geht. Ist das noch ein faires und unabhängiges Verfahren?
    Ein Richter kann nur im Rahmen seiner Möglichkeiten urteilen, er ist ja schließlich kein Absolutist. Wenn sich ihm die Möglichkeit bietet jemanden einsperren zu können, so soll er es tun, denn derjenige, der aufgrund seiner Tat eingesperrt werden kann, hat sicherlich nicht nur ne Weintraube im Supermarkt verkostet, oder?
    Gruß,

    vanR

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      #47
      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Also insoweit ich informiert bin, war dies ein grober Verfahrensfehler und dieser wird auch bestraft werden. Warum sollten Richter nen Freibrief für Fehler haben?
      Stimmt schon, "Unabhängigkeit" darf und soll kein Freibrief für Fehler sein. Andererseits: Was für eine Strafe soll denn jetzt den Richter treffen?

      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Wenn sich ihm die Möglichkeit bietet jemanden einsperren zu können, so soll er es tun, denn derjenige, der aufgrund seiner Tat eingesperrt werden kann, hat sicherlich nicht nur ne Weintraube im Supermarkt verkostet, oder?
      Diese Frage soll im Prozess doch gerade erst geklärt werden. Bis dahin ist der Beschuldigte erst mal als unschuldig anzusehen. Und solange der Richter nicht davon überzeugt ist, dass Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr besteht, hat er eben nicht die Möglichkeit, den potentiellen Täter einzusperren.
      Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
      -Peter Ustinov

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        #48
        Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
        Stimmt schon, "Unabhängigkeit" darf und soll kein Freibrief für Fehler sein. Andererseits: Was für eine Strafe soll denn jetzt den Richter treffen?
        Darum kümmert sich eine benachbarte Staatsanwaltschaft, mein juristisches Wissen ist für eine solche Urteilsfindung sicherlich zu beschränkt.

        Diese Frage soll im Prozess doch gerade erst geklärt werden. Bis dahin ist der Beschuldigte erst mal als unschuldig anzusehen. Und solange der Richter nicht davon überzeugt ist, dass Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr besteht, hat er eben nicht die Möglichkeit, den potentiellen Täter einzusperren.
        Bitte? Aus der Aktenlage war klar erkenntlich, dass er jemanden getötet hat (Totschlag?) und dennoch konnte er wieder gehen. Der Mann (ein hollandtürke; komische Mischung ;-) ) war ja nur in Deutschland, weil er wegen der Scheidung hier auftauchen musste und somit hätten die Handschellen klicken könnnen/müssen.
        Also, ein klarer Verfahrensfehler oder nennen wir´s mal ein bedauernswerter tödlicher Fehler.
        Gruß,

        vanR

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          #49
          Zitat von vanR Beitrag anzeigen
          Darum kümmert sich eine benachbarte Staatsanwaltschaft, mein juristisches Wissen ist für eine solche Urteilsfindung sicherlich zu beschränkt.
          Ich kenne den Fall im Einzelnen nicht. Aber Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt setzt einen entsprechenden Vorsatz voraus - den hat der Richter sicher nicht gehabt.

          Zitat von vanR Beitrag anzeigen
          Also, ein klarer Verfahrensfehler oder nennen wir´s mal ein bedauernswerter tödlicher Fehler.
          Wie gesagt, den Fall kenne ich im Einzelnen nicht (hast Du einen Link?). Deswegen ist es auch schwierig, da so ohne weiteres ein Urteil abzugeben.
          Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
          -Peter Ustinov

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            #50
            Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
            Wie gesagt, den Fall kenne ich im Einzelnen nicht (hast Du einen Link?). (...)
            Hier ist ein Link den ich gefunden habe. Er gibt nen groben Überblick, doch ob er ausreicht um sich "reinzuversetzen" kann ich jetzt nicht beurteilen.
            Gruß,

            vanR

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              #51
              Zitat von vanR Beitrag anzeigen
              Hier ist ein Link den ich gefunden habe.
              Hm, gibt halt nicht so viel her. Ich kann nur zur einstweiligen Verfügung (vermutlich nach dem Gewaltschutzgesetz) sagen, dass das nach meiner bescheidenen Erfahrung von den Richtern sehr ernst genommen wird und sehr zügig bearbeitet wird; in der Regel ist das eine Sache von zwei, drei Stunden. Damit hat sich's dann aber, denn jemand, der einen Mord an seiner Ehefrau plant, wird sich davon nicht abhalten lassen.

