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RAF - Freiheit für die Terroristen von Gestern?

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    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Aber die Polizei darf praktisch ALLES, wenn sie es begründet. Und das kann sie in 99% der Fälle plausibel.
    Ich weiß nicht, welchen verträumten Idealen hier manche nachhängen, aber wenn dir Polizei einen schlechten Tag hat und du den Kommissar bei der Verkehrskontrolle blöd anmachst, kann er dich nach seinen Gutdünken für nen Tag ins Schwedische Hotel einschließen und du kannst NICHTS dagegen tun. Kannst dich gerne beschweren, nen Grund wird er finden und deine "Beschwerde" verläuft im Nichts.
    Jetzt will ich ja Dich nicht enttäuschen, aber das stimmt so nicht, ist zumindest gnadenlos überzeichnet. Zwar kann ein Polizeibeamter einen Bürger in Gewahrsam nehmen, allerdings gelten dabei dann doch noch ein paar Spielregeln. Insbesondere unterschlägst Du hier, dass grundsätzlich unverzüglich ein Richter über die freiheitsentziehende Maßnahme zu entscheiden hat. Und so einfach ist das Finden von Gründen nun auch wieder nicht. Was soll denn ein so plausibler Grund sein, der eine Ingewahrsamnahme rechtfertigt, wenn der Bürger den Polizisten bestenfalls mal "blöd anmacht"? So kreativ im Erfinden von Gründen sollten Polizeibeamte besser nicht sein (und in der Regel sind sie es wohl auch nicht).

    Und selbst wenn der Richter nicht befragt wurde, weil der vermeintliche Grund für die freiheitsentziehende Maßnahme vorher entfallen ist (was in der Praxis beim Stützen auf die 24-Stunden-Regel oft vermeintlich der Fall ist) - ich würde es in einem solchen Fall nicht bei einer "Beschwerde" belassen. Ich würde direkt vors Verwaltungsgericht ziehen. Dann geht das Heulen und Zähneklappern beim Polizisten los, denn willkürliche Verhaftungen unter vorgeschobenen Gründen (die man durchaus als solche erkennen kann) mögen Verwaltungsrichter gar nicht. Und selbst wenn die Sache wie das Hornberger Schießen ausgeht: Welcher Polizist mag denn solche Verfahren? Die machen sich dienstrechtlich äusserst schlecht. Irgendwann will man ja vielleicht mal einen zweiten oder dritten Stern auf der Schulter...
    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
    -Peter Ustinov

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      Eben. Abgesehen davon ist doch die Mehrheit der Polizeibeamten (zumindest die, die oft allein eingesetzt werden, BP klammer ich mal aus) im mittleren Alter, d.h. relativ ruhig und gesetzt.
      Deswegen halte ich es ja für kritisch, dass in Laage demonstriert werden darf. Wenn die Kaserne blockiert wird, bleibt dem Standortkommandeur gar nichts übrig, als selber aktiv zu werden. Und das geht ein wenig härter zur Sache als bei der Polizei...
      können wir nicht?

      macht nix! wir tun einfach so als ob!

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        Hallo!
        Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigen
        Moment, der Besitz ist NICHT strafbar ! Ich denke wohl nicht das diese Gegenstände zum Einsatz kommen, wenn man nicht "einfach mal so" eingekesselt wird.
        Es ist natürlich durchaus vorstellbar, dass diese Gegenstände nicht eingesetzt werden(wovon ich persönlich jedoch nich ausgehe).

        Mal ganz davon abgesehen ist es aber ein großer Unterschied,(auch bezüglich der Gesundheit eines Menschen) ob man nun eingekesselt wird, oder mit Feuerwerkskörpern lebensgefährlich verletzt wird.
        Mit freundlichen Grüßen
        Dr.Arridor
        Zuletzt geändert von Dr.Arridor; 31.05.2007, 12:05.

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          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
          ....

