@MRM: Natürlich tritt derselbe Unsinn in Teilen jetzt schon auf, deswegen sage ich ja, dass ein Selbstauflösungsrecht nur wenig bringt, um die politische Stimmung zu heben oder um das Vertrauen der Bevölkerung in unsere politische Klasse zu vertiefen.
Das gegenwärtige Problem resultiert nicht aus der derzeitigen Verfassung des GG, sondern aus der mangelnden Begründung für das ganze.
Das ganze Szenario ist auch mit Selbstauflösungsrecht vorstellbar:
Ich hatte den Eindruck [und nicht nur ich, sondern auch mein Gasthund Berry ], dass vor dem 1.7. sehr stark über die angebliche Begründung für das Misstrauensvotum spekuliert wurde "was sagt der wohl?".
Diese Frage bliebe doch bei einer Selbstauflösung erhalten [dann hätte es nicht gehießen "mit welcher Begründung rechtfertigt der wohl sein Misstraunsvotum", sondern "mit welcher Begründung löst der wohl auf?"], denn auch für eine Selbstauflösung würde der Kanzler eine Begründung geben müssen.
Unglaubwürdig an der ganzen Geschichte ist doch die BEGRÜNDUNG! Die beiden Abgeordneten ziehen doch wegen der Begründung des ganzen vors BVG und nicht weil der Kanzler irgendeine Formalie verletzt hätte. Nein, wegen der Begründung.
Ebend. Aber wir sind ja jetzt eine reife Demokratie und nicht Weimar! Deswegen macht es nichts, wenn man das BVG auffordert, einen Rechtsbruch zu begehen.
Das gegenwärtige Problem resultiert nicht aus der derzeitigen Verfassung des GG, sondern aus der mangelnden Begründung für das ganze.
Das ganze Szenario ist auch mit Selbstauflösungsrecht vorstellbar:
Ich hatte den Eindruck [und nicht nur ich, sondern auch mein Gasthund Berry ], dass vor dem 1.7. sehr stark über die angebliche Begründung für das Misstrauensvotum spekuliert wurde "was sagt der wohl?".
Diese Frage bliebe doch bei einer Selbstauflösung erhalten [dann hätte es nicht gehießen "mit welcher Begründung rechtfertigt der wohl sein Misstraunsvotum", sondern "mit welcher Begründung löst der wohl auf?"], denn auch für eine Selbstauflösung würde der Kanzler eine Begründung geben müssen.
Unglaubwürdig an der ganzen Geschichte ist doch die BEGRÜNDUNG! Die beiden Abgeordneten ziehen doch wegen der Begründung des ganzen vors BVG und nicht weil der Kanzler irgendeine Formalie verletzt hätte. Nein, wegen der Begründung.
Edit : Nicht nachvollziehen kann ich im übrigen Punkt 2. Wenn das GG dieses verhalten nicht zuläßt aber das VG trotzdem zustimmen soll - wozu ist es dann gut ? Dann kann man es eh abschaffen, weil das hieße ja die Parteien können sich das Grundgesetz zurechtinterpretieren wie sie wollen ...
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