Zitat von Cmdr. Ch`ReI
Beitrag anzeigen
Zitat von Cmdr. Ch`ReI
Beitrag anzeigen
Vielleicht wird es ja so deutlicher: Wieso überlässt man es nicht Deinem Gutdünken, einen Antrag eines Bürgers zu bescheiden, sondern macht das abhängig vom Vorliegen von gesetzlichen Voraussetzungen? Warum gibt es oftmals ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften? Gerade aus diesem Grund: Der einzelne Amtswalter soll nicht kraft eigener Arroganz über den Bürger verfügen können, man vertraut eben nicht auf die Vernunft. Das wäre angesichts der Machtfülle des Staates auch Wahnsinn! Deswegen kein Vertrauen, sondern Kontrolle - dabei geht es nicht um zivilisierte oder "halbzivilisierte" Zustände. Erstere setzen einen so gebändigten Staat voraus, denn das macht ihn zum Rechtsstaat.
Kommentar