              Was die möglichen Fehler der Staatsanwaltschaft und des Richters angeht - keine Ahnung. Abwarten, was dabei rauskommt.
              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
              -Peter Ustinov

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                #52
                Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                Hm, gibt halt nicht so viel her.(...)
                Darum schrieb ich ja auch:
                Er gibt nen groben Überblick, doch ob er ausreicht um sich "reinzuversetzen" kann ich jetzt nicht beurteilen.
                Aber vielleicht liegt es auch daran, das dies noch ein schwebendes Verfahren ist und man sich somit eher bedeckt hält was Informationen angeht.
                Gruß,

                vanR

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                  #53
                  Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                  Mit dem letzten zitierten Satz hast Du selbst die Antwort auf Deine Frage gegeben: Der Täter bleibt auch weiterhin ein Mensch, mit allen Rechten. Er hat weiterhin Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung, wird nicht vom "Menschen" zum reinen "Täter", an dem nun eine Strafe abgearbeitet und vollstreckt wird.

                  Und dass die Gesellschaft ein Interesse daran hat, dass ein Straftäter nicht wieder rückfällig wird und gleichzeitig keine Kosten durch Verwahrung verursacht dürfte auch auf der Hand liegen. Alle diese Funktionen erfüllt die Resozialisierung.
                  Ja ein Mensch ist ein Mensch, aber man kann sich doch nicht immer mit den Menschenrechten schützen: "haha ich habe jemanden umgebracht, aber ihr müsst mich immer noch nett behandeln, denn ich bin ein Mensch." Aber Mensch sein hat nicht nur was mit Anatomie zu tun, sondern auch mit dem Geist und den besonderen Eigenschaften. Ein Mensch entwickelt einen Gerechtigkeitssinn und ein Verständniss für Richtig und Falsch. Und wenn ein Individuum so etwas nicht besitzt ist er zwar anatomisch ein Mensch nur die Eigenschaften die uns auszeichnen sind nicht wirklich ausgepägt. Und sogar ein Schwerbehinderter, der Geistig auf dem Niveau eins 6 Jährigen steht, weis das man anderen Menschen zumindest nicht wehtuen soll. So wie ein Mensch andere Behandelt, so sollte man diesen Menschen auch behandeln. Ein Mensch, der einen anderen Menschen tötet kann sich doch nicht darauf berufen, dass er nicht selber zum Tode verurteilt wird, das töten unmenschlich ist? Ich denke ihr Verharmlost einen Mord hier ein wenig. Mord ist so ziemlich das schlimmste was man sich als Handlung von einem Menschen vorstellen kann und sowas sollte auch dementsprechend bestraft werden.. Mit Todesstrafen sollte man mit einem Urteil vorsichtig sein..

                  Bei einem Mord würde es mir ja jezt auch reichen, wenn man ihn resozialisiert, aber was ist wenn dieser Mensch wieder Mordet?? Wieder resozialisation? Und dann wieder frei lassen und wieder morden????

                  Das kann doch wohl nicht die Alerweltslösung sein - resozialisierung.

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                    #54
                    Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                    Ja ein Mensch ist ein Mensch, aber man kann sich doch nicht immer mit den Menschenrechten schützen: "haha ich habe jemanden umgebracht, aber ihr müsst mich immer noch nett behandeln, denn ich bin ein Mensch."
                    Eigentlich dachte ich, dass das eine der elementaren Eckpfeiler unserer Verfassung ist.

