Zitat von endar
Zitat von endar
Zitat von endar
Zitat von endar
Das Problem bei der U-Haft ist ua halt folgendes: Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen. Ich bin der Auffassung das es bei derart schweren Verbrechen wie terroristischen Aktionen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland möglich sein müsste, mindestens ab einen hinreichenden Tatverdacht für längere Zeiträume in Gewahrsam zu nehmen.
Darauf zu vertrauen, dass schon immer ein dringender Verdacht vorhanden sein wird ist mE zu gewagt.
Zitat von endar
Zitat von endar
Zitat von endar
Zitat von endar
Zitat von endar
@ Sandswind
Weißt du, ein grundsätzliches Problem von dir scheint zu sein, dass du über die angesprochene Ausbildung nicht wirklich viel weißt. Sie ist nicht mal Ansatzweise mit einem Halben Jura-Studium vergleichbar. Und auch nicht mit dem was du immer zu meinen scheinst.
Wir hatten nicht mal Strafrecht in der Ausbildung.
Von daher ist deine Aussage nicht gerade inhaltsschwer.
Kommentar