          Aber die Polizei darf praktisch ALLES, wenn sie es begründet. Und das kann sie in 99% der Fälle plausibel.
          Ich weiß nicht, welchen verträumten Idealen hier manche nachhängen, aber wenn dir Polizei einen schlechten Tag hat und du den Kommissar bei der Verkehrskontrolle blöd anmachst, kann er dich nach seinen Gutdünken für nen Tag ins Schwedische Hotel einschließen und du kannst NICHTS dagegen tun. Kannst dich gerne beschweren, nen Grund wird er finden und deine "Beschwerde" verläuft im Nichts....
          Ja ? Darf sie das ? Nein darf sie nicht, so ein Quatsch. Wir sind nicht mehr bei der Stasi oder haben die Gestapo !
          Ich denke Du hast auch schon mal von einer "Dienstaufsichtsbeschwerde" gehört. Bei diesem Wort schaudern viele Polizisten. Weißt Du auch warum ? Wenn Du gegen einen Polizisten eine solche Beschwerde einlegst, die auch noch gerechtfertigt ist, dann wird dieser Polizist (wenn er nicht entlassen wird) ewig und drei Tage nicht befördert ! Wie Sandswind es schon trefflich gesagt hat :

          Irgendwann will man ja vielleicht mal einen zweiten oder dritten Stern auf der Schulter...
          Und genau dies ist es, Du wirst erstmal nicht mehr befördert, sprich weniger Geld, sprich weniger Pension ! Davon ganz ab wäre dies sofort auch ein Grund vors Gericht zu ziehen !
          Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
          Carolin Witt (*1983), Studentin

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            Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
            Eben. Abgesehen davon ist doch die Mehrheit der Polizeibeamten (zumindest die, die oft allein eingesetzt werden, BP klammer ich mal aus) im mittleren Alter, d.h. relativ ruhig und gesetzt.
            Deshalb werden gerade diese Beamten selten in den "Prügelkommandos" eingesetzt. Man kann schön beobachten wann die Polizei aggressiv wird, nämlich dann, wenn der etwas genervt lächelnde ältere Beamte vor dir weggeht.

            Deswegen halte ich es ja für kritisch, dass in Laage demonstriert werden darf. Wenn die Kaserne blockiert wird, bleibt dem Standortkommandeur gar nichts übrig, als selber aktiv zu werden. Und das geht ein wenig härter zur Sache als bei der Polizei...
            Wenn ich mich recht erinnere, darf der Kommandeur auch maximal die Polizei rufen. Erst wenn Leute auf das Gelände der Kaserne eindringen, darf er Maßnahmen durchführen lassen (arretieren und der Polizei übergeben).
            Möp!

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              Wenn ich mich recht erinnere, darf der Kommandeur auch maximal die Polizei rufen. Erst wenn Leute auf das Gelände der Kaserne eindringen, darf er Maßnahmen durchführen lassen (arretieren und der Polizei übergeben).
              Da täuschst du dich. Eine Blockade der Kasernentore ist ein explizites Beispiel für "Behinderung der Ausführung des Dienstauftrages". Da greift dann das UZwGBW. Es könnte natürlich sein, dass der Kommandeur aus prestige Gründen lieber die Polizei ruft, aber die Hände in den Schoß legen kann er nicht, weil im mit Sicherheit befohlen wurde, die Gäste, die nicht nach Heiligendamm geflogen werden können, durch sein Kasernentor nach draussen zu geleiten.
              können wir nicht?

              macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                UZwGBW.
                Wshind! Wir sprechen hier immer noch deutsch. Bitte ausschreiben.
                Republicans hate ducklings!

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                  Oha, dann muss ich ja immer, wenn ich vom "Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen" rede auch "Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen" schreiben. Da kann ich nur hoffen, dass "Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen" nicht zu lang ist

                  Jetzt kann sich jeder seine Ausformulierung wegnehmen und behalten, es sind genug für alle da
                  können wir nicht?

                  macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                    Alfred Neumann, du lebst in einer Traumwelt.

                    Beschwer dich ruhig, wirklich. Tus.
                    Weist du, was der Polizist dir sagt? "Kannst gerne machen, geht mir aber sowas von am Arsch vorbei, ob du dich über mich beschwerst"...

                    Hast du interne Einblicke? Ne. Ich schon, also glaub es mir einfach.

                    Die Polizei darf (fast) alles, wenn sie es begründen kann - und das kann sie praktisch immer.

                    Edit meint ,dass man das nicht gut heißen braucht und sollte - es ist aber eben doch die bittere Wahrheit. Deine liebeswürdige Dienstaufsichtbeschwerde tangiert in den meisten Fällen den durchschnittlichen, erfahrenen Poliziten peripher am Hinterleib.