                    Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                    Ich denke ihr Verharmlost einen Mord hier ein wenig. Mord ist so ziemlich das schlimmste was man sich als Handlung von einem Menschen vorstellen kann und sowas sollte auch dementsprechend bestraft werden..
                    Tja, und ich denke, dass du eine zu radikale Ansicht dazu hast. Ich kann zwar nicht aus persönlicher Erfahrung sprechen, aber ich bin fast ein bisschen beruhigt zu wissen, dass man in der deutschen Rechtsprechung (im Idealfall) selbst als Mörder unter Umständen (Reue, Strafe abgesessen, Auflagen) in ein freies Leben zurückkehren kann.

                    Wie kann man sich eigentlich herausnehmen, ein Leben nehmen zu wollen, wenn bereits Menschen umgekommen sind? Ich bin zwar kein gläubiger Christ, aber dieses Rache-Prinzip stößt mir sauer auf. Natürlich soll man einen Mörder, der keine Reue zeigt und seine Bewährungsauflagen verletzt, wieder straffällig wird usw. nicht immer wieder freilassen und blauäugig hoffen, dass seine Seele schon gerettet wird, aber sollte man nicht zumindest als Grundsatz festlegen, dass ein Mörder nach seiner Strafe wieder ein Leben in der Gesellschaft führen kann? Wo endet die Rechtsprechung bei Vergewaltigung, Kinderschändung, Raub usw. denn, wenn man nach der Devise "So wie ein Mensch andere Behandelt, so sollte man diesen Menschen auch behandeln" vorgeht? Was ist mit psychisch kranken, die eine Straftat bestehen? Oder mit Menschen, die unter Einfluss von Alkohol/Medikamenten standen? Oder mit Fällen, die eigentlich "nur" Totschlag wären?

                    Ich will dich nicht beleidigen, aber ich glaube, dass die Annahme, die deutsche Rechtsprechung sei zu lasch oder müsse Mörder stärker bestrafen gründet auf das Bild, dass die Medien allzu gern propagieren. Ferner hast du selbst oder im Bekanntenkreis wahrscheinlich nie jemand Bekanntschaft mit Strafvollstreckungsbehörden oder Rechtsprechung gemacht. Anders kann ich mir Sätze wie:
                    Und in ausnahmefällen halte ich auch die Todesstrafe für angemessen..
                    Statt die Mörder und Verbrecher noch auf kosten der Steuern in den Gefängnissen durchzufüttern...
                    nicht erklären.
                    Forum verlassen.

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                      #55
                      Zitat von maestro Beitrag anzeigen
                      Eigentlich dachte ich, dass das eine der elementaren Eckpfeiler unserer Verfassung ist.
                      Ja und wie du siehst kritisiere ich diesen "elementaren Eckpfeiler"!

                      Und es kann ja sein das ich in dieser Hinsicht etwas zu radikal bin.. aber denken wir doch mal an anderen Rechtssystemen wie das in China:

                      Es ist wesentlich härter als unser schlaffes Rechtssystem.
                      Die kriminalitätsrate ist wesentlich tiefer.

                      Das sind zwar nicht viele, aber dennoch ganz wesentliche Punkte, sie es zu berücksichtigen gilt.

                      Ich denke ein rechtssystem, das so tolerant gegnüber Schwerverbrechern ist und zulässt das Verbrechen sich von einer Person wiederholen und das kriminalität weiter ansteigt ist kein gutes Rechtssystem!

                      Und da könnt ihr mir wieder mit eurem Gerede von integration und 100 Chancen kommen... ich lebe in diesem Land und ich krige auch ein bisschen mit, von anderen Menschen, wie das hier so läuft... Ich denke an falschen stellen sind wir zu streng und an anderen wieder zu schlaff.

                      Und ich denke das lässt sich auch auf die Vereinigung der DDR mit der BRD zurückführen, da da auch vieles aufeinander abgeglichen werden musste und leider GIBT ES gesetzeslücken, sogar ziemlich schwerwiegende, die man nicht mit gutem willen und viel sozialhilfe wieder wett manchen kann!!!

