Hoffentlich kommen sie mit ihrer Berufung durch ...
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Es wäre mehr als wünschenswert, wenn Heise mit seiner Berufung durchkommen würde. Dann werden wir wohl den 22.08.2006 mal abwarten müssen.Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Vergesst nicht das es da noch ein weiteren fall gibt, der ähnlich aber nicht gleich und weitaus schwerere folgen haben könnte.
Siehe:
Dieser fall wurde da abgesagt und soll nun auch vor dem selben Gericht verhandelt werden wie der Heise fall.
Wenn das da zur lasten des Forenbetreibers ausgeht, können die meisten Foren wohl dicht gemacht werden, auch das SFF, die Gefahr besteht!"...To boldly go where no man has gone before."
...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...
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Ich bin jetzt mit dem Fall nicht direkt so vertraut, aber hat das OLG Düsseldorf nicht zu Gunsten von Forenbetreibern geurteilt?
Letztendlich wird wohl nur der BGH eine endgültige Klärung schaffen können.Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Im Deutschen Recht gibt es keine bindenden Präzedenzfälle.
Theoretisch kann jedes Gericht die Gesetze anders auslegen
Gerichte können sich bei der Urteilsfindung aber die grundlegenden Interpretationen der Gesetze aus andere Fällen zu Hilfe nehmen.
Hier geht es unter anderem darum so eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen und zu hoffen, dass sich diese Interpretation durchsetztZuletzt geändert von Serenity; 20.08.2006, 12:07."Bright, shiny futures are overrated anyway" - Lee Adama, Scar
"Throughout history the nexus between man and machine has spun some of the most dramatic, compelling and entertaining fiction." - The Hybrid, The Passage
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Das ist korrekt. Der Richter, dem die rechtsprechende Gewalt anvertraut ist, hat bei Rechtsstreitigkeiten Einzelfallentscheidungen unter Beachtung der gegebenen Rechtslage zu treffen, so dass Gerichtsentscheidungen nur die Parteien des Rechtsstreits binden, wobei aber obergerichtliche Entscheidungen sicherlich eine besondere Bedeutung erlangen.Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Ich würde mal behaupten: Umso höher die Instanz umso tiefgreifender und unabänderbar das Urteil. Es sei denn es ist völlig falsch begründet worden.
Hoffentlich kommen die dann zu einen ähnlichen Schluß
Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.
PS: Gab es nicht mal was ähnliches, wo geklagt werden sollte, weil Forenuser geschützte Namen verwenden?
Wie z.B. Luke Skywalker, Blade, James T. Kirk usw?
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Hallo,
...ist schon nachvollziehbar, dass einem Unternehmen nicht daran gelegen ist, das sich kritisch über deren Produkte geäußert wird.
In den Diskussionsforen können sich Verbraucher mit anderen Verbrauchern über deren Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Produkten unterhalten und Informationen austauchen.
Das ist auch gut so. Auch ich hole mir verschiedene Informationen aus dem Netz.
Es ist ein Bestandteil der allgemeinen Meinungsfreiheit, dass wir uns über solche Dinge unterhalten, doch einigen ist diese Form des Informationsaustausches ein Dorn im Auge. Das muss natürlich unterbunden werden. Denn nicht nur der Wettbewerber könnte davon Kenntnis erlangen, sondern auch der potenzielle Neukunde könnte durch negative Erfahrungen dritter vom kauf abgehalten werden. Das wird dann gerne als geschäftsschädigend bezeichnet, vor allem sollte auch noch der Name des betreffenden Unternehmens genannt werden.
Tja und genau da liegt der Hund begraben. Wenn dabei auch negative Kritik geäußert wird, ist das selbstverständlich nicht im Sinne des jeweiligen Unternehmens. Denn für eine Firma gibt es nichts schlimmeres, als das sich schlecht über seine Leistungen geäußert wird.
Ein seriöses Unternehmen setzt sich mit negativen und kritischen Äußerungen ernsthaft Auseinander und reagiert nicht beleidigt wie ein Kleinkind, sondern nimmt die Aussagen ihrer Kunden ernst und versucht an sich und den beanstandeten Produkten zu arbeiten bzw. diese zu verbessern. Das liegt dann im Interesse aller, Verbraucher und Produzent.
Das Landgericht Berlin lehnte mit Urteil vom 17.6.2004 einen Antrag auf Unterlassung der namentlichen Nennung auf der Homepage ab, wie Anatol Wiecki, Inhaber der Homepage, mitteilte. Ein Gewerbetreibender müsse sich in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen, so das Gericht. (Az 27 O 324/04) […] Auch die namentliche Nennung wollte das Gericht nicht beanstanden: "Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen." Das Gericht stellt fest, dass es sich bei dem Streitfall um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handelt, da geschäftsunerfahrene Personen mit der Homepage vor einer Gefährdung bewahrt werden können. "Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist erst dann überschritten, wenn die Darstellung als so genannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will."
"Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95-97 = BVerfGE 82, 272-285)."
Persönlich hoffe ich, dass es positiv für uns alle sein wird.
Denn ansonsten sehe ich schwarz für unsere so hochbeschworene und heißgeliebte Meinungsfreiheit und die Webforen.
Gruß Night..."Unzählige Menschen haben Völker und Städte beherrscht, ganz wenige nur, sich selbst."(Lucius Annaeus Seneca)"Ich bin mit meinem bisschen Mensch sein derartig ausgelastet - zum Deutsch sein komm' ich ganz selten." (V. Pispers)
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Wie ich eben gehört habe, hat das OLG Hamburg die Berufung des Heise-Verlages wohl zurückgewiesen, aber die erstinstanzlich dem Heise-Verlag auferlegten Pflichten für die Kontrolle des in Rede stehenden Forums wohl aufgehoben bzw. eingeschränkt. Demnach muss Heise dieses Forum nur dann überwachen, wenn ihm dort bereits begangene Rechtsverstöße bekannt sind oder zur Kenntnis gebracht wurden.
Ich bin jetzt einmal auf die schriftliche Begründung des OLG Hamburg zu seiner Enscheidung gespannt.Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Ist das nicht ungefähr so, wie es bisher ohnehin schon gehandhabt wurde?
Also der betreiber ist erst dazu verpflichtet, etwas zu unternehmen (Beitrag löschen, user x bannen usw), wenn er von irgendeinem rechtsverstoß erfährt.
Nur das er dann jetzt halt auch das entsprechende Forum weiterhin überwachen muß.
Wenn das noch genauer erläutert und begrenzt worden ist, macht das ja durchaus sinn
wenn ich z.B. weiß, daß in einem meiner unetrforen jemand... hm... sagen wir rechtsextremen Kram veröffentlicht, würde es ja sinn machen, dieses forum zumindest über einen angemessenen Zeitraum (über die länge müßte man sich dann einigen) genau im auge zu behalten um zu schauen, daß da nix weiter passiert
Ich denke mal 1-2 Monate kontrolle des betroffenen unterforums, bei dem je nach dem was angemessen ist, entweder nur beobachtet und ggf. eingegriffen oder aber von vornherein jeder beitrag vor veröffentlichung überprüft wird, ist für die störenfriede uninteressant, sie verschwinden, im forum ist wieder ruhe und jeder kann seiner wege gehen.
Nur muß dann natürlich wirklich genau erläutert werden, wie dieses "angemessen" auszusehen hat, und daß am besten mit einer richtlinie, die jeder forenbetreiber dann selbst den bedürfnissen seiner community entsprechend umsetzen kann/darf/soll/muß
Ich bezweifle allerdings mal, daß die richter sich da sowas nettes ausgedacht haben, daß wär denen ja schon wieder viel zu kompliziert *augen roll*
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Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!
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Und mal wieder hat ein Hamburger Gericht völlig an der Realität vorbei ein Urteil gesprochen, dass, wenn es nicht im Rahmen des Internet sondern anderer Medien, gesprochen worden wäre, klar verfassungswidrig wäre.
heise online - Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Auf das Medium der Sprache übetragen würde das z.B. bedeuten, dass ein Gastwirt aufpassen muss, was seine Gäste so erzählen.
Der größte Witz allerdings ist, dass die Kette zwischen User und Inhalt aus mehreren Providern besteht, von denen nur einer haften soll. Normalerweise müsste jeder, der an der Vebreitung beteiligt ist, abgemahnt werden, als da wären: Rechenzentrum, Provider A, Provider B.können wir nicht?
macht nix! wir tun einfach so als ob!
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Na vielleicht läuft hier so was wie Vetternwirtschaft oder eine gewisse Abmahnlobby hat da das Gericht geschmiert, wer weiß, oder die sind da einfach nur Dumm. Jedenfalls würde so was rechtskräftig werden, würde es noch mehr Abmahnwellen geben."...To boldly go where no man has gone before."
...BASED UPON "STARTREK" CREATED BY GENE RODDENBERRY...
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mit diesem Ergebnis war doch so ziemlich zu rechnen. Unwahrscheinlich das das LG Hamburg einem Urteil des selben Gerichts widerspricht.
Das Hauptproblem dürfte sein, dass die Richter nicht verstehen über was sie da entscheiden, sowieso ein Problem bei fast allen Entscheidungen die was mit Technik zu tun haben, ob jetzt in der Politik oder vor Gericht. Ein Grund mag das Alter der Entscheidenen sein, mit >50 ist es schwer sich mit neuem anzufreunden."Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave"
(Aristoteles 384 v.Chr. - 322 v.Chr.)
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