Zitat von Ace Azzameen
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Jemand der keine Arbeit will hat lediglich seine Grundbedürfnisse die ihm zustehen als Aufwendung.
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Auch habe ich eindeutig auf die zeitliche Verzögerung der Geldmittel hingewiesen. Es entsteht einfach eine Mittellosigkeit in der Zeitspanne bis zur Bewilligung. Das ist das kleinere Übel .Bei einer Klage vor dem Sozialgericht können Monate der Mittellosigkeit entstehen. Und genau das ist der Punkt der mache schon in die Existenzlosigkeit drängen kann. Wenn das anders rüber kam dann entschuldige ich mich.
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