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    Zitat von max
    Na klar, man darf sich nicht beschweren, wenn ein paar Typen einen Raketenwerfer, den ein paar andere Typen da benutzen, so zerstören, dass die gesamte Umgebung gleich mitzerstört wird. Sicher.
    Genau.
    Schön das du es verstanden hast. Das nennt sich im übrigen Krieg.

    Und da mir die letzten 5 Seiten über nichts anderes gesprochen haben verzichte ich auf den Versuch dir erneut die Feinheiten diverser Paragraphen eines gewissen Zusatzprotokolls näher zu bringen.
    Deine Aussagen, Behauptungen und Unterstellungen wundern sämtlichst behandelt. Hindert dich natürlich nicht daran den immer selben Mist auf jeder Seite neu zu posten.

    Es ist schon traurig, dass du nicht in der Lage bist zuzugeben, dass die Hisbollah den Krieg auf widerlichste Weise geführt, ihre eigenen Landsleute ohne Not in Gefahr gebracht und dabei auch noch missbraucht hat.
    Lieber hakt man auf den Israelis rum.
    Erbärmlich aber typisch.

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      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
      Es ist schon traurig, dass du nicht in der Lage bist zuzugeben, dass die Hisbollah den Krieg auf widerlichste Weise geführt, ihre eigenen Landsleute ohne Not in Gefahr gebracht und dabei auch noch missbraucht hat.
      Noch mal für die Anhänger von Kriegsverbrechern: der Hinweis auf die Aktionen der anderen Seiten rechtfertigt nicht das Vorgehen derer, die man unterstützt. Wenn man also darauf verweist, dass die Hisbollah ihre eigenen Landsleute in Gefahr gebracht hat - was stimmt und umgedreht auch für die Regierung Olmert richtig ist - dann ändert dies nichts daran, dass es dass israelische Militär war, was diese Zivilisten umgebracht hat und dass es das israelische Militär war, was die zivile Infrastruktur verwüstet hat. Du meinst vielleicht, dass die Aktionen von nationalistischen Kriegsverbrechern die Aktionen von anderen nationalistischen Kriegsverbrechen entschuldigen. Dabei bist du auf dem Holzweg. Es handelt sich um die Kriegsverbrechen von zwei Parteien.

      Du brauchst keine Paragraphen zitieren. Diese ändern nichts daran, dass Hunderte von Zivilisten tot sind und es massive Schäden an der Infrastruktur gibt. Da reicht es nicht auf ein Video zu verweisen. Das hätte vielleicht geholfen, wenn sehr wenige Zivilisten gestorben wären und in erster Linie Hisbollah-Kämpfe getötet worden wären. Da wäre vielleicht ein Video, was die Zerstörung eines Raketenwerfers zwischen zwei Wohnhäusern, ohne dass diese auch zerstört wurden, eindrucksvoll gewesen. Aber die Realität sieht nun mal anders aus. Die Realität sieht z.B. so aus, dass das israelische Militär lieber minderwertige amerikanische Splitterbomben mit einer sehr hohen Blindgängerrate auf Wohngebiete geworfen hat, weil die eigenen mit einer niedrigeren Blindgängerrate natürlich viel teurer waren, als die amerikanischen, die man geschenkt bekommen hat.
      Resistance is fertile
      Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn!
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        Du brauchst keine Paragraphen zitieren. Diese ändern nichts daran, dass Hunderte von Zivilisten tot sind und es massive Schäden an der Infrastruktur gibt.
        Sicher. Diese Paragraphen erwecken niemanden mehr zum Leben. Sie sind aber von entscheidender Bedeutung wenn es darum geht das alles rechtlich richtig einzuordnen.

        Das vorliegende Beispiel (Raketenwerfer wird inkl. Haus zerstört) fällt genau in den Anwendungsbereich eines bestimmten Paragraphen. Es ist ein angriff auf zivile Infrastruktur der in Ordnung geht da der entstehende Kollateralschaden nicht außer Verhältnis zum entstandenen militärische Vortei steht. Aber was red ich. Das weißt du ja alles.

