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Die Verfälschungen durch das deutsche Wahlrecht

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    #61
    dann haben wir aber immer noch das problem, daß 2 tendenziell gegeneinanderagierende gruppen - die bundesebene, die landesebene - am gesetzgebungsverfahren mitwirken.

    dort ist dann nichtmal sichergestellt, daß das überhaupt im sinne des wählers ist. nähmen wir an, wir realisierten eine anders geartete zusammensetzung des bundesrates. weswegen sollte es im sinne des wählers sein, daß sich plötzlich irgendwelche trottel auf länderebene einmischen, obwohl ich als wähler zur bundestagswahl so und so abgestimmt habe, weil ich das und das auf diese oder jene art getan sehen wollte?

    bestes beispiel wäre doch ein national einheitliches, zentralistisches bildungssystem. wir als wähler könnten uns dumm und dämlich wählen - auf grund der natürlichen blockadeeigenschaften des bundesrates würden sich ausgerechnet die länder einmischen, die im sinne des wunsches "zentralistisches bildungssystem" gefälligst außen vor zu bleiben haben. beziehungsweise wären die länder bloße ausführende und qualitätssichernde abteilungen, die die einheitlichen strukturen nach unten in jeden landkreis durchsetzen sollen.

    anders gesagt, sorgt der bundesrat ständig dafür, daß gesetze immer noch durch die föderalistische ebene abgeschliffen, manchmal regelrecht verstümmelt oder zermalmt werden - ob das der souverän möchte, oder nicht. häufig möchte er es nicht.
    das grenzt nicht nur an entmündigung des souveräns, das ist entmündigung.

    denn die länder neigen dazu, sich ungefragt einzumischen. man betrachte die letzte förderalismusreform; dort wurde zementiert, was als grundlegender fehler der föderalistischen arbeitsweise seit jahrzehnten von verfassungsrechtlern beklagt wurde.
    die katastrophale bildungshoheit der länder zum beispiel, die tatsächlich noch verschärft worden ist, anstatt die bildung auf die bundesebene zu lancieren.



    die abschaffung des bundesrates wäre daher ein wahrlicher fortschritt; die alternative wäre höchstens, daß der bundesrat einem volksentscheid auf bundesebene untergeordnet werden könnte (sofern es volksentscheide auf bundesebene gäbe, was aber nicht der fall ist und nur in 1 ausnahmesituation erlaubnis fände, nämlich bei der zusammenlegung von bundesländern), so daß ein gesetz vor der zustimmung im bundesrat geschützt würde, um ungefragte, unangemeßne beteiligung der länder zu verhindern. das heißt, der wähler würde bewußt seinen politischen willen artikulieren, daß er es nicht wünscht, daß die landespolitik sich in dieses oder jenes gesetz einmischen darf.

    mit sicherheit wäre das aber ein tiefgreifender eingriff und bedürfte einer großen menge an verfassungsrechtlicher neuregelungen -- da kann man das weitgehend überflüssige 2. parlament auch gleich abschaffen.

    mit dem freiwerdenden geld ließe sich dann eine 4. staatsgewalt verankern, die sämtliche finanzkreisläufe des staates überwacht und ggf. unterbindet. die berühmten fehlbauten des verkehrsministeriums ("das dusselige dutzend") sind ja schon legendär; auch könnte man die volksvertreter bezüglich korruption, einnahmequellen, verbindungen zur industrie etc. aufs korn nehmen. eine solche gewalt bräuchte dann im ggs. zu unserem machtlosen bundesrechnungshof allerdings ein volles vetorecht und entsprechende befugnisse, um die ausgaben im sinne des volkes und des steuerzahlers regulieren zu dürfen. neben den geldvernichtungen durch veraltete teilsysteme (steuersystem, bildungssystem, gesundheitssystem, ...) ist die verschwendung das zweite große minus im staatshaushalt.

    was wir uns hier leisten könnten, wenn diverse vorhaben der politischen clique vorher von einer starken, expertenhaften institution nach sinnhaftigkeit geprüft werden könnten... das fängt bei idiotischen infrastrukturprojekten an und hört bei milliardenschweren geldvernichtungen wie aktuell in der bankenkrise auf.

