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Afghanistan: Generelle und tagespolitische Entwicklung

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    Ich empfehle dir dich mit der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen.
    Meine Privatmeinung ist das sicherlich nicht.

    Oder in reality, nimm nur mal den Kosovokrieg. Das war ein einwandfreier Kriegseinsatz deutscher Verbände unter Natokommando, sogar ohne jedes UN Mandat.
    War nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts aber verfassungskonform.
    Warum? Weil man nicht die Absicht hatte das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (eher das Gegenteil) und darauf kommt es an.
    Mit dieser Rechtfertigung ist dann so ziemlich alles möglich.

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      Klar, dass Du jetzt mit dem Kosovo kommst, aber eine (übrigens durchaus umstrittene, das muss an der Stelle erwähnt sein) humanitäre Intervention setzt einen kollektiven Einsatz gegen Menschenrechtsverletzungen voraus. Das ist in Afghanistan klar nicht gegeben.
      können wir nicht?

      macht nix! wir tun einfach so als ob!

      Kommentar


        Ist hier überhaupt nicht einschlägig.
        Die afghanische Regierung hat uns eingeladen uns in ihrem Land zu betätigen.
        Damit sind wir völkerrechtlich gesehen mal eben komplett abgedeckt.
        Was wir dort machen und wie wir es bezeichnen ist aus dieser Sicht wenig relevant.

        Kommentar


          Eigentlich hat doch erst die neue, von den Alliierten eingesetzte Regierung die Deutschen eingeladen.
          D.h. wenn eine internationale Streitmacht die polnische Regierung stürzt, eine neue einsetzt und diese Marionettenregierung die restliche deutsche Armee einlädt wäre der komplette Einsatz rechtlich in Ordnung?

          Alles hanebüchen. Gesetze können das eben nicht vernünftig regeln. Es bleibt bei der Frage, was man als Volk - wenn man denn gefragt würde - eigentlich für eine Armee möchte.

          Kommentar


            Die Afghanische Regierung wurde vom afghanischen Volk gewählt.
            Und natürlich ist es hanebüchen, aber bevor man hier mit dem V-Fall hantiert sollte man doch mal einen Blick auf die tatsächlichen rechtlichen Grundlagen werfen.

            Kommentar


              Zitat von Nighthawk_
              Ist hier überhaupt nicht einschlägig.
              Die afghanische Regierung hat uns eingeladen uns in ihrem Land zu betätigen.
              Damit sind wir völkerrechtlich gesehen mal eben komplett abgedeckt.
              Was wir dort machen und wie wir es bezeichnen ist aus dieser Sicht wenig relevant.
              Weil die afghanische Regierung uns eingeladen hat und weil das ein UN-Stabilisierungseinsatz ist, gelten eben die deutschen (und gff. afghanische) Strafrechtsnormen für die deutschen Soldaten da unten. Die gelten völlig unberührt wie du oder sonstwer das (Kriegs-)Völkerrechtsmäßig einordnet, solange bis das Grundgesetz den deutschen Soldaten eine Ausnahme (z.B. bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im V-Fall) gestattet.
              Solange das nicht der Fall ist, wird die Staatsanwaltschaft völlig zu Recht ermitteln, wenn ein deutscher Soldat einen Zvilisten tötet und du (wie auch PI usw.) wirst über das Kriegsvölkerrecht hyperventilieren usw. usf.
              können wir nicht?

              macht nix! wir tun einfach so als ob!