        Da reicht es nicht auf ein Video zu verweisen.
        Stimmt, es reicht nicht. Aber es ist ein Teil. Ein wichtiger sogar. Andere Angriffe sind durch andere Paragraphen abgedeckt. Wie viele Zivilisten da ingesamt ums Leben kommen spielt bei der Beurteilung des Einzelfalles keine Rolle.

        Die Realität sieht z.B. so aus, dass das israelische Militär lieber minderwertige amerikanische Splitterbomben mit einer sehr hohen Blindgängerrate auf Wohngebiete geworfen hat, weil die eigenen mit einer niedrigeren Blindgängerrate natürlich viel teurer waren, als die amerikanischen, die man geschenkt bekommen hat.
        Auf welches Waffensystem spielst du an & Quelle?

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          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
          Sicher. Diese Paragraphen erwecken niemanden mehr zum Leben. Sie sind aber von entscheidender Bedeutung wenn es darum geht das alles rechtlich richtig einzuordnen.

          Das vorliegende Beispiel (Raketenwerfer wird inkl. Haus zerstört) fällt genau in den Anwendungsbereich eines bestimmten Paragraphen. Es ist ein angriff auf zivile Infrastruktur der in Ordnung geht da der entstehende Kollateralschaden nicht außer Verhältnis zum entstandenen militärische Vortei steht.
          Genau und dann schreibst du, dass das Verhältnis nicht definiert sei, was du dann als Freibrief auslegst. Du behauptest dann einfach, dass man um einen Raketenwerfer zu zerstören, z.B. zwei Wohnhäuser vernichten dürfte. Das bedeutet, du bist der Meinung, dass man halt mal z.B. 100 Zivilisten umbringen dürfe, wenn man eine Raketenwerfer zerstören will. Du kannst die Zahl gerne korrigieren. Es bleibt dabei: es ist willkürlich. Das Ziel muss es ein, die Zivilbevölkerung zu schützen. Jemand, der schwere Bomben oder Splitterbomben mit einer hohen Blindgängerrate (ich werde die Quelle jetzt nicht suchen) einsetzt, unterscheidet eben nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen. Im Gegenteil: zivile Opfer werden bewusst in Kauf genommen und gerechtfertigt. In diesem Fall mit dem Verweis auf das Vorgehen des Hisbollah. Das ändert aber nichts daran, dass es das israelische Militär war, das Hunderte von Zivilisten umgebracht hat und das die zivile Infrastruktur verwüstet hat. Es war nicht die Hisbollah. Die Hisbollah hat Zivilisten in Israel umgebracht und dort der Infrastruktur größere Schäden zugefügt.
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            Es bleibt dabei: es ist willkürlich.
            Mir gefällt, „außer Verhältnis“ ist nicht definiert, besser. Das ist zweifellos ein Mangel dieses Zusatzprotokolls. Es arbeitet mit sehr vielen undefinierten Rechtsbegriffen und lässt Spielräume. Es gibt da auch kaum Richtlinien. Das einzige was mir diesbezüglich bekannt ist wäre die schon mal erwähnte 1 zu 4 Quote bei symmetrischen Konflikten. Aber da kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.
            Man muss aber festhalten: Diese Ausnahmeregelung exsistiert und wird durch erwähnte Freiheiten in der Auslegung nicht ungültig. Man kann, darf und muss das im Krieg heranziehen. Auch wenn sich daraus im Endeffekt ziemliche Spielräume hinsichtlich der Legalität ergeben.
            Beschwer dich darüber aber bitte nicht bei mir sondern bei denen die das Zusatzprotokoll zusammengeschustert haben. Ich verweise lediglich darauf, dass man durch diese Paragraphen problemlos sehr viel legalisieren kann.

            Wobei es mich mal interessieren würde wie du in 2 Häuser dieser Größe 100 Zivilisten reindichten willst.

