Sollen geheime Vaterschaftstests verboten werden? - SciFi-Forum

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Sollen geheime Vaterschaftstests verboten werden?

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    #46
    Zitat von Skymarshall
    Wenn der Vater weiß wann die Geburt bevorsteht und damit ein obligatorischer Test kommen soll, dann ok.

    Aber womit sollte er dann seinen Widerspruch begründen? Sich von anderen unterscheiden denen es vorgeschrieben wird?

    Wenn jeder zweite Widerspruch gewährt wird, wäre der Test auch schon wieder nicht obligatorisch.
    Nein, er muß es nicht begründen, sie müßte einen Wiedersprruch nicht begründen. Die nichtfeststellung der Vaterschaft bei der Geburt hätte dann halt nur Konsequenzen, zB bei Unterhaltsfragen, Erziehungsberechtigung und ähnlichem. Im der Geburtsurkunde würde dann halt Vater unbekannt stehen.
    Es sei den der Ehemann nimmt die Vaterschaft auch in Unkenntnis eines Test an, mit allen Konsequenzen.
    Dann stünde es vielleicht noch dem Kind frei, später einen Vaterschaftstest einzuklagen ( zB bei Erbfragen )

    Zitat von endar
    Auch das ist nicht richtig.
    Es geht um heimliche Tests, die hinter dem Rücken stattfinden.
    Vorher hast du das "Klima des Mißtrauens" gegen Routinetests aufgeführt, nun auf einmal meintest du die heimlichen Tests. Was den nun ?
    Zuletzt geändert von MRM; 14.01.2005, 20:23.

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      #47
      @MRM: Es lässt sich auf das eine, wie auch das andere, beziehen, wobei bei den heimlichen Tests das Klima individuell schon vorhanden ist.

      Man müsste ja standardmäßige Routinetests begründen und die Begründung könnte nur lauten, dass Frauen ihre Männer belügen könnten, was eine generelle Unterstellung der Lüge an die Adresse aller Frauen gleichkäme.
      Paranoide Männer, die sich in "etwas hineinsteigern", würden ihre Paranoia noch vom Gesetzgeber bestätigt sehen: "Alle Frauen sind Schlampen, deswegen hat man auch diesen Test eingeführt."

      Du hast geschrieben:
      "Wird zweifelnden Vätern die möglichkeit einer überprüfung genommen, ist ja nicht alles auf einmal eitel sonnenschein. Im Gegenteil, die steigern sich dann eher in etwas hinein, was womöglich völlig unbegründet ist."

      Ich verweise auf den Beitrag 42. Ich habe nichts dagegen, dass Männern die Möglichkeit eröffnet wird, das herauszufinden, wie schon geschrieben habe. Aber mit offenem Visier und nicht hintenrum.
      Republicans hate ducklings!

      Kommentar


        #48
        Zitat von endar
        @MRM: Es lässt sich auf das eine, wie auch das andere, beziehen, wobei bei den heimlichen Tests das Klima individuell schon vorhanden ist.

        Man müsste ja standardmäßige Routinetests begründen und die Begründung könnte nur lauten, dass Frauen ihre Männer belügen könnten, was eine generelle Unterstellung der Lüge an die Adresse aller Frauen gleichkäme.
        Jeder Mensch lügt täglich. Gabs mal ne Studie drüber. Also könnte man ja auch umgekehrt argumentieren und sagen, davon auszugehen, das Menschen ( unabhängig ob Frau oder Mann ) die Wahrheit sagen ist naiv. Generelle Tests würden für absolute Klarheit sorgen. Mißtrauen gedeiht am besten bei Unklarheit. Du siehst hier eine Einseitigkeit der Verdächtigung. Klar, Ehemänner belügen ihre Frauen in etwa genau so häufig. Aber es liegt nun einmal in der Natur der Sache das Väter nicht die Frauen über die Mutterschaft belügen können . Und diese Angelegenheit hat nun einmal eine so große Tragweite, daß Klarheit IMO wünschenswert ist.

        Zitat von endar
        Paranoide Männer, die sich in "etwas hineinsteigern", würden ihre Paranoia noch vom Gesetzgeber bestätigt sehen: "Alle Frauen sind Schlampen, deswegen hat man auch diesen Test eingeführt."
        Die gibt es so oder so, ob mit Test oder ohne.