                      Und es muss sich was ändern! Denn wie man an meinen genannten Beispielen von fällen sieht... die medien können sie zwar etwas rausheben, aber sie können nichts an der sachlage ändern! Was so ist ist so und ich denke die Medien saugen sich die Fälle auch nicht aus den Fingern!

                      Ein Artikel zum lesen:
                      Die Täter haben bei so genannten Ehrverbrechen kein Schuldbewusstsein. Ein verurteilter junger Mann hat mir einmal auf meine Frage geantwortet, warum er denn sein Leben für die Ehre ruiniert habe: ›Hätte ich etwa meinen Vater losschicken sollen mit seinen 55 Jahren?‹« Emine Demirbüken, die erste türkischstämmige Frau im CDU-Bundesvorstand, klagt, die deutsche Justiz gehe mit diesen Verbrechen »viel zu lasch« um. Das Jugendstrafrecht biete mit seinen milden Strafen – maximal zehn Jahre für Mord – statt der gewünschten Abschreckung geradezu einen Anreiz für die Familien, einen Ehrenmord in Deutschland durchzuführen.
                      (http://www.zeit.de/2005/09/Hatin_S_9fr_9fc_9f_09)

                      (Wenn ich etwas agressiv klinge, liegt es daran, das ich dieses Thema ernst nehme)

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                        #56
                        Also ich kann schon verstehen warum viele Menschen besonders bei Körperdelikten die Strafen für zu Milde empfinden.

                        Kleines Beispiel: Vor ein paar Jahren gabs einen Fall, da hat ein Mann seine Enkelin über mehrere Jahre mehrfach sexuel missbraucht. Urteil 5 1/2 Jahre Zuchthaus.
                        Mein erster Gedanke war auch: Gehts noch? Ich kann (ich betone das absichtlich) fürs Raubkopieren von Videofilmen härter bestraft werden (und verglichen mit Sexuellem missbrauch ist das nun wirklich schon fast ein Kavaliersdelikt)!

                        Das Problem: ich weis nicht was im Richter vorging, als er so milde Bestrafte. Ich kenne weder die exakte Sachlage noch die Urteilsbegründung.
                        Und genau hier sollte Gevater Staat ansetzen. Wenn solche weiterführenden informationen leichter zugänglich wären, man sich also etwas tiefer mit der Sache befassen könnte ohne dafür Himmel und Hölle in bewegung zu setzen (hey, ich bin nunmal mindestens so faul wie jeder andere Durchschnittsbürger ) würde sich die öffentliche Meinung eventuel schon ändern.
                        Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                        - Florance Ambrose

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                          #57
                          Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                          Und es kann ja sein das ich in dieser Hinsicht etwas zu radikal bin.. aber denken wir doch mal an anderen Rechtssystemen wie das in China:

                          Es ist wesentlich härter als unser schlaffes Rechtssystem.
                          Die kriminalitätsrate ist wesentlich tiefer.
                          1. Ich bezweifle, dass die VR China eine unzensierte Kriminalitätsstatistik herausgibt.
                          2. Ist die VR China ein totalitärer Überwachungsstaat
                          3. Scheinen die Strafen dort net wirklich abschreckend zu sein, bedenkt man einmal die Korruptinsrate in der VR China


                          Ich denke ein rechtssystem, das so tolerant gegnüber Schwerverbrechern ist und zulässt das Verbrechen sich von einer Person wiederholen und das kriminalität weiter ansteigt ist kein gutes Rechtssystem!
                          Die Kriminalitätsrate in Deutschland steigt net wirklich, in Bezug auf schwere Delikte sinkt sie sogar -->http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-K...1987-2001.html



                          Und es muss sich was ändern! Denn wie man an meinen genannten Beispielen von fällen sieht... die medien können sie zwar etwas rausheben, aber sie können nichts an der sachlage ändern! Was so ist ist so und ich denke die Medien saugen sich die Fälle auch nicht aus den Fingern!
                          Sie bauschen Einzelfälle auf und suggerieren eine schmlimmere Lage, als tatsächlich vorhanden.
                          Möp!

