Die Verfälschungen durch das deutsche Wahlrecht - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Die Verfälschungen durch das deutsche Wahlrecht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #91
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Nun tu doch nicht so, als wärst du Experte im Verfassungsrecht.
    Abgesehen davon ist das, wie ich schon ausgeführt habe, als deutlicher Hinweis an die Bundesregierung zu verstehen, ihre Hausaufgaben endlich zu erledigen. Frau Merkel soll mal zeigen, dass sie das gebacken kriegt. Nichts weiter.
    Du brauchst kein Experte sein um zu der Erkenntnis zu gelangne, dass das Bundesverfassungsgericht nicht dafür zuständig ist Gesetze zu erlassen. Und einen Hinweis kann man auch anders formulieren.

    Kommentar


      #92
      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
      Inwiefern? Kannst du das konkretisieren?
      Da bin ich zu wenig Mathematiker dazu. Im "Spektrum der Wissenschaft" war aber vor etlichen Jahren eine ziemlich ausführliche Artikelserie zu dem Thema, die müsste sich finden lassen.

      Kommentar


        #93
        Es ging vermutlich um das Condorcet-Wahlparadoxon und das daraus weiterentwickelte Arrow-Theorem.

        Condorcet-Paradoxon ? Wikipedia

        Unmöglichkeitssatz von Arrow

        Arrow-Theorem ? Wikipedia

        Das hat aber mit den Debatten um das Bundestagswahlrecht erstmal nichts zu tun, denn bei diesen Sätzen geht es darum, unter welchen Bedingungen überhaupt Stimmenmehrheiten bei Wahlen entstehen. Beim Bundestagswahlrecht dagegen geht es darum wie Stimmenmehrheiten in Mandatsmehrheiten übersetzt werden. Beim gegenwärtigen Wahlrecht besteht die Möglichkeit, dass Parteienkoalitionen Mandatmehrheiten erhalten, obwohl sie nach Wählerstimmen in der Minderheit sind.

        Kommentar


          #94
          Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme und der Verein: "Mehr Demokratie wagen" (Mehr Demokratie e.V.: Startseite) rufen zur Verfassungsbeschwerde gegen das neue Wahlgesetz auf:

          Verfassungsbeschwerde – negatives Stimmgewicht und Überhangmandate

          Wer die Verfassungsbeschwerde unterstützen möchte, möge das entsprechende PDF-Dokument ausdrucken und an die genannte Adresse schicken.

          Kommentar


            #95
            Nachdem gestern das BVerfG die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europwahl gekippt hat, sollten die Chancen gestiegen sein, dass auch die schwarz-gelbe Fassung des neuen Bundestagswahlrecht kippt. Denn:

            Urteil gegen Fünfprozentklausel: Alle Stimmen sind vor dem Gesetz gleich - Spiegel Online

            Aber das Urteil weist Nuancen auf, die in anderer Hinsicht durchaus interessante Erwartungen an zukünftige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wecken. Denn das neue, von der Regierungskoalition soeben verabschiedete Wahlgesetz wird, sobald es in Kraft getreten ist, mehrere Klagen vor dem Verfassungsgericht durch die Oppositionsparteien nach sich ziehen.

            Dabei wird es unter anderem um die sogenannten Überhangmandate gehen, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach ihren Zweitstimmen zustehen. Auch Überhangmandate führen - wie die Fünfprozenthürde - zu einer dramatischen Ungleichheit der Erfolgswerte der Parteien.
            ...
            Im Gegensatz zur Fünfprozenthürde ist bei Überhangmandaten kein zwingender Grund ersichtlich, der diese Unterschiede in den Erfolgswerten begründen könnte. Auch betont das Bundesverfassungsgericht noch stärker als in den früheren Urteilen den Zusammenhang zwischen dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und dem Prinzip der Chancengleichheit für die Parteien. Denn offensichtlich ist diese für die Parteien in Bezug auf die Erringung von Überhangmandaten nicht gegeben.

            Kommentar


              #96
              Ich finde diesen Eiertanz des BVerfG jetzt schon ein wenig lächerlich. Mit der Begründung, mit der die Sperrklausel bei Europawahlen geknickt worden ist, kann man sie genauso gut auch beim Bundestag abschaffen: Dort können ebenso gut mehrere Parteien zu einer Fraktion zusammenschließen wie im EP. Bei der CDU/CSU wird das ja auch gemacht. So ganz koscher ist das nicht.

              Kommentar


                #97
                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                Ich finde diesen Eiertanz des BVerfG jetzt schon ein wenig lächerlich. Mit der Begründung, mit der die Sperrklausel bei Europawahlen geknickt worden ist, kann man sie genauso gut auch beim Bundestag abschaffen: Dort können ebenso gut mehrere Parteien zu einer Fraktion zusammenschließen wie im EP. Bei der CDU/CSU wird das ja auch gemacht. So ganz koscher ist das nicht.
                Also dass das BVerfG das Europaparlament nicht als Parlament ansieht, da es nicht die Eigenschaften erfüllt, ist kein Eiertanz, sondern die Wahrheit.

                Die ganze Macht liegt doch eh bei der Kommission.
                When I feed the poor, they call me a saint.
                When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


                ~ Hélder Câmara

                Kommentar


                  #98
                  Ich kann darin überhaupt keinen Eiertanz erkennen. Die Aussage ist für mich vollkommen klar - das Europaparlament ist ein Parlament zweiter Klasse und bedarf des Schutzes durch die Fünf-Prozent-Klausel nicht.

                  Komischerweise habe ich nur zwei Kommentare gesehen, in denen das auch so gelesen wurde.