              Kommentar


                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                Weil die afghanische Regierung uns eingeladen hat und weil das ein UN-Stabilisierungseinsatz ist, gelten eben die deutschen (und gff. afghanische) Strafrechtsnormen für die deutschen Soldaten da unten.
                Nein. Du schmeißt hier Dinge zusammen die überhaupt nicht zusammengehören.
                Weder aus einer Einladung der afghanischen Regierung noch aus den UN Resolutionen hierzu erwächst die Anwendbarkeit deutscher oder gar afghanischer Strafrechtsnormen.
                Das ist eine alleine Deutsche Entscheidung die nichts mit den internationalen Rahmenbedingungen des Einsatzes zu tun hat.
                Für unsere Soldaten in Afghanistan gelten momentan noch deutsche Strafrechtsnormen (sieht man den Fall Klein an gilt das auch nicht mehr) weil der Einsatz nicht als Kriegseinsatz eingestuft wurde und wird.
                Das ist aber eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verteidigung und nichts sonst.
                Würde zu Guttemberg heute öffentlich verkünden das wir in Afghanistan Krieg spielen und deshalb des Kriegsvölkerrecht gilt dann kann er das.
                Faktisch hat er es auch schon getan und entsprechend sind wir was die Rechtliche Würdigung von militärischen Operationen in Afghanistan angeht in einer Übergangsphase.

                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                Die gelten völlig unberührt wie du oder sonstwer das (Kriegs-)Völkerrechtsmäßig einordnet, solange bis das Grundgesetz den deutschen Soldaten eine Ausnahme (z.B. bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im V-Fall) gestattet.
                Falsch, ganz falsch. Das Grundgesetz gestattet nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Kriegseinsatz im Ausland abseits des V-Falls im Rahmen eines internationalen Bündnisses.
                Welche Rechtsnormen für diesen Einsatz zu gelten haben wird dadurch überhaupt nicht tangiert.

                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                Solange das nicht der Fall ist, wird die Staatsanwaltschaft völlig zu Recht ermitteln, wenn ein deutscher Soldat einen Zvilisten tötet und du (wie auch PI usw.) wirst über das Kriegsvölkerrecht hyperventilieren usw. usf.
                Wieder falsch. Eine Staatsanwaltschaft wird auch ermitteln wenn das Kriegsvölkerrecht gilt. Schließlich haben wir - noch - keine Militärgerichtsbarkeit. Entscheidend ist aber welche Rechtsnorm greift - StGB oder VStGB.
                Mittlerweile sind wir bei VStGB (Völkerstrafgesetzbuch, die nationale Umsetzung des geltenden Völkerstrafrechts).
                Gegen Oberst Klein wird im Zusammenhang mit dem Luftangriff im Rahmen des VStGBs ermittelt und nicht nach dem StGB.
                Für dich würde das bedeuten: Die Bundeswehr hat in Afghanistan den Boden des Grundgesetzes verlassen und spielt Krieg.
                Ist natürlich Blödsinn, schließlich hat das Bundesverfassungsgericht eine etwas differenziertere Meinung dazu.
                Siehe:
                EXPRESS- Ermittlungen gegen Oberst Klein
                Nachrichten aus Deutschland und aller Welt mit Kommentaren und Hintergrundberichten.

                Kommentar


                  Zitat von Nighthawk
                  Würde zu Guttemberg heute öffentlich verkünden das wir in Afghanistan Krieg spielen und deshalb des Kriegsvölkerrecht gilt dann kann er das.
                  Nein. Das ist "falsch, ganz falsch". Wir leben hier nicht im dritten Reich, die Institution, die über die Anwendbarkeit von Recht und Gesetz entscheiden kann, ist ganz sicher nicht der Verteididungsminister. Der kann zwar verkünden was er will, aber die Gültigkeit von Gesetzen berührt das keineswegs.
                  Manchmal frage ich mich echt in was für einer Welt du lebst, bzw. gerne leben willst....

                  Die Tatsache dass das deutsche und das afghanische Strafrecht gilt, ist auch keine beliebige Entscheidung, sonder logische Folge, da nunmal deutsche Staatsbürger in Afghanistan handeln.

                  Welche Rechtsnormen für diesen Einsatz zu gelten haben wird dadurch überhaupt nicht tangiert.
                  Für Soldaten gelten die gleichen Rechtsnormen wie für jeden anderen Deutschen auch. Und zwar genau solange bis sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Wann sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen entscheidet ebenfalls nicht der Verteidigungsminister.

