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Die EU-Verfassung

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    #46
    Zitat von Jack Crow
    Ach komm schon, (fast) jeder hat nen Fernseher zu Hause stehen wo man ganz ohne Aufwand die ein-oder-andere Nachrichtensendung anschauen kann, natürlich wurde über den Verfassungskonvent berichtet. Zeitung lesen hilft auch. Und Otto Normalbürger hat allgemein eher selten großen Einfluß auf die Details von Verfassungen, geschweige denn internationalen Verträgen - das machen die Regierungen bzw. Parlamente die von ihm gewählt wurden. Ich will gar nicht bestreiten daß die Parteien das Thema Europa aus diversen Gründen abseitig wolkiger Erklärungen ganz gern meiden, aber das liegt auch daran daß viele es eben auch gar nicht hören wollen (Ach die da oben in Brüssel...). Daß die EUV im stillen Kämmerlein unter Ausschluß der Öffentlichkeit heimlich zusammengebraut wurde passt zwar ins Bild der Verschwörung, stimmt aber einfach nicht.
    Im Fernsehen kommen auch zumeist recht wolkige erklärungen ... selten was anderes zu diesem Thema gehört, außer jetzt in letzter Zeit, und das auch nur weil die Abstimmung in Frankreich auf der Kippe steht und deshalb über die Pros und Kontras heftig diskutiert wird ... nur sollte das nicht ( auch hier ) der Regelfall sein ? Wo war hier die Pro/Contra Debatte . Wolkige Erklärungen, nicht nur von den Parteien, auch die "Informationen" im Fersehen waren da nicht viel besser ... . Erst jetzt, wo es Zoff in Frankreich gibt, gibt es auch mehr details. Mal abgesehen davon, daß die 400 Seiten so geschrieben sind daß die von einem Normalen Menschen kaum zu verstehen sind. hast du denn schon mal reingeschaut ? Ich mein, besonders in den hinteren Teil des Originaltextes. Da gibt es zum Teil keine Zeile ohne irgendwelche Querverweise zu anderen Verträge und Vereinbarungen, die dann noch alle heraus zu suchen, wäre ein lebensaufgabe. Eine Verfassung sollte klar und verständlich sein. ( btw wenn du meinst der Teil wäre nicht wichtig, unterschreibst du vermutlich auch Verträge ohne das kleingedruckte zu lesen ) Sie sollte von einer eigens dafür gewählten Verfassungsgebenden Versammlung verahndelt und beschlossen werden, und anschließend durch eine Volksabstimmung bestätigt werden. Ist nicht geschehen, daher stehe ich dem Skeptisch gegenüber ... insbesondere da alle nachgereichten Informationen wie Propaganda rüber kommen ....

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      #47
      Ich finde auch das a) die Informationen im Fernsehen, wenn überhaupt im Vorfeld darüber berichtet wurde, sehr spärlich waren. Und b) habe ich auch mal in diese Verfassung reinguckt - das ist so trocken wie ein altes Brötchen.

      Die meisten schreckt sowas eh ab weil es typisches juristisches Beamtendeutsch ist.

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        #48
        Zitat von Jack Crow
        Sorry, den parhetischen Rückblick im Text kannst du nicht abstreiten, und es steht auch sinngemäß drin daß Chirac eins auf die Mütze kriegen sollte. Und sei ehrlich, ein Großteil der Nein-Wähler in Frankreich handelt eher aus diffusen Ängsten und nicht aus revolutionärer Gesinnung heraus.
        Der WSWS-Text kritisiert ausführlich Positionen des Nein-Lagers in Frankreich, insbesondere Positionen des Nein-Lagers bei den Stalinisten und den Sozialisten. Die Position des WSWS selbst war aber eindeutig nicht, dass es darum geht Chirac ein auszuwischen.