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                      Zitat von Seether
                      Die Polizei darf (fast) alles, wenn sie es begründen kann - und das kann sie praktisch immer.
                      Was die Polizei darf oder nicht, ist in den Polizeigesetzen der Länder ziemlich genau geregelt.
                      "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
                      -Cpt. Jean-Luc Picard

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                        Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                        Hast du interne Einblicke? Ne. Ich schon, also glaub es mir einfach.
                        Man sollte nicht jede prollige Story glauben, die ein um vier Ecken bekannter Polizist vielleicht nach dem dritten Bierchen von sich gibt...

                        Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                        Die Polizei darf (fast) alles, wenn sie es begründen kann - und das kann sie praktisch immer.
                        Ach? So wie die beiden Herren, die heute verknackt wurden, weil sie einen 18jährigen Betrunkenen mitten im Winter auf dem Feld ausgesetzt haben und er erforeren ist? Die haben auch versucht, das zu begründen...

                        Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                        Deine liebeswürdige Dienstaufsichtbeschwerde tangiert in den meisten Fällen den durchschnittlichen, erfahrenen Poliziten peripher am Hinterleib.
                        Nicht die wenig liebenswürdige Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Polizisten den Bürger einfach mal so in Gewahrsam nehmen. Bezeichnenderweise bist Du auf meinen Beitrag dazu ja nicht eingegangen.
                        Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                        -Peter Ustinov

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                          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                          Alfred Neumann, du lebst in einer Traumwelt.

                          Beschwer dich ruhig, wirklich. Tus.
                          Weist du, was der Polizist dir sagt? "Kannst gerne machen, geht mir aber sowas von am Arsch vorbei, ob du dich über mich beschwerst"...

                          Hast du interne Einblicke? Ne. Ich schon, also glaub es mir einfach.

                          Die Polizei darf (fast) alles, wenn sie es begründen kann - und das kann sie praktisch immer.

                          Edit meint ,dass man das nicht gut heißen braucht und sollte - es ist aber eben doch die bittere Wahrheit. Deine liebeswürdige Dienstaufsichtbeschwerde tangiert in den meisten Fällen den durchschnittlichen, erfahrenen Poliziten peripher am Hinterleib.
                          geradezu lächerlich wie Du Dich aufführst. Ich denke Du wirst uns aus Deinem Wissensfundus jetzt mal etwas erklären über die Dienstaufsichtsbeschwerde und es tangiert diese Polizisten sehr wohl, denn dies ist für ihren beruflichen Werdegang von Bedeutung. Wird die ehrenwerten Polizisten also sehr wohl interessieren was Du gegen sie unternimmst, also erzähle nicht einen solchen Quatsch.

                          Und höre auf uns weismachen zu wollen, das die Polizei (fast) alles darf wenn sie es beründet, denn das darf sie nicht, auch die MÜSSEN sich an Regeln und Gesetze halten.
                          Da können die sonst noch mit einer Geschichte kommen, die kriegen eins auf den "Deckel" wenn es an den Haaren herbei gezogen ist !
                          Siehe heutiges Urteil - aber das bestimmt nur eine Ausnahme ODER ?

                          Edit: Sandswind ist mir zuvorgekommen
                          Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
                          Carolin Witt (*1983), Studentin

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                            Hey hey, Stop.

                            Ihr nehmt meine polemische Überhöhung nun doch etwas zu ernst, das müssen wir direklt mal korrigieren.

                            Ich habe den Eindruck, wir reden von Fällen wahrllos - bzw willkürlicher Beraubung der körp. Bewegungsfreiheit durch Polizeibeamte (etwa: "Hey du. Du siehst doof aus. Ab mit dir für 24h in die Gardinenbesichtigungsanlage, Begründung wird bei Bedarf nachgeliefert") - dass es derartiges natürlich nicht geben darf und auch nicht gibt, ist völlig klar. -.-

                            Ich sagte ja berets, dass "24h Einsperren ist das (theoretische) Maximum" dessen ,was die Polizei "alles darf" - und sie darf nun mal eben fast alles, solange es dafür, nochmal, eine Rechtfertigung gibt.
                            Und selbst die ist eben manchmal nicht nötig.