                  Wieder falsch. Eine Staatsanwaltschaft wird auch ermitteln wenn das Kriegsvölkerrecht gilt. Schließlich haben wir - noch - keine Militärgerichtsbarkeit. Entscheidend ist aber welche Rechtsnorm greift - StGB oder VStGB.
                  Mittlerweile sind wir bei VStGB (Völkerstrafgesetzbuch, die nationale Umsetzung des geltenden Völkerstrafrechts).
                  Gegen Oberst Klein wird im Zusammenhang mit dem Luftangriff im Rahmen des VStGBs ermittelt und nicht nach dem StGB.
                  Du machst Dir die Welt, wie sie dir gefällt, oder was? Ersteinmal gelten selbstverständlich sowohl StGB als auch VStGB. Das ist kein entweder-oder. Gegen Klein wird wegen VStGB einerseits aus politischen Gründen und andererseits deswegen ermittelt, weil er nur mittelbar beteiligt war!
                  Gegen Soldaten, die Zivilpersonen an Checkpoints erschießen wird ganz normal nach StGB ermittelt, wie zu Hause auch.

                  Und deine Forderung nach der "Militärgerichtsbarkeit" kommentiere ich lieber gar nicht erst.

                  Für dich würde das bedeuten: Die Bundeswehr hat in Afghanistan den Boden des Grundgesetzes verlassen und spielt Krieg.
                  Die Bundeswehr ist, juristisch gesehen, Gast in Afghanistan und "spielt" da mitnichten "Krieg". Das einzige was hier regelmäßig den Boden des Grundgesetzes verläßt sind deine Posts.
                  können wir nicht?

                  macht nix! wir tun einfach so als ob!

                  Kommentar


                    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                    Nein. Das ist "falsch, ganz falsch". Wir leben hier nicht im dritten Reich, die Institution, die über die Anwendbarkeit von Recht und Gesetz entscheiden kann, ist ganz sicher nicht der Verteididungsminister. Der kann zwar verkünden was er will, aber die Gültigkeit von Gesetzen berührt das keineswegs.
                    Manchmal frage ich mich echt in was für einer Welt du lebst, bzw. gerne leben willst....
                    Ich kanns auch nicht ändern.
                    Die letzendliche Deklarierung des Afghanistan Einsatzes obliegt noch als allererstes dem Verteidigungsministerium.
                    Die stufen den Einsatz als bewaffneten Konflikt ein, entsprechend VStGB.
                    Freilich muss sich dies im Rahmen des vom Bundestags beschlossenen Mandats bewegen, aber das ist hier eindeutig der Fall.

                    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                    Die Tatsache dass das deutsche und das afghanische Strafrecht gilt, ist auch keine beliebige Entscheidung, sonder logische Folge, da nunmal deutsche Staatsbürger in Afghanistan handeln.
                    Das ist keine Tatsache sondern schlicht unzutreffend.
                    Wir haben hier kein (privates) Handeln deutscher Staatsbürger sondern einen militärischen Einsatz deutscher Kombattanten in einem Bürgerkrieg.

                    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                    Für Soldaten gelten die gleichen Rechtsnormen wie für jeden anderen Deutschen auch. Und zwar genau solange bis sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Wann sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen entscheidet ebenfalls nicht der Verteidigungsminister.
                    Ein Soldat unterliegt auch noch dann zivilen Rechtsnormen wenn er hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
                    Ein Soldat unterliegt aber dem Kriegsvölkerrecht in Form des VStGB wenn er an einem bewaffneten Konflikt teilnimmt.
                    Zumindest dann, wenn dieser Konflikt als solcher anerkannt wird.
                    Wie der Fall Oberst Klein zeigt ist das in Afghanistan mittlerweile der Fall.
                    Du kannst hier herumdoktern solange du willst, die Situation ist eindeutig.