    das passiert alles nur, weil nirgends eine 4. gewalt existiert, die staatsausgaben mit gesundem menschenverstand reglementieren darf. dafür genießen wir den sinnlosen luxus, gleich zwei parlamente zu pflegen, die den lieben langen tag nichts beßres zu tun haben, als im falle wichtiger sachverhalte auch die anständigsten ideen noch in eine witzlose lachnummer zu verkehren.



    was sollte sich also ändern, wenn der bundesrat in seiner zusammensetzung von den landesparlamenten konstituiert ist?
    das problem verschiedener politischer grundwege, die miteinander wenig oder nicht können, existiert doch weiter.

    ich sage nur 2004 bzw. 2005. wir haben nun schon einige jahre die große koalition als regierende mehrheit. doch die hatten wir vorher schon, nämlich zwischen bundestag und bundesrat - im vermittlungsausschuß. die ganzen streitfragen, die uns - den souverän - gesellschaftlich auseinandergetrieben haben, oder die uns zum halse raushingen (Hartz-IV, gesundheitsreform, ...) ---- das hat alles schon eine große koalition verabschiedet.

    seit 2005 haben wir den quatsch in der regierung - was soll also besser geworden sein? warum ist es nicht besser geworden, nachdem die CDU als seniorpartner in der großen koalition an die macht kam, wo anfangs noch die große mehrheit im bundesrat herrschte? warum ist angesichts einer lächerlich schwachen SPD nichts geworden?

    deutschland braucht den bundesrat nicht; das hatten wir jetzt einige jahrhunderte - irgendwann ist auchmal gut...

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      #62
      Was du willst ist letztendlich einen zentralistischen Staat, also einen Anachronismus.
      Der Bundesrat ist notwendig um die Interessen der Läner zu wahren, deren Regierungen ihren Bürgern verpflichtet sind. Eine Abschaffung de sBundesrates käme einr Abschaffung des Föderalismus gleich und somit der Aufhebung de rBundesrepublik Deutschland, welche sich aus den 11 Ländern der Westzone 1949 konstituiert hat.

      Im Übrigen würde mich mal interessieren wie du Landes- und Bundespolitik ohne Bundesrat harmonisieren willst? Oder soll die Bundesregierung ohne weiteres in die Landespolitik eingreifen können?

      Willst du die Reichsexekution wieder haben und komissarische Minister?
      Möp!

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        #63
        die BRD hat nur ein grundgesetz statt einer verfassung, und dieses GG wurde eher in einer ziemlich verschleiernden aktion zur verfassung erklärt; eigentlich sollte es 1990 ja außerkrafttreten und gegen eine ernsthafte, durchdachte verfassung ersetzt werden.
        Ich sehe das GG eigentlich als eines der moderneren Verfassungsstücke, insbesondere der Grundrechtsabschnitt.

        Das Wahlsystem wird man irgendwo reformieren müssen, aber im Grunde sehe ich keine Möglichkeit wie. In welche Richtung man auch gehen wird, es wird wahrscheinlich nur noch schlechter werden. Ich sehe keine repräsentative Demokratie, die ein besseres Modell aufweisen kann.
        Lediglich Demokratien mit größerem Anteil an Plebisziten weisen Verbesserungen auf (meist wie bei der Schweiz ist das aber im Gegensatz zu Hedderers Vorstellung nur in einem starken Föderalismus zu schaffen)

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          #64
          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Was du willst ist letztendlich einen zentralistischen Staat, also einen Anachronismus.
          Völliger Unsinn.

          Es ist einfach ein logischer Fakt, daß gewisse Systeme zentralistisch organisiert wesentlich leistungsfähiger sind.

          Ich möchte keinen rein zentralistischen Staat, wohl aber einen zurückgedrängten Föderalismus. Übrigens ist ein Zentralstaat alles andere als ein Anachronismus. Es gibt eine Reihe demokratisch-zentralistischer Staaten, bei denen es wunderbar funktioniert mit einer extrem starken Nationalebene.


          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Der Bundesrat ist notwendig um die Interessen der Länder zu wahren,
          Nein. Das ist ja gerade immer die illusorische Behauptung - Landespolitik hat auf der Bundesebene überhaupt nichts zu suchen, weswegen auch keines unserer Bundesländer rein logisch das Recht haben dürfte, sich an Bundesgesetzgebung zu beteiligen.


