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Afghanistan: Generelle und tagespolitische Entwicklung
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"Vittoria agli Assassini!"
- Caterina Sforza, Rom, 1503
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Zitat von Admiral Ahmose Beitrag anzeigenGlaube ich nicht. Wir Deutschen "lieben" Obama ja nicht (absurde Vorstellung) und ein paar Interviews mit verschleierten Frauen reißen doch auch keinen vom Hocker. Also wenn dieses Dokument wirklich echt ist, dann ist der CIA blöder als ich gedacht habe.
Und leider hat man die Chance zu einer vernünftigen Diskussion bei Anne Will schon wieder verpasst, vor allem auch indem man Michael Wolffsohn (Professor für Neuere Geschichte an der Münchner Bundeswehr-Uni) viel zu selten zu Wort kommen lies: ARD Mediathek: Anne Will - Gefallen in Afghanistan - gestorben für Deutschland? - Sonntag, 18.04.2010 | Das Erste
Wenigstens war der betroffene Gast ein Soldat, der auch was zu sagen hatte und nicht nur das übliche Opfer mit mitleide-Faktor, das aber eigentlich nichts zur Sache beiträgt.Zuletzt geändert von Leandertaler; 19.04.2010, 13:42.I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.
- George Lucas
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Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Haargenau das was ich geschrieben habe...
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Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigenanstatt dass mal klar erklärt wird, was die Soldaten da genau tun und bewirken.
Der Grund warum wir in Afghanistan sitzen ist ja keine ausgeklügelte, weitsichtige Strategie, sondern schlicht und ergreifend Bündnistreue. Amerika hatte zivile Opfer durch einen terroristischen Angriff zu verschmerzen und dafür musste jemand büßen, den man mit den vorhandenen Mitteln angreifen konnte. Und da man mit Militärs nur Staaten angreifen kann, hat man eben Staaten angegriffen.
Die Ziele des Bündnispartners hinterfrägt man anscheinend in solchen Situationen gar nicht.
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Gast
Justiz entlastet Oberst Klein - Mörderisch, aber nicht im Rechtssinn - Politik - sueddeutsche.de
Damit kann man den Fall dann zumindest juristisch zu den Akten legen. Dass im Krieg auch Unschuldige sterben kann man nie ausschließen, trotzdem finde ich es richtig, dass eine unabhängig ermittelnde Behörde sich einschaltet, wenn es doch mal passiert und den Fall genau unter die Lupe nimmt.
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Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigenDie dürften allerdings auch kaum erwarten, dass da irgendjemand zum glühenden Verfechter dieses Krieges wird, vermutlich wird man nur noch "schlimmeres" verhindern wollen. Letztendlich ist das aber auch einfach etwas, dass unsere Regierung bisher total versäumt hat. Man kann einfach nicht erwarten, dass die Begeisterung besonders groß ist, wenn immer nur Phrasendrescherei kommt, anstatt dass mal klar erklärt wird, was die Soldaten da genau tun und bewirken. ...
Zitat von newman Beitrag anzeigen... Der Grund warum wir in Afghanistan sitzen ist ja keine ausgeklügelte, weitsichtige Strategie, sondern schlicht und ergreifend Bündnistreue. Amerika hatte zivile Opfer durch einen terroristischen Angriff zu verschmerzen und dafür musste jemand büßen, den man mit den vorhandenen Mitteln angreifen konnte. Und da man mit Militärs nur Staaten angreifen kann, hat man eben Staaten angegriffen. ...
Was danach kam, Nation Bulding und Leuchtturm der Demokratie und Marktwirtschaft und Demokratie und Blümchen im Vorgarten, war einfach nur schwachsinnig.
Man hätte auf Al Kaida Jagd machen müssen. Stattdessen sind wir in zwei langwierige Guerillakriege verwickelt worden. Das hätte nun wirklich nicht sein müssen. Zudem sind Bin Laden und Co immer noch frei."Vittoria agli Assassini!"
- Caterina Sforza, Rom, 1503
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Zitat von Admiral Ahmose Beitrag anzeigenNach 9/11, und den Verwicklungen der Taliban und der Al Kaida Gruppen aus Afghanistan darin, musste man die Lager direkt angreifen. Das war schon richtig. Feste draufhauen ist nicht immer schlecht.
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Haargenau das was ich geschrieben habe...
Zitat von www.generalbundesanwalt.deDie Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz am 16. April 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sind.können wir nicht?
macht nix! wir tun einfach so als ob!
