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Johannes Rau ist tot!

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    #16
    Wie Spocky schon sagte... mir war auch klar, dass Rau seit einiger Zeit schon recht krank war. Dass es aber doch so ernst war, hat mich doch überrascht.

    Ohne Frage war Rau meiner Meinung nach ein sehr sympathischer Mensch und ein ausgezeichneter Ministerprädisent, auch wenn ich manche seiner Ansichten nicht teilen konnte. Als Bundespräsident war er mir viel zu blass und im Vergleich zu seinen Vorgängern auch nicht hervorstechend bzw. kaum erwähnenswert.


    @Dominion
    Bist du eigentlich sicher, dass Rau den Gesetzesentwurf aus Schwulenfeindlichkeit abgelehnt hat? Denn soweit ich weiß, sollte die "Entschärfung" des §175 mit der des §182 (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) gekoppelt werden, sodass das Schutzalter für Homo- (damals nach §175 bei 18 Jahren) und Heterosexuelle (damals nach §182 bei 16 Jahren) gleichermaßen auf 14 Jahre gesenkt wird.

    Im übrigen regelte der §175 in der BRD schon seit den 70ern "nur noch" sexuelle Handlungen minderjähriger Homosexueller. Nach deiner Argumentation hätte Rau somit auch Heterosexuelle zwischen 14 und 16 Jahren in den Knast getrieben, oder wie?
    "Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
    ¡Pueblo no bueno! ¡Pueblo es muy mal!

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      #17
      @Dominion Ich finde dass du irgendwie etwas übertreibst. Rau war bestimmt nicht fehlerfrei und hat vermutlich auch in einigen Punkten völlig andere Ansichten als du vertreten, aber ihn mit Hitler und Stalin in eine Reihe zu stellen ist doch wohl ein wenig übertrieben, oder?
      Mir wäre neu, dass Rau einen Homo-Holocaust während seiner Amtszeit als Ministerpräsident oder als NRW-Wissenschaftsminister durchgeführt hat. Homosexuelle wurden, so weit ich das weiß, in NRW auch nicht in irgendwelche Lager verschleppt, wo sie sich zu Tode schuften konnten oder standrechtlich erschossen wurden.
      Selbst wenn das sogar sein politisches Programm gewesen wäre, stellst Rau allein von der Machtfülle schon in die falsche Reihe. Er war "nur" NRW-Ministerpräsident, übrigens demokratisch gewählt und nicht ein Diktator von Deutschland wie z.B. Hitler.
      Vielleicht solltest du dich lieber wieder etwas beruhigen. Nur wenn jemand nicht deine Ansichten teilt, muss er nicht gleich ein Mörder oder überhaupt ein schlechter Mensch sein.

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        #18
        Ich bin zwar kein fan der politik, doch dieser politiker wahr schon ein original, sympatisch, ehrlich und verantwortungsvoll! ... So und nicht anders, wirkte er auf mich! ... Mein beileid an seine famielie! ...

        Zitat von Dominion
        Ich habe auserdem nur Fakten über Rau genannt !
        Aber nur negative, wo bitte bleiben die positiven? ...

        Jeder mensch hat seine gute und seine nicht so gute seite! ... Doch du, stellst diesen menschen, als "nur schlecht" dar, weil er wie viele andere, seine eigene meinung hat! ... Diesen mann, mit hitler zu vergleichen, sorry, doch das kannst du echt nicht bringen! ...

        Ich halte dich ja auch nicht für schlecht, weil du vielleicht ne andere lebensauffassung hast wie ich oder auch andere hier in diesem forum! ...

        Man sollte einfach alle menschen mit der entsprechenden würde behandeln, die jeder wie du, ich und alle anderen, verdient haben und dieser politiker hat auch einfach vieles nach vorne bewegt! ...

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          #19
          R.I.P.
          Rau wird den meisten sicher als ein guter Bundespräsident in Erinnerung bleiben, was er IMO auch war.
          Sorans Fußballblog - Einblicke in die Welt des Fußballs - Spielberichte, Fotos und mehr. :)
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          Fanprojekt VfB 1906 Sangerhausen
          Ein Hirntumor namens Walter

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            #20
            Also ich kann hier beide Seiten verstehen...natürlich war Rau ein großer Landes- und Bundespräsident und darum ist es sehr traurig, daß er gestorben ist.

            Aber wenn er nun mal gegen eine Randgruppe (ich nenn das mal jetzt so, auch wenn das vielleicht nen bißchen hart klingt), dann kann man doch verstehen, daß diese den Tod nicht so stark beklagen wie der Rest...wenn das wirklich stimmt ist das schon traurig, daß so ein großer Mann nicht einmal tolerant genug war Schwule anzuerkennen...das ist so und sollte dann auch nicht unter den Teppich gekehrt werden wie unter dem Motto "Na, der ist doch jetzt tot und ich hab nichts davon gemerkt, daß er schlechte Seiten hatte, also laß uns in Ruhe damit!". Mag sein, daß er konservativ sein, aber daß schützt ihn nicht vor der Aussage, daß er evtl. intolerant gegenüber Schwulen war und das ist schon ein sehr traurig.

            Aber das sind alles nur Mutmaßungen, im zitierten Artikel geht es ja nicht um die Schwulenfeindlichkeit Raus, sondern um diesen Gesetzesentwurf und daraus kann man nicht zwingend schließen, daß er schwulenfeindlich war, das muß man auch mal so sagen.
            "Also wahrscheinlich werde ich heute abend defnitiv nicht zurückschreiben können..."
            "Da werd' ich vielleicht wahrscheinlich ganz sicher möglicherweise definitiv mit klarkommen."