          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Eine Abschaffung des Bundesrates käme einer Abschaffung des Föderalismus gleich
          Unsinn.
          Ohne Föderalismus geht es nicht, doch soll sich dieser dort austoben, wo er gebraucht wird. Auf der Landesebene beispielsweise. Das berechtigt jedoch keineswegs, daß sich die Landesfürsten aufschwingen, um in der Bundesgesetzgebung herumzufuhrwerken.
          Föderalismus heißt nicht, daß es dafür eine parlamentarische Interessensvertretung gibt, sondern Förderalismus muß in einem modernen Staat ein reines Deligierungsprinzip sein, welches lokal die Zentralgewalt (nationale Ebene) von Verwaltungsaufgaben und Durchsetzungsaufgaben entlastet. Föderalismus als legislatives Prinzip auf nationaler Ebene ist hoffnungslos veraltet, aber leider auf Grund der gegenläufigen Geschichte Deutschlands (von der starken Zentralgewalt unter den Sachsenkaisern zu den föderal-konföderalen Auflösungserscheinungen des Deutschen Bundes) tief in den politischen Traditionen verwurzelt. Wie gesagt - den Mist hatten wir jetzt einige Jahrhunderte. Zeit für etwas Neues, Fortschrittlicheres.


          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          und somit der Aufhebung der Bundesrepublik Deutschland, welche sich aus den 11 Ländern der Westzone 1949 konstituiert hat.
          Der hier beschriebene Staat existiert doch gar nicht mehr.
          Den diese BRD hörte am 2.10.1990 auf zu existieren und wurde zu der BRD, die seit dem 3.10.1990 existiert, und der die DDR "beigetreten" ist.


          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Im Übrigen würde mich mal interessieren wie du Landes- und Bundespolitik ohne Bundesrat harmonisieren willst? Oder soll die Bundesregierung ohne weiteres in die Landespolitik eingreifen können?
          Die beiden Ebenen sind doch jetzt auch nicht harmonisiert - rechtlich vielleicht, aber gemessen an einem wünscheswerten Sollzustand ist es eine Katastrophe.

          Davon abgesehen ist die Abstimmung doch kein Problem. Nur weil der Bundesrat wegfällt, heißt das nicht, daß die Bundesländer aufhören zu existieren. Der Unterschied wäre die Reduzierung an "Variabilität" der Landespolitik; statt vertikal nach oben und nach unten wirken zu können, wären die Bundesländer ohne Bundesrat von der Bundesebene ausgeschlossen - wie es sich ja auch gehört - und könnten vertikal nur noch nach unten wirken. Eigenschaft einer starken Zentralgewalt ist dann natürlich automatisch, daß die Bundesländer bloß noch auf Landespolitik und die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Kommunalpolitik zur Entfaltung kommen. Ebenso stünde man finanzpolitisch und rechtlich in einer größeren Abhängigkeit zur Bundesebene, aber das ist auch notwendig, wenn das Gesamtsystem in den großen Teilaspekten (Bildung, Steuern, ...) einheitlicher gestaltet werden soll.

          Beliebige Eingriffe der Bundesebene sehe ich hier nicht, da es problemlos möglich wäre, Verfügungen der nationalen Ebene für lokale Gebiete zu untersagen. Das hieße dann, die oberste Stufe lenkte auch tatsächlich größtenteils die Geschicke des ganzen Staates, garantiert die einheitliche Versorgung aller Bürger in allen Regionen mit den Strukturen, die überall auch gleich sein sollten.

          Wo soll es da Probleme geben? Daß man angeblich einen Bundesrat braucht, ist reine Behauptung, die auf Gewohnheiten fußt. Und ich sagte bereits, daß sich lokale Interessen wesentlich effektiver über plebiszitäre Elemente regeln lassen, indem der Wähler also direkt seinen Willen artikuliert, anstatt unnötige, ineffiziente repräsentative Strukturen zu pflegen.