        Die Befürworter wischen die sozialen Ängste, die angesichts der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte berechtigt sind, entweder einfach zu Seite oder lenken sie in nationalistische Bahnen, wie z.B. Schröder, Müntefering, Stoiber und Merkel, die osteuropäische Arbeiter verantwortlich machen, statt endlich klare Mindestlöhne zu verabschieden und die Gewerkschaften zu stärken. Ein paar populistische Sprüche in diese Richtung kamen zwar auch, aber werden von den Forderungen nach Flexibilisierung der Tarifverträge (SPD) oder gleich der Abschaffung der Tarifautonomie (CDU, FDP) eben als reine Wahlkampfpropaganda entlarvt.
        Zitat von Jack Crow
        Auch wenn du es nicht glaubst - die Verfassung ist tatsächlich ein Fortschritt gegenüber Nizza. Einen revolutionären europäischen Staat schafft sie allerdings nicht, das ist schon richtig. Aber da musst du konsequenterweise auch die Abschaffung des GG fordern, die tut das nämlich auch nciht..
        Diese Verfassung ist aber ein massiver Rückschritt im Vergleich zum Grundgesetz und den meisten aktuellen europäischen Verfassungen, die alle nicht den Militarismus und Neoliberalismus in den Verfassungsrang heben und dafür mehr demokratische und soziale Rechte enthalten.
        Zitat von Jack Crow
        Ich kann jetzt hier selbstverständlich nciht einzelne Artikel aufzählen, aber Teil I der EUV sieht Grundrechte vor, ebenso wie die Grundrechtscharta die nun rechtsverbindlicher Teil des Unionsrechts ist. Zudem ist die EU nun formal der EMRK beigetreten. Die Charta enthält übrigens noch weitergehende Rechte als in der EMRK, z.B. soziale Arbeitnehmerrechte, Datenschutz, Bioethik oder das "Recht auf eine gute Verwaltung".
        Ich habe hier einerseits von IMI eine Analyse in Bezug auf Militarismus, die auf einzelne Artikel genau eingeht und andererseits hier eine Analyse von ATTAC, die ebenfalls auf einzelne Artikel eingeht, um zu zeigen, dass diese Verfassung in Bezug auf soziale Rechte ein klarer Rückschritt im Vergleich zu den Verfassungen der Einzelstaaten ist und zudem die unsoziale, neoliberale Politik der EU in den Verfassungsrang erhebt. Von den Befürwortern habe ich nirgends etwas detailierteres gehört, als dass doch Grundrechte enthalten wären. Z.B. ein "Recht zu arbeiten" ist nichts wert, da dies genauso Zwangsarbeit für Sozialhilfeempfänger bedeuten kann.

        Das einzige Argument der Befürworter in Bezug auf Soziales ist, dass ein geeintes Europa hier etwas machen könnte, wofür einzelne Nationalstaaten wegen der Globalisierung nicht in der Lage wären. Dieses Argument ignoriert aber, dass die EU in den letzten Jahren für den Abbau von sozialen Rechten verwendet wurde (z.B. auch bei den neuen Mitgliedsstaaten) und dies jetzt auch in der Verfassung festgeschrieben wird. Leute wie Schröder, Blair und Chirac sind eben als Vorkämpfer des Sozialabbaus aufgefallen und genau dies haben sie mit den Hinweisen auf Wettbewerb, Preisstabilität etc. (s. den ATTAC-Text) jetzt auch noch festgeschrieben.

        Die Unterstützung dieser Verfassung ist also eine Zustimmung zum Militarismus und Sozialabbau.


        P.S. ich finde es interessant, dass inzwischen der Link zur Verfassung mindestens viermal gepostet wurde. Liest hier niemand die ersten Beiträge?

        /Edit: Noch ein Text von Tobias Pflüger, der auf die einzelnen Artikel eingeht:
        10 plus 3 Gründe gegen den EU-Verfassungsvertrag
        Zuletzt geändert von max; 27.05.2005, 09:09.
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          #49
          Zitat von max
          P.S. ich finde es interessant, dass inzwischen der Link zur Verfassung mindestens viermal gepostet wurde. Liest hier niemand die ersten Beiträge?
          [/url]
          Offenbar nicht....
          @Sky, MRM: Nochmal: Das Ding ist keine Verfassung im eigentlichen Sinne, weil sie keinen Staat begründet! Der Verfassungs"vertrag" ist die Zusammenfassung und Erweiterung/Änderung der bestehenden EG und EU-Verträge, daher natürlich auch genauso lang und kompliziert, denn darin ist eben alles geregelt! Man hätte natürlich auch einen schön kurzen Text schreiben können, aber dann hätte man 1) noch viel mehr Querverweise einbringen bzw. die eigentlichen Verträge wieder ausgliedern müssen, und 2) rechtliche Probleme gehabt, weil man eben keine Verfassung ohne Staat verabschoieden kann. Im Grunde heißt das ganze nur aus psychologischen Gründen "Verfassung" - vermutlich wäre es einfacher gewesen das ganze einach wieder Vertrag zu nennen und keiner hätte sich aufgeregt...