        Zitat von endar
        Du hast geschrieben:
        "Wird zweifelnden Vätern die möglichkeit einer überprüfung genommen, ist ja nicht alles auf einmal eitel sonnenschein. Im Gegenteil, die steigern sich dann eher in etwas hinein, was womöglich völlig unbegründet ist."

        Ich verweise auf den Beitrag 42. Ich habe nichts dagegen, dass Männern die Möglichkeit eröffnet wird, das herauszufinden, wie schon geschrieben habe. Aber mit offenem Visier und nicht hintenrum.
        Sie haben maximal zwei Jahre Zeit nach bekanntwerden des Grundes der sie an ihrer Vaterschaft zweifeln läßt, die Vaterschaft anzufechten.



        So, wenn nun hin so einem Fall wie HArmakis geschildert hat, dem Ehemann erst später klar wird, das eine solche Eigenschaft wie das Fingerumbiegen nicht von ihm sein kann, dürfte er erhebliche Probleme bekommen, daß nachzuweisen. Was im übrigen gar nich mal so unwahrscheinlich ist, da 98% aller Männer vermutlich keine genetikexperten sind und daher gar nicht auf anhieb in einem solchen verdachtsfall, sagen könnten, was nun ererbte Eigenschaft ist oder nicht ( bei solchen nicht so ganz offensichtlichen eigenschaften, der Bengel könnte das ja auch monatelang geübt haben ... )

        Genau so gut könnte es passieren, daß der Vater bei seinem Sohn eine Eigenschaft entdeckt, die scheinbar nicht von ihm sein kann ( tendenziell meist eher negative eigenschaften ) Bei einem eingeklagten Test ist die Ehe kaputt, auch wenns unbegründet war, geh ich mal von aus. Bei einem heimlichen Test nicht. Bei einem Routinetest nach der Geburt kämen die Zweifel erst gar nicht auf, was IMO die beste Variante ist.

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          #49
          Zitat von matrix089
          Ich persönlich finde nicht, dass ein geheimer Vaterschaftstest verboten werden sollte.
          1. Der vermeintliche Eingriff in die Privatsphere des Kindes ist nicht so gravierend, wie manchmal behauptet wird.
          2. Wenn ein Mann einen Verdacht hat, der sich aber im Nachhinein als falsch herausstellt, würde dieses offene Misstrauen nur der Familie und dem Kind schaden. Der Wunsch nach einem Vaterschaftstest könnte ja erst die Probleme verursachen.
          3. Es ließen sich Betrugsfälle vermeiden/beheben. Es wird viel über Frauenrechte geredete. Tatsache ist, dass die Rechte der Frauen gestärkt wurden. Gleichzeitig wurden aber die Pflichten der Männer belassen. Fast immer erhalten Frauen das Sorgerecht und die Männer müssen zahlen. Was ist aber wenn die Frau nach der Scheidung das Sorgerecht hat und das Kind ein sog. "Kuckuckskind" also ein untergeschobenes ist? Der Mann müsste die Erlaubnis der Mutter holen. Die sagt natürlich nein, weil sie ja weis das ihr Ex dann die Zahlungen einstellt. So kann der Mann nie beweisen, ob es sein Kind ist und er wirklich Unterhaltsverpflichtet ist.
          Ja, ich werde faul auf meine alten Tage .
          Aber was soll ich das einfach nochmal in eigenen Worten wiederholen ?!
          Matrix trifft mit dem oben stehendem Post absolut meine Meinung und folglich habe auch ich klar für "Nein" gestimmt.
          “Are these things really better than the things I already have? Or am I just trained to be dissatisfied with what I have now?”― Chuck Palahniuk, Lullaby
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            #50
            Zitat von MRM
            Sie haben maximal zwei Jahre Zeit nach bekanntwerden des Grundes der sie an ihrer Vaterschaft zweifeln läßt, die Vaterschaft anzufechten.