                    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                    Du machst Dir die Welt, wie sie dir gefällt, oder was? Ersteinmal gelten selbstverständlich sowohl StGB als auch VStGB. Das ist kein entweder-oder. Gegen Klein wird wegen VStGB einerseits aus politischen Gründen und andererseits deswegen ermittelt, weil er nur mittelbar beteiligt war!
                    Gegen Soldaten, die Zivilpersonen an Checkpoints erschießen wird ganz normal nach StGB ermittelt, wie zu Hause auch.
                    Falsch, ganz falsch.
                    Zum einen, wenn du meinen verlinkten Artikel gelesen hättest anstatt nur aus deinem Bauch heraus krude Thesen aufzustellen wärst du ua auf folgende Passage gestoßen:
                    Die Bundesanwaltschaft wird auch die Tötung von Zivilpersonen durch deutsche Soldaten an den Checkpoints in Afghanistan nach dem Völkerstrafgesetzbuch behandeln. Auch hier wird das Verfahren wohl eingestellt werden - weil vorsätzliche Tötung nicht nachweisbar und fahrlässige Tötung nicht strafbar ist.
                    Warum wird sie das? Weil das Bundesministerium der Verteidigung diesen Einsatz als bewaffneten Konflikt einstuft und man sich dementsprechend im Kriegsvölkerrecht bewegt.
                    Oberst Klein wird derweil nicht mehr nach dem StGB verfolgt werden, siehe hierzu:
                    Ermittlungen gegen Oberst Klein: Fraglich, ob der Luftangriff strafbar war - Politik | STERN.DE

                    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                    Und deine Forderung nach der "Militärgerichtsbarkeit" kommentiere ich lieber gar nicht erst.
                    Dir ist schon klar das die momentane Bundesregierung darüber intensiv nachdenkt?
                    Und Art. 96 Abs. 2 GG????

                    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                    Die Bundeswehr ist, juristisch gesehen, Gast in Afghanistan und "spielt" da mitnichten "Krieg". Das einzige was hier regelmäßig den Boden des Grundgesetzes verläßt sind deine Posts.
                    Faktenresistent ist gar kein Ausdruck.
                    Die Bundeswehr nimmt in Afghanistan an einem bewaffneten Konflikt teil, das Kriegsvölkerrecht gilt.
                    Umgangssprachlich führt sie dort Krieg.

                    Kommentar


                      Zitat von Nighthawk
                      Ich kanns auch nicht ändern.
                      Die letzendliche Deklarierung des Afghanistan Einsatzes obliegt noch als allererstes dem Verteidigungsministerium.
                      Die stufen den Einsatz als bewaffneten Konflikt ein, entsprechend VStGB.
                      Der Begriff Gewaltenteilung sagt dir was, oder? Ob der Einsatz in Afghanistan die Anwendung des VStGB zulässt oder nicht, entscheidet die Judikative unabhängig.

                      Wir haben hier kein (privates) Handeln deutscher Staatsbürger sondern einen militärischen Einsatz deutscher Kombattanten in einem Bürgerkrieg.
                      Und deshalb gilt in deinen Aussagen das StGB nicht mehr, oder was?

                      Ein Soldat unterliegt auch noch dann zivilen Rechtsnormen wenn er hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
                      Ein Soldat unterliegt aber dem Kriegsvölkerrecht in Form des VStGB wenn er an einem bewaffneten Konflikt teilnimmt.
                      Zumindest dann, wenn dieser Konflikt als solcher anerkannt wird.
                      Das ist soweit alles richtig, aber wie kommst du auf die abgrundtief absurde Idee, dass das VStGB das StGB aushebelt?

                      Falsch, ganz falsch.
                      Zum einen, wenn du meinen verlinkten Artikel gelesen hättest anstatt nur aus deinem Bauch heraus krude Thesen aufzustellen wärst du ua auf folgende Passage gestoßen:
                      Wenn Du dich mal ein klein wenig informiert hättest, dann wüsstest du, dass die Bundesanwaltschaft wegen Straftaten nach StGB gar nicht ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam tut das routinemäßig in Afghanistan (insbesondere hat sie auch im Falle Klein ermittelt!). Und das obwohl sie in deiner kleinen Phantasiewelt gar nicht zuständig ist. Na sowas, aber auch?