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Zitat von newman Beitrag anzeigenDas wissen die doch selbst nicht.
Der Grund warum wir in Afghanistan sitzen ist ja keine ausgeklügelte, weitsichtige Strategie, sondern schlicht und ergreifend Bündnistreue. Amerika hatte zivile Opfer durch einen terroristischen Angriff zu verschmerzen und dafür musste jemand büßen, den man mit den vorhandenen Mitteln angreifen konnte. Und da man mit Militärs nur Staaten angreifen kann, hat man eben Staaten angegriffen.
Die Ziele des Bündnispartners hinterfrägt man anscheinend in solchen Situationen gar nicht.
Die Frage ist doch vor allem auch, wie viel Nationenbildung man haben will. Gerade soviel, dass irgendwelche Warlords die Islamisten zusammenschießen und wir Ruhe haben (Terroristen kann man aus der Luft ja immernoch gelgentlich angreifen) oder doch genug damit Mädchen in die Schule dürfen.I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.
- George Lucas
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Zitat von blueflash Beitrag anzeigenMit einer kleinen Ausnahme:
Scheinbar teilt auch die Bundesanwaltschaft nicht die Meinung, dass das VStGB das StGB aufhebt.
Entsprechend wie ich gesagt habe, gegen Klein wurde hier nach VStGB ermittelt und jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.
Warum? Weil VStGB als lex specialis über den allgemeinen Regelungen des StGB steht.
Nur wo das VStGB keine Regelung trifft ist StGB anzuwenden.
Das geht aus meinem Link hervor und nichts anderes habe ich zuvor geschrieben.
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Zitat von NighthawkWarum? Weil VStGB als lex specialis über den allgemeinen Regelungen des StGB steht.
Nur wo das VStGB keine Regelung trifft ist StGB anzuwenden.
Das VStGB regelt nur Verbrechen gegen das Völkerrecht. Lex specialis bedeutet hier nichts anderes, als dass eine Tat, die gegen das Völkerrecht gerichtet ist, nicht nach VStGB und StGB bestraft wird. Eine Tat, die nicht nach VStGB bestraft wird, kann aber trotzdem immer noch nach StGB bestraft werden, beispielsweise mag die Hinrichtung von Partisanen legal nach Völkerrecht sein, ist aber strafbar durch das StGB.können wir nicht?
macht nix! wir tun einfach so als ob!
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Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigenDie Frage ist doch vor allem auch, wie viel Nationenbildung man haben will.
Ist ja nicht so als könne man eine ganze Kultur mal eben einer Gehirnwäsche unterziehen und ihr die eigenen Vorstellung überstülpen, während alte von heute auf morgen vom Gedächtnis gelöscht sind. Das hat etwas von der Frau, die glaubt ihren Mann umkrempeln und aus ihm eine ganz andere Person machen zu können
Veränderung mussen aber von Innen kommen.
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Zitat von blueflash Beitrag anzeigenIch kann mich nur wiederholen:
Das VStGB regelt nur Verbrechen gegen das Völkerrecht. Lex specialis bedeutet hier nichts anderes, als dass eine Tat, die gegen das Völkerrecht gerichtet ist, nicht nach VStGB und StGB bestraft wird. Eine Tat, die nicht nach VStGB bestraft wird, kann aber trotzdem immer noch nach StGB bestraft werden, beispielsweise mag die Hinrichtung von Partisanen legal nach Völkerrecht sein, ist aber strafbar durch das StGB.
Das VStGB hat als Spezialgesetz vorang, das StGB ist als Generalgesetz dem VStGB nachgeordnet.
Eine Doppelverfolgung existiert nicht. Ist eine Tat aufgrund eine Spezialvorschrift legal bleibst sie das, auch wenn eine nicht einschlägige Generalvorschrift einen andere Schluss zulassen würde.
Exisitiert eine Spezialvorschrift gilt ausschließlich diese Spezialvorschrift. Eine Generalvorschrift nur dann wenn die Spezialvorschrift keine Regelungen dazu trifft.
Entsprechend das VStGB. Nach §2 VStGB sind allgemeine Strafgesetze nur dann anzuwenden wenn das VStGB keine Regelungen trifft:
Zitat von §2 VStGBAuf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1 und 3 bis 5 besondere Bestimmungen trifft.
