dann haben wir aber immer noch das problem, daß 2 tendenziell gegeneinanderagierende gruppen - die bundesebene, die landesebene - am gesetzgebungsverfahren mitwirken.
dort ist dann nichtmal sichergestellt, daß das überhaupt im sinne des wählers ist. nähmen wir an, wir realisierten eine anders geartete zusammensetzung des bundesrates. weswegen sollte es im sinne des wählers sein, daß sich plötzlich irgendwelche trottel auf länderebene einmischen, obwohl ich als wähler zur bundestagswahl so und so abgestimmt habe, weil ich das und das auf diese oder jene art getan sehen wollte?
bestes beispiel wäre doch ein national einheitliches, zentralistisches bildungssystem. wir als wähler könnten uns dumm und dämlich wählen - auf grund der natürlichen blockadeeigenschaften des bundesrates würden sich ausgerechnet die länder einmischen, die im sinne des wunsches "zentralistisches bildungssystem" gefälligst außen vor zu bleiben haben. beziehungsweise wären die länder bloße ausführende und qualitätssichernde abteilungen, die die einheitlichen strukturen nach unten in jeden landkreis durchsetzen sollen.
anders gesagt, sorgt der bundesrat ständig dafür, daß gesetze immer noch durch die föderalistische ebene abgeschliffen, manchmal regelrecht verstümmelt oder zermalmt werden - ob das der souverän möchte, oder nicht. häufig möchte er es nicht.
das grenzt nicht nur an entmündigung des souveräns, das ist entmündigung.
denn die länder neigen dazu, sich ungefragt einzumischen. man betrachte die letzte förderalismusreform; dort wurde zementiert, was als grundlegender fehler der föderalistischen arbeitsweise seit jahrzehnten von verfassungsrechtlern beklagt wurde.
die katastrophale bildungshoheit der länder zum beispiel, die tatsächlich noch verschärft worden ist, anstatt die bildung auf die bundesebene zu lancieren.
die abschaffung des bundesrates wäre daher ein wahrlicher fortschritt; die alternative wäre höchstens, daß der bundesrat einem volksentscheid auf bundesebene untergeordnet werden könnte (sofern es volksentscheide auf bundesebene gäbe, was aber nicht der fall ist und nur in 1 ausnahmesituation erlaubnis fände, nämlich bei der zusammenlegung von bundesländern), so daß ein gesetz vor der zustimmung im bundesrat geschützt würde, um ungefragte, unangemeßne beteiligung der länder zu verhindern. das heißt, der wähler würde bewußt seinen politischen willen artikulieren, daß er es nicht wünscht, daß die landespolitik sich in dieses oder jenes gesetz einmischen darf.
mit sicherheit wäre das aber ein tiefgreifender eingriff und bedürfte einer großen menge an verfassungsrechtlicher neuregelungen -- da kann man das weitgehend überflüssige 2. parlament auch gleich abschaffen.
mit dem freiwerdenden geld ließe sich dann eine 4. staatsgewalt verankern, die sämtliche finanzkreisläufe des staates überwacht und ggf. unterbindet. die berühmten fehlbauten des verkehrsministeriums ("das dusselige dutzend") sind ja schon legendär; auch könnte man die volksvertreter bezüglich korruption, einnahmequellen, verbindungen zur industrie etc. aufs korn nehmen. eine solche gewalt bräuchte dann im ggs. zu unserem machtlosen bundesrechnungshof allerdings ein volles vetorecht und entsprechende befugnisse, um die ausgaben im sinne des volkes und des steuerzahlers regulieren zu dürfen. neben den geldvernichtungen durch veraltete teilsysteme (steuersystem, bildungssystem, gesundheitssystem, ...) ist die verschwendung das zweite große minus im staatshaushalt.
was wir uns hier leisten könnten, wenn diverse vorhaben der politischen clique vorher von einer starken, expertenhaften institution nach sinnhaftigkeit geprüft werden könnten... das fängt bei idiotischen infrastrukturprojekten an und hört bei milliardenschweren geldvernichtungen wie aktuell in der bankenkrise auf.
das passiert alles nur, weil nirgends eine 4. gewalt existiert, die staatsausgaben mit gesundem menschenverstand reglementieren darf. dafür genießen wir den sinnlosen luxus, gleich zwei parlamente zu pflegen, die den lieben langen tag nichts beßres zu tun haben, als im falle wichtiger sachverhalte auch die anständigsten ideen noch in eine witzlose lachnummer zu verkehren.
was sollte sich also ändern, wenn der bundesrat in seiner zusammensetzung von den landesparlamenten konstituiert ist?
das problem verschiedener politischer grundwege, die miteinander wenig oder nicht können, existiert doch weiter.
ich sage nur 2004 bzw. 2005. wir haben nun schon einige jahre die große koalition als regierende mehrheit. doch die hatten wir vorher schon, nämlich zwischen bundestag und bundesrat - im vermittlungsausschuß. die ganzen streitfragen, die uns - den souverän - gesellschaftlich auseinandergetrieben haben, oder die uns zum halse raushingen (Hartz-IV, gesundheitsreform, ...) ---- das hat alles schon eine große koalition verabschiedet.
seit 2005 haben wir den quatsch in der regierung - was soll also besser geworden sein? warum ist es nicht besser geworden, nachdem die CDU als seniorpartner in der großen koalition
an die macht kam, wo anfangs noch die große mehrheit im bundesrat herrschte? warum ist angesichts einer lächerlich schwachen SPD nichts geworden?
deutschland braucht den bundesrat nicht; das hatten wir jetzt einige jahrhunderte - irgendwann ist auchmal gut...
dort ist dann nichtmal sichergestellt, daß das überhaupt im sinne des wählers ist. nähmen wir an, wir realisierten eine anders geartete zusammensetzung des bundesrates. weswegen sollte es im sinne des wählers sein, daß sich plötzlich irgendwelche trottel auf länderebene einmischen, obwohl ich als wähler zur bundestagswahl so und so abgestimmt habe, weil ich das und das auf diese oder jene art getan sehen wollte?
bestes beispiel wäre doch ein national einheitliches, zentralistisches bildungssystem. wir als wähler könnten uns dumm und dämlich wählen - auf grund der natürlichen blockadeeigenschaften des bundesrates würden sich ausgerechnet die länder einmischen, die im sinne des wunsches "zentralistisches bildungssystem" gefälligst außen vor zu bleiben haben. beziehungsweise wären die länder bloße ausführende und qualitätssichernde abteilungen, die die einheitlichen strukturen nach unten in jeden landkreis durchsetzen sollen.
anders gesagt, sorgt der bundesrat ständig dafür, daß gesetze immer noch durch die föderalistische ebene abgeschliffen, manchmal regelrecht verstümmelt oder zermalmt werden - ob das der souverän möchte, oder nicht. häufig möchte er es nicht.
das grenzt nicht nur an entmündigung des souveräns, das ist entmündigung.
denn die länder neigen dazu, sich ungefragt einzumischen. man betrachte die letzte förderalismusreform; dort wurde zementiert, was als grundlegender fehler der föderalistischen arbeitsweise seit jahrzehnten von verfassungsrechtlern beklagt wurde.
die katastrophale bildungshoheit der länder zum beispiel, die tatsächlich noch verschärft worden ist, anstatt die bildung auf die bundesebene zu lancieren.
die abschaffung des bundesrates wäre daher ein wahrlicher fortschritt; die alternative wäre höchstens, daß der bundesrat einem volksentscheid auf bundesebene untergeordnet werden könnte (sofern es volksentscheide auf bundesebene gäbe, was aber nicht der fall ist und nur in 1 ausnahmesituation erlaubnis fände, nämlich bei der zusammenlegung von bundesländern), so daß ein gesetz vor der zustimmung im bundesrat geschützt würde, um ungefragte, unangemeßne beteiligung der länder zu verhindern. das heißt, der wähler würde bewußt seinen politischen willen artikulieren, daß er es nicht wünscht, daß die landespolitik sich in dieses oder jenes gesetz einmischen darf.
mit sicherheit wäre das aber ein tiefgreifender eingriff und bedürfte einer großen menge an verfassungsrechtlicher neuregelungen -- da kann man das weitgehend überflüssige 2. parlament auch gleich abschaffen.
mit dem freiwerdenden geld ließe sich dann eine 4. staatsgewalt verankern, die sämtliche finanzkreisläufe des staates überwacht und ggf. unterbindet. die berühmten fehlbauten des verkehrsministeriums ("das dusselige dutzend") sind ja schon legendär; auch könnte man die volksvertreter bezüglich korruption, einnahmequellen, verbindungen zur industrie etc. aufs korn nehmen. eine solche gewalt bräuchte dann im ggs. zu unserem machtlosen bundesrechnungshof allerdings ein volles vetorecht und entsprechende befugnisse, um die ausgaben im sinne des volkes und des steuerzahlers regulieren zu dürfen. neben den geldvernichtungen durch veraltete teilsysteme (steuersystem, bildungssystem, gesundheitssystem, ...) ist die verschwendung das zweite große minus im staatshaushalt.
was wir uns hier leisten könnten, wenn diverse vorhaben der politischen clique vorher von einer starken, expertenhaften institution nach sinnhaftigkeit geprüft werden könnten... das fängt bei idiotischen infrastrukturprojekten an und hört bei milliardenschweren geldvernichtungen wie aktuell in der bankenkrise auf.
das passiert alles nur, weil nirgends eine 4. gewalt existiert, die staatsausgaben mit gesundem menschenverstand reglementieren darf. dafür genießen wir den sinnlosen luxus, gleich zwei parlamente zu pflegen, die den lieben langen tag nichts beßres zu tun haben, als im falle wichtiger sachverhalte auch die anständigsten ideen noch in eine witzlose lachnummer zu verkehren.
was sollte sich also ändern, wenn der bundesrat in seiner zusammensetzung von den landesparlamenten konstituiert ist?
das problem verschiedener politischer grundwege, die miteinander wenig oder nicht können, existiert doch weiter.
ich sage nur 2004 bzw. 2005. wir haben nun schon einige jahre die große koalition als regierende mehrheit. doch die hatten wir vorher schon, nämlich zwischen bundestag und bundesrat - im vermittlungsausschuß. die ganzen streitfragen, die uns - den souverän - gesellschaftlich auseinandergetrieben haben, oder die uns zum halse raushingen (Hartz-IV, gesundheitsreform, ...) ---- das hat alles schon eine große koalition verabschiedet.
seit 2005 haben wir den quatsch in der regierung - was soll also besser geworden sein? warum ist es nicht besser geworden, nachdem die CDU als seniorpartner in der großen koalition

deutschland braucht den bundesrat nicht; das hatten wir jetzt einige jahrhunderte - irgendwann ist auchmal gut...



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