Afghanistan: Generelle und tagespolitische Entwicklung - SciFi-Forum

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Afghanistan: Generelle und tagespolitische Entwicklung

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    Zitat von EREIGNISHORIZONT Beitrag anzeigen
    Ja ja, gut das wir die Charismatische Individuelle Abteilung für sowas haben! Das schlimme daran ist, so was kann auch noch funktionieren.
    Glaube ich nicht. Wir Deutschen "lieben" Obama ja nicht (absurde Vorstellung) und ein paar Interviews mit verschleierten Frauen reißen doch auch keinen vom Hocker. Also wenn dieses Dokument wirklich echt ist, dann ist der CIA blöder als ich gedacht habe.
    "Vittoria agli Assassini!"

    - Caterina Sforza, Rom, 1503

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      Zitat von Admiral Ahmose Beitrag anzeigen
      Glaube ich nicht. Wir Deutschen "lieben" Obama ja nicht (absurde Vorstellung) und ein paar Interviews mit verschleierten Frauen reißen doch auch keinen vom Hocker. Also wenn dieses Dokument wirklich echt ist, dann ist der CIA blöder als ich gedacht habe.
      Die dürften allerdings auch kaum erwarten, dass da irgendjemand zum glühenden Verfechter dieses Krieges wird, vermutlich wird man nur noch "schlimmeres" verhindern wollen. Letztendlich ist das aber auch einfach etwas, dass unsere Regierung bisher total versäumt hat. Man kann einfach nicht erwarten, dass die Begeisterung besonders groß ist, wenn immer nur Phrasendrescherei kommt, anstatt dass mal klar erklärt wird, was die Soldaten da genau tun und bewirken.

      Und leider hat man die Chance zu einer vernünftigen Diskussion bei Anne Will schon wieder verpasst, vor allem auch indem man Michael Wolffsohn (Professor für Neuere Geschichte an der Münchner Bundeswehr-Uni) viel zu selten zu Wort kommen lies: ARD Mediathek: Anne Will - Gefallen in Afghanistan - gestorben für Deutschland? - Sonntag, 18.04.2010 | Das Erste
      Wenigstens war der betroffene Gast ein Soldat, der auch was zu sagen hatte und nicht nur das übliche Opfer mit mitleide-Faktor, das aber eigentlich nichts zur Sache beiträgt.
      Zuletzt geändert von Leandertaler; 19.04.2010, 13:42.
      I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

      - George Lucas

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        Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt:
        Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
        Haargenau das was ich geschrieben habe...

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          Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
          anstatt dass mal klar erklärt wird, was die Soldaten da genau tun und bewirken.
          Das wissen die doch selbst nicht.
          Der Grund warum wir in Afghanistan sitzen ist ja keine ausgeklügelte, weitsichtige Strategie, sondern schlicht und ergreifend Bündnistreue. Amerika hatte zivile Opfer durch einen terroristischen Angriff zu verschmerzen und dafür musste jemand büßen, den man mit den vorhandenen Mitteln angreifen konnte. Und da man mit Militärs nur Staaten angreifen kann, hat man eben Staaten angegriffen.
          Die Ziele des Bündnispartners hinterfrägt man anscheinend in solchen Situationen gar nicht.

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            Justiz entlastet Oberst Klein - Mörderisch, aber nicht im Rechtssinn - Politik - sueddeutsche.de

            Damit kann man den Fall dann zumindest juristisch zu den Akten legen. Dass im Krieg auch Unschuldige sterben kann man nie ausschließen, trotzdem finde ich es richtig, dass eine unabhängig ermittelnde Behörde sich einschaltet, wenn es doch mal passiert und den Fall genau unter die Lupe nimmt.

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              Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
              Die dürften allerdings auch kaum erwarten, dass da irgendjemand zum glühenden Verfechter dieses Krieges wird, vermutlich wird man nur noch "schlimmeres" verhindern wollen. Letztendlich ist das aber auch einfach etwas, dass unsere Regierung bisher total versäumt hat. Man kann einfach nicht erwarten, dass die Begeisterung besonders groß ist, wenn immer nur Phrasendrescherei kommt, anstatt dass mal klar erklärt wird, was die Soldaten da genau tun und bewirken. ...
              Ich glaube nicht, das eine Auflistung der bisherigen Erolge (und sowas hat es sicher gegeben) besonders große Begeisterung auslöst. Afghanistan ist bisher keine Erfolgsgeschichte. Außer Durchhalteparolen wird nicht viel rumkommen.

