Im Wiedergutmachungsthread 2004 ( http://www.scifi-forum.de/showthread...6&page=1&pp=20 ), wie auch schon im vorigen von 2001, an den ich mich noch gut erinnere, kam immer wieder der Satz, dass man „genug“ und „großzügig“ Wiedergutmachung geleistet habe. Da kam mir die Idee, einfach mal ein paar Fälle der „Wiedergutmachung“ bei kleinen Leuten vorzustellen, um dem abstrakten Begriff der Wiedergutmachung mal eine Geschichte und ein Gesicht zu geben.
Naja, eben einfach mal, um ein paar Fälle vorzustellen, damit ihr euch dann eure Meinung bilden könnt, ob das alles tatsächlich so großzügig war.
Hier ist nun eine Aneinanderreihung von acht Fällen aus Ostfriesland. Die Namen etc. habe ich wegelassen bzw. kürze sie ab. Diese Zusammenstellung dