Zitat von endar
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Keine Ankündigung bisher.
Die Verfälschungen durch das deutsche Wahlrecht
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Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenInwiefern? Kannst du das konkretisieren?
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Es ging vermutlich um das Condorcet-Wahlparadoxon und das daraus weiterentwickelte Arrow-Theorem.
Condorcet-Paradoxon ? Wikipedia
Unmöglichkeitssatz von Arrow
Arrow-Theorem ? Wikipedia
Das hat aber mit den Debatten um das Bundestagswahlrecht erstmal nichts zu tun, denn bei diesen Sätzen geht es darum, unter welchen Bedingungen überhaupt Stimmenmehrheiten bei Wahlen entstehen. Beim Bundestagswahlrecht dagegen geht es darum wie Stimmenmehrheiten in Mandatsmehrheiten übersetzt werden. Beim gegenwärtigen Wahlrecht besteht die Möglichkeit, dass Parteienkoalitionen Mandatmehrheiten erhalten, obwohl sie nach Wählerstimmen in der Minderheit sind.
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Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme und der Verein: "Mehr Demokratie wagen" (Mehr Demokratie e.V.: Startseite) rufen zur Verfassungsbeschwerde gegen das neue Wahlgesetz auf:
Verfassungsbeschwerde – negatives Stimmgewicht und Überhangmandate
Wer die Verfassungsbeschwerde unterstützen möchte, möge das entsprechende PDF-Dokument ausdrucken und an die genannte Adresse schicken.
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Nachdem gestern das BVerfG die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europwahl gekippt hat, sollten die Chancen gestiegen sein, dass auch die schwarz-gelbe Fassung des neuen Bundestagswahlrecht kippt. Denn:
Urteil gegen Fünfprozentklausel: Alle Stimmen sind vor dem Gesetz gleich - Spiegel Online
Aber das Urteil weist Nuancen auf, die in anderer Hinsicht durchaus interessante Erwartungen an zukünftige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wecken. Denn das neue, von der Regierungskoalition soeben verabschiedete Wahlgesetz wird, sobald es in Kraft getreten ist, mehrere Klagen vor dem Verfassungsgericht durch die Oppositionsparteien nach sich ziehen.
Dabei wird es unter anderem um die sogenannten Überhangmandate gehen, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach ihren Zweitstimmen zustehen. Auch Überhangmandate führen - wie die Fünfprozenthürde - zu einer dramatischen Ungleichheit der Erfolgswerte der Parteien.
...
Im Gegensatz zur Fünfprozenthürde ist bei Überhangmandaten kein zwingender Grund ersichtlich, der diese Unterschiede in den Erfolgswerten begründen könnte. Auch betont das Bundesverfassungsgericht noch stärker als in den früheren Urteilen den Zusammenhang zwischen dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und dem Prinzip der Chancengleichheit für die Parteien. Denn offensichtlich ist diese für die Parteien in Bezug auf die Erringung von Überhangmandaten nicht gegeben.
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Gast
Ich finde diesen Eiertanz des BVerfG jetzt schon ein wenig lächerlich. Mit der Begründung, mit der die Sperrklausel bei Europawahlen geknickt worden ist, kann man sie genauso gut auch beim Bundestag abschaffen: Dort können ebenso gut mehrere Parteien zu einer Fraktion zusammenschließen wie im EP. Bei der CDU/CSU wird das ja auch gemacht. So ganz koscher ist das nicht.
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Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenIch finde diesen Eiertanz des BVerfG jetzt schon ein wenig lächerlich. Mit der Begründung, mit der die Sperrklausel bei Europawahlen geknickt worden ist, kann man sie genauso gut auch beim Bundestag abschaffen: Dort können ebenso gut mehrere Parteien zu einer Fraktion zusammenschließen wie im EP. Bei der CDU/CSU wird das ja auch gemacht. So ganz koscher ist das nicht.
Die ganze Macht liegt doch eh bei der Kommission.When I feed the poor, they call me a saint.
When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.
~ Hélder Câmara
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Ich kann darin überhaupt keinen Eiertanz erkennen. Die Aussage ist für mich vollkommen klar - das Europaparlament ist ein Parlament zweiter Klasse und bedarf des Schutzes durch die Fünf-Prozent-Klausel nicht.
Komischerweise habe ich nur zwei Kommentare gesehen, in denen das auch so gelesen wurde.
Wenn jetzt Gysi und die Piraten gegen die Bundestags-Hürde klagen wollen, haben sie offenbar die Urteilsbegründung nicht gelesen.