            So, wenn nun hin so einem Fall wie HArmakis geschildert hat, dem Ehemann erst später klar wird, das eine solche Eigenschaft wie das Fingerumbiegen nicht von ihm sein kann, dürfte er erhebliche Probleme bekommen, daß nachzuweisen.
            Dann muss man eben diesen Punkt ändern, um das Problem zu lösen (was ich auch schon zwei Mal, glaub ich, gesagt habe). Es kann aber nicht Sinn und Zweck eines Rechts sein, die Männer entweder in die Heimlichkeit zu treiben oder die Frauen unter Generalverdacht zu stellen.
            Denn das Problem scheint ja hier zu liegen.
            Republicans hate ducklings!

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              #51
              Zitat von endar
              Danke, Skymarshall, dass du es so schön ausgedrückt hast, was ich ja auch vermute: Der eigentliche Punkt, um den sich die Diskussion dreht, ist der Punkt, Kontrolle und Überwachung ausüben zu können.
              Deutlicher kann man es nicht sagen: es geht hier nur um Macht und keinesweges darum, die Frau oder den Familienfrieden zu schonen.
              Warum Kontrolle, Überwachung und Macht?

              Klar können falsche Verdächtigungen auftreten. Aber auf der anderen Seite mußt du auch die Männer verstehen die einen Grund haben diesen Verdacht zu äußern.

              Wäre es so geblieben wie es war, dann hätte der Mann mit einen heimlichen Test, diesen wohlmöglich falschen Verdacht erstmal gar nicht geäußert. Es hätte nur offene Konsequenzen gegeben, wenn dieser positiv ausgefallen wäre. Ansonsten hätte er seinen falschen Verdacht für sich behalten.

              Aber durch die neue Regelung wird

              a) Die ganze Prozedur unnötig hinausgezögert

              b) Es können offene falsche Verdächtigungen erhoben werden

              c) Alle leiden da drunter.


              Das Argument mit "Privatsphäre des Kindes" ist einfach nicht angemessen. Nicht wenn es darum geht möglichst schonend mögliche Mißstände aufzuklären.

              Der wohlmögliche (nicht) biologische Vater hat das Anrecht solche Dinge feststellen zu lassen. Es geht hier schließlich um Unterhaltszahlungen und mehr.

              Wenn es Vaterschaftstests nach der Geburt würden, dann gäbe natürlich auch die Möglichkeit falsche Verdächtigungen. Egal ob obliglatorisch oder nicht.

              Aber von Generalverdacht kann nicht die Rede sein, weil solche Vaterschafstests eigentlich eh bei einer Bevölkerungsminderheit liegen. Viele Männer haben die auch so nicht genutzt.

              Dann ist doch klar, das es für die Frauen und Männer keine große Rolle spielt ob sie den Test machen, weil sie sich eh gegenseitig vertrauen. Dann ist es eine Formsache und mehr nicht.

              Letzteres gilt aber mehr für obligatorische Tests.

              Bei freiwilligen würden es diese Männer eh nicht machen.

              Also die Möglichkeit von falschen Verdächtigungen ja - Generalverdacht nein.

              So wie es jetzt geregelt ist, wird es auch offene falsche Verdächtigungen geben, im Gegensatz zu vorher.

              Zitat von MRM
              Nein, er muß es nicht begründen, sie müßte einen Wiedersprruch nicht begründen. Die nichtfeststellung der Vaterschaft bei der Geburt hätte dann halt nur Konsequenzen, zB bei Unterhaltsfragen, Erziehungsberechtigung und ähnlichem. Im der Geburtsurkunde würde dann halt Vater unbekannt stehen.
              Dann würden die möglichen Konsequenzen bei Verdächtigungen und Zweifeln eher dazu führen das nicht soviele widersprechen.

              Das wäre:

              a) Eine indirekte Erpressung. Machst du diesen Test nicht - werden dir alle Privilegien als Vater aberkannt. Außerdem würden die Mütter keinen Unterhalt beziehen können wenn die Väter unbekannt sind. Das heisst das sich der Staat damit ins eigene Fleisch schneidet.

              b) Ein Widerspruchsrecht welches nicht den formellen behördlichen Alltag wiedergibt. Wo jeder begründen muß warum er widerspricht. Dann wird geprüft ob diese Begründungen ausreichen.

              Es sei den der Ehemann nimmt die Vaterschaft auch in Unkenntnis eines Test an, mit allen Konsequenzen.
              Das wäre ja für die meisten eh zu akzeptieren. Weil sie es sicher wissen.

