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Die Verfälschungen durch das deutsche Wahlrecht

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    #76
    Immer noch kein gültiges Wahlrecht, und die SPD droht jetzt mit Verfassungsklage.

    Streit um Wahlrecht: Neuwahl des Bundestages? Rechtlich unmöglich - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE

    ...
    Ein Ausweg könnte sich auftun, sollte es wirklich zu Neuwahlen kommen. Neulich kündigte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, für jenen Fall an, mit seinen Kollegen anstelle des Parlaments ein neues Wahlrecht zu schaffen: "Wenn Not am Mann ist, dann machen wir es auch selbst." Dies wollen die Grünen sogar beantragen, wenn Neuwahlen nötig würden.

    "Sollten angesichts der Handlungsunfähigkeit der Koalition vorgezogene Neuwahlen konkret drohen, werden wir mit einem Eilantrag eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts erbitten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, der "Welt am Sonntag". "Das Gericht kann dann das Recht vorgeben, nach dem in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gewählt werden darf."
    Ein Wort: Bananenrepublik.

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      #77
      Weiß jetzt nicht was ich da schwerwiegender finde. Die Tatsache das es unsere Legislative nicht schafft ein verfassungsmäßiges Wahlrecht innerhalb der gesetzten Frist einzuführen oder ein oberster Deutscher Richter der meint dem Bundesverfassungsgericht stünde es zu Gesetze zu erlassen. Zu überprüfen, anzuweisen und zu korrigieren ist das eine Verfassen und Erlassen das andere. Nur wer kontrolliert ein machtgieriges Verfassungsgericht? Die machtlüsternen Richter in Europa? Sicher nicht.

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        #78
        Wer denn sonst, wenn nicht das BVG? Das ist doch überhaupt ein Novum, dass "das nähere regelt ein Bundesgesetz" nicht zutrifft. Der Fall ist nicht vorgesehen.
        können wir nicht?

        macht nix! wir tun einfach so als ob!

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          #79
          Der Bundestag als zuuständiges Gremium. Im Notfall noch die Bundesregierung, alles ist besser als das das Bundesverfassungsgericht Gesetze erlässt.
          Mir gefällt es garnicht das Karlsruhe überlegt von der überprüfenden in die gesetzgeberische Rolle zu wechseln. Das widerspricht der Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Handlungen von Legislative und Exekutive in Hinblick auf das Grundgesetz zu beurteilen und nicht deren Aufgaben zu übernehmen. Zumal unsere Staatsarchitektur niemanden für die Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen hat. Theoretisch könnten hieraus beunruhigende Szenarien entstehen und deshalb ist es wichtig das das Gericht in seiner überprüfenden Rolle bleibt.

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            #80
            Nun werd mal nicht hysterisch. Weder sind die machtlüstern, noch hat das BVG große Lust darauf, sich beim Gesetzgeber einzumischen. Das ist nichts weiter als eine deutliche Ermahnung an den Gesetzgeber, seine Aufgaben zu erfüllen. Dessen Unfähigkeit ist dabei in der Tat sehr peinlich, wenn auch leider nicht überraschend.
            Republicans hate ducklings!

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              #81
              Zitat von endar Beitrag anzeigen
              Dessen Unfähigkeit ist dabei in der Tat sehr peinlich, wenn auch leider nicht überraschend.
              Also, dass der Gesetzgeber so unfähig ist, ist für mich zumindest leider schon überraschend. Wo ist der Sich-an-den-Schädel-fassen-Smiley?

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                #82
                Wenn man sich den Entwurf anschaut, den sie da verabschieden wollen (siehe Beitrag vom 4.7. und 16.8.), wäre mir in der Tat lieber, das BVerfG würde es "selber machen". Dann wäre ich mir sicherer, dass was Vernünftiges bei rauskommt.

                Was nutzt es uns denn, wenn sie ein neues, offensichtlich erst recht verfassungswidriges Wahlrecht verabschieden, und am Ende haben wir Neuwahlen und irgendwer gewinnt, weil das Wahlrecht mehrheitsentscheidende Überhangmandate und negative Stimmengewichte hervorbringt.

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                  #83
                  Wahlen mit mehr als zwei Wahlmöglichkeiten können gar nicht 100% gerecht sein, das gibt die Mathematik nicht her. Die Aufgabe ist also nur, die Ungerechtigkeiten möglichst klein zu bekommen. Ganz verschwinden werden sie nie.