                      Dir ist schon klar das die momentane Bundesregierung darüber intensiv nachdenkt?
                      Und Art. 96 Abs. 2 GG????
                      Der Unterschied zwischen einem Wehrstrafgericht und einer Militärjustiz dürfte wohl klar sein.

                      Faktenresistent ist gar kein Ausdruck.
                      Allerdings. Aber ruf doch mal morgen bei der Staatsanwaltschaft Potsdam an und sag ihnen, dass sie Feierabend machen können, weil Du festgestellt hast, dass die gar nicht mehr ermitteln brauchen...
                      können wir nicht?

                      macht nix! wir tun einfach so als ob!

                      Kommentar


                        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                        Der Begriff Gewaltenteilung sagt dir was, oder? Ob der Einsatz in Afghanistan die Anwendung des VStGB zulässt oder nicht, entscheidet die Judikative unabhängig.
                        Na rate mal wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zu ihrer Einschätzung kommt.
                        Oder das Pferd anders aufgezäumt: Wenn die Bundesregierung die Soldaten unter dem Kriegsvölkerrecht agieren lässt orientiert sich die Strafverfolgung danach.

                        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                        Und deshalb gilt in deinen Aussagen das StGB nicht mehr, oder was?
                        Das ist nach meinem Kenntnisstand nicht abschließend geklärt, schließlich sind die Ermittlungen gegen Oberst Klein die ersten im Rahmen des VStGB überhaupt.
                        Da die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen jedoch schon an die Bundesanwaltschaft abgegeben und diese sich mit Verweis auf einen bestehenden nicht internationalen Konflikt allein zuständig erklärt hat ist die Wahrscheinlichkeit extrem groß, das nach der Prüfung im Rahmen des VStGB Schluss ist.
                        Schon aus politischen Gründen...

                        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                        Das ist soweit alles richtig, aber wie kommst du auf die abgrundtief absurde Idee, dass das VStGB das StGB aushebelt?
                        lex specialis derogat legi generali
                        Das VStGB ist ein Spezialgesetz das Kriegshandlungen abschließend behandelt. So zumindest gängige Rechtsauffassung - gibt auch abweichende Meinungen.
                        Du kannst auch einen Blick in das VStGB selber werfen.
                        Da findest du §2 VStGB "Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1 und 3 bis 5 besondere Bestimmungen trifft."
                        entsprechend §1 VStGB
                        "Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, [...] "

                        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                        Wenn Du dich mal ein klein wenig informiert hättest, dann wüsstest du, dass die Bundesanwaltschaft wegen Straftaten nach StGB gar nicht ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam tut das routinemäßig in Afghanistan (insbesondere hat sie auch im Falle Klein ermittelt!). Und das obwohl sie in deiner kleinen Phantasiewelt gar nicht zuständig ist. Na sowas, aber auch?
                        Wenn du meine Artikel gelesen hättest - die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Fall abgegeben weil die Bundesanwaltschaft nach dem VStGB ermittelt.

                        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                        Der Unterschied zwischen einem Wehrstrafgericht und einer Militärjustiz dürfte wohl klar sein.
                        Es ist nicht mein Problem wenn dir angesichts des Wortes Militärgerichtsbarkeit die Pferde durchgehen.

                        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                        Allerdings. Aber ruf doch mal morgen bei der Staatsanwaltschaft Potsdam an und sag ihnen, dass sie Feierabend machen können, weil Du festgestellt hast, dass die gar nicht mehr ermitteln brauchen...
                        ??????
                        Zitat von Nightwatch
                        Wieder falsch. Eine Staatsanwaltschaft wird auch ermitteln wenn das Kriegsvölkerrecht gilt. Schließlich haben wir - noch - keine Militärgerichtsbarkeit. Entscheidend ist aber welche Rechtsnorm greift - StGB oder VStGB.
                        Dir ist vollkommen scheißegal was ich hier erläutere, du schreibst immer den gleichen Unfug, nicht?