              Aber dann ist der Test nicht mehr obligatorisch!

              Dann stünde es vielleicht noch dem Kind frei, später einen Vaterschaftstest einzuklagen ( zB bei Erbfragen )
              Das wäre aber reichlich spät.

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                #52
                Zitat von Skymarshall

                Dann würden die möglichen Konsequenzen bei Verdächtigungen und Zweifeln eher dazu führen das nicht soviele widersprechen.

                Das wäre:

                a) Eine indirekte Erpressung. Machst du diesen Test nicht - werden dir alle Privilegien als Vater aberkannt.
                Das was du Erpressung nennst, ist einfach eine logische Konsequenz. Die Vaterschaft konnte nicht festgestellt werden, also ist er nicht der Vater. Mit allen Konsequenzen eben.

                Zitat von Skymarshall
                Außerdem würden die Mütter keinen Unterhalt beziehen können wenn die Väter unbekannt sind. Das heisst das sich der Staat damit ins eigene Fleisch schneidet.
                In solchen Fällen, in denen ein Mann von vornherein die Vaterschaft abstreitet ( um sich zB vor unterhaltszahlungen zu drücken ) wird ja eh ein Vaterschaftstest gerichtlich erzwungen.

                Übrigens endar, wie sieht es deiner Meinung nach denn in solchen Fällen mit den Persönlichkeitsrechten aus ???

                Zitat von Skymarshall
                b) Ein Widerspruchsrecht welches nicht den formellen behördlichen Alltag wiedergibt. Wo jeder begründen muß warum er widerspricht. Dann wird geprüft ob diese Begründungen ausreichen.
                Behördlicher Alltag ist doch wurscht. Wenn der Gesetzgeber es so festlegt ist es so.


                Zitat von Skymarshall
                Das wäre ja für die meisten eh zu akzeptieren. Weil sie es sicher wissen.

                Aber dann ist der Test nicht mehr obligatorisch!
                Wäre aber auch nicht ohne Konsequenzen. Er könnte dann nicht mehr nach 5 Jahren oder so kommen und dann doch noch Zweifel anmelden. Der Zug wäre dann abgefahren.

                Vielleicht ist auch obligatorisch das falsche Wort. Routinetest würd die Sache schon eher treffen. Man müßte aktiv werden um ihn zu verhindern, und nicht aktiv werden um ihn machen zu lassen. Vermutlich wäre es den meisten egal, schätze ich.

                Übrigens frag ich mich gerade warum du vor allem meinst, die Väter würden wiedersprechen. Im Zweifelsfall sind doch wohl eher die Mütter, die sich nicht so ganz sicher sind, von wems denn nun ist ...


                Zitat von Skymarshall
                Das wäre aber reichlich spät.
                Sicher wäre das spät, aber IMO sollte das Kind dann auch noch in dieser Frage ein Mitspracherecht haben ( bei erreichen der volljährigkeit ) , auch wenn die Eltern der Meinung waren, das nicht klären zu müssen.

                Zitat von endar
                Dann muss man eben diesen Punkt ändern, um das Problem zu lösen (was ich auch schon zwei Mal, glaub ich, gesagt habe). Es kann aber nicht Sinn und Zweck eines Rechts sein, die Männer entweder in die Heimlichkeit zu treiben oder die Frauen unter Generalverdacht zu stellen.
                Denn das Problem scheint ja hier zu liegen.
                Auch aber nicht nur. Stell dir mal vor, wie das ganze auf das Kind wirkt, wenn nach 10 Jahren festgestellt wird, daß derjenige, welches es für den Vater hielt, doch nicht der Vater ist. Psychologisch ziemlich verherend, würd ich schätzen. Besser, so etwas wird gleich bei der Geburt geklärt.

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                  #53
                  Zitat von MRM
                  Übrigens endar, wie sieht es deiner Meinung nach denn in solchen Fällen mit den Persönlichkeitsrechten aus ???
                  Ach, seufz, das habe ich oben schon geschrieben.

                  Vielleicht ist auch obligatorisch das falsche Wort. Routinetest würd die Sache schon eher treffen. Man müßte aktiv werden um ihn zu verhindern, und nicht aktiv werden um ihn machen zu lassen. Vermutlich wäre es den meisten egal, schätze ich.