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            #50
            Der ATTAC Text ist schon weit besser als wsws.
            Ich habe nun mal angefangen die Verfassung zu lesen. Die ersten 30 Seiten sind ja noch verständlich. Mal sehen wie es dann mit den restlichen 320 Seiten aussehen wird.

            Also in AUT kann ich wirklich nicht sagen viel darüber mitbekommen zu haben...
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              #51
              Habe ehrlich gesagt keinen Bock mir die Sch****e da durchzulesen.

              Dann sage ich nix mehr dazu!

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                #52
                Wer schweigt, stimmt zu
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                  #53
                  Zitat von max
                  ich finde es interessant, dass inzwischen der Link zur Verfassung mindestens viermal gepostet wurde. Liest hier niemand die ersten Beiträge?
                  Zitat von Jack Crow
                  Offenbar nicht....
                  Es ging ja darum, daß nicht mehr über pros und contras während der entwicklung dieser verfassung berichtet wurde. Das erste Post aus diesem Thread ist ja man gerade vom letzten Monat ....

                  Zitat von Jack Crow
                  @Sky, MRM: Nochmal: Das Ding ist keine Verfassung im eigentlichen Sinne, weil sie keinen Staat begründet! Der Verfassungs"vertrag" ist die Zusammenfassung und Erweiterung/Änderung der bestehenden EG und EU-Verträge, daher natürlich auch genauso lang und kompliziert, denn darin ist eben alles geregelt! Man hätte natürlich auch einen schön kurzen Text schreiben können, aber dann hätte man 1) noch viel mehr Querverweise einbringen bzw. die eigentlichen Verträge wieder ausgliedern müssen, und 2) rechtliche Probleme gehabt, weil man eben keine Verfassung ohne Staat verabschoieden kann. Im Grunde heißt das ganze nur aus psychologischen Gründen "Verfassung" - vermutlich wäre es einfacher gewesen das ganze einach wieder Vertrag zu nennen und keiner hätte sich aufgeregt...
                  Wenns keine Verfassung sein soll, warum hat man das dann 1. so genannt, und 2. die ersten Tele aufgezogen wie eine Verfassung ? Selbst wenn es formal keine Verfassung ist, im Prinzip soll es ja den Zweck einer solchen Erfüllen, deshhalb spielt das IMO keine Rolle ob es Formal eine ist oder nicht. Ansonsen wäre es eherlicher gewesen nur einen Vertrag auszuhandeln ( und das ganze Verfassungsklimbim rauslassen + es auch nicht verfassung nennen ) , oder auf das wesentliche einer verfassung reduzieren, aber nicht zu eine bündelung zwischen verfassungsartigen grundsätzen und so ein Wust an ausgekungelten regelungen vorzunehmen.

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                    #54
                    Zitat von Jack Crow
                    Das Ding ist keine Verfassung im eigentlichen Sinne, weil sie keinen Staat begründet! Der Verfassungs"vertrag" ist die Zusammenfassung und Erweiterung/Änderung der bestehenden EG und EU-Verträge, daher natürlich auch genauso lang und kompliziert, denn darin ist eben alles geregelt!
                    Seltsam:
                    Zitat von Europäische Verfassung
                    Artikel I-6 Das Unionsrecht

