Erste Schule führt "Deutsch-Pflicht" ein -
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Auf jeden Fall ist der Schulhof Schulgelände. Und die ausländischen Schüler können ihre Meinung ja auch auf Deutsch sagen oder?
Zitat von Grundgesetz
Art.2 (1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Zitat von ChronoWerx
Wenn ich also Ausländer wäre und meine Kinder an so einer Schule gehen würden, würde ich Klage einreichen.
Immerhin verstößt sowas gegen freie Entfaltung, das im GG verankert ist.
Tja, wenn Du das als Blödsinn abtust. Ich stimme dem Artikel jedenfalls zu. Die Schüler sind rechtsfähig und wenn sie sich auf dem Schulhof, in der Pause (nicht in der Klasse) auf klingonisch unterhalten wollen und dazu Kniestrümpfe tragen wollen, dann soll es so sein.
Wer soll das außerdem nachprüfen?
Wenn Eltern und Lehrer beschließen, dass alle Mädchen Zöpfe tragen müssen, geschieht es dann?
Ja, muss es. Es gibt sowas wie Schulpflicht, Schulordnungen, usw. die zwingend sind. Und Schuluniformen, Schulfrisuren oder "Schul-Amtssprachen" schränken niemanden wirklich, dauerhaft ein. In der Schule kann man nicht alle seine Rechte wahrnehmen. Das kannst du zu Hause auch nicht - dein Vater gibt dir was, wenn du auf freie Meinungsäußerung plädierst, wenn du ihn ein Arschloch nennst.
Außerdem möchte ich nochmal eins betonen: Das wurde im Einvernehmen mit der Mehrheit der Eltern, Lehrer und Schüler beschloßen! Wenn das die Mehrheit selber beschließt kann ich da nichts falsches daran finden.
Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree. Makes perfect sense.
Besonders bei Asiaten habe ich immer den Eindruck als wenn sie die deutsche Sprache am schnellsten erlernen - subjektiv beurteilt.
Also bei Türken?
Ansonsten seh ich das nicht so eng. Wenn man hier lebt soll man die Sprache lernen - wenn das bei gewissen Kindern nur so klappt, dann ist das auch noch im Rahmen - sofern die Eltern zustimmen.
Gebe zu, dass das Zopf-Beispiel nicht gut gewählt war, aber wenn Eltern, Schüler, Lehrer irgendwas aus der Luft beschließen, wird das nicht automatisch zum Recht und zur Schulordnung. Gemäß Länderschulgesetz § 89, Abs.2 (bei mir Baden Württemberg) regelt die Schulordnung:
1. Verfahren über Aufnahme
2. Verfahren über Schulwechsel und Beendigung des Schulverhältnisses
3. Umfang und Pflich zur Teilnahme am Unterricht
4. das Aufsteigen/Ausscheiden in der Schule
5. Zeugnisse
6. Gesundheitspflege und Fürsorge
7. Praktika
8. Pflichten der Erziehungsberechtigten
9. Schülerarbeiten
10. Zulassung Schülervereine, -zeitschriften
IMO ist das Sprachverhalten auf dem Pausenhof nicht relevant für die Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Vielleicht soll dann noch gleich geregelt werden, über was man sich unterhalten (oder besser nicht) darf.
Meiner Meinung nach wird durch diese Maßnahme nur das kollektive Gewissen beruhigt. Die Lösung aller Probleme auf dieser Schule ist das jedenfalls nicht.
EDIT: sehe gerade, dass ein User meine Meinung bereits kurz zusammengefasst hat
Zitat von tsuribito
Darum gehts ja auch nicht. Unterrichtssprache ist Deutsch, damit hat der Staat seine Aufgabe erfüllt. Was in der Pause abläuft IST Privat. Die Schüler können sich sicherlich freiwillig verpflichten Deutsch zu sprechen, aber wer im Unterricht kein Deutsch kann, der wird es auf dem Pausenhof nicht lernen.
IMO ist das Sprachverhalten auf dem Pausenhof nicht relevant für die Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Vielleicht soll dann noch gleich geregelt werden, über was man sich unterhalten (oder besser nicht) darf.
Meiner Meinung nach wird durch diese Maßnahme nur das kollektive Gewissen beruhigt. Die Lösung aller Probleme auf dieser Schule ist das jedenfalls nicht.
Nochmal: das wurde von den Schülern mitentschieden. Und zwar mit großer Mehrheit. Also was soll dieses doofe Gemeckere und Ausmalen von irgendwelchen Möchtegern-1984-Szenarien, die so niemals eintreten werden und womit dieser Beschluß an dieser Schule durch Eltern, Lehrer und Schüler absolut nichts zu tun hat?!
Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree. Makes perfect sense.
Dann würde ich als Arbeitnehmer, woanders hingehen zum rauchen als im Büro.