                  Übrigens frag ich mich gerade warum du vor allem meinst, die Väter würden wiedersprechen. Im Zweifelsfall sind doch wohl eher die Mütter, die sich nicht so ganz sicher sind, von wems denn nun ist ...
                  Naja, bringe ich doch mal etwas Realismus in die Diskussion, bevor das hier noch eine Runde dreht.
                  Du windest dich bei deinem Testmodell immer um die Frage herum, wieviel Zwang (Zitat von dir "also mehr oder weniger zwang") du nun wirklich haben willst, dabei ist das der Punkt, mit dem deine Idee steht und fällt. Mal ist es mehr, dann wieder weniger...

                  Mal angenommen, es käme tatsächlich dazu und die Justizministerin würde diesen Zwangstest auf einer Pressekonfernenz vorstellen. Was sollte sie den Journalisten auf folgende Fragen antworten?

                  Soll der Test vorgeschrieben sein oder nicht?
                  Wenn er nicht für alle zwingend vorgeschrieben wäre, welchen Sinn hätte er dann?
                  Und wenn er verpflichtend sein soll: Was sollte mit Eltern geschehen, die den Test ablehnen? Soll der Test notfalls polizeilich durchgesetzt werden?
                  Sollen die Ärzte in den Krankenhäusern verpflichtet werden, einen solchen Test durchzuführen?
                  Welches Amt überprüft das? Das Gesundheitsamt oder das Jugendamt?
                  Und was passiert bei Hausgeburten? Wer überprüft dies dort? Sollte ein zusätzlicher Arzt hinzugezogen werden?
                  Was soll mit Hebammen und Ärzten geschehen, die sich weigern, diesen Test durchzuführen? Sollten hier disziplinarische Maßnahmen greifen (bis zum Berufsverbot)? Oder sollte das strafrechtlich geregelt werden?
                  Und wenn der Test wahlweise sein soll: Ist es angemessen, dass 325.000 Elternpaare jetzt vor der Geburt eines jeden Kindes darüber diskutieren sollten, ob sie sich wohl treu waren? Stellt das nicht eine unverhältnismäßige Belastung für die Beziehung dar? Jede Frau, die den Test nicht möchte, wird ja gleich unter Generalverdacht gestellt.
                  Hat der Staat überhaupt das Recht, sich in die Schlafzimmer seiner Bürger einzumischen?
                  Und woher kommt das Geld? Ein Test kostet laut dieser Seite http://www.vaterschaftstest-24-7.de/ ungefährt 250,-; ca. 750.000 Geburten haben wir in Deutschland. Woher nimmt man diese 187 Millionen Euro in Zeiten, in denen nichteinmal Geld für Kindergärten vorhanden ist? Wäre das Geld dort nicht sinnvoller eingesetzt? Dabei sind jetzt noch nichteinmal die Personalkosten eingerechnet - so müssten in doch in den für diese Aufgabe vorgesehenen Kontrollinstanzen Stellen geschaffen werden.

                  und und und... Mir fielen sicherlich noch weitere gute Fragen ein, aber ich bin erstmal auf die Beantwortung dieser gespannt (und dieses Mal bitte dann auch Position beziehen).
                  Republicans hate ducklings!

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                    #54
                    Zitat von endar


                    Naja, bringe ich doch mal etwas Realismus in die Diskussion, bevor das hier noch eine Runde dreht.
                    Du windest dich bei deinem Testmodell immer um die Frage herum, wieviel Zwang (Zitat von dir "also mehr oder weniger zwang") du nun wirklich haben willst, dabei ist das der Punkt, mit dem deine Idee steht und fällt. Mal ist es mehr, dann wieder weniger...

                    Mal angenommen, es käme tatsächlich dazu und die Justizministerin würde diesen Zwangstest auf einer Pressekonfernenz vorstellen. Was sollte sie den Journalisten auf folgende Fragen antworten?

                    Soll der Test vorgeschrieben sein oder nicht?
                    Wenn er nicht für alle zwingend vorgeschrieben wäre, welchen Sinn hätte er dann?
                    Und wenn er verpflichtend sein soll: Was sollte mit Eltern geschehen, die den Test ablehnen? Soll der Test notfalls polizeilich durchgesetzt werden?
                    Sollen die Ärzte in den Krankenhäusern verpflichtet werden, einen solchen Test durchzuführen?
                    Also, eigentlich hatte ich die Frage doch schon beantwortet.