            Jemand, der schwere Bomben oder Splitterbomben mit einer hohen Blindgängerrate (ich werde die Quelle jetzt nicht suchen) einsetzt,
            Schade. Ich hätte nämlich gerne erfahren welche Splitterbombe eine hohe Blindgängerrate haben. Ich vermute mal deine ominöse Quelle meint Bomblets mit Splitterwirkung von Streubomben…

            unterscheidet eben nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen.
            Die Wahl der Waffen hat nur sehr bedingt mit der Unterscheidung zwischen Zivilen und militärischen Zielen zu tun. Wir hatten das schon mal. Eine Unterscheidung liegt bereits vor wenn dem Piloten gesagt wird, er soll den Raketenwerfer neben dem Haus bombardieren. Das dann das Haus womöglich mit zerstört wird ist ein komplett anderes Thema. Das geht dann über die Kollateralschaden müssen im Verhältnis stehen Schiene.
            Vermisch diese unterschiedlichen Problematiken bitte nicht andauernd! Wir haben das in diesem Thread bereits ausführlichst dargelegt.

            Im Gegenteil: zivile Opfer werden bewusst in Kauf genommen und gerechtfertigt.
            Genau. Und das ist wegen bestimmter Paragraphen des Zusatzprotokolls absolut in Ordnung. Dazu brauche ich die illegale Kampfesweise der Hisbollah gar nicht berücksichtigen.

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              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
              Mir gefällt, „außer Verhältnis“ ist nicht definiert, besser. Das ist zweifellos ein Mangel dieses Zusatzprotokolls. Es arbeitet mit sehr vielen undefinierten Rechtsbegriffen und lässt Spielräume. Es gibt da auch kaum Richtlinien. Das einzige was mir diesbezüglich bekannt ist wäre die schon mal erwähnte 1 zu 4 Quote bei symmetrischen Konflikten. Aber da kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.
              Richtig. Da kann sich jeder eine Meinung bilden, wenn man meint, dass man vier Mal so viele Zivilisten wie Militärs problemlos umbringen könnte ohne als Kriegsverbrecher zu gelten.

              Willkürlich ist es auf jeden Fall, wenn ein für die Rechtfertigung benutztes Argument gar nicht definiert ist.
              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
              Die Wahl der Waffen hat nur sehr bedingt mit der Unterscheidung zwischen Zivilen und militärischen Zielen zu tun.
              Sie hat sehr viel damit zu tun. Bei dem Einsatz von Waffen, deren Waffenwirkung so gross ist, dass sie nicht nur auf das militärische Ziel wirkt, sondern auch zivile Ziele trifft, kann man auch nicht von einer Unterscheidung von militärischen und zivilen Zielen sprechen. Man müsste, wenn es klar ist, dass wegen der Waffenwirkung auch zivile Ziele getroffen werden, eine andere Waffe einsetzen, deren Waffenwirkung nicht so gross ist - oder man muss auf einen Angriff unter den Bedingungen, dass man zivile Opfer nicht vermeiden kann, verzichten. Wenn man dies nicht macht und einfach behauptet, dass die andere Seite für die Zivilisten, die man selbst bewusst umbringt, verantwortlich wäre, dann macht man es sich arg einfach. Man handelt da auch nicht mehr nur fahrlässig, sondern verbrecherisch. Das gilt auch insgesamt für die Auswahl von Zielen. Auch wenn manche meinen, dass alleine die Möglichkeit, dass ein militärisches Fahrzeug irgendwann eine Strasse nutzen könnte oder ein Kraftwerk, was in erster Linie zivile Infrastruktur ist, zu einem winzigen Anteil auch von Militärs genutzt werden, dies Angriffe auf zivile Ziele rechtfertigen würde. Es bleiben gezielte Angriffe auf zivile Ziele. Das gilt auch dann, wenn man vor der Bombardierung von Wohnviertel Flugblätter abwirft. Es bleibt ein gezielter Angriff auf zivile Ziele.

              Da ist es auch nicht relevant, ob man irgendwo Gesetze ausgraben kann, die man als Rechtfertigung missbraucht. Relevant ist, was man real gemacht hat. Und real wurden zivile Ziele bewusst und gezielt angegriffen und bei Angriffen auf militärische Ziele nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden.
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                Willkürlich ist es auf jeden Fall, wenn ein für die Rechtfertigung benutztes Argument gar nicht definiert ist.
                Schreibt es lieber so:
                Der über die Legalitäts des Ganzen entscheidende Paragrapf enthält unbestimmte Rechtbegriffe die ein gewisses Maß an Spielraum in die juristische Auseinandersetzung einführen.