                  Wenn jetzt Gysi und die Piraten gegen die Bundestags-Hürde klagen wollen, haben sie offenbar die Urteilsbegründung nicht gelesen.

                  Kommentar


                    #99
                    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
                    Also dass das BVerfG das Europaparlament nicht als Parlament ansieht, da es nicht die Eigenschaften erfüllt, ist kein Eiertanz, sondern die Wahrheit.
                    Ein Parlament wird schon noch über ein paar andere Sachen definiert wird als über seine Kontrollfunktion der Regierung.

                    Zumindest ein Teil der Urteilsbegründung ist ein Schuss in den Ofen, weil der genauso gut auf den BT angewandt werden kann.


                    Die ganze Macht liegt doch eh bei der Kommission.
                    Quatsch, die Kommission ist nichts weiter als ein Ausschuss des Rates. Der hat die Macht.

                    Kommentar


                      Wenn ich mich an die Infos richtig erinnere,
                      dann wären bei der letzten Europawahl ohne die 5%-Klausel 7 der 99 deutschen Sitze an 7 kleine Parteien mit je einem Sitz gefallen und es gäbe jetzt statt 162 169 Parteien im Parlament bei ca 730 Abgeordneten.
                      Bis auf die NPD im Europa-Parlament ist mein Kommentar "so what"?

                      Über die Höhe der Klausel könnte man ja diskutieren. Imho wären 3% auch kein Problem. Das wären im Bundestag dann ca 15 Mandate und einigermaßen arbeitsfähige Fraktionen. Außerdem würden mehr Menschen bereit sein kleinere Parteien zu wählen. Bei einer 5%-Klausel denken ja viele "die Kleinen packen die 5% eh nicht, bevor meine Stimme verfällt, wähle ich eine von den großen Parteien".

                      Ganz würde ich nicht auf so eine Klausel verzichten wollen. Die Koalitionsbildung ist ja schon jetzt bei 5 Fraktionen im BT und den Landtagen (in einem sind es, glaub ich, sogar 6) schon schwierig genug.
                      Dies führt ja immer mehr zu (immer kleiner werdenden) "großen Koalitionen".
                      Slawa Ukrajini!

                      Kommentar


                        Bananenrepublik Deutschland lässt wieder grüßen. Kurz vor der mündlichen Verhandlung über das neue Wahlrecht am 5. Juni definiert das Bundesinnenministerium einfach den Begriff des negativen Stimmengewichts neu, so dass der Begriff nur bei unveränderter Wahlbeteiligung gelte. In der Folge existieren Fälle mit negativem Stimmengewicht nicht mehr.

                        Wahlrecht - News - Kein negatives Stimmgewicht bei der Nachwahl 2005 in Dresden?

                        Die hierbei verwendeten Simulationsrechnungen gehen laut BMI von "realitätsnahen Annahmen" aus, die bei näherer Betrachtung auch die Möglichkeit negativer Wählerstimmen beinhalten.

                        Ich würde mal vermuten, dass sich das BVerfG von derartigen Verrenkungen der Logik nicht verdummen lässt.

                        Kommentar


                          Das folgende ist zwar keine Verfälschung des Wahlrechts, aber immerhin der Vorschlag zur Veränderung des Wahlrechts.

                          Ex-Bundespräsident Roman Herzog sieht in immer mehr Parteien in den Parlamenten eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie und schlägt eine Erhöhung der 5%-Klausel vor, ohne einen neuen Wert zu nennen.

                          Si tacuisses ...
                          Pluralismus ist eine deutsche Besonderheit und da ist es eher gut, wenn 6, 7, 8... Parteien in den Parlamenten sind.
                          Von Weimarer Verhältnissen sind wir weit entfernt und die "bürgerliche Mitte" ist notfalls immer noch in der Lage eine GroKo zu bilden.
                          Slawa Ukrajini!

                          Kommentar


                            Der will wohl sicher sein, dass die FDP endgültig rausfliegt. ^^

                            Aber mal ernsthaft, das ist doch Bullshit. 5% ist schon eine ganz schöne Hürde und von der vereinten Linken mal abgesehen, haben es bisher nur die Grünen geschafft, als neue Partei in den Bundestag einzuziehen. Eine neue Partei in 50 Jahren, das sieht nicht nach ernsthafter Bedrohung der Demokratie aus (eher im Gegenteil - es hat kaum eine neue Partei eine Chance).
                            "Die Wahrheit ist so schockierend, die kann man niemandem mehr zumuten." (Erwin Pelzig)

                            Kommentar


                              Morgen ist die Verhandlung über die Wahlrechts-Beschwerde vor dem Verfassungsgericht.

                              Aus diesem Anlass hat die Süddeutsche einen ganz interessanten Artikel, in dem gezeigt wird, wie der Bundestag aussehen würde, wenn das Wahlrecht anderer Länder gelten würde. Außerdem werden auch einige Reformvorschläge gezeigt.

                              Vor der Verhandlung im Bundesverfassungsgericht - Wie das Wahlrecht das Ergebnis beeinflusst - Politik - sueddeutsche.de

                              Bei dem einen oder anderen stehen einem ja die Haare zu Berge.

                              Kommentar


                                Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
                                Morgen ist die Verhandlung über die Wahlrechts-Beschwerde vor dem Verfassungsgericht.
                                Nur leider gibt es das Urteil wohl erst in ein paar Monaten. Damit steigt dann allerdings auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfassungsgericht am Ende ein Angebot macht, dass die Politik nicht ablehnen kann.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X