Meine Güte wie viel man in diesen symbolischen Akt hineininterpretieren kann.
Natürlich hätte dieser keine Auswirkungen auf andere Sprachen, oder darauf welche Sprache auf dem Schulhof gesprochen werden darf.
Dafür ist das GG schlicht nicht zuständig. Das GG regelt das Verhältnis Staat - Bürger und das Staatsbild, für das Verhältnis Bürger - Bürger sind Zivil-, Strafrecht und Co. zuständig. Und dass Deutsch Amtssprache ist steht sowieso schon in den jeweiligen Gesetzen.
Das hat in der Tat nicht sehr viel mehr Bedeutung als die Flaggenfarbe oder die von Links kürzlich eingeworfene Hymnendiskussion, eine rein symbolische Bedeutung also, und dass man auf die deutsche Sprache als wertvolles Kulturgut Acht geben möchte.
Natürlich hätte dieser keine Auswirkungen auf andere Sprachen, oder darauf welche Sprache auf dem Schulhof gesprochen werden darf.
Dafür ist das GG schlicht nicht zuständig. Das GG regelt das Verhältnis Staat - Bürger und das Staatsbild, für das Verhältnis Bürger - Bürger sind Zivil-, Strafrecht und Co. zuständig. Und dass Deutsch Amtssprache ist steht sowieso schon in den jeweiligen Gesetzen.
Das hat in der Tat nicht sehr viel mehr Bedeutung als die Flaggenfarbe oder die von Links kürzlich eingeworfene Hymnendiskussion, eine rein symbolische Bedeutung also, und dass man auf die deutsche Sprache als wertvolles Kulturgut Acht geben möchte.
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