Kein zusätzliches Geld für Berlin
Trotz eines Rekordschuldenbergs von mehr als 60 Milliarden Euro erhält das Land Berlin kein zusätzliches Geld vom Bund.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Donnerstag die Klage der Bundeshauptstadt auf Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage ab. Berlin hatte nicht bezifferte Sanierungshilfen aus dem Bundesetat gefordert.
Entscheidung einstimmig gefällt
Nach der Begründung des Zweiten Senats befindet sich das Land zwar in einer angespannten Haushaltslage, die es aber „mit großer Wahrscheinlichkeit“ aus eigener Kraft überwinden könne. Bundesstaatliche Hilfen zur Sanierung eines Landes seien nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn eine Existenzbedrohung nicht mit anderen Mitteln abzuwehren sei. Der Senat fällte seine Entscheidung einstimmig.
Hassemer mahnt neue Regelungen an
Gerichts-Vizepräsident Winfried Hassemer mahnte Regelungen zum Umgang mit Not leidenden Landeshaushalten an. Bestrebungen zur Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, wie sie in der zweiten Stufe der Föderalismusreform zu erkennen seien, seien „angesichts der gegenwärtig defizitären Rechtslage erforderlich“, sagte Hassemer. Obwohl Karlsruhe bereits 1992 auf das Problem hingewiesen habe, sei das Instrumentarium des geltenden Finanzausgleichs mit der Bewältigung von Haushalts- anierungen einzelner Länder überfordert.
Die Haushaltsprobleme Berlins liegen nach Überzeugung des Zweiten Senats nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben. Konsolidierungsbemühungen der vergangenen zehn Jahre hätten trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen bisher nicht dazu geführt, die hohen Ausgaben zu reduzieren. Schon deshalb seien in Berlin noch nicht ausgeschöpfte Einsparpotenziale zu vermuten.
Positives Beispiel Hamburg genannt
Zudem zeige der Vergleich mit dem Stadtstaat Hamburg, dass Berlin vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur deutlich mehr ausgebe als die Hansestadt. Auch Einnahmeverbesserungen seien möglich, etwa durch die Anhebung der Gewerbesteuer oder den Verkauf der landeseigenen Wohnungen für etwa fünf Milliarden Euro.
Die besonderen Lasten Berlins als Bundeshauptstadt können dem Gericht zufolge nicht über den Umweg von Sanierungshilfen eingefordert werden. Der Zweite Senat – federführend war Richterin Lerke Osterloh für das Urteil zuständig – verdeutlichte, dass die so genannten Bundeszuweisungen an letzter Stelle im System des Finanzausgleichs stehen. Durch den Finanzausgleich werden das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern verteilt und starke Differenzen zwischen den Ländern teilweise ausgeglichen.
Rüttgers: „Weise Entscheidung“
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) bezeichnete das abweisende Urteil als weise Entscheidung. „Wir brauchen eine andere Lösung, als dass ein Land, das in Schwierigkeiten ist, versucht, sich auf Kosten des Bundes oder der anderen Länder zu sanieren“, sagte er im Sender N24. „Das geht so nicht angesichts der Situation.“
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) erkannte ein Signal gegen die weitere Verschuldung öffentlicher Haushalte. „Das Netz bundesdeutscher Finanzsolidarität ist keine Hängematte“, sagte er.
(it/dpa)
Trotz eines Rekordschuldenbergs von mehr als 60 Milliarden Euro erhält das Land Berlin kein zusätzliches Geld vom Bund.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Donnerstag die Klage der Bundeshauptstadt auf Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage ab. Berlin hatte nicht bezifferte Sanierungshilfen aus dem Bundesetat gefordert.
Entscheidung einstimmig gefällt
Nach der Begründung des Zweiten Senats befindet sich das Land zwar in einer angespannten Haushaltslage, die es aber „mit großer Wahrscheinlichkeit“ aus eigener Kraft überwinden könne. Bundesstaatliche Hilfen zur Sanierung eines Landes seien nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn eine Existenzbedrohung nicht mit anderen Mitteln abzuwehren sei. Der Senat fällte seine Entscheidung einstimmig.
Hassemer mahnt neue Regelungen an
Gerichts-Vizepräsident Winfried Hassemer mahnte Regelungen zum Umgang mit Not leidenden Landeshaushalten an. Bestrebungen zur Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, wie sie in der zweiten Stufe der Föderalismusreform zu erkennen seien, seien „angesichts der gegenwärtig defizitären Rechtslage erforderlich“, sagte Hassemer. Obwohl Karlsruhe bereits 1992 auf das Problem hingewiesen habe, sei das Instrumentarium des geltenden Finanzausgleichs mit der Bewältigung von Haushalts- anierungen einzelner Länder überfordert.
Die Haushaltsprobleme Berlins liegen nach Überzeugung des Zweiten Senats nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben. Konsolidierungsbemühungen der vergangenen zehn Jahre hätten trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen bisher nicht dazu geführt, die hohen Ausgaben zu reduzieren. Schon deshalb seien in Berlin noch nicht ausgeschöpfte Einsparpotenziale zu vermuten.
Positives Beispiel Hamburg genannt
Zudem zeige der Vergleich mit dem Stadtstaat Hamburg, dass Berlin vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur deutlich mehr ausgebe als die Hansestadt. Auch Einnahmeverbesserungen seien möglich, etwa durch die Anhebung der Gewerbesteuer oder den Verkauf der landeseigenen Wohnungen für etwa fünf Milliarden Euro.
Die besonderen Lasten Berlins als Bundeshauptstadt können dem Gericht zufolge nicht über den Umweg von Sanierungshilfen eingefordert werden. Der Zweite Senat – federführend war Richterin Lerke Osterloh für das Urteil zuständig – verdeutlichte, dass die so genannten Bundeszuweisungen an letzter Stelle im System des Finanzausgleichs stehen. Durch den Finanzausgleich werden das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern verteilt und starke Differenzen zwischen den Ländern teilweise ausgeglichen.
Rüttgers: „Weise Entscheidung“
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) bezeichnete das abweisende Urteil als weise Entscheidung. „Wir brauchen eine andere Lösung, als dass ein Land, das in Schwierigkeiten ist, versucht, sich auf Kosten des Bundes oder der anderen Länder zu sanieren“, sagte er im Sender N24. „Das geht so nicht angesichts der Situation.“
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) erkannte ein Signal gegen die weitere Verschuldung öffentlicher Haushalte. „Das Netz bundesdeutscher Finanzsolidarität ist keine Hängematte“, sagte er.
(it/dpa)
Ich weiss nicht wies euch geht, aber ich find, das ist doch mal ein kleiner Lichtblick. Endlich sagt mal jemand, der auhc was zu sagen hat, den lieben Politikern, das sie acuh mal wirklich BEI SICH anfangen sollen zu sparen.
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