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                    #84
                    Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                    Wahlen mit mehr als zwei Wahlmöglichkeiten können gar nicht 100% gerecht sein, das gibt die Mathematik nicht her.
                    Inwiefern? Kannst du das konkretisieren?

                    Kommentar


                      #85
                      Zitat von SF-Junky
                      Wo ist der Sich-an-den-Schädel-fassen-Smiley?
                      Da: Fefes Blog

                      Zitat von Nighthawk_
                      Der Bundestag als zuuständiges Gremium. Im Notfall noch die Bundesregierung, alles ist besser als das das Bundesverfassungsgericht Gesetze erlässt.
                      Demnach hat die BRD gerade aufgehört zu existieren, da deiner Auffassung nach kein GG-konformes Wahlgesetz mehr verabschiedet werden kann.

                      Zitat von Chloe
                      Wenn man sich den Entwurf anschaut, den sie da verabschieden wollen (siehe Beitrag vom 4.7. und 16.8.), wäre mir in der Tat lieber, das BVerfG würde es "selber machen". Dann wäre ich mir sicherer, dass was Vernünftiges bei rauskommt.
                      Tatsächlich wäre jedes Gesetz, dass das BVG "erlässt" per Definitionem GG-konform. So etwas nennen wir mathematischen Wissenschaftler dann eine triviale Lösung.
                      können wir nicht?

                      macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                        #86
                        Zitat von endar Beitrag anzeigen
                        Nun werd mal nicht hysterisch. Weder sind die machtlüstern, noch hat das BVG große Lust darauf, sich beim Gesetzgeber einzumischen. Das ist nichts weiter als eine deutliche Ermahnung an den Gesetzgeber, seine Aufgaben zu erfüllen. Dessen Unfähigkeit ist dabei in der Tat sehr peinlich, wenn auch leider nicht überraschend.
                        Ich kann auch nichts dafür das das da so dasteht. Wenn der Typ Gesetze erlassen möchte soll er sich in ein Parlament wählen lassen. Das Bundesverfassungsgericht ist dafür die falsche Adresse.

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                          #87
                          Ja, das haben so Meldungen in der Zeitung und im Internet so an sich, dass es bei vielen sinnvoll ist, wenn man sie einordnen und verstehen kann. So auch bei dieser.

                          Es gehört auch zu den Aufgaben der Vertreter des BVG, sich zu Wort zu melden, wenn die Regierung es selbst nach drei Jahren(!) nicht schafft, eine Vorgabe umzusetzen. Und wie gesagt: drei Jahre... nach dieser Zeitspanne fällt der Kommentar natürlicherweise auch etwas deutlicher aus. Die sind halt genervt angesichts dieser Inkompetenz der Regierung (im positiven ausdrückt) oder angesichts der Missachtung des Gerichts, die Merkel und Co. praktizieren.
                          Republicans hate ducklings!

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                            #88
                            Nein, es gehört nicht zu den Aufgaben der Vertreter des BVerfG öffentlich einen Verfassungsbruch anzukündigen.
                            Das hat mit Wortmeldung nichts zu tun.

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                              #89
                              Nun tu doch nicht so, als wärst du Experte im Verfassungsrecht.
                              Abgesehen davon ist das, wie ich schon ausgeführt habe, als deutlicher Hinweis an die Bundesregierung zu verstehen, ihre Hausaufgaben endlich zu erledigen. Frau Merkel soll mal zeigen, dass sie das gebacken kriegt. Nichts weiter.
                              Republicans hate ducklings!

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                                #90
                                SPD und Grüne klagen gegen neuen Entwurf - mz-web.de

                                BERLIN/MZ. Die von den Koalitionsparteien vorgelegte Wahlrechtsreform wird erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen. SPD und Grüne kündigten am Dienstag an, gegen die Neuregelung in Karlsruhe zu klagen, sollte der Entwurf in der kommenden Woche mit den Stimmen von Union und FDP im Bundestag verabschiedet werden.
                                Was ist eigentlich schlimmer, ein Verfassungsrichter, der Verfassungsbruch ankündigt, oder eine Regierung, die - nach drei Jahren Vorbereitungszeit! - vorsätzlich ein Wahlrecht, das von ihren eigenen Gutachtern als verfassungswidrig eingestuft wird, verabschieden will?

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