Das kann der Arbeitgeber nicht verbieten.
Und der rest dieses Artikels ist einfach nur Blödsinn.
Wenn ich also Ausländer wäre und meine Kinder an so einer Schule gehen würden, würde ich Klage einreichen.
Immerhin verstößt sowas gegen freie Entfaltung, das im GG verankert ist.
Das ist alles nicht ganz so einfach. Der Arbeitgeber steht zu seinen Angestellten in einem anderen Verhältnis als die Schule gegenüber den Schülern. Die Arbeitnehmer habe als gleichberechtigte Partner einen zivilrechtlichen Vertag mit dem Arbeitgeber geschlossen. Die Schüler werden kraft hoheitlicher Gewalt (Schulpflicht) gezwungen, in die Schule zu gehen. Für den Staat gelten daher andere Regeln.
Zu Art. 2 I GG: Diese sog. allgemeine Handlungsfreiheit ist ein Auffanggrundrecht, das wirklich jeden Lebenssachverhalt erfaßt. Entsprechend leicht kann es aber auch eingeschränkt werden, zB durch Schulgesetze und -ordnungen als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (soweit sie ihrerseits verfassungskonform sind). Wenn die also eine Deutschpflicht vorschreiben sollten, hast Du zwar einen Eingriff in die allg. Handlungsfreiheit, der aber unproblematisch gerechtfertigt ist. Ergo: Kein Grundrechtsverstoß.
Klingt komisch? Is' aber so!
Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
-Peter Ustinov
Nochmal: das wurde von den Schülern mitentschieden. Und zwar mit großer Mehrheit. Also was soll dieses doofe Gemeckere und Ausmalen von irgendwelchen Möchtegern-1984-Szenarien, die so niemals eintreten werden und womit dieser Beschluß an dieser Schule durch Eltern, Lehrer und Schüler absolut nichts zu tun hat?!
Ganz ruhig, das habe ich verstanden und mich darauf bezogen, außerdem: ich habe die Wörter "IMO" und "Meiner Meinung nach" geschrieben. Soll ich auch noch §1 der Forenregeln zitieren?
Aber Du hast recht, vllt. sollte ich meine Phantasie bezügl. Folgeszenarien etwas zügeln. Trotzdem kann ich mich mit dem Thema nicht so ganz anfreunden.
Tja, wenn Du das als Blödsinn abtust. Ich stimme dem Artikel jedenfalls zu. Die Schüler sind rechtsfähig und wenn sie sich auf dem Schulhof, in der Pause (nicht in der Klasse) auf klingonisch unterhalten wollen und dazu Kniestrümpfe tragen wollen, dann soll es so sein.
Wer soll das außerdem nachprüfen?
Wieso Blödsinn? Auf dem Schulhof gelten die Schulregeln. Und wenn neue Regeln abgestimmt werden, dann haben sich alle dran zu halten.
Überprüfen könnte es z.B die fiese Petze die an der nächsten Ecke lauert...
@CME: Ne. Ich meine die mit den etwas anderen Augen.
Wieso Blödsinn? Auf dem Schulhof gelten die Schulregeln. Und wenn neue Regeln abgestimmt werden, dann haben sich alle dran zu halten.
*seufz* Ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt: Es kann ja nicht sein, dass sich ein paar Leute hinstellen und wilde Regeln aufstellen mit der Begründung "Es wurde doch unter uns abgestimmt!".
Schulregel bricht ja (trotz Einschränkung) nicht mit dem Grundgesetz, oder?
Aber wir sind doch weitergekommen: da es von Eltern/Lehrern/Schülern beschlossen, in die Schulordnung aufgenommen wurde (davon geh ich einfach mal aus), und sich somit die Schüler verpflichten, daran zu halten ist die Rechtslage doch eindeutig. Trotzdem stösst es sich an meinem Rechtsverständnis, wie ich weiter oben bereits klar gemacht habe; wenn ich einen Anwalt bei der Hand hätte, würde ich ihn fragen, ob es möglich wäre zu klagen.
Trotzdem stösst es sich an meinem Rechtsverständnis, wie ich weiter oben bereits klar gemacht habe; wenn ich einen Anwalt bei der Hand hätte, würde ich ihn fragen, ob es möglich wäre zu klagen.
Und genau das ist Schwachsinn hoch zehn. Leute - und ich meine jetzt nicht nur dich - die es überhaupt nicht betrifft meinen darin einen Skandal zu sehen
Dabei haben, die Menschen um die es geht nur Vorteile davon.
Wedding ist ein Stadtteil in dem zu 90% Ausländer leben. Verschiedene Nationalitäten mit verschiedenen Sprachen.
Soweit ich es verstanden habe war die Schule in einem schlechten Zustand. Unter anderem wegen der Sprachbarrieren.