                    Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.
                    Hier steht eindeutig, dass dieser Vertrag eine Verfassung sein soll und dazu (teilweise) Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben soll. Dies wird natürlich genauso durch den hinteren, ewig langen und schwer verdaulichen Teil geregelt, wie auch die Ausnahmen bei den Grundrechten - die somit keine Grundrechte mehr sind (z.B. das Verbot der Todesstrafe, das aber im Kriegsfall und bei innenpolitischen Spannungen ("Aufständen") nicht gelten soll.)
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                      #55
                      Naja, die Regel EU-Recht bricht Bundesrecht, bricht Landesrecht gilt so eigentlich schon lange, wenn auch über den Umweg, dass EU-Richtlinien in Bundesgesetze umgesetzt werden müssen.
                      Aber die "Entscheidungsfreiheit" haben die Nationalstaaten bei EU-Richtlinien schon lange nicht mehr.
                      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                      Makes perfect sense.

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                        #56
                        @ Harmakhis

                        Ich gebe dir vollkommen Recht!
                        Nur gut das wir "Die Vereinigten Staaten von Europa" kein Präsidenten von Bush bekommen. (Habe ich jetzt den Namen falsch geschrieben).
                        ! Planet Thüringia ein Besuch lohnt sich !
                        " Die Götter sind Außerirdische!"
                        Mache das Beste aus deiner Vergangenheit!
                        Thüringen das Grüne Herz Deutschlands.

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                          #57
                          Zitat von max
                          Seltsam:

                          Hier steht eindeutig, dass dieser Vertrag eine Verfassung sein soll und dazu (teilweise) Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben soll. Dies wird natürlich genauso durch den hinteren, ewig langen und schwer verdaulichen Teil geregelt, wie auch die Ausnahmen bei den Grundrechten - die somit keine Grundrechte mehr sind (z.B. das Verbot der Todesstrafe, das aber im Kriegsfall und bei innenpolitischen Spannungen ("Aufständen") nicht gelten soll.)
                          Wenn Staaten untereinander Verträge abschließen dann sind diese natürlich für die Staaten rechtsverbindlich, sonst wären sie ja nicht viel Wert, oder? Das ist bei allen internationalen Verträgen der Fall, und hat nichts damit zu tun ob da Verfassung draufsteht. Sicher geht das bei der EU weiter als bei gewöhnlcihen iVs, das ist ja gerade das Neue, und da man damit keinerlei Erfahrung hat verläuft das natürlich nciht ganz Reibungslos. Das Problem ist eben daß die EU etwas völlig neues darstellt, für das es keine richtige Terminologie gibt, insofern ist der Name "Verfassung" natürlich schon so zu verstehen der Relität Rechnung zu tragen daß die EU inzwischen mehr als ein traditioneller Staatenverbund ist. Das ändert aber nichts daran daß über die EU sicher nicht die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann.

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                            #58
                            Sehe ich das richtig, dass die EU zwar kein Staat an sich ist, aber schon Funktionen bzw Wirkungsweise eines Staates einnimmt? (hypothetische Frage )

                            Denn oft wird argumentiert, dass die EU ja kein Staat wäre, aber quasi staatliche Aufgaben und Möglichkeiten hat, aber die bekannten (national)staatlichen Kontrollmechanismen fehlen, WEIL es ja in der Art und Weise etwas neues ist. Der Zweck heiligt die Mittel..?
                            Ein 'Modell' welches kein Staat ist, führt staatliche Funktionen aus, hat aber nicht die bekannten staatlichen Einschränkungen, sehe ich das so richtig..?
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                              #59
                              Zitat von Jack Crow
                              Wenn Staaten untereinander Verträge abschließen dann sind diese natürlich für die Staaten rechtsverbindlich, sonst wären sie ja nicht viel Wert, oder?
                              Diese Verfassung wird aber nicht nur von Kritikern Verfassung genannt, sondern sie wird von den Verfassern ebenfalls so genannt und hat eben auch den Anspruch eine Verfassung zu sein. Also sollte man sie auch so behandeln. Den "Fehler" zahlreiche Verträge und die Verfassung zu verknüpfen bzw. die Verfassung als Vertrag zwischen verschiedenen Staaten zu gestalten, haben schliesslich ebenfalls ihre Autoren/Organisatoren/Befürworter gemacht.