                Bei dem Einsatz von Waffen, deren Waffenwirkung so groß ist, dass sie nicht nur auf das militärische Ziel wirkt, sondern auch zivile Ziele trifft, kann man auch nicht von einer Unterscheidung von militärischen und zivilen Zielen sprechen.
                Doch man kann. Für den Punkt Unterscheidung ist nu maßgeblich das bestimmte militärische Ziele konkret aufs Korn genommen werden. Nicht so nach dem Motto, in dem Planquadrat könnte sich was bewegen, dann machen wir halt mal nen Parkplatz draus, völlig wurscht ob da noch Nichtkombattanten rumhüpfen oder nicht.

                Was dann die Wirkung der gewählten Waffe angeht ist ein ganz anderes Thema.

                Die Beurteilung läuft hier eben über den Verhältnismäßigkeitsparagraphen. Dazu ist dann zu sagen: Grundsätzlich ist immer die Methode (Waffe) zu wählen die den geringsten Schaden verursacht. Natürlich muss das System auch zur Verfügung stehen und ihr Einsatz militärisch sinnvoll und möglich sein. Wenn man das erfüllt und es kommt zu Kollateralschäden ist abzuschätzen ob das alles im Verhältnis stand.

                Man müsste, wenn es klar ist, dass wegen der Waffenwirkung auch zivile Ziele getroffen werden, eine andere Waffe einsetzen, deren Waffenwirkung nicht so groß ist - oder man muss auf einen Angriff unter den Bedingungen, dass man zivile Opfer nicht vermeiden kann, verzichten.
                Falsch, ganz falsch! Würde Israel so handeln könnte sich der Hisbollah gleich die bedingungslose Kapitulation anbieten.

                Natürlich ist das humanste zur Verfügung stehende und einsetzbare Waffensystem zu wählen. Eine absoluten Ausschlussgrund wegen zu erwartender Kollateralschäden ist jedoch nicht gegeben. Dazu gibt es ja die Ausnahmeregelungen im Zusatzprotokoll! Man darf angreifen und dabei wissentlich Zivilisten umbringen wenn der entstehende militärische Vorteil im Verhältnis zu den entstehenden Kollateralschäden steht. Was ist daran so schwer???


                Wenn man dies nicht macht und einfach behauptet, dass die andere Seite für die Zivilisten, die man selbst bewusst umbringt, verantwortlich wäre, dann macht man es sich arg einfach.
                Derjenige der im urbanen Umfeld kämpft und den Zivilisten keine Möglichkeit bietet das Gebiet zu verlassen hat zweifellos eine beträchtliche Mitschuld. Mindestens 60%.


                Auch wenn manche meinen, dass alleine die Möglichkeit, dass ein militärisches Fahrzeug irgendwann eine Strasse nutzen könnte oder ein Kraftwerk, was in erster Linie zivile Infrastruktur ist, zu einem winzigen Anteil auch von Militärs genutzt werden, dies Angriffe auf zivile Ziele rechtfertigen würde.
                Da entsprechende Paragraphen nun mal existieren meint man das nicht nur, es ist so. Auch wenn das gegen deine ethischen und moralischen Grundsätze verstößt.

                Da ist es auch nicht relevant, ob man irgendwo Gesetze ausgraben kann, die man als Rechtfertigung missbraucht.
                Doch. Es ist das einzige was überhaupt relevant ist. Die Gesetze missbraucht man nicht, die sind dazu da genau in einer solchen Situation die Leitlinien zu liefern an die sich jeder halten sollte (auch die Hisbollah, die das nicht mal versucht). Du kannst rumbrüllen wie du willst und noch so oft auf ethische oder moralische Problemchen verweisen – das Zusatzprotokoll legitimiert sehr sehr viel. Wird sich nicht ändern wenn man es nicht sehen will.

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                  Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                  Doch. Es ist das einzige was überhaupt relevant ist.
                  Das ist juristisch nicht richtig. Das, was Du hier propagierst, wurde spätestens mit dem Ende des zweiten Weltkriegs als sturer Rechtspositivismus ad acta gelegt und entspricht nicht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Es gibt eben doch ein wenig mehr als das bequeme Klammern an die aktuelle Rechtslage, die auch Unmenschlichkeiten rechtfertigen kann - s. NS- und DDR-Regime, Stichwort Mauerschützen.