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                          Zitat von Nighthawk_
                          Na rate mal wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zu ihrer Einschätzung kommt.
                          Die Bundesanwaltschaft wird in der Regel der Regierung nach der Pfeife tanzen - einer der Schwachstellen unseres Systems. Der urteilende Richter - und der ist hier maßgeblich - wird sich aber eine eigene Meinung bilden. Egal was irgendein Fotomodel das gerade Verteidigungsminister spielen darf, dazu sagt, oder nicht sagt.

                          Das ist nach meinem Kenntnisstand nicht abschließend geklärt, schließlich sind die Ermittlungen gegen Oberst Klein die ersten im Rahmen des VStGB überhaupt.
                          Da die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen jedoch schon an die Bundesanwaltschaft abgegeben und diese sich mit Verweis auf einen bestehenden nicht internationalen Konflikt allein zuständig erklärt hat ist die Wahrscheinlichkeit extrem groß, das nach der Prüfung im Rahmen des VStGB Schluss ist.
                          Schon aus politischen Gründen...
                          Da findest du §2 VStGB "Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1 und 3 bis 5 besondere Bestimmungen trifft."
                          entsprechend §1 VStGB
                          "Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, [...] "
                          Wie du selber ausführst, ist das VStGB maximal in der Lage, einige Tatbestände einzugrenzen - Totschlag zum Beispiel ist hier speziell geregelt für den Fall, dass das Opfer besonders geschützt ist (aber damit keineswegs im Allgemeinen aufgehoben).
                          Im Falle Klein bedeutet das: Es wird geprüft, ob das VStGB anzuwenden ist, oder nicht. Aber nicht, weil in Klein in einem bewaffneten Konflikt plötzlich unschuldig wäre, wo er sonst schuldig wäre, sondern weil es eben das speziellere Gesetz ist, oder bildet bewaffneter Konflikt neuerdings einen allgemeinen Rechtfertigungsgrund?

                          Zitat von Nighthawk
                          Es ist nicht mein Problem wenn dir angesichts des Wortes Militärgerichtsbarkeit die Pferde durchgehen.
                          Lies mal lieber, was du selber forderst! Du hast eine eigene Militärermittlungsbehörde gefordert und keine speziellen Gerichte!
                          können wir nicht?

                          macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                            Nun hat der erste Feldwebel das Eiserne ... äh Tapferkeitskreuz bekommen.

                            bundeswehr.de: Interview: Tapferkeit im Kampf

                            Interessant ist das was das Interview über die Fähigkeiten vor Ort aussagt: Weder schwere Kampfpanzer oder Haubitzen oder Luftangriffe waren notwendig, sondern das Führen eines Infanteriezuges mit MG-3 (auf Dingos!) und die Anwendung der jahrelangen Ausbildung.

                            Solange sich die Taliban todesmutig in MG Stellungen werfen, reicht es diese Mittel vernünftig einzusetzen.
                            können wir nicht?

                            macht nix! wir tun einfach so als ob!

                            Kommentar


                              Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                              Die Bundesanwaltschaft wird in der Regel der Regierung nach der Pfeife tanzen - einer der Schwachstellen unseres Systems. Der urteilende Richter - und der ist hier maßgeblich - wird sich aber eine eigene Meinung bilden. Egal was irgendein Fotomodel das gerade Verteidigungsminister spielen darf, dazu sagt, oder nicht sagt.
                              Oh man.
                              Es wird überhaupt keinen urteilenden Richter geben da die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben (sondern die Ermittlungen einstellen) wird.

                              Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                              Wie du selber ausführst, ist das VStGB maximal in der Lage, einige Tatbestände einzugrenzen - Totschlag zum Beispiel ist hier speziell geregelt für den Fall, dass das Opfer besonders geschützt ist (aber damit keineswegs im Allgemeinen aufgehoben).
                              Im Falle Klein bedeutet das: Es wird geprüft, ob das VStGB anzuwenden ist, oder nicht. Aber nicht, weil in Klein in einem bewaffneten Konflikt plötzlich unschuldig wäre, wo er sonst schuldig wäre, sondern weil es eben das speziellere Gesetz ist, oder bildet bewaffneter Konflikt neuerdings einen allgemeinen Rechtfertigungsgrund?
                              Gegen Klein wird nach Maßgabe des VStGB ermittelt. Dies weil dieses Spezialgesetz bei bewaffneten Konflikten greift und nicht das StGB.
                              Werden die Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt wird keine weitere Ermittlung nach StGB erfolgen.

