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Also wenn du in einen Coffee-Shop sitzt und da 20 Leute kiffen wirst du auch dicht...
Vielleicht in diesem Falle, wenn der Raum klein ist, nicht gelüftet wird und fünf Joints herumgereicht werden, aber wenn ich jetzt z.B. in einem genügend großen Raum auf einer Party bin, auf der 20 Leute einen Joint herumgehen lassen, dann wird man davon auch nicht bekifft, denke ich.
Es ist vielleicht eher so, dass sich Kiffer, die den Gerucht von Canabis in der Nase haben, einbilden(!), bekifft zu sein. Sie wären also gleich "scheinbekifft".
Vom Passiv kiffen wird man doch nicht bekifft. Wo hast du das denn her?
Wie Skymarshall sagte, wenn du mit 5 Kiffern längere Zeit in einem geschlossenen Raum sitzt hast du auch einen positiven Drogentest..
Zitat von endar
Vielleicht in diesem Falle, wenn der Raum klein ist, nicht gelüftet wird und fünf Joints herumgereicht werden, aber wenn ich jetzt z.B. in einem genügend großen Raum auf einer Party bin, auf der 20 Leute einen Joint herumgehen lassen, dann wird man davon auch nicht bekifft, denke ich.
Ne, dann natürlich nicht
Zitat von Skymarshall
Nach der Eigenbedarf-Regel ist der Besitz von festgelegten Mengen dann ja nicht illegal. Sonst würde es diese Grenzen nicht geben.
Das ist nicht richtig, der Besitz ist weiterhin illegal, bis zur Grenze von 6 Gramm wird das Verfahren nur wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das ändert aber nichts daran, dass es eigentlich eine Straftat ist, das Gesetz wird dadurch im Prinzip nur "untergraben". Die Grenze gibt es, weil man davon ausgeht, dass eine geringe Menge auch nur für den Eigenbedarf ist. Wenn einer mit 2kg rumläuft, dann wird er das verkaufen wollen, daher ist das dann eine nicht mehr geringfügige Stratat. In Holland wird das übrigens ebenso gehandhabt.
"Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach
Man kann nur dann was konsumieren wenn man auch etwas hat.
Ist nicht ganz richtig.
Du kannst durchaus etwas konsumieren, was Dir nicht gehört! Strafbar macht sich in diesem Fall nur derjenige, dem das Gras gehört, aus dem der Joint gedreht wurde.
Zum Vergleich:
Du fährst ein Auto eines Freundes.
Es gehört Dir nicht, aber Du benutzt es.
"Krieg ist immer das Eingeständnis eines Versagens. Es gehört auch nicht viel Intelligenz dazu, einem Schwächeren eine Keule über den Schädel zu ziehen." (E.C. TUBB)
"Es gibt nichts Gutes, außer man tut es." (J.W.v.Goethe) Das Leben ist unendlich
Wie Skymarshall sagte, wenn du mit 5 Kiffern längere Zeit in einem geschlossenen Raum sitzt hast du auch einen positiven Drogentest..
@Langsamtipper : Habe ich ja schon als Möglichkeit in Betracht gezogen.
Heißt aber denn ein positiver Drogentest auch, dass man auch wirklich "bekifft" war, also das gefühlt hat, was man landläufig als "bekifft" bezeichnet?
edit von Dr. Doof: Ach, die Frage hast du ja schon beantwortet...
Jeder Besitz von Hasch wird zur Anzeige gebracht und das Beutelchen von der Polizei beschlagnahmt. Die Eigenbedarfregel sagt nur aus, dass diese Anzeige von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt wird, wegen Geringfügigkeit.
Ich hab noch nie von irgendjemandem gehört der seine 1-2 Gramm behalten durfte.
@endar
Nein, nur weil ein Drogentest positiv ist heißt es nicht das du bekifft warst.
Ich hab schon oft genug selbst und mitgekifft aber ne Wirkung gabs nur bei aktiver Teilnahme.
Es gibt da einen Grenzwert von 15ng, bis dahin bleibt die Sache ohne Konsequenzen. Anders natürlich du bist wegen Drogenbesitz/konsum verurteilt wurden. Solltest du anschließend unter Beobachtung stehen (Suchtberatung etc.) sorgen auch 10ng oder weniger für entsprechende Maßnahmen, wie Therapieverlängerung o.ä.