          Die politische Willensbildung auf direktem Wege ist in vielen Hinsichten besser, denn es ist ein Prozeß der Mündigkeit und der Zielgerichtetheit. Statt ständig Repräsentanten vor sich zu haben, die am Ende noch nichtmal zur Rechenschaft gezogen werden können, ist es effektiver & effizienter 1 nationales Parlament machen zu lassen, und immer dann direkt über Volksentscheid oder Volksbegehren einzuschreiten, falls etwas nicht gewollt ist. Wer garantiert dem Wähler denn bitte ohne ein imperatives Mandat, daß die zugehörige Landesvertretung im Sinne des Wählers handelt im Falle der Bundesgesetzgebung? Wer garantiert dem Wähler, daß die Landesvertretung überhaupt nur ihre Patschehändchen ins Spiel bringt, wenn der Wähler das will?
          Schließlich leben wir in einem deutschen Staat und eben nicht in einer deutschen Konföderation - wir sind alles deutsche Mitbürger und keine lose politische Zweckgemeinschaft aus Sachsen, Thüringern, Preußen , Anhaltinern, Hessen, Pfälzern, Fischköppen , Württembergern, ... ... ... ...

          Der Punkt ist, daß der Wähler den Bundestag wählt. Beschließt dieser nun im Sinne des Souveräns Gesetze, die für ganz Deutschland gelten sollen, ist es Nonsens sondersgleichen, daß einige Länder im Bundesrat blockieren können, nur weil denen der demokratische Mehrheitsbeschluß des Wählers (ausgedrückt durch die Repräsentanten des Bundestages) nicht paßt. Dieses ewige Braten von föderalen Extrawürsten ist Kindergarten kleinste Gruppe. Einer blökt immer in der Gegend herum, und warum sollen sich ausgerechnet die Länder nicht auch der demokratischen Mehrheit beugen, die der Wähler auf Bundesebene will?


          Es ist daher gar nicht nötig, den Ländern Mitsprache auf Bundesebene zu gewähren; das ist logisch überhaupt nicht zu begründen, entwertet regelrecht die Bundestagswahl, da man immer Angst haben muß, der beknackte eigene Ministerpräsident, der auf Landesebene sowieso am besten rausgeschmissen werden müßte, den man oft noch nichtmal haben wollte (verdammt sei der Listenabgeordnete), denkt sich für die nächste Gelegenheit wieder irgendeinen Scheiß im Bundesrat aus, nur weil ihm dieses oder jenes an einem neuen Bundesgesetz nicht paßt -- welches ich als Wähler aber vielleicht genauso haben möchte, und wofür ich tendenziell so und so bei der Bundestagswahl gestimmt habe.

          Den Bundesrat abzuschaffen, ist strukturell einfach günstig, denn wenn ich als Wähler direkt intervenieren könnte, brauche ich nicht noch eine repräsentative Vertretung, die sich schwerfällig, machtpolitisch, lobbygetrieben und bürokratisch auf Bundesebene von der Landesebene her einmischt.

          Zitat von Cu Chulainn Beitrag anzeigen
          Willst du die Reichsexekution wieder haben?
          Schonmal 'was vom sogenannten Bundeszwang gehört, Du Held? ;-)




          Grüße

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            #65
            Eine Beseitigung der Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung ist aber mit unserem derzeitigen GG nicht drin - der einzige Weg, die Länder von der Bundesgesetzgebung grds. auszuschließen führt nur über eine komplett neue Verfassung (Art. 79 III, Art 146 GG).

            Und diese "Radikalkur" wird leider keiner von uns mehr miterleben.

            Kommentar


              #66
              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
              ... führt nur über eine komplett neue Verfassung (Art. 79 III, Art 146 GG).
              Alles längst gegessen. Es liegen mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes vor, die im Grunde eine neue Verfassung nur ermöglichen, wenn das Volk zur Revolution schreitet. Denn alle Klagen auf die Paragraphen wurden bisher mit teilweise "interessanten" Begündungen abgewiesen. So wies das BVerG bisher jede Klage von Individuen ab, da "das Volk" seinen Willen klar artikulieren müßte, und nicht einzelne, so daß klar werde, daß alle eine neue Verfassung möchten.

              Der Haken: Da es keine Plebiszite auf Bundesebene gibt, kann das Volk ja überhaupt nicht seinen Willen in der geforderten Weise durchsetzen. Folgerichtig bleibt nur die Revolution, so blöd das klingen mag.


              Zitat von Seether Beitrag anzeigen
              Und diese "Radikalkur" wird leider keiner von uns mehr miterleben.
              Sowas sollte keinen Idealisten nennenswert stören.