                            Es gibt Grundrechtsrelevante Eingriffe seitens der Polizei, von denen das Gross der Bürger nichts weiß, sich dann aber eben in naiver Art und Weise über einen Sperrzone rund um einen "Tagungsort" ereifern muss.
                            Trauriges Beispiel:

                            Nehmen wir an, Ihr Fahrt nach einem Discobesuch mit einem Freund nach hause. Keiner von Euch beiden ist alkoholisiert oder dergleichen - aber dein Freund ist im Besitz einer kleinen Tüte Hasch (o.ä.). Dann: Verkehrskontrolle.
                            Dass man sich seiner Person annimmt, dürfte niemanden überraschen.
                            Viel interessanter (und erschreckender) ist aber auch ,dass über jeden Insassen in diesem Fahrzeug (und somit in diesem Fall "über dich") ein datenbankeninterner Vermerk erstellt wird: "Verdacht: Drogenkonsum/Drogendealer". Warum? Weil du eben "mit dieser Person in einem Auto gesessen hast".
                            Wenn du irgendwann in eine Kontrolle gerätst, taucht dieser Vermerk bei der Abgleichung deiner Person wieder auf - und die Polizei ist "aufmerksam". Und nimmt sich dein Auto vielleicht genauer unter die Lupe.
                            Dass dies "scheiße" ist, darin sind wir uns einig: Es ist ein RICHTIG MASSIVER Eingriff.
                            Es ist aber eben eines der Dinge, worüber "keiner Bescheid weiß" - und durch Gesetze und Polizeirecht eigtl nicht wirklich Rechtfertigung findet. Nur: Keine Sau kennts, also regen wir uns lieber über das Demo"verbot" um Heilgendamm auf, denn das "kennen wir ja".

                            Eventuell wird hieran klarer, was ich meine: Ich sage nicht, dass die Polizei "alles darf" - ich sage aber: Sie darf oder darf nicht (und tut es trotzdem) viel krasser in unsere "Rechte" eingreifen, als den meisten bewusst ist - und insofern finde ich diese Aufregung um solche Lächerlichkeiten wie den Radius der Sperrzone um Heiligendamm etc.pp. ziemlich populistisch.
                            Der Tenor ist in diesem Zusammenahgn viel zu oft (nicht hier, aber gesellschaftlich
                            "Schaut her, der böse böse Staat, der grds mit Jugendlichen Straftätern und Sexualstraftätern zu milde umspringt, hindert uns harmlose Demonstranten an der Ausübung unserer `Bürgerrechte`, weil wir ihm politisch unbequem sind!"

                            Ich wollte aufzeigen, dass es Wahrhaft andere Themen gibt, die der Agitation lohnen, als so ein Versammlungsverbot, das nur einen winzigen Teil unserer Gesellschaft direkt - und den auch nur temporär - "bedroht"; wenn es in diesem Zusammenhang zu missverständnissen gekommen ist, bedauere ich das natürlich.

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                              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                              Ich wollte aufzeigen, dass es Wahrhaft andere Themen gibt, die der Agitation lohnen, als so ein Versammlungsverbot, das nur einen winzigen Teil unserer Gesellschaft direkt - und den auch nur temporär - "bedroht"
                              Kurzer Denkanstoß: Dein eigenes Beispiel mit den Haschtütchen zur Untermauerung Deiner These betrifft einen nicht minder winzigen Teil der Bevölkerung.
                              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                              -Peter Ustinov

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                                Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                                Kurzer Denkanstoß: Dein eigenes Beispiel mit den Haschtütchen zur Untermauerung Deiner These betrifft einen nicht minder winzigen Teil der Bevölkerung.
                                Stimmt, astreiner Logikfehler.

                                Rührt wohl von meiner grds Einstellung her, eher als Beifahrer eines "Konsumenten" aufällig werden zu können, als als Demonstrant bei einer Kundgebung i.d.N. von Heiligendamm.

                                Zumal ich aus staatspolitischen Gründen eher eine "Sperrzone" unterstützen kann, die in ihrer generellen Planung nicht "per se" unvernünftig erscheint (wohl aber vielleicht in ihrer konkreten Größe) und an sich auch durch Normen gedeckt wird, als viel mehr die (eben nicht durch Normen gedeckte) Speicherung als "Verdächtiger" ohne genauere Angabe der genauen Umstände in irgendeiner Staatlichen Datenbank - das erinnert für mich schon eher an "Stasi-Methoden" und finde ICH halt, nochmal, wesentlich bedenklicher als die oben erwähnte Sperrzone.

                                Und würde mich freuen, wenn DAGEGEN mal Vorgegangen würde - was aber auf Grund des subtilen, mauschlerischen Charakters der ganzen Sache kaum möglich ist.

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