              Zitat von newman Beitrag anzeigen
              ... Der Grund warum wir in Afghanistan sitzen ist ja keine ausgeklügelte, weitsichtige Strategie, sondern schlicht und ergreifend Bündnistreue. Amerika hatte zivile Opfer durch einen terroristischen Angriff zu verschmerzen und dafür musste jemand büßen, den man mit den vorhandenen Mitteln angreifen konnte. Und da man mit Militärs nur Staaten angreifen kann, hat man eben Staaten angegriffen. ...
              Nach 9/11, und den Verwicklungen der Taliban und der Al Kaida Gruppen aus Afghanistan darin, musste man die Lager direkt angreifen. Das war schon richtig. Feste draufhauen ist nicht immer schlecht.

              Was danach kam, Nation Bulding und Leuchtturm der Demokratie und Marktwirtschaft und Demokratie und Blümchen im Vorgarten, war einfach nur schwachsinnig.

              Man hätte auf Al Kaida Jagd machen müssen. Stattdessen sind wir in zwei langwierige Guerillakriege verwickelt worden. Das hätte nun wirklich nicht sein müssen. Zudem sind Bin Laden und Co immer noch frei.
              "Vittoria agli Assassini!"

              - Caterina Sforza, Rom, 1503

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                Zitat von Admiral Ahmose Beitrag anzeigen
                Nach 9/11, und den Verwicklungen der Taliban und der Al Kaida Gruppen aus Afghanistan darin, musste man die Lager direkt angreifen. Das war schon richtig. Feste draufhauen ist nicht immer schlecht.
                Man kann sich Dinge auch schön reden. Wenn dem so wäre, müsste Al Kaida jetzt ja schwer geschwächt sein. Sind sie aber nicht. Also war am Plan schon von Anfang an irgendwas krumm und schief.

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                  Haargenau das was ich geschrieben habe...
                  Mit einer kleinen Ausnahme:

                  Zitat von www.generalbundesanwalt.de
                  Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz am 16. April 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sind.
                  Scheinbar teilt auch die Bundesanwaltschaft nicht die Meinung, dass das VStGB das StGB aufhebt.
                  können wir nicht?

                  macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                    Zitat von newman Beitrag anzeigen
                    Das wissen die doch selbst nicht.
                    Ja, das ist es was ich befürchte.

                    Der Grund warum wir in Afghanistan sitzen ist ja keine ausgeklügelte, weitsichtige Strategie, sondern schlicht und ergreifend Bündnistreue. Amerika hatte zivile Opfer durch einen terroristischen Angriff zu verschmerzen und dafür musste jemand büßen, den man mit den vorhandenen Mitteln angreifen konnte. Und da man mit Militärs nur Staaten angreifen kann, hat man eben Staaten angegriffen.
                    Die Ziele des Bündnispartners hinterfrägt man anscheinend in solchen Situationen gar nicht.
                    Trotzdem sollte man meinen, dass man diese ausgeklügelte, weitsichtige Strategie inzwischen erwarten darf. Davon ist aber auch nach Jahren wenig zu sehen. Es ist ja auch unter denen, die den Einsatz mehr oder weniger beführworten, keine einheitliche Vortstellung vom "Sieg" zu erkennen.
                    Die Frage ist doch vor allem auch, wie viel Nationenbildung man haben will. Gerade soviel, dass irgendwelche Warlords die Islamisten zusammenschießen und wir Ruhe haben (Terroristen kann man aus der Luft ja immernoch gelgentlich angreifen) oder doch genug damit Mädchen in die Schule dürfen.
                    I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                    - George Lucas

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                      Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                      Mit einer kleinen Ausnahme:

                      Scheinbar teilt auch die Bundesanwaltschaft nicht die Meinung, dass das VStGB das StGB aufhebt.
                      Doch, eben da wo das VStG eigene Regelungen trifft. Steht verklausuliert im Link und selbst im VStGB an sich.
                      Entsprechend wie ich gesagt habe, gegen Klein wurde hier nach VStGB ermittelt und jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.
                      Warum? Weil VStGB als lex specialis über den allgemeinen Regelungen des StGB steht.
                      Nur wo das VStGB keine Regelung trifft ist StGB anzuwenden.
                      Das geht aus meinem Link hervor und nichts anderes habe ich zuvor geschrieben.