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Gast
Zitat von Kid Beitrag anzeigenAlso dass das BVerfG das Europaparlament nicht als Parlament ansieht, da es nicht die Eigenschaften erfüllt, ist kein Eiertanz, sondern die Wahrheit.
Zumindest ein Teil der Urteilsbegründung ist ein Schuss in den Ofen, weil der genauso gut auf den BT angewandt werden kann.
Die ganze Macht liegt doch eh bei der Kommission.
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Wenn ich mich an die Infos richtig erinnere,
dann wären bei der letzten Europawahl ohne die 5%-Klausel 7 der 99 deutschen Sitze an 7 kleine Parteien mit je einem Sitz gefallen und es gäbe jetzt statt 162 169 Parteien im Parlament bei ca 730 Abgeordneten.
Bis auf die NPDim Europa-Parlament ist mein Kommentar "so what"?
Über die Höhe der Klausel könnte man ja diskutieren. Imho wären 3% auch kein Problem. Das wären im Bundestag dann ca 15 Mandate und einigermaßen arbeitsfähige Fraktionen. Außerdem würden mehr Menschen bereit sein kleinere Parteien zu wählen. Bei einer 5%-Klausel denken ja viele "die Kleinen packen die 5% eh nicht, bevor meine Stimme verfällt, wähle ich eine von den großen Parteien".
Ganz würde ich nicht auf so eine Klausel verzichten wollen. Die Koalitionsbildung ist ja schon jetzt bei 5 Fraktionen im BT und den Landtagen (in einem sind es, glaub ich, sogar 6) schon schwierig genug.
Dies führt ja immer mehr zu (immer kleiner werdenden) "großen Koalitionen".Slawa Ukrajini!
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Bananenrepublik Deutschland lässt wieder grüßen. Kurz vor der mündlichen Verhandlung über das neue Wahlrecht am 5. Juni definiert das Bundesinnenministerium einfach den Begriff des negativen Stimmengewichts neu, so dass der Begriff nur bei unveränderter Wahlbeteiligung gelte. In der Folge existieren Fälle mit negativem Stimmengewicht nicht mehr.
Wahlrecht - News - Kein negatives Stimmgewicht bei der Nachwahl 2005 in Dresden?
Die hierbei verwendeten Simulationsrechnungen gehen laut BMI von "realitätsnahen Annahmen" aus, die bei näherer Betrachtung auch die Möglichkeit negativer Wählerstimmen beinhalten.
Ich würde mal vermuten, dass sich das BVerfG von derartigen Verrenkungen der Logik nicht verdummen lässt.
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Das folgende ist zwar keine Verfälschung des Wahlrechts, aber immerhin der Vorschlag zur Veränderung des Wahlrechts.
Ex-Bundespräsident Roman Herzog sieht in immer mehr Parteien in den Parlamenten eine Gefahr für die parlamentarische Demokratie und schlägt eine Erhöhung der 5%-Klausel vor, ohne einen neuen Wert zu nennen.
Si tacuisses ...
Pluralismus ist eine deutsche Besonderheit und da ist es eher gut, wenn 6, 7, 8... Parteien in den Parlamenten sind.
Von Weimarer Verhältnissen sind wir weit entfernt und die "bürgerliche Mitte" ist notfalls immer noch in der Lage eine GroKo zu bilden.Slawa Ukrajini!
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Der will wohl sicher sein, dass die FDP endgültig rausfliegt. ^^
Aber mal ernsthaft, das ist doch Bullshit. 5% ist schon eine ganz schöne Hürde und von der vereinten Linken mal abgesehen, haben es bisher nur die Grünen geschafft, als neue Partei in den Bundestag einzuziehen. Eine neue Partei in 50 Jahren, das sieht nicht nach ernsthafter Bedrohung der Demokratie aus (eher im Gegenteil - es hat kaum eine neue Partei eine Chance)."Die Wahrheit ist so schockierend, die kann man niemandem mehr zumuten." (Erwin Pelzig)
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Morgen ist die Verhandlung über die Wahlrechts-Beschwerde vor dem Verfassungsgericht.
Aus diesem Anlass hat die Süddeutsche einen ganz interessanten Artikel, in dem gezeigt wird, wie der Bundestag aussehen würde, wenn das Wahlrecht anderer Länder gelten würde. Außerdem werden auch einige Reformvorschläge gezeigt.
Vor der Verhandlung im Bundesverfassungsgericht - Wie das Wahlrecht das Ergebnis beeinflusst - Politik - sueddeutsche.de
Bei dem einen oder anderen stehen einem ja die Haare zu Berge.
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Gast
Zitat von Chloe Beitrag anzeigenMorgen ist die Verhandlung über die Wahlrechts-Beschwerde vor dem Verfassungsgericht.
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