                    Der "Zwang" wäre eher indirekt, weil halt die Weigerung Konsequenzen hätte, die dann zu tragen wären.

                    Also, lehnt die Frau ab, so steht in der Geburtsurkunde, Vater unbekannt. Dann kann sie halt später im Trennungsfall keinen Unterhalt gegenüber ihren Ehemann geltend machen.

                    Es sei denn, der Vater willigt bei zustimmung der Frau auch ohne Test in die Vaterschaft ein, dann könnte er aber nicht nach 3 Jahren noch mal ankommen und zweifel anmelden.

                    Willigt der Vater nicht in den Test ein, dann kann er entweder ohne Test einwilligen ( ebenfalls keine spätere anfechtung mehr möglich )

                    Oder er verliert halt das Sorgerecht, da er nicht als Vater festgestellt wurde.

                    Sinn wäre die Vaterschaft EINDEUTIG bei Geburt festzustellen, spätere Anfechtungen bzw streitereien darüber so weit wie möglich zu unterbinden.

                    Zitat von endar
                    Welches Amt überprüft das? Das Gesundheitsamt oder das Jugendamt?
                    In wie weit spielt das eine Rolle ?

                    Zitat von endar
                    Und was passiert bei Hausgeburten? Wer überprüft dies dort? Sollte ein zusätzlicher Arzt hinzugezogen werden?
                    Siehe oben, der test kann dann ja auch noch ein paar tage später durchgeführt werden, bzw irgendwelche Erklärungen unterschrieben werden, das man nicht testen möchte, mit den beschriebenen Konsequenzen halt.

                    Zitat von endar
                    Was soll mit Hebammen und Ärzten geschehen, die sich weigern, diesen Test durchzuführen? Sollten hier disziplinarische Maßnahmen greifen (bis zum Berufsverbot)? Oder sollte das strafrechtlich geregelt werden?
                    Ähm, wie kommst du darauf das ich zugleich derart überzogene Maßnahmen befürworte ?

                    Zitat von endar
                    Und wenn der Test wahlweise sein soll: Ist es angemessen, dass 325.000 Elternpaare jetzt vor der Geburt eines jeden Kindes darüber diskutieren sollten, ob sie sich wohl treu waren? Stellt das nicht eine unverhältnismäßige Belastung für die Beziehung dar?
                    Ich denk nicht, das da so viel diskutiert werden würde. Für die meisten Paare wäre das ja eine reine Formsache. Mehr nicht.

                    Zitat von endar
                    Jede Frau, die den Test nicht möchte, wird ja gleich unter Generalverdacht gestellt.
                    Käme halt auf die Situation an. Wären sie und ihr mann sich zuvor schon einig einen solchen Test nicht zu machen vermutlich nicht, in anderen Fällen kann es schon sein, daß dann bei ihrem Mann der Verdacht aufkäme das Kind wäre nicht von ihm.

                    Zitat von endar
                    Hat der Staat überhaupt das Recht, sich in die Schlafzimmer seiner Bürger einzumischen?
                    Die Frage könnte man der Zypries auch jetzt schon stellen . Mal davon abgesehen, der Staat an die Recht die ihm die Wähler erteilen. Ob diese Wahl immer Weise war ist ne zweite frage .

                    Zitat von endar
                    Und woher kommt das Geld? Ein Test kostet laut dieser Seite http://www.vaterschaftstest-24-7.de/ ungefährt 250,-; ca. 750.000 Geburten haben wir in Deutschland. Woher nimmt man diese 187 Millionen Euro in Zeiten, in denen nichteinmal Geld für Kindergärten vorhanden ist?
                    IMO würden 1. Die Test bei größerer Anzahl billiger, und 2. Würde es weniger Gerichtsverfahren in solchen Fragen geben. Müßte dagegengerechnet werden. Nin jetzt aber auch kein Haushaltsexperte um das im Detail darlegen zu können ( obwohl, die meisten Politiker kriegen das ja auch nicht auf die Reihe ... )