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                        Zitat von Nighthawk
                        Warum? Weil VStGB als lex specialis über den allgemeinen Regelungen des StGB steht.
                        Nur wo das VStGB keine Regelung trifft ist StGB anzuwenden.
                        Ich kann mich nur wiederholen:
                        Das VStGB regelt nur Verbrechen gegen das Völkerrecht. Lex specialis bedeutet hier nichts anderes, als dass eine Tat, die gegen das Völkerrecht gerichtet ist, nicht nach VStGB und StGB bestraft wird. Eine Tat, die nicht nach VStGB bestraft wird, kann aber trotzdem immer noch nach StGB bestraft werden, beispielsweise mag die Hinrichtung von Partisanen legal nach Völkerrecht sein, ist aber strafbar durch das StGB.
                        können wir nicht?

                        macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                          Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
                          Die Frage ist doch vor allem auch, wie viel Nationenbildung man haben will.
                          Und wie viel man haben kann.
                          Ist ja nicht so als könne man eine ganze Kultur mal eben einer Gehirnwäsche unterziehen und ihr die eigenen Vorstellung überstülpen, während alte von heute auf morgen vom Gedächtnis gelöscht sind. Das hat etwas von der Frau, die glaubt ihren Mann umkrempeln und aus ihm eine ganz andere Person machen zu können
                          Veränderung mussen aber von Innen kommen.

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                            Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                            Ich kann mich nur wiederholen:
                            Das VStGB regelt nur Verbrechen gegen das Völkerrecht. Lex specialis bedeutet hier nichts anderes, als dass eine Tat, die gegen das Völkerrecht gerichtet ist, nicht nach VStGB und StGB bestraft wird. Eine Tat, die nicht nach VStGB bestraft wird, kann aber trotzdem immer noch nach StGB bestraft werden, beispielsweise mag die Hinrichtung von Partisanen legal nach Völkerrecht sein, ist aber strafbar durch das StGB.
                            StGB greift nur dann wenn das VStGB den Straftatbestand nicht regelt.
                            Das VStGB hat als Spezialgesetz vorang, das StGB ist als Generalgesetz dem VStGB nachgeordnet.
                            Eine Doppelverfolgung existiert nicht. Ist eine Tat aufgrund eine Spezialvorschrift legal bleibst sie das, auch wenn eine nicht einschlägige Generalvorschrift einen andere Schluss zulassen würde.
                            Exisitiert eine Spezialvorschrift gilt ausschließlich diese Spezialvorschrift. Eine Generalvorschrift nur dann wenn die Spezialvorschrift keine Regelungen dazu trifft.
                            Entsprechend das VStGB. Nach §2 VStGB sind allgemeine Strafgesetze nur dann anzuwenden wenn das VStGB keine Regelungen trifft:
                            Zitat von §2 VStGB
                            Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1 und 3 bis 5 besondere Bestimmungen trifft.
                            Entsprechend dann in §1 VStGB:
                            Zitat von §1 VStGB
                            Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
                            Was sind Straftaten gegen das Völkerrecht für die das VStGB gilt?
                            Siehe der kompletter Teil 2 des VstGBs
                            Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht
                            Abschnitt 1 Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
                            Abschnitt 2 Kriegsverbrechen
                            Abschnitt 3 Sonstige Straftaten
                            Für alle Straftaten die hier aufgeführt werden gilt ausschließlich das VStGB. Lediglich für Strafen die hier nicht aufgeführt werden gilt das StGB.
                            Lex specialis derogat legi generali bedeutet nicht das sowohl Generalvorschrift und Spezialvorschrift zu allerzeit zugleich gelten.
                            Es bedeutet das die Generalvorschrift nur dann gilt wenn die Spezialvorschrift keine Regelungen trifft.

                            Die Generalbundesanwaltschaft zäumt das Pferd von hinten auf, kommt damit auf selbe raus:
                            Der Abwurf von Bomben auf Ziele, in deren unmittelbarer Nähe sich Menschen aufhalten, ist auch nach den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs bei Geltung des Konfliktsvölkerrechts immer dann gerechtfertigt und damit straflos, wenn der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig ist.
                            "Dann strafflos wenn Angriff völkerrechtlich zulässig."
                            Das StGB würde greifen wenn ein Angriff völkerrechtswidrig wäre. Aber in diesem Fall greift schon das VStGB da es eben mit den Tatbeständen arbeitet die Völkerrechtswidrigkeit bedingen.
                            Das Lex specialis derogat legi generali in der rechtspraktischen Anwendung. Es ist nur dann relevant wenn eh das Spezialgesetz greift.