                              Eine Verfassung ist in Bezug auf ihren Inhalt, ihren Grundrechten etc. zu bewerten. In Bayern wurde z.B. die Verfassung geändert, um u.a. die Möglichkeit der Todesstrafe zu streichen - auch wenn das Grundgesetz über der Bayerischen Verfassung steht. Die EU-Verfassung ist ebenfalls nach ihren Inhalten zu bewerten und sind eben solche Abschnitte, wie die Erlaubnis de Todesstrafe unter "besonderen Umständen" abzulehnen. Die EU-Verfassung wird auch gerade deshalb problematisch, weil es nicht auf den ersten Blick klar ist, in welchen Bereich sie jetzt über dem Recht der Einzelstaaten steht und damit z.B. auch über dem Grundgesetz.

                              In dieser Verfassung hat schwere, grundlegende Fehler: das Festschreiben des Militarismus, von Angriffskriegen ("Entwaffnung") und Aufrüstung in der Verfassung, sowie das Festschreiben der neoliberalen Politik und eigentlich des Kapitalismus in der Verfassung. Nach dieser Verfassung wäre es verfassungwidrig gegen Aufrüstung zu sein oder z.B. zu streiken ("gegen die Wettbewerbsfähigkeit"). Man darf natürlich dazu eine Meinung haben. Man darf wahrscheinlich auch eine Petition schreiben. Aber wirklich etwas machen, z.B. Streiks? Sicher nicht. Das Streikrecht gibt es z.B. in der EU-Verfassung auch nicht.
                              Zitat von Jack Crow
                              Das sogenannte Mitentscheidungsverfahren, nach dem Rat und Parlament gemeinam die Gesetze beschließen, wird durch die Verfassung zum Regelfall, d.h. der Mitsprachebereich wird massiv ausgebaut.
                              "Mitsprache" sagt doch schon alles. Das EU-Parlament kann nur blockieren, aber selbst keine Gesetze einbringen. In Kriegsfall muss das Parlament nicht einmal gefragt werden - und ist auch der Europäische Gerichtshof nicht zustänig (so viel zu Grundrechten). Das Parlament bleibt auf dem Status eines Parlaments eines der Monarchien des 19. Jahrhunderts.
                              Zitat von Eye-Q
                              Ein 'Modell' welches kein Staat ist, führt staatliche Funktionen aus, hat aber nicht die bekannten staatlichen Einschränkungen, sehe ich das so richtig..?
                              Die Einschränkungen sind eben unklar. Z.B. welche EU-Grundrechte gelten überhaupt? Stehen sie über den Verfassungen der Einzelstaaten oder nicht? Gibt es im dritten Teil der Verfassung Einschränkungen dieser Grundreche? Versteht dies jemand anderes als ein Jurist, der sich nur mit diesem Text beschäftigt? Wie sieht es mit der Kontrolle aus? Die Exekutive der Einzelstaaten ist ja immer noch die eigentliche Legislative der EU. Die Erfahrung ist ja, dass die Regierung auf EU-Ebene etwas durchsetzt und danach so tut, als müsste sie etwas umsetzen, was ihr aufgezwungen wäre. Was soll angeblich das herausragende Merkmal von bürgerlichen Demokratien sein, auf das man als staatlicher Beschäftigter schwören muss? Die Gewaltenteilung. Und diese gibt es in der EU nicht.
                              Resistance is fertile
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                                #60
                                Dass das Parlament zB nur Blockadefunktion hat, aber nicht Gesetze einbringen kann, darin sehe ich ja ein gewisses Problem. Einerseits wird ja darauf hingewiesen, dass die EU kein eigener Staat wäre, andererseits aber solche Funktionen in anderen Bereichen durchaus als solches zu Bewerten ist, quasi in dem Bereichen ein bisschen Staat und in einem anderen wiederum kein Staat. Und da wo sie gleichsam als Staat fungiert, gibt es keine staatliche Kontrollmechanismen, weil die EU bzw vor allem die Einzelstaaten nicht als Ganzes zu sehen bzw bewerten sind... So sehe ich es zumindest
                                Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
                                Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen

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