                    Zitat von endar
                    Wäre das Geld dort nicht sinnvoller eingesetzt? Dabei sind jetzt noch nichteinmal die Personalkosten eingerechnet - so müssten in doch in den für diese Aufgabe vorgesehenen Kontrollinstanzen Stellen geschaffen werden.
                    Hurra, mehr Arbeitsplätze . Nein, wie gesagt, das mit dem obligatorisch stellst du dir jetzt etwas zu drastisch vor, vielleicht war es auch einfach die falsche Wortwahl meinerseits. Der Test entscheidet nur darüber, was am ende in der Geburtsurkunde steht, und das hat gegebenenfalls Familienrechtliche Konsequenzen. Die Eltern müßten sich halt überlegen, ob sie damit leben wollen oder nicht. Der "Zwang" wäre also mehr indirekter Natur.


                    Zitat von endar
                    und und und... Mir fielen sicherlich noch weitere gute Fragen ein, aber ich bin erstmal auf die Beantwortung dieser gespannt (und dieses Mal bitte dann auch Position beziehen).
                    Meine Güte, das nächste mal wenn ich meine Ansicht poste, sollte ich wohl einen ausgefeilten Gesetzentwurf parat haben

                    Kommentar


                      #55
                      Ach, ich glaube nicht, dass wir uns hier noch irgendwie treffen werden, MRM.

                      Aber einen habe ich noch:

                      Der "Zwang" wäre eher indirekt, weil halt die Weigerung Konsequenzen hätte, die dann zu tragen wären.

                      Also, lehnt die Frau ab, so steht in der Geburtsurkunde, Vater unbekannt. Dann kann sie halt später im Trennungsfall keinen Unterhalt gegenüber ihren Ehemann geltend machen.
                      Das ist ja echt praktisch. Dann würde ich meiner Frau auch empfehlen, den Test abzulehnen, denn falls ich mich dann später trenne, brauche ich für meine Kinder keinen Unterhalt zu zahlen, sondern die Frau bleibt drauf sitzen.
                      Republicans hate ducklings!

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                        #56
                        Zitat von endar
                        Ach, ich glaube nicht, dass wir uns hier noch irgendwie treffen werden, MRM.
                        Hattest du das erwartet ? Mal abgesehen davon diskutiere ich lieber mit Leuten, die nicht meiner Meinung sind, ist nämlich viel interessanter, als wenn sich alle gegenseitig auf die Schulter klopfen


                        Zitat von endar
                        Aber einen habe ich noch:
                        Was ? Nur einen ?



                        Zitat von endar
                        Das ist ja echt praktisch. Dann würde ich meiner Frau auch empfehlen, den Test abzulehnen, denn falls ich mich dann später trenne, brauche ich für meine Kinder keinen Unterhalt zu zahlen, sondern die Frau bleibt drauf sitzen.
                        Hab nie behauptet mein Modell wäre schon bis ins kleinste Detail ausgearbeitet. Mal abgesehen davon, daß beide Partner über die Folgen eines Testes bzw nicht Testes hinreichend informiert werden müßten, könnte ja eine solche ablehnung auch verhindern, daß du überhaupt erziehungsberechtigt wirst. Würdest du dann immer noch eine solche empfehlung aussprechen ?

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                          #57
                          Zitat von MRM
                          Hattest du das erwartet ? Mal abgesehen davon diskutiere ich lieber mit Leuten, die nicht meiner Meinung sind, ist nämlich viel interessanter, als wenn sich alle gegenseitig auf die Schulter klopfen
                          Ja, das ist schon richtig, aber ich habe das hier wohl durch- bzw. ausdiskutiert und könnte mich nur noch wiederholen (die Male, in denen ich mich bereits wiederholt habe, nicht eingerechnet. ).
                          Republicans hate ducklings!