Also hat man Deutschkurse und Tests eingeführt um zu sehen wie sehr sich die Kenntnisse verbessern. Den Vorteil darin haben auch die Schüler gesehen, da sie so in der Schule besser zurechtkommen und später in der Arbeitswelt. Das Modell ist ein Erfolg
Das auch auf die Pausen auszudehnen hat man da halt als konsequent gesehen. Wenn sich niemand daran stört, was solls?
Das Grundgesetzt ist jedenfalls nicht absolut. Seine Rechte kann man niemandem aufzwingen. Die Schüler wollen Deutsch sprechen auch wenn sie das Recht auf eine wie auch immer anders geartete Meinung oder Persönlichkeitsauslebung haben
"Bright, shiny futures are overrated anyway" - Lee Adama, Scar
"Throughout history the nexus between man and machine has spun some of the most dramatic, compelling and entertaining fiction." - The Hybrid, The Passage
Nochmal: das wurde von den Schülern mitentschieden. Und zwar mit großer Mehrheit. Also was soll dieses doofe Gemeckere und Ausmalen von irgendwelchen Möchtegern-1984-Szenarien, die so niemals eintreten werden und womit dieser Beschluß an dieser Schule durch Eltern, Lehrer und Schüler absolut nichts zu tun hat?!
Es gibt hier ja zwei Punkte: einmal diese Schule und dann die Forderungen von gewissen CDU- und SPDlern, Deutsch als Sprache in den Pausen vorzuschreiben. Letzteres hat eben schon etwas von 1984.
Etwas anderes ist, wenn Schüler freiwillig mehr Fremdsprachen sprechen. Nur bezweifle ich doch etwas, warum dies an dieser Schule in Berlin als freiwillig bezeichnet wird. Es wurde von der Schulkonferenz beschlossen, was ja ein Gremium ist, was daran krankt, dass es keine Grundlage für gemeinsame Beschlüsse hat - da eben nicht jeder und jede Betroffene eine Stimme hat (die Lehrer sind im Vergleich zu den Schüler überrepräsentiert). Dazu ist es in der Schulordnung, was klar gegen einen Freiwilligkeitscharakter spricht, sondern ebe einen Zwangschrakter hat - weshalb es meiner Meinung nach verfassungsrechtlich auch sehr bedenklich ist. Anscheinend wird es aber nicht mit Verweisen etc. durchgesetzt.
Aber warum "grosse Mehrheit"? Warum "mitentschieden"?
Resistance is fertile
Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn! The only general I like is called strike
Und genau das ist Schwachsinn hoch zehn. Leute - und ich meine jetzt nicht nur dich - die es überhaupt nicht betrifft meinen darin einen Skandal zu sehen
Du hast meinen "" gesehen, ja?
Zitat von Serenity
Wenn sich niemand daran stört, was solls?
Das Grundgesetzt ist jedenfalls nicht absolut. Seine Rechte kann man niemandem aufzwingen. Die Schüler wollen Deutsch sprechen auch wenn sie das Recht auf eine wie auch immer anders geartete Meinung oder Persönlichkeitsauslebung haben
Wenn sie Deutsch sprechen wollen und man niemandem das Recht aufzwingen kann, warum dann eine Pflicht daraus machen und keine freiwillige Einigung?
also ich hoffe ihr unterscheidet zwischen minderjährigen und volljährigen schülern, weil minderjährige in der ausübung ihrer grundrechte durch die aufsichtspflicht der eltern, die in der schule stillschweigend an die lehrer übertragen wird, eingeschränkt wird. in den vollen genuss der bürgerrechte und -pflichten kommt man erst mit der erlangung der volljährigkeit.
aber auch wenn man volljährig ist kann man an der schule nicht alle grundrechte in anspruch nehmen, da man dort nicht hausherr ist. das hausrecht, was auch für die besucher gilt, wird dann vom hausherrn oder seinen vertretern wahrgenommen.
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"I was a victim of a series of accidents, as are we all." Yossarian Lives!
also ich hoffe ihr unterscheidet zwischen minderjährigen und volljährigen schülern, weil minderjährige in der ausübung ihrer grundrechte durch die aufsichtspflicht der eltern, die in der schule stillschweigend an die lehrer übertragen wird, eingeschränkt wird. in den vollen genuss der bürgerrechte und -pflichten kommt man erst mit der erlangung der volljährigkeit.
aber auch wenn man volljährig ist kann man an der schule nicht alle grundrechte in anspruch nehmen, da man dort nicht hausherr ist. das hausrecht, was auch für die besucher gilt, wird dann vom hausherrn oder seinen vertretern wahrgenommen.