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                #67
                Zitat von HeldderStunde Beitrag anzeigen
                Völliger Unsinn.

                Es ist einfach ein logischer Fakt, daß gewisse Systeme zentralistisch organisiert wesentlich leistungsfähiger sind.
                Da lehren uns Geschichte und Theorie etwas anderes. Zentralisitsche Systeme neigen zu Machtmißbrauch, ent-Demokratisierung und Korruption.

                Ich möchte keinen rein zentralistischen Staat, wohl aber einen zurückgedrängten Föderalismus. Übrigens ist ein Zentralstaat alles andere als ein Anachronismus. Es gibt eine Reihe demokratisch-zentralistischer Staaten, bei denen es wunderbar funktioniert mit einer extrem starken Nationalebene.
                Beispiele?




                Nein. Das ist ja gerade immer die illusorische Behauptung - Landespolitik hat auf der Bundesebene überhaupt nichts zu suchen, weswegen auch keines unserer Bundesländer rein logisch das Recht haben dürfte, sich an Bundesgesetzgebung zu beteiligen.
                Es geht hier um den Eingriff in die Landespolitik durch Bundespolitik. Deshalb brauchen die Länder ein Mitspracherecht. Manche Gesetze betreffen nunmal Landes- und Bundesebene (Finanzpolitik z.B.), deshalb benötigt man ein Gremium, das dafür sorgt, dass die Länder bei der Gesetzgebung mitreden können, wenn diese in die Landessouveränität eingreift.




                Unsinn.
                Ohne Föderalismus geht es nicht, doch soll sich dieser dort austoben, wo er gebraucht wird. Auf der Landesebene beispielsweise. Das berechtigt jedoch keineswegs, daß sich die Landesfürsten aufschwingen, um in der Bundesgesetzgebung herumzufuhrwerken.
                Föderalismus heißt nicht, daß es dafür eine parlamentarische Interessensvertretung gibt, sondern Förderalismus muß in einem modernen Staat ein reines Deligierungsprinzip sein, welches lokal die Zentralgewalt (nationale Ebene) von Verwaltungsaufgaben und Durchsetzungsaufgaben entlastet. Föderalismus als legislatives Prinzip auf nationaler Ebene ist hoffnungslos veraltet, aber leider auf Grund der gegenläufigen Geschichte Deutschlands (von der starken Zentralgewalt unter den Sachsenkaisern zu den föderal-konföderalen Auflösungserscheinungen des Deutschen Bundes) tief in den politischen Traditionen verwurzelt. Wie gesagt - den Mist hatten wir jetzt einige Jahrhunderte. Zeit für etwas Neues, Fortschrittlicheres.
                OgottOgott, starke zentrale Gewalt der Sachsenkaiser? konföderale Auflösungserscheinungen des deutschen Bundes? Ich glaub wir brauchen mal den endar für eine Geschichtsstunde....



                Der hier beschriebene Staat existiert doch gar nicht mehr.
                Den diese BRD hörte am 2.10.1990 auf zu existieren und wurde zu der BRD, die seit dem 3.10.1990 existiert, und der die DDR "beigetreten" ist.
                So ein Quatsch. Die Bundesrepublik exisitiert kontinuierlich seit 1949. Die DDR ist dem Geltungsgebiet des GG beigetreten. Es gab leider keine neue Verfassung und auch keine Neugründung der BRD.



                Die beiden Ebenen sind doch jetzt auch nicht harmonisiert - rechtlich vielleicht, aber gemessen an einem wünscheswerten Sollzustand ist es eine Katastrophe.
                Sicherlich ist die momentane Situation nicht zufrieden stellend. Dennoch ist das Gremium Bundesrat wichtig für die Existenz des föderalen Staates.