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                            #58
                            @ endar: DAs ist ja jetzt nicht so ein guter Vergleich. Das Kind hat mit Sicherheit ein begründetes Interesse, seinen eigenen Vater zu kennen, aber es hat mit Sicherheit niemand ein Interesse daran, wenn private Briefe offengelegt werden
                            Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
                            endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
                            Klickt für Bananen!
                            Der süßeste Mensch der Welt terra.planeten.ch

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                              #59
                              Zitat von endar
                              @Matrix: Es ist ja schön, wenn du auch mal ein Buch gelesen hast ...
                              ...Offensichtlich hast du das Buch wohl nicht ganz verstanden, denn Orson Welles basierte sein Werk auf Beobachtungen in der Gesellschaft und gewisse Dinge sind immer noch gültig.
                              Ich danke Dir für Dein Lob! Stell Dir vor, ich habe noch weitere Bücher gelesen Eine Frage habe ich aber doch... Du meintest sicher "George Orwell" oder
                              Zitat von endar
                              Was meine Argumente anbetrifft, so sind die schon durchdacht und auch begründet. Das sehe ich schon daran, dass bisher noch kein akzeptables Gegenargument hier gelesen habe.
                              Und was du hier als "schonend" bezeichnest, bezeichne ich einfach als feige und es ist eben nicht "schonend", sondern nur bequem. Geht man der Auseinandersetzung eben aus dem Weg. Das Argument, man mache deshalb es hinter dem Rücken der Person, um die es geht (Mutter), um sie zu schützen, ist doch nur heuchlerisch, weil man nicht Mann genug ist, es anzusprechen.
                              Ganz abgesehen davon, wenn das Kind tatsächlich dann nicht vor einem selbst ist, wäre wohl eine Geständnis der Mutter in einem ernsten Gespräch sicher besser für die Gesundung einer Beziehung als ein Testergebnis eines Arztes. Denn was ihr favorisiert, ist, einen Betrug (das Fremdgehen) mit einem anderen Betrug (der heimliche Test) auszugleichen und das ist in meinen Augen keine Basis für eine Beziehung.
                              Deine Argumente sind in sofern durchdacht, dass Du hier streng nach Gesetz vorgehst. Nach Gesetz muss ich Dir auch recht geben. Ich finde es bloß menschlich gesehen erschreckend, dass Du es nicht einsehen willst(kannst?), dass dies eine schlechte Sache für die ganze Familie ist. Wenn du eine Familie hast in der du das Fremdgehen so offen besprechen kannst ohne danach die Familie entzweit zu haben, dann freue ich mich für Dich. So etwas gibt es sicher nicht häufig. Aber ich denke hier an die Mehrheit der Fälle in denen so etwas zu echten Problemen in der Familie führen kann. Du magst recht haben, dass Männer öfter aus Eifersucht misstrauisch sind. Aber anstatt dieses Misstrauen durch einen Test auszuräumen soll der Mann offen auf seine Frau zugehen?
                              Zitat von endar
                              Was das "Argument" anbetrifft, meine Ansichten seien kindisch, verweise ich hierbei übrigens auf die Phoenix-Sendung vom gestrigen Abend. 0.00 - die hieß "Berliner Runde", vielleicht wird sie ja wiederholt.
                              Und dort sind eben solche Dinge, die auch zuvor schon geschrieben habe, zur Sprache gekommen. Unter anderen, wo ich mich dann auch bestätigt sah, wurde die Gefahr besprochen, dass eine "Kultur des Misstrauens" entsteht.
                              Habe ich leider nicht gesehen, aber man kann wohl sagen, dass der Schuss nach hinten losgeht, weil so wie es jetzt gehandhabt werden soll die Zweifel nicht mehr ausgeräumt werden können ohne Anschuldigungen zu verteilen und somit auch unberechtigte Anschuldigungen vorzubringen.
                              Zitat von endar
                              Das habe ich aber alles schon geschrieben und werde deswegen, falls nochmal dieselben Argumente kommen, auf diesen Beitrag verweisen.
                              Gute Idee! Mache ich auch
                              Just because it is the truth doesn't mean anyone wants to know about it.
                              Alle vier Jahre machen die Wähler ihr Kreuz. Und hinterher müssen sie's dann tragen. - Ingrit Berg-Khoshnavaz
                              Statt 'Gier' sagen wir 'Profitmaximierung', und schon wird aus der Sünde eine Tugend. - Ulrich Wickert

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                                #60
                                @matrix: Stimmt, ich meinte George Orwell. Naja, bei all den Gesellschaftskritikern der 30er kann man ja schonmal durcheinanderkommen.
                                Republicans hate ducklings!

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