@RTW112:
Dein Vorschlag zur Anrechnung eines (noch) fiktiven BGE auf die Beamtengehälter, was einer Verzichtserklärung gleichkäme, stellt eine an das BGE geknüpfte Bedingung dar und ist daher schon im Wortsinn indiskutabel.
Will sagen: Am Thema vorbei. Bedingunglos heißt bedingungslos.
Wenn Du schon jedem Millionär im Verlustfalle seinen 1000er gönnst, dann kannst Du die Beamten nicht so vor den Kopf stoßen.
Dein Vorschlag zur Anrechnung eines (noch) fiktiven BGE auf die Beamtengehälter, was einer Verzichtserklärung gleichkäme, stellt eine an das BGE geknüpfte Bedingung dar und ist daher schon im Wortsinn indiskutabel.
Will sagen: Am Thema vorbei. Bedingunglos heißt bedingungslos.
Wenn Du schon jedem Millionär im Verlustfalle seinen 1000er gönnst, dann kannst Du die Beamten nicht so vor den Kopf stoßen.
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