                  Das mal als Einwurf...
                  Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                  -Peter Ustinov

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                    Bundesverfassungsgericht?
                    Wen interessiert es bei der Bewertung des Libanonkrieges oder bei der Einordnugn des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen was die in Karlsruhe denken?
                    Die können dieser und jener Auffassung sein und das noch so schön begründen, Israel und dem Libanon sowie der gesamten internationalen Gemeinschaft kann das völlig wurscht sein.
                    Das BVerfG ist doch nicht dafür zuständig auf völkerrechtlicher Basis die Handlungen irgendwelcher Fremdstaaten zu beurteilen ohne das die Bundesrepublik davon in irgendeiner Art und Weise betroffen wäre. Wäre ja noch schöner- man bednenke bloß mal das man den Spieß auch umdrehen könnte
                    Israel ist ein eigenständiger Staat - was da das Bundesverfassungsgericht über diese und jene Aktivitäten zu verlautbaren meint braucht die recht wenig zu kümmern.
                    Die haben diesbezüglich auch ihren eigenen Klub, den Beit-Din Gawoah LeTzedek.

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                      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                      Wen interessiert es bei der Bewertung des Libanonkrieges oder bei der Einordnugn des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen was die in Karlsruhe denken?
                      Ich habe das deswegen erwähnt, weil Du mal meintest, dass Du das BVerfG als Instanz akzeptierst.

                      Das ändert aber nichts daran, dass Du heutzutage keinem mehr mit sturem Rechtspositivismus zu kommen brauchst, wie Du ihn hier darstellst. Dazu hast Du auch nichts gesagt.
                      Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                      -Peter Ustinov

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                        Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                        Ich habe das deswegen erwähnt, weil Du mal meintest, dass Du das BVerfG als Instanz akzeptierst.
                        Ach so? In welchen Kontext habe ich das denn geäußert?
                        Natürlich akzeptiere ich das BVerfG als das was es ist. Das oberste Gericht unseres Landes mit allem was dazugehört.
                        Aber es gibt Bereiche für die auch ein Bundesverfassungsgericht nicht zuständig ist.
                        Warum ich mir dann zu einem solchen Fall die Meinung Karlsruhes anhören müsste ist mir schleierhaft.
                        Im übrigen heißt "Akzeptieren als Instanz" nicht das man mit allen Meinungen und Entscheidungen einverstanden ist...

                        Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                        Das ändert aber nichts daran, dass Du heutzutage keinem mehr mit sturem Rechtspositivismus zu kommen brauchst, wie Du ihn hier darstellst.
                        Auf welcher Basis tätigst du diese Aussage? Das geheiligte Verfassungsgericht meint, dass Rechtspositivismus schlimm sei und du meinst in der Anwendung bestimmter Parapgraphen des Zusatzprotokolls so etwas zu erkennen - deshalb gilt das dann auch global und universell?
                        Bisserl dürftig.
                        Was ist wenn der israelische oberste Gerichtshof sich mit der Sache beschäftigt und zu einem anderen Ergebnis kommt?
                        Ist das dann zu vernachlässigen weil es mit der Meinung des BVerfG nicht konform geht?

                        Präsentiere mir doch bitte eine Quelle die ausführt, dass eine zuständige Instanz die Anwendung der zur Debatte stehenden Paragraphen des Zusatzprotokolls als Rechtspositivismus eingestuft hat. Natürlich muss das dann auch auf Israel und den Libanon anwendbar sein.

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                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Ach so? In welchen Kontext habe ich das denn geäußert?
                          Ich spare mir einfach mal die Mühe, das wieder auszugraben und zu suchen. Ist schon eine Weile her.

                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Natürlich akzeptiere ich das BVerfG als das was es ist. Das oberste Gericht unseres Landes mit allem was dazugehört.
                          Aber es gibt Bereiche für die auch ein Bundesverfassungsgericht nicht zuständig ist.
                          Ächz... Ich denke eigentlich nicht, dass ich mich so missverständlich ausgerdückt habe. Also dann nochmal: Das BVerfG teilt auch diese Rechtsansicht, die mittlerweile als ganz herrschend angesehen werden kann. Einfach mal so als Hinweis, ist ja nicht irgendwer - und Autoritätsargumente sind Dir ja alles andere als fremd. Dass das BVerfG über den Konflikt im nahen Osten nicht zu entscheiden hat, liegt auf der Hand, war so aber auch nicht gemeint. Logo, oder?

