Also wahrscheinlich bin ich einfach ungebildet oder wollte noch nie Karfreitags in eine Disse. Ich habe aber gestern unter großem Entsetzen erfahren, dass in Deutschland am Karfreitag (und noch ein paar anderen Tagen) jegliche Tanz- und meistens auch Sportveranstaltungen verboten sind und dies sogar im Grundgesetz vorgegeben ist, auch wenn das genaue Verbot durch Landesgesetze geregelt wird.
Ich finde das ja eine schreckliche Schweinerei. Da hab ich als Student mal frei () und dann darf ich nicht tanzen gehen? Und das nur weil ein paar Menschen glauben, sie würden sich durch meine unrythmischen Bewegungen gestört oder beleidigt fühlen, obwohl sie diese gar nicht wahrnehmen können?!
Grundsätzlich basiert das scheinbar ja auf Artikel 140 GG, der wiederrum auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung verweißt, wo "Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erholung gesetzlich geschützt" werden.
Wie man daraus jetzt ein Tanzverbot ableiten kann ist mir etwas schleierhaft. ICH brauche meinen Freilauf für Entspannung an studienfreien Tagen. Diskobesuch gehört da gegebenfalls dazu.
Außerdem fühle ich mich zusätzlich als Atheist gekränkt und ungerecht behandelt, weil ich wegen ein paar Leuten, die an einen an ein Holzkreuz genagelten Tischler mit göttlichen Kräften glauben, nicht meine verfassungsmäßigen Rechte aus den Artikel 2-4 GG wahrnehmen kann.
Ein generelles Arbeitsverbot ist ja verständlich und IMO auch gut, aber ein Tanzverbot, sowie Sportveranstaltungen zu unterschlagen? Hmm... da sieht man mal wie weit es mit der Trennung von Kirche und Staat ist - vor allem, da eine Petition das Verbot zu kippen vor ein paar Jahren in BaWü scheinbar gekippt worden ist.
Was stört es bitte einen Christen, wenn ich in der Disse meiner Wahl die Sau rauslasse? Ich renne doch auch nicht an Nietzsches Geburtstag in die Kirchen und rufe laut "Gott ist tot!" und verbieten den Christen das beten, Psalme murmlen und was die da sonst noch tun.
Ich finde das ja eine schreckliche Schweinerei. Da hab ich als Student mal frei () und dann darf ich nicht tanzen gehen? Und das nur weil ein paar Menschen glauben, sie würden sich durch meine unrythmischen Bewegungen gestört oder beleidigt fühlen, obwohl sie diese gar nicht wahrnehmen können?!
Grundsätzlich basiert das scheinbar ja auf Artikel 140 GG, der wiederrum auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung verweißt, wo "Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erholung gesetzlich geschützt" werden.
Wie man daraus jetzt ein Tanzverbot ableiten kann ist mir etwas schleierhaft. ICH brauche meinen Freilauf für Entspannung an studienfreien Tagen. Diskobesuch gehört da gegebenfalls dazu.
Außerdem fühle ich mich zusätzlich als Atheist gekränkt und ungerecht behandelt, weil ich wegen ein paar Leuten, die an einen an ein Holzkreuz genagelten Tischler mit göttlichen Kräften glauben, nicht meine verfassungsmäßigen Rechte aus den Artikel 2-4 GG wahrnehmen kann.
Ein generelles Arbeitsverbot ist ja verständlich und IMO auch gut, aber ein Tanzverbot, sowie Sportveranstaltungen zu unterschlagen? Hmm... da sieht man mal wie weit es mit der Trennung von Kirche und Staat ist - vor allem, da eine Petition das Verbot zu kippen vor ein paar Jahren in BaWü scheinbar gekippt worden ist.
Was stört es bitte einen Christen, wenn ich in der Disse meiner Wahl die Sau rauslasse? Ich renne doch auch nicht an Nietzsches Geburtstag in die Kirchen und rufe laut "Gott ist tot!" und verbieten den Christen das beten, Psalme murmlen und was die da sonst noch tun.
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