»Ich habe nie eine Chance hastig vergeben, sondern lieber gemütlich vertändelt.« - Willi »Ente« Lippens
Ich hab noch nie von irgendjemandem gehört der seine 1-2 Gramm behalten durfte.
Wir sind mal letztens nachts - Freitags, so um Mitternacht - spazieren gewesen und wunderten uns, dass da so laut" Movie Star" von Harpo zu hören war. Es stellte sich dann heraus, dass die laute Musik aus der Dach/Dienst(?)wohnung der Staatsanwaltschaft(!) kam.
Da haben die bestimmt wieder gerade im Depot genascht.
Ist nicht ganz richtig.
Du kannst durchaus etwas konsumieren, was Dir nicht gehört! Strafbar macht sich in diesem Fall nur derjenige, dem das Gras gehört, aus dem der Joint gedreht wurde.
Zum Vergleich:
Du fährst ein Auto eines Freundes.
Es gehört Dir nicht, aber Du benutzt es.
Ok, das stimmt schon.
@Nopper: Ich habe das schon öfters gehört und gesehen!
Nämlich bei Kumpels....
Weil sich die Polizei eh denken kann das es eingestellt wird und man damit Geld sparen kann.
Also wenn du in einen Coffee-Shop sitzt und da 20 Leute kiffen wirst du auch dicht...
Also, wenn ich mich in einen Coffee-Shop ((jetzt natürlich nicht in Deutschland, das sind ja nur Cafés (dürfen die sich eigentlich so nennen? )) begebe, weiß ich doch, was mich erwartet und wenn mir dann niemand was zu kiffen anbieten würde, wäre ich schon sehr erstaunt!
Ich kenn' das aus meiner Dschugend nämlich anders; Kiffer waren immer kollegial!
"Krieg ist immer das Eingeständnis eines Versagens. Es gehört auch nicht viel Intelligenz dazu, einem Schwächeren eine Keule über den Schädel zu ziehen." (E.C. TUBB)
"Es gibt nichts Gutes, außer man tut es." (J.W.v.Goethe) Das Leben ist unendlich
Möglicherweise wundern sich einige Benutzer des Forums darüber, dass ich in meinen Beiträgen eine forsche Ausdrucksweise gegenüber Frau Bonk bevorzuge.
Meiner Meinung nach ist diese völlig gerechtfertigt und desweiteren verstoße ich dadurch nicht gegen die aufgestellten Regeln dieses Forums, da ich zu keinem Zeitpunkt einen Benutzer dieses Forums kritisiert oder beleidigt habe.
Man sollte auch erwähnen, dass in diesem Forum die Ausdrucksweise gegenüber Herrn Bush auch nicht unbedingt in höflicher Form erscheint.
Von daher gesehen halte ich die Art meiner Beiträge für einwandfrei.
Es hat dir hier niemand vorgeworfen, dass du gegen die Forumsregeln verstoßen hast oder dass deine Beiträge deswegen nicht einwandfrei seien. Aber man darf dir doch sagen, dass und warum man das anders sieht.
Es hat dir hier niemand vorgeworfen, dass du gegen die Forumsregeln verstoßen hast oder dass deine Beiträge deswegen nicht einwandfrei seien. Aber man darf dir doch sagen, dass und warum man das anders sieht.
Selbstverständlich darf man dass. Ich wollte lediglich im Voraus darauf hinweisen, dass ich nicht der Ansicht bin, dass ich gegen Regeln dieses Forums verstoße.
So, dieser Drogenmist mit der Linkspartei hat sich ja zum Glück erledigt.
Da sowohl CDU/CSU als auch SPD gegen eine Legalisierung von z.B. Haschisch sind, kann die kleine Linkspartei in der Opposition dagegen nichts ausrichten.
Man kann sagen, dass die Wähler gut gewählt haben.
Tschüß
Dr.Arridor
P.S: Es war ja äußerst amüsant, als Bisky von der Linkspartei nicht gewählt wurde.
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