                            Entsprechendes auch in diesem Auszug:
                            Die Normen des allgemeinen Strafrechts sind neben denen des VStGB anwendbar. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches keine abschließende Regelung getroffen.
                            Das StGB ist NEBEN dem VStGB anwendbar WEIL das VStGB keine ABSCHLIEßENDEN Regelungen enthält. Es ist eben ein Spezialgesetz das bestimmte Straftatbestände gesondert regelt und dem Generalgesetz vorsteht.
                            Entsprechend ist diese Spezialvorschrift zu prüfen und gleichzeitig inwieweit zusätzliche Straftatbestände der Generalvorschrift verletzt sein könnten.

                            Das sind die Fakten, kannste drehen und wenden wie du willst.
                            Zum Abschluss noch anders herum:
                            Wenn du Recht hättest und das StGB würde parallel zum VStGB gelten hätte die Bundesanwaltschaft was prüfen müssen?
                            Was rechtfertigt Mord? Nothilfe nach §32 StGB?
                            Warum hat sich die Generalbundesanwaltschaft damit nicht auseinandergesetzt?
                            Weil hier das Völkerrecht gilt und das StGB nicht einschlägig ist wenn der Angriff völkerrechtlich, also vor dem Hintergrund des VStGBs unproblematisch ist.
                            Lex specialis vor lex generalis.
                            Der Abwurf von Bomben auf Ziele, in deren unmittelbarer Nähe sich Menschen aufhalten, ist auch nach den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs bei Geltung des Konfliktsvölkerrechts immer dann gerechtfertigt und damit straflos, wenn der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig ist.
                            Und wenn der Angriff völkerrechtlich nicht zulässig ist greift was?
                            Genau, das VStGB, unser Spezialgesetz.

                            Das selbe in Grün:
                            Bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan handelt es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts. Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen.
                            Eigentlich alles ganz einfach. Eigentlich.
                            Aber nochmal erkläre ich das jetzt nicht.

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                              Zitat von Nighthawk
                              Eigentlich alles ganz einfach. Eigentlich.
                              Aber nochmal erkläre ich das jetzt nicht.
                              Brauchst Du nicht. Deinen Denkfehler habe ich durchaus schon vorher verstanden.
                              Du schließt von der Kriegssituation automatisch auf die Nichtanwendbarkeit des StGB - und das ist schlicht falsch.

                              Was rechtfertigt Mord? Nothilfe nach §32 StGB?
                              Warum hat sich die Generalbundesanwaltschaft damit nicht auseinandergesetzt?
                              Weil hier das Völkerrecht gilt und das StGB nicht einschlägig ist wenn der Angriff völkerrechtlich, also vor dem Hintergrund des VStGBs unproblematisch ist.
                              Im Falle eines militärischen Konflikts ist das Töten eines Gegners im Sinne des StGB gerechtfertigt. Bei anderen Tötungen geht es nicht um "einschlägig" oder nicht, sondern nur darum, ob die Tötung durch das VStGB bestraft ist (dann wird danach ermittelt) oder durch das allgemeinere StGB.

                              Mein Partisanenbeispiel macht das ganze deutlich: Die Tötung ist nicht nach VStGB verboten, aber noch lange nicht erlaubt, weil das VStGB im Kriegsfall "einschlägig" wäre und das StGB keine Anwendung mehr findet.
                              können wir nicht?

                              macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                                Bundesanwaltschaft: Afghanistan ist bewaffneter Konflikt -> es gilt das Völkerrecht -> deutsches StGB bei Kampfhandlung nur dann wenn völkerrechtswidrige Aktion vorliegt
                                Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen.
                                Wie du plötzlich auf andere Tötungen kommst ist mir schleierhaft.
                                Wenn ein deutscher Soldat einen Afghanen totprügelt weil er ihn beim Tauschhandel übers Ohr gehauen hat greift selbstverständlich das StGB.
                                Weil das VStGB keine Regelung trifft.
                                Lex specialis vor lex generalis. VOR nicht ANSTATT. Das VStGB ersetzt das StGB wo es für Straftatbestände eigene Regelungen trifft.
                                Etwas anderes habe ich nie geschrieben.

                                Dein Partisanenbeispiel ist derweil Schwachsinn. Die Tötung von Partisanen ist nach dem geltendne Völkerrecht nicht erlaubt.

                                Und wenn der Groschen jetzt noch immer nicht gefallen ist geb ich auf.

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