                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Im übrigen heißt "Akzeptieren als Instanz" nicht das man mit allen Meinungen und Entscheidungen einverstanden ist...
                          Nein, das habe ich auch nicht gesagt. Aber Du verweist doch so gerne auf die normative Kraft des Faktischen - ich tue das auch mit meiner Aussage auch.

                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Auf welcher Basis tätigst du diese Aussage? Das geheiligte Verfassungsgericht meint, dass Rechtspositivismus schlimm sei und du meinst in der Anwendung bestimmter Parapgraphen des Zusatzprotokolls so etwas zu erkennen - deshalb gilt das dann auch global und universell?
                          Bisserl dürftig.
                          Ähm... Ich schlage vor, dass Du Dich mal mit dem Thema "Rechtspositivismus" - "Überpositives Recht" befasst. Es geht hier nicht darum, dass ich "Rechtspositivismus" in irgendeiner Norm "entdecke", es ging um Deine Aussage. Die ist nämlich extrem positivistisch, wobei diese Rechtsauffassung an sich als überwunden gilt.

                          Das macht sich übrigens auch George W. Bush zu eigen, wie auch die israelische Regierung, indem sie sich auf "überpositive" Grundsätze berufen, um völkerrechtswidrige Akte zu rechtfertigen - also solltest Du vorsichtig mit solchen Aussagen sein, da sie Deine Argumentation an anderer Stelle unterlaufen und ins Gegenteil verkehren.
                          Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                          -Peter Ustinov

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                            Ich spare mir einfach mal die Mühe, das wieder auszugraben und zu suchen. Ist schon eine Weile her.
                            An einem guten Tag könnte ich das sogar nachvollziehen

                            Ächz... Ich denke eigentlich nicht, dass ich mich so missverständlich ausgerdückt habe. Also dann nochmal: Das BVerfG teilt auch diese Rechtsansicht, die mittlerweile als ganz herrschend angesehen werden kann.
                            Warum kann diese Rechtansicht als „mittlerweile ganz herrschend“ angesehen werden? Weihe mich bitte man in die höheren Gedankengänge der Juristen ein.Warum sollten sich daraus irgendwelche Verpflcihtungen für einen souveränen staat ergeben?
                            Ähm... Ich schlage vor, dass Du Dich mal mit dem Thema "Rechtspositivismus" - "Überpositives Recht" befasst.
                            Sollen meine Studien über das hinausgehen was auf Wikipedia steht? Ich will nicht unter die Juristen gehen. Die sind eh die Geisel eines jeden Verwaltungsmenschen. Nur Lehrer sind schlimmer

                            Es geht hier nicht darum, dass ich "Rechtspositivismus" in irgendeiner Norm "entdecke", es ging um Deine Aussage.
                            Die ist nämlich extrem positivistisch, wobei diese Rechtsauffassung an sich als überwunden gilt.
                            Nun, wenn es um meine Aussage geht dann geht es auch um die Anwendung der zur Debatte stehenden Paragraphen. Was anderes will ich hier doch gar nicht deutlich machen.
                            Die Zusatzprotokolle regeln in weitesten Sinne die Kriegsführung. Eine andere gesetzliche, bzw. völkerrechtliche Grundlage existiert nicht (bzw. sagt nichts anderes aus). Eine Einstufung bestimmter militärischer Aktionen richtet sich damit allein danach und nach nichts sonst.
                            Ich kann daran wenig rechtpositives entdecken. Das Naturrecht oder wie immer du das nennen willst ist dabei ja keineswegs außen vorgelassen.
                            Die Paragraphen gewähren weite Spielräume – wie willst du die sinnvoll ausfüllen als mit Normen die über dem geschriebenen Gesetz stehen?
                            Ich verstehe da dein Problem nicht wirklich.
                            Aber wie auich, ich bin ja kein studierter Juristenmensch. Zum Glück

                            Kommentar


                              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                              Nun, wenn es um meine Aussage geht dann geht es auch um die Anwendung der zur Debatte stehenden Paragraphen.
                              Ja, aber die Aussage stimmt so nicht, weil Du damit dem sturen Positivismus das Wort redest. Verstehst Du den Zusammenhang nicht?