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                            #58
                            Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                            Es ist wesentlich härter als unser schlaffes Rechtssystem.
                            Die kriminalitätsrate ist wesentlich tiefer.
                            Also, was ist das denn für Argument? Volksrepublik China als Beispiel für Rechtsstaatlichkeit anführen? Blendest du Menschenrechtsverletzungen und autoritäres System aus?

                            Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                            Ich denke ein rechtssystem, das so tolerant gegnüber Schwerverbrechern ist und zulässt das Verbrechen sich von einer Person wiederholen und das kriminalität weiter ansteigt ist kein gutes Rechtssystem!
                            Zahlen? Daten? Behauptungen? Belege? Ist es nicht vielleicht so, dass höheren Strafen (Todesstrafe) überhaupt keine richtige Abschreckungswirkung erwirken?

                            Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                            ich lebe in diesem Land und ich krige auch ein bisschen mit, von anderen Menschen, wie das hier so läuft... Ich denke an falschen stellen sind wir zu streng und an anderen wieder zu schlaff.
                            Und ich denke das lässt sich auch auf die Vereinigung der DDR mit der BRD zurückführen, da da auch vieles aufeinander abgeglichen werden musste und leider GIBT ES gesetzeslücken, sogar ziemlich schwerwiegende, die man nicht mit gutem willen und viel sozialhilfe wieder wett manchen kann!!!
                            Ohne Belege oder wenigstens Beispiele ist das lediglich Geschwafel. Wo wurde denn nach der Wiedervereinigung beim Strafrecht von Ost und West etwas abgeglichen? Meines Wissens nach wurde die Ex-DDR Teil der Bundesrepublik und damit auch des westdeutschen Strafrechts. Und was willst du jetzt mit Sozialhilfe und Integration? Und was für Gesetzeslücken?

                            Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                            Und es muss sich was ändern! Denn wie man an meinen genannten Beispielen von fällen sieht... die medien können sie zwar etwas rausheben, aber sie können nichts an der sachlage ändern! Was so ist ist so und ich denke die Medien saugen sich die Fälle auch nicht aus den Fingern!
                            Ist dir nicht klar, dass die Story vom Wiederholungstäter-Kinderschänder mehr Quote/Leser bringt als die Geschichte über einen Mörder, der wieder ein normales Leben in Freiheit führt?

                            Zitat von KonradZuse Beitrag anzeigen
                            (Wenn ich etwas agressiv klinge, liegt es daran, das ich dieses Thema ernst nehme)
                            Ich habe eher den Eindruck, dass du allgemein etwas loswerden willst über das, was deiner Meinung nach hier im Staate nicht stimmt. Aber auf eine allgemeine unsachliche Diskussion, die alles in einen Topf wirft, hab ich jedenfalls keine Lust.
                            Forum verlassen.

                            Kommentar


                              #59
                              Einige Informationen zur Bestrafung (Todestrafe, welche hier nicht zur diskussion steht, aber mal erwähnt werden sollte!)

                              Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden.

                              Kommentar: Dies kritisiere ich nicht.

                              gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen,

                              notwendiger unmittelbarer Schutz der Gesellschaft durch Beseitigung des Täters (Spezialprävention) und mittelbare Abschreckung weiterer möglicher Täter von Verbrechen (Generalprävention; siehe Die relative Strafzwecktheorie),

                              geringere finanzielle Belastung für die Allgemeinheit.

                              Das Auslöschen eines Lebens muss das Leben des Mörders kosten: Dies empfinden viele Menschen als einzig akzeptable Vergeltung.
                              Dieses Denken ist im öffentlichen Rechtsempfinden weit verbreitet und tief verankert, auch dort, wo die Todesstrafe nicht mehr ausgeübt wird.

                              Kommentar: Hier kann man deutlich entnehmen, das die akzeptanz einer solchen Strafe ziemlich hoch ist.

                              Das allgemein menschliche Bedürfnis nach „Recht“ (vom gleichen Wortstamm wie „Rache“) wird in fast allen Kulturen und Religionen mit dem Gedanken einer Sühne verbunden. So heißt es zum Beispiel in der Bibel (Gen 9,6 EU):

                              Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

                              Kommentar: Diesem Zitat kann ich mich nicht anschließen, da ich Atheist bin, aber für andere kann dies doch ein agument sein.

