Zitat von Seether
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Und selbst wenn der Richter nicht befragt wurde, weil der vermeintliche Grund für die freiheitsentziehende Maßnahme vorher entfallen ist (was in der Praxis beim Stützen auf die 24-Stunden-Regel oft vermeintlich der Fall ist) - ich würde es in einem solchen Fall nicht bei einer "Beschwerde" belassen. Ich würde direkt vors Verwaltungsgericht ziehen. Dann geht das Heulen und Zähneklappern beim Polizisten los, denn willkürliche Verhaftungen unter vorgeschobenen Gründen (die man durchaus als solche erkennen kann) mögen Verwaltungsrichter gar nicht. Und selbst wenn die Sache wie das Hornberger Schießen ausgeht: Welcher Polizist mag denn solche Verfahren? Die machen sich dienstrechtlich äusserst schlecht. Irgendwann will man ja vielleicht mal einen zweiten oder dritten Stern auf der Schulter...
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