                              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                              Das Naturrecht oder wie immer du das nennen willst ist dabei ja keineswegs außen vorgelassen.
                              Die Paragraphen gewähren weite Spielräume – wie willst du die sinnvoll ausfüllen als mit Normen die über dem geschriebenen Gesetz stehen?
                              Die Auslegung von Gesetzen (gesetzlichen Spielräumen) hat nichts mit dem Naturrecht zu tun. Der Grundgedanke hinter dem naturrechtlichen Denken ist, dass nicht alles "Recht" sein kann, nur weil es geschrieben ist. Es kann demnach Gesetze geben, die gegen menschliche Vernunft und "Gerechtigkeit" (plakativ ausgedrückt) verstossen, und damit - trotz ihrer Normierung - als Unrecht anzusehen sind. Mit anderen Worten: Der Mauerschütze in der DDR durfte eben nicht schiessen, auch wenn das nach DDR-Recht legal gewesen sein sollte.

                              Also: Der Einzelne darf sich also nicht einfach stur auf das verlassen, was da steht und es in jeder Situation noch so stur ausführen. Das gilt natürlich nur für Grenzfälle - aber bitte: Von was sprechen wir hier? Vor diesem Hintergrund wird vielleicht deutlich, dass Deine Aussage so pauschal nicht stimmt.

                              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                              Ich verstehe da dein Problem nicht wirklich.
                              Aber wie auich, ich bin ja kein studierter Juristenmensch.
                              Deshalb hab ich's erklärt. Und die Juristenschmähung kommentier' ich einfach nicht, das bin ich gewöhnt. Einer meiner Profs an der Uni meinte immer, das sei der pure Neid.
                              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                              -Peter Ustinov

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                                Ja, aber die Aussage stimmt so nicht, weil Du damit dem sturen Positivismus das Wort redest. Verstehst Du den Zusammenhang nicht?
                                Ich halte die Begründung nicht für stichhaltig. Positivismus, ja und? Lege doch mal da, warum man das mittlerweile als weitgehend überwunden betrachtet und inwiefern sich daraus irgendwelche Konsequenzen auf die Anwendung des Kriegsvölkerrechts durch Israel ergeben sollen.
                                Die Auslegung von Gesetzen (gesetzlichen Spielräumen) hat nichts mit dem Naturrecht zu tun. Der Grundgedanke hinter dem naturrechtlichen Denken ist, dass nicht alles "Recht" sein kann, nur weil es geschrieben ist.
                                Das Naturrecht ist doch viel umfassender. Zumindest hat mir ein pädagogisch inkompetenter Jurist mal erzählt, dass man unter Naturrecht elementare moralische und ethische Grundsätze versteht. Halt so das was man als zivilisierter Mensch so als Grundlage hat.
                                Es kann demnach Gesetze geben, die gegen menschliche Vernunft und "Gerechtigkeit" (plakativ ausgedrückt) verstossen, und damit - trotz ihrer Normierung - als Unrecht anzusehen sind.
                                Nochmal: Zeig mir eine Quelle die die Zusatzprotokolle zur Genfer Konvention dahingehend als Unrecht einstuft.
                                Also: Der Einzelne darf sich also nicht einfach stur auf das verlassen, was da steht und es in jeder Situation noch so stur ausführen.
                                Wie kann bei unbestimmten Rechstbegriffen, Spielräumen und der Abwesenheit von irgendwelchen den Genfer Konvention zugehörigen Verfahrenschriften von einer sturen Anwendung gesprochen werden?
                                Und die Juristenschmähung kommentier' ich einfach nicht, das bin ich gewöhnt.
                                Macht nichts, ich halte das mit bematenschmähungen genauso

                                Einer meiner Profs an der Uni meinte immer, das sei der pure Neid.
                                Neid? Nie und Nimmer. Bevor ich zum Juristen werde tue ich das einzige was einen winzig kleinen Verwaltungsmenschen in dieser Situation noch bleibt. Was kannst du dir ja denken

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