                              Quelle: Todesstrafe - Wikipedia

                              Statistiken:

                              für Berlin, Straftaten gg. das Leben:

                              Jahr_________Anzahl_
                              2003________59_____
                              2004________59_____
                              2005________48_____
                              2006________81_____

                              Kommenar: Ein deutlicher Anstieg im jahr 2006.

                              Einen Anstieg der Opferzahl gab es bei der Vergewaltigung um 43 auf nunmehr 658. Die BGZ erhöhte sich von 18 auf 20. Bei den unter 21-Jährigen beträgt die BGZ 39.
                              Beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen erhöhte sich die Zahl der Opfer um 44 auf nunmehr 246. Diese Entwicklung beschränkt sich auf die Gruppe der unter 21-Jährigen (+46). Die BGZ erhöhte sich hier von 31 auf 38.
                              Bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung gab es eine Zunahme der Opferzahlen in allen Altersgruppen, bei den unter 21-Jährigen um 139 auf 4714 (BGZ von 739 auf 772), bei den 21- bis 59-Jährigen um 778 auf 9.922 (BGZ von 477 auf 513) und bei den über 59-Jährigen um 24 auf 438 (BGZ von 52 auf 55).
                              Einen Anstieg gab es bei der Misshandlung von Kindern um 34 auf nunmehr 584(BGZ: 17).

                              Quelle: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...6/pks_2006.pdf

                              Kommentar


                                #60
                                Zitat von KonradZuse
                                geringere finanzielle Belastung für die Allgemeinheit.
                                Hast du eigentlich den Einwand gelesen, dass die Kosten der Todesstrafe unter Umständen über denen der lebenslangen Verwahrung liegen können und dies ist einigen Bundesstaaten der USA auch so ist? Wo liegt die finanzielle Entlastung, wenn sich Verfahren jahrelang hinziehen? Aber vielleicht willst du ja auch eine Art Blitzverfahren entwerfen...

                                Zitat von KonradZuse
                                Das Auslöschen eines Lebens muss das Leben des Mörders kosten: Dies empfinden viele Menschen als einzig akzeptable Vergeltung.
                                Dieses Denken ist im öffentlichen Rechtsempfinden weit verbreitet und tief verankert, auch dort, wo die Todesstrafe nicht mehr ausgeübt wird.

                                Kommentar: Hier kann man deutlich entnehmen, das die akzeptanz einer solchen Strafe ziemlich hoch ist.
                                Zahlen? Quellen? Belege? Du schreibst einfach unreflektiert, die Akzeptanz sei "ziemlich hoch"?
                                Zitat von KonradZuse
                                So heißt es zum Beispiel in der Bibel (Gen 9,6 EU):

                                Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
                                Die Bibel ist spitze geeignet für richtig angesagte Lehren. Hab mal zum Spaß was rausgesucht:
                                1. Korinther, Kap. 11,3 Ich lasse euch aber wissen, daß Christus das Haupt eines jeden Mannes ist, der Mann aber ist das Haupt der Frau; 11,9 Und der Mann ist nicht geschaffen um der Frau willen, sondern die Frau um des Mannes willen.


                                Zeitgemäße Ansicht?

                                Zitat von KonradZuse
                                Statistiken:

                                für Berlin, Straftaten gg. das Leben:
                                Ist Berlin repräsentativ für die Bundesrepublik? Hast du den Post von Cu weiter oben überhaupt gelesen? Ich würde empfehlen, mal einen Blick auf die Gesamtzahlen (Bundeskriminalamt Polizeiliche Kriminalstatistik 2005) werfen, bevor du Zahlen zur Argumentation benützt.

                                Aber langsam geht mir auch die Lust aus, dir zur Antworten. Mögen andere sich mit deinen sich wiederholenden und teilweise absurden Behauptungen auseinandersetzen.
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