Was er im Privaten tut oder nicht tut ist mir relativ wurscht.
Mir ginge es darum aufrichtige, öffentliche Reue zu zeigen. Sich bei den Opfern zu entschuldigen und bei den Aufklärung seiner Taten mitzuarbeiten.
Das hat er nicht getan.
Und darüber hat das Gericht auch nicht entschieden.
Relevant ist lediglich das er keine Gefährdung mehr darstellt (was ich garnicht bestreiten will).
Deshalb darf er raus. Nicht weil er hinter geschlossen Türen gesagt haben könnte das es ihm Leid tut.
Unser Jusitzsystem hat hier anhand der vorliegenden Regelungen die korrekte Entscheidung getroffen.
Nur sind die Regelungen nach meiner Auffassung für derartige Verbrecher nicht ausreichend.
Mir ginge es darum aufrichtige, öffentliche Reue zu zeigen. Sich bei den Opfern zu entschuldigen und bei den Aufklärung seiner Taten mitzuarbeiten.
Das hat er nicht getan.
Und darüber hat das Gericht auch nicht entschieden.
Relevant ist lediglich das er keine Gefährdung mehr darstellt (was ich garnicht bestreiten will).
Deshalb darf er raus. Nicht weil er hinter geschlossen Türen gesagt haben könnte das es ihm Leid tut.
Unser Jusitzsystem hat hier anhand der vorliegenden Regelungen die korrekte Entscheidung getroffen.
Nur sind die Regelungen nach meiner Auffassung für derartige Verbrecher nicht ausreichend.
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