                Beliebige Eingriffe der Bundesebene sehe ich hier nicht, da es problemlos möglich wäre, Verfügungen der nationalen Ebene für lokale Gebiete zu untersagen. Das hieße dann, die oberste Stufe lenkte auch tatsächlich größtenteils die Geschicke des ganzen Staates, garantiert die einheitliche Versorgung aller Bürger in allen Regionen mit den Strukturen, die überall auch gleich sein sollten.
                Diese Verfügungen können aber dann ebenso vom Bundesorgan wieder aufgehoben werden, weil es keine Kontrollinstanz gibt.
                Gleiche Strukturen haben wir in vielen Bereichen schon. Sicherlich wäre eine einheitliche Bildungspolitik wünschenswert. Aber ein solches Modell wie du es für effektiv hälst zieht einen riesigen bürokratischen Apperat nach sich, der dann teilweise sogar doppelt besteht: auf Länderebene und auf Bundesebene. Oder willst du die meisten Länderkomptenzen dem Bund übergeben?

                Wo soll es da Probleme geben? Daß man angeblich einen Bundesrat braucht, ist reine Behauptung, die auf Gewohnheiten fußt. Und ich sagte bereits, daß sich lokale Interessen wesentlich effektiver über plebiszitäre Elemente regeln lassen, indem der Wähler also direkt seinen Willen artikuliert, anstatt unnötige, ineffiziente repräsentative Strukturen zu pflegen.
                ??? Das verstehe ich nicht??? lokale Interssen werden ja nicht im Bundesrat vertreten (es sei denn es geht um Länderinteressen als lokale Interessen), sondern in den Kommunen. Oder soll jetzt bei jedem Gesetz, dass den Bundesrat auch betrifft, anstatt des Bundesrates ein Plebeszit treten? Bei jeder Kleinigkeit sollen dann ca. 61Mio Wahlberechtigte zu den Urnen laufen? Oder nur in dem Land, dass sich betroffen fühlt?


                Die politische Willensbildung auf direktem Wege ist in vielen Hinsichten besser, denn es ist ein Prozeß der Mündigkeit und der Zielgerichtetheit. Statt ständig Repräsentanten vor sich zu haben, die am Ende noch nichtmal zur Rechenschaft gezogen werden können, ist es effektiver & effizienter 1 nationales Parlament machen zu lassen, und immer dann direkt über Volksentscheid oder Volksbegehren einzuschreiten, falls etwas nicht gewollt ist. Wer garantiert dem Wähler denn bitte ohne ein imperatives Mandat, daß die zugehörige Landesvertretung im Sinne des Wählers handelt im Falle der Bundesgesetzgebung? Wer garantiert dem Wähler, daß die Landesvertretung überhaupt nur ihre Patschehändchen ins Spiel bringt, wenn der Wähler das will?
                Die Landesvertretung handelt natürlich grob im Sinne seiner Wähler, sie will ja wiedergewählt werden. Abgesehen davon: Wäre dann nicht einfach ein Modell wie es SF-Junky vorschlägt sinnvoller? Oder ein Modell nach Vorbild des U.S. Senats?

                Schließlich leben wir in einem deutschen Staat und eben nicht in einer deutschen Konföderation - wir sind alles deutsche Mitbürger und keine lose politische Zweckgemeinschaft aus Sachsen, Thüringern, Preußen , Anhaltinern, Hessen, Pfälzern, Fischköppen , Württembergern, ... ... ... ...
                Wir leben in einem Bundesstaat, keiner Konföderation

                Der Punkt ist, daß der Wähler den Bundestag wählt. Beschließt dieser nun im Sinne des Souveräns Gesetze, die für ganz Deutschland gelten sollen, ist es Nonsens sondersgleichen, daß einige Länder im Bundesrat blockieren können, nur weil denen der demokratische Mehrheitsbeschluß des Wählers (ausgedrückt durch die Repräsentanten des Bundestages) nicht paßt. Dieses ewige Braten von föderalen Extrawürsten ist Kindergarten kleinste Gruppe. Einer blökt immer in der Gegend herum, und warum sollen sich ausgerechnet die Länder nicht auch der demokratischen Mehrheit beugen, die der Wähler auf Bundesebene will?
                1. Die Vertreter der Länder sind die demokratisch legitmierten Vertreter der Mehrheit der Wähler ihres Landes

                2. Wie gesagt, sicherlich sollte man den Föderalismus reformieren (nicht noch mehr vermurksen, wie bei der letzten Reform), aber da geht auch sehr gut ohne einen zentralistischen Staat zu formieren.