Du wirst aber zugeben müssen, dass wenn man Schüler unter einem gewissen Alter die Mündigkeit abspricht, auch nicht mehr von einer gemeinsamen Entscheidung reden kann - da man diesen Schülern ja gerade die Fähigkeit diese Entscheidung zu treffen abgesprochen hat.
Die Frage, aber wann Schüler selbst entscheiden können, ist durchaus interessant. Eines ist sicher: das Alter von 18 ist hier sehr willkürlich.
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Tja, wenn Du das als Blödsinn abtust. Ich stimme dem Artikel jedenfalls zu. Die Schüler sind rechtsfähig und wenn sie sich auf dem Schulhof, in der Pause (nicht in der Klasse) auf klingonisch unterhalten wollen und dazu Kniestrümpfe tragen wollen, dann soll es so sein.
Wer soll das außerdem nachprüfen?
Auweia, da haben wir uns wohl mißverstanden.
Ich meinte eigentlich den restlichen Text von St3v3f.
Ich stimme dir also vollkommen zu, das man als Schüler in der Pause die Sprache soll, die man sprechen will.
Und wenn´s klingonisch sein soll, dann eben klingonisch.
Zitat von Sandswind
Für den Staat gelten daher andere Regeln.
Zu Art. 2 I GG: Diese sog. allgemeine Handlungsfreiheit ist ein Auffanggrundrecht, das wirklich jeden Lebenssachverhalt erfaßt. Entsprechend leicht kann es aber auch eingeschränkt werden, zB durch Schulgesetze und -ordnungen als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (soweit sie ihrerseits verfassungskonform sind). Wenn die also eine Deutschpflicht vorschreiben sollten, hast Du zwar einen Eingriff in die allg. Handlungsfreiheit, der aber unproblematisch gerechtfertigt ist. Ergo: Kein Grundrechtsverstoß.
Das sehe ich nicht so.
Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Persönlicher Schutzbereich
Träger des Rechts ist jeder Mensch (nicht nur jeder Deutsche), Adressat (Verpflichteter) ist alle (deutsche) staatliche Gewalt (Art. 3 Abs. 1 GG).
Ganz überwiegend ist anerkannt, dass auch inländische juristische Personen gem. Art. 19 Abs. 3 GG Träger des Grundrechts sein und können, es also seinem Wesen nach auf diese anwendbar ist.
[Bearbeiten]
Sachlicher Schutzbereich
Weniger eindeutig ist der Inhalt des Rechts (Schutzbereich). Aus dem Wortlaut "freie Entfaltung der Persönlichkeit" wurde in den Anfangsjahren der Bundesrepublik geschlossen, geschützt seien nur besondere, "hochwertige" Persönlichkeitsentfaltungen ("Persönlichkeitskerntheorie"). Nur so sei das Grundrecht dem Gewicht der übrigen Grundrechte vergleichbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen schon früh (E 6, 32 (36 f.) entschieden, Art. 2 Abs. 1 GG gewähre eine "allgemeine Handlungsfreiheit" und schütze damit selbst so banale Dinge wie "das Reiten im Walde" (E 80, 137 (152 ff.)). Dabei stützte das Gericht seine Auslegung maßgeblich auf den Willen des Verfassungsgebers: Der Parlamentarische Rat wollte dem Grundrecht zunächst die Formulierung "Jeder kann tun und lassen was er will" geben und wählte nur der sprachlichen Gefälligkeit wegen die heutige Fassung. Für diese Ansicht spricht auch, dass die Schranken (insbesondere die der "verfassungsmäßigen Ordnung") weiter als bei jedem anderen Grundrecht sind, was umgekehrt auf einen ungemein weiten Schutzbereich hindeutet.
Diese Auslegung ist heute so herrschend, dass man das Grundrecht "Allgemeine Handlungsfreiheit" nennt. Es ist damit ein "Auffanggrundrecht", das immer eingreift, wenn speziellere Grundrechte nicht vorhanden sind oder - das ist freilich umstritten - deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Demnach darf beispielsweise jedermann die bevorzugte Kleidung tragen, ausreisen (E 6, 32 - "Elfes"), Tauben füttern (E 54, 143 (146)) oder sich das Auto seiner Wahl kaufen. Auch kann sich der Ausländer, der nicht Träger von sog. "Deutschengrundrechten" ist, stattdessen auf Art. 2 Abs. 1 GG berufen. Besondere Bedeutung erlangt das Grundrecht, soweit Unionsbürger betroffen sind, im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG-Vertrag: Durch gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung kann ihnen ein den Deutschengrundrechten entsprechender Schutz gewährt werden.
Sollte mir, wenn ich Ausländer wäre, also eine Schule daherkommen
und mein Kind, aufgrund eines von der Schule verfassten Beschlusses,
zwingen, eine vorgegeben Sprache zu sprechen, würde ich Klage einreichen.
In dem Fall Verfassungsklage.
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