            Member der NO-Connection!!

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              #21
              Ist mir gerade bei der Suche nach der Definition von "Hetze" aufgefallen:

              §189 StGB
              Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
              Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

              Möchte damit niemand direkt ansprechen - es gab hier im Forum nur schon öfter die Diskussion über das Andenken von Verstorbenen.
              Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
              Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
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                #22





                Und genau so ist es, Laßt die Toten Ruhen!


                Zitat:
                Ist mir gerade bei der Suche nach der Definition von "Hetze" aufgefallen:

                §189 StGB
                Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
                Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                Möchte damit niemand direkt ansprechen - es gab hier im Forum nur schon öfter die Diskussion über das Andenken von Verstorbenen.
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                  #23
                  Zitat von matrix089
                  §189 StGB
                  Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
                  Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                  Verunglimpfung ist allerdings ein rein subjektives Empfinden, sprich die öffentliche Verbreitung von Unwahrheiten, Beleidigungen etc. Sofern die Kritik auf erwiesenen objektiven Fakten beruht, ist sie imho keineswegs strafbar. Sonst dürfte man zum Beispiel Hitler auch nicht als einen der größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte bezeichnen.

                  Desweiteren würde ich gerne die von Dominion propagierte "Schwulenfeindlichkeit" Raus noch einmal präzisiert haben. Aus dem zitierten Artikel ist sie - wie gesagt - nicht herauszulesen.
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                    #24
                    Zitat von Spooky Mulder
                    Verunglimpfung ist allerdings ein rein subjektives Empfinden, sprich die öffentliche Verbreitung von Unwahrheiten, Beleidigungen etc. Sofern die Kritik auf erwiesenen objektiven Fakten beruht, ist sie imho keineswegs strafbar. Sonst dürfte man zum Beispiel Hitler auch nicht als einen der größten Verbrecher der Menschheitsgeschichte bezeichnen.
                    Naja ich habe es eigentlich nur angebracht, weil es meiner Meinung nach zum Thema passt. Sollte Rau's "Schwulenfeindlichkeit" nicht durch mehr Sachen belegt sein, würde ich es schon als Verunglimpfung bezeichnen.
                    Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
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                      #25
                      Also man sollte anerkennen können, dass Altbundespräsident Rau ein großer Politiker war, der ein gewisses Maß an Respekt verdient hätte. Die Anschuldigungen von Dominion sollen aus den 70ern stammen, also 3 Dekaden zurückliegen. Selbst wenn dies stimmen sollte, rechtfertigt dies nicht dies Maß an Abfälligkeit die Dominion hier breit tretet. Einfach nur unpassend und unreif.

                      Möge Johannes Rau in Frieden ruhen...
                      No dictator, no invader can hold an inprisoned population by force of arms forever. There is no greater power in the universe than the need for freedom. Against that power governments and tyrants and armies cannot stand. The Centauri lerned this lesson once. We will teach it to them again. Though it take 1000 years, we will be free. (G'Kar)

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                        #26
                        Ich schließe mich mit dem Beileid an. Rau war ein würdiger Bundespräsident. Schade dass er nicht mehr die Chance hatte, sich einen schönen Lebensabend zugestalten...sondern so schnell nach seiner Amtsübergabe gestorben ist!
                        Rest in Peace
                        the truth is never that simple...

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                          #27
                          Zitat von matrix089
                          Ist mir gerade bei der Suche nach der Definition von "Hetze" aufgefallen:

                          §189 StGB
                          Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
                          Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                          Das ist aber eher im Sinne von übler Nachrede und Beleidigung zu verstehen, der Tote kann sich dagegen naturgemäß ja nicht mehr zur wehr setzen
                          Die posthume Veröffentlichung einer erweislich wahren Tatsache ist keine Verunglimpfung.

                          @Dominion

                          Hier übrigens der §175 zu den Zeiten, als Rau eine Änderung ablehnte:

                          Fassung vom 23. November 1973

                          § 175 Homosexuelle Handlungen

                          (1) Ein Mann über achtzehn Jahren, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter 18 Jahren vornimmt oder von einem Mann unter 18 Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                          (2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn

                          1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder
                          2. bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den die Tat sich richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
                          In den 80er Jahren wurden jährlich etwa 150 Menschen nach §175 verurteilt, gerade Absatz 2 des Paragraphen bot aber eine ausreichende Flexibilität um eine Verurteilung
                          Zitat von dominion
                          ,nur weil sie geliebt hatten,
                          zu verhindern oder zumindest sehr unwahrscheinlich zu machen (mal gänzlich abgesehen von der Tatsache, dass "die Tat" ja erstmal zur Anzeige gebracht werden musste, wofür individuell sehr unterschiedliche Gründe vorlagen).
                          Natürlich war der Paragraph auch so noch diskriminierend, aber man kann Rau keine Menschenverachtung vorwerfen, nur weil er den Gesetzentwurf ablehnte, den die Bundestagsfraktion der Grünen - das damalige Enfant terrible des Parlaments - 1986 einbrachte. Sowohl die CDU/FDP-Regierung als auch große Teile der SPD haben gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt. Und der §175 war durch die im Zuge der Strafrechtsreform vorgenommenen Änderungen ab 1973 bei weitem nicht mehr so diskriminierend, dass die hier von dir getätigten Äußerungen damit zu rechtfertigen wären.
                          "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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