                Es ist daher gar nicht nötig, den Ländern Mitsprache auf Bundesebene zu gewähren; das ist logisch überhaupt nicht zu begründen, entwertet regelrecht die Bundestagswahl, da man immer Angst haben muß, der beknackte eigene Ministerpräsident, der auf Landesebene sowieso am besten rausgeschmissen werden müßte, den man oft noch nichtmal haben wollte (verdammt sei der Listenabgeordnete), denkt sich für die nächste Gelegenheit wieder irgendeinen Scheiß im Bundesrat aus, nur weil ihm dieses oder jenes an einem neuen Bundesgesetz nicht paßt -- welches ich als Wähler aber vielleicht genauso haben möchte, und wofür ich tendenziell so und so bei der Bundestagswahl gestimmt habe.
                Es ist im Übrigen mitnichten so, dass der Bundesrat alles blockieren kann und das nur aus Laune.


                Schonmal 'was vom sogenannten Bundeszwang gehört, Du Held? ;-)
                Weißt du überhaupt was der Bundeszwang ist, du Held...
                Möp!

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                  #68
                  Wo ich hier schon genannt werde: Von einer starken Zentralgewalt unter den Sachsenkaisern (den Ottos und den Heinrichs, wenn ich mich recht entsinne) zu sprechen, zeugt in der Tat von einem etwas veralteten Geschichtsverständnis. Sowas liest man bei Leopold von Ranke oder Heinrich von Treitschke. Aber davon redet heute kein Mensch mehr und am wenigsten die Mediavisten. Warum nicht? Ganz einfach: weil es im Mittelalter keinen "modernen" Staat gegeben hat. Es ist viel zutreffender, hier von Herrschaft zu sprechen. Der moderne Staat bzw. der neuzeitliche Verfassungsstaat mit seiner Bürokratie, dem rechtsstaatliche Denken etc. sind Entwicklungen, die erst später einsetzten (wie der Name dem aufmerksamen Leser schon andeutet). Leute, die den modernen Staat in das Mittelalter zurückdatieren möchten, mögen sich doch einmal eingehender mit den Thesen Gert Althoffs auseinandersetzen.

                  Was die andere Entwicklung anbetrifft, so würde ich ebenso widersprechen:
                  Die Bundesrepublik hat eine zentripetale, keine zentrifugale Entwicklung durchgemacht. Theoretisch betrachtet ist sie kein konföderaler, sondern ein unitaristischer Bundesstaat. Seit den 70er Jahren entwickelt sie sich in Richtung des dezentralen Einheitsstaates: will sagen: die Kompetenzen der Länder werden immer schwächer. Tatsächlich gibt es meines Wissens außer der Bildungspolitik kaum etwas, was noch in der alleinigen Hoheit der Länder liegt (sicher bin ich mir da in dieser Schärfe jetzt nicht). Nähme man den Ländern also diese Kompetenz noch weg, dann bliebe nichts mehr.

                  Die Kritik an der derzeitigen politischen Gegenwart ist in weiten Teilen berechtigt. Da die Bundesopposition in den folgenden Jahren vorzugsweise die Landesregierungen stellt, ergibt sich sehr oft eine Blockierung. Ob man allerdings mit französischen Zuständen eine Verbesserung herbeiführen würde, wage ich zu bezweifeln.
                  Republicans hate ducklings!

                  Kommentar


                    #69
                    Wusste ich doch, dass es hier irgendwo ein eigene Thread für's Wahlrecht rumeeiert.

                    Lammert hat mal wieder zugeschlagen: Lammert: Verzögerungen bei Wahlrechtsreform "peinlich" | tagesschau.de

                    Wobei ich auch ehrlich sagen muss, dass das BVerfG hier gar nicht große Töen spucken braucht. Es war schon ein Skandal, dass sie es zugelassen haben, dass eine Bundestagswahl auf verfassungswidrigem Wahlrecht haben stattfinden lassen. Verstehe nicht, was nun so dramatisch daran sein soll, wenn es nochmal vorkommt.

                    Kommentar


                      #70
                      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                      Wusste ich doch, dass es hier irgendwo ein eigene Thread für's Wahlrecht rumeeiert.