                              Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                              Lies mal lieber, was du selber forderst! Du hast eine eigene Militärermittlungsbehörde gefordert und keine speziellen Gerichte!
                              Gefordert habe ich überhaupt nichts wenn wir schon dabei sind.
                              Ich habe lediglich geschrieben das es das noch nicht gibt.
                              Davon abgesehen, speziellere Ermittlungsbhörden (mit mehr Fachkompetenz) zu schaffen ist sogar noch aktueller als die Schaffung von Wehrstrafgerichten.
                              Davon ab, rate mal wer für die Staatsanwaltschaft in Afghanistan ermittelt.


                              Zitat von blueflahs
                              Interessant ist das was das Interview über die Fähigkeiten vor Ort aussagt: Weder schwere Kampfpanzer oder Haubitzen oder Luftangriffe waren notwendig, sondern das Führen eines Infanteriezuges mit MG-3 (auf Dingos!) und die Anwendung der jahrelangen Ausbildung.
                              Das kannst du ja mal den Angehörigen der drei Gefallenen vom Karfreitag erzählen.
                              Man hatte hier unverschämtes Glück, beim nächsten Mal gings schon schief - und es hätte noch viel schlimmer kommen können.

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                                Zitat von Nighthawk_
                                Oh man.
                                Es wird überhaupt keinen urteilenden Richter geben da die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben (sondern die Ermittlungen einstellen) wird.
                                Klar. Wird garniemals passieren.

                                Zitat von Nighthawk_
                                Gegen Klein wird nach Maßgabe des VStGB ermittelt. Dies weil dieses Spezialgesetz bei bewaffneten Konflikten greift und nicht das StGB.
                                Werden die Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt wird keine weitere Ermittlung nach StGB erfolgen.
                                Weil Klein nach StGB nicht mehr nachzuweisen war, als auch im VStGB behandelt ist, deshalb. Und nicht weil das StGB plötzlich nicht mehr gilt, wenn Guttenberg sich ins Gespräch bringen möchte. Also Vorstellungen hast du...

                                Davon abgesehen, speziellere Ermittlungsbhörden (mit mehr Fachkompetenz) zu schaffen ist sogar noch aktueller als die Schaffung von Wehrstrafgerichten.
                                Gegen eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die sogar vor Ort Büros hätte, sagt auch keiner was. Das wären aber normale Staatsanwälte und keine Offiziere!

                                Davon ab, rate mal wer für die Staatsanwaltschaft in Afghanistan ermittelt.
                                Brauch ich nicht. Das ist auch kein Problem, bis es mal einen ernsthaften Fall gibt, dann wird ganz schnell durch andere Leute ermittelt.

                                Das kannst du ja mal den Angehörigen der drei Gefallenen vom Karfreitag erzählen.
                                Die sind auf eine Mine gefahren, du Pappnase, wie soll dich ne Panzerhaubitze davor schützen?

                                Man hatte hier unverschämtes Glück, beim nächsten Mal gings schon schief - und es hätte noch viel schlimmer kommen können.
                                Sag mal hast du das Interview überhaupt gelesen? Die waren 25m auseinander! Jedwede schwere Waffe ist da absolut nutzlos. Es sei denn du willst den halben Zug gleich mit wegbomben!

                                Ich weiss nicht warum, aber deinen Ausrüstungsfimmel bedienst du aus falschen Informationen (siehe Dingo und MG-3, aber das hast du ja "aus erster Hand") und kompletter Ignoranz der örtlichen Begebenheiten und aktueller Einsatzdoktrinen.
                                können wir nicht?

                                macht nix! wir tun einfach so als ob!

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