Zitat von §1 VStGBDieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
Siehe der kompletter Teil 2 des VstGBs
Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht
Abschnitt 1 Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Abschnitt 2 Kriegsverbrechen
Abschnitt 3 Sonstige Straftaten
Lex specialis derogat legi generali bedeutet nicht das sowohl Generalvorschrift und Spezialvorschrift zu allerzeit zugleich gelten.
Es bedeutet das die Generalvorschrift nur dann gilt wenn die Spezialvorschrift keine Regelungen trifft.
Die Generalbundesanwaltschaft zäumt das Pferd von hinten auf, kommt damit auf selbe raus:
Der Abwurf von Bomben auf Ziele, in deren unmittelbarer Nähe sich Menschen aufhalten, ist auch nach den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs bei Geltung des Konfliktsvölkerrechts immer dann gerechtfertigt und damit straflos, wenn der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig ist.
Das StGB würde greifen wenn ein Angriff völkerrechtswidrig wäre. Aber in diesem Fall greift schon das VStGB da es eben mit den Tatbeständen arbeitet die Völkerrechtswidrigkeit bedingen.
Das Lex specialis derogat legi generali in der rechtspraktischen Anwendung. Es ist nur dann relevant wenn eh das Spezialgesetz greift.
Entsprechendes auch in diesem Auszug:
Die Normen des allgemeinen Strafrechts sind neben denen des VStGB anwendbar. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches keine abschließende Regelung getroffen.
Entsprechend ist diese Spezialvorschrift zu prüfen und gleichzeitig inwieweit zusätzliche Straftatbestände der Generalvorschrift verletzt sein könnten.
Das sind die Fakten, kannste drehen und wenden wie du willst.
Zum Abschluss noch anders herum:
Wenn du Recht hättest und das StGB würde parallel zum VStGB gelten hätte die Bundesanwaltschaft was prüfen müssen?
Was rechtfertigt Mord? Nothilfe nach §32 StGB?
Warum hat sich die Generalbundesanwaltschaft damit nicht auseinandergesetzt?
Weil hier das Völkerrecht gilt und das StGB nicht einschlägig ist wenn der Angriff völkerrechtlich, also vor dem Hintergrund des VStGBs unproblematisch ist.
Lex specialis vor lex generalis.
Der Abwurf von Bomben auf Ziele, in deren unmittelbarer Nähe sich Menschen aufhalten, ist auch nach den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs bei Geltung des Konfliktsvölkerrechts immer dann gerechtfertigt und damit straflos, wenn der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig ist.
Genau, das VStGB, unser Spezialgesetz.
Das selbe in Grün:
Bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan handelt es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts. Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen.
Aber nochmal erkläre ich das jetzt nicht.
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Zitat von NighthawkEigentlich alles ganz einfach. Eigentlich.
Aber nochmal erkläre ich das jetzt nicht.
Du schließt von der Kriegssituation automatisch auf die Nichtanwendbarkeit des StGB - und das ist schlicht falsch.
Was rechtfertigt Mord? Nothilfe nach §32 StGB?
Warum hat sich die Generalbundesanwaltschaft damit nicht auseinandergesetzt?
Weil hier das Völkerrecht gilt und das StGB nicht einschlägig ist wenn der Angriff völkerrechtlich, also vor dem Hintergrund des VStGBs unproblematisch ist.
Mein Partisanenbeispiel macht das ganze deutlich: Die Tötung ist nicht nach VStGB verboten, aber noch lange nicht erlaubt, weil das VStGB im Kriegsfall "einschlägig" wäre und das StGB keine Anwendung mehr findet.können wir nicht?
macht nix! wir tun einfach so als ob!
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Bundesanwaltschaft: Afghanistan ist bewaffneter Konflikt -> es gilt das Völkerrecht -> deutsches StGB bei Kampfhandlung nur dann wenn völkerrechtswidrige Aktion vorliegt
Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen.
Wenn ein deutscher Soldat einen Afghanen totprügelt weil er ihn beim Tauschhandel übers Ohr gehauen hat greift selbstverständlich das StGB.
Weil das VStGB keine Regelung trifft.
Lex specialis vor lex generalis. VOR nicht ANSTATT. Das VStGB ersetzt das StGB wo es für Straftatbestände eigene Regelungen trifft.
Etwas anderes habe ich nie geschrieben.
Dein Partisanenbeispiel ist derweil Schwachsinn. Die Tötung von Partisanen ist nach dem geltendne Völkerrecht nicht erlaubt.
Und wenn der Groschen jetzt noch immer nicht gefallen ist geb ich auf.
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