                      Lammert hat mal wieder zugeschlagen: Lammert: Verzögerungen bei Wahlrechtsreform "peinlich" | tagesschau.de

                      Wobei ich auch ehrlich sagen muss, dass das BVerfG hier gar nicht große Töen spucken braucht. Es war schon ein Skandal, dass sie es zugelassen haben, dass eine Bundestagswahl auf verfassungswidrigem Wahlrecht haben stattfinden lassen. Verstehe nicht, was nun so dramatisch daran sein soll, wenn es nochmal vorkommt.
                      Naja, das ist halt so eine Sache. Unsere Verfassungsrechtssprechung hat ja eher was von Zivil- als von Strafgericht. Die Richter entscheiden also oft nach Ermessen. In dem Fall haben Sie halt entschieden, dass es besser sei, dass 2009 gewählt wird. Notfalls eben auch verfassungswidrig. Hier gilt eben auch das Prinzip "wie schlimm kann es werden". Durch die fehlerhafte Regelung wäre ja niemals das Ergebnis als solches total verfälscht worden.
                      können wir nicht?

                      macht nix! wir tun einfach so als ob!

                      Kommentar


                        #71
                        Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                        Naja, das ist halt so eine Sache. Unsere Verfassungsrechtssprechung hat ja eher was von Zivil- als von Strafgericht. Die Richter entscheiden also oft nach Ermessen. In dem Fall haben Sie halt entschieden, dass es besser sei, dass 2009 gewählt wird. Notfalls eben auch verfassungswidrig. Hier gilt eben auch das Prinzip "wie schlimm kann es werden". Durch die fehlerhafte Regelung wäre ja niemals das Ergebnis als solches total verfälscht worden.
                        Das Urteil war im Juli 2008, fast anderthalb Jahre vor der Wahl. Man hätte auch einfach eine führere Deadline setzen können.

                        Kommentar


                          #72
                          Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                          Das Urteil war im Juli 2008, fast anderthalb Jahre vor der Wahl. Man hätte auch einfach eine führere Deadline setzen können.
                          Nein, eben nicht. Das BVG war ja gerade der Ansicht, dass die Zeit nicht mehr ausgereicht hätte, um eine vernünftige Neuregelung zu verabschieden. Und das hätte dann eine echte Staatskrise gegeben.
                          Natürlich kannst Du Dich hinstellen und behaupten, dass das geklappt hätte, aber Du kannst es Dir ja auch einfach machen und musst kein neues Bundestagswahlgesetz durch den Bundestag bringen.

                          edit: Und was die 1,5 Jahre angeht: AFAIK hätte das neue Gesetz bis April 2009 stehen müssen. Sommerpause war auch noch. Netto hatte man also ein gutes halbes Jahr.
                          können wir nicht?

                          macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                            #73
                            Ich würde mir ja wünschen, dass das BVerfG die nächste Bundestagswahl für verfassungswidrig erklärt und wir damit de facto keine legitimierte Legistlative (hehe) mehr haben. Sowas gibt ne Menge Stoff für öffentlichrechtliche Doktorarbeiten her.

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                              #74
                              Dieser unfähige Haufen ist nicht imstande, auch nur das negative Stimmengewicht zu beseitigen - geschweige die Problematik der Überhangmandate.

                              Kritik an den Plänen der schwarz-gelben Koalition zur Reform des Bundestagswahlrechts - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - DER SPIEGEL

                              Die Pläne der Koalition zur Reform des Bundestagswahlrechts sind offenbar nur bedingt geeignet, das zugrunde liegende verfassungsrechtliche Problem zu lösen. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten "Ausarbeitung" der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor. Darin heißt es über das von Union und FDP präsentierte Modell, dieses könne die "eigentlich angestrebte Wirkung", nämlich die "Beseitigung oder zumindest Entschärfung" der gerügten Anomalie des Wahlrechts, "kaum entfalten".
                              Selbst das von der Koalition selber (!!) in Auftrag gegebene Gutachten bescheinigt ihr, dass der Entwurf zur Einhaltung der Forderungen des BVerfG nicht taugt.

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                                #75
                                Das schwarz-gelbe Gesindel lässt auch keine Möglichkeit aus, die Demokratie auszuhebeln. In ein paar Wochen soll das neue Wahlrecht verabschiedet werden, und hier sind die ersten Analysen:
                                Wahlrecht - News - Analyse des Gesetzentwurfs der Koalition



                                Fazit: Man hat die Gunst der Stunde genutzt, nichts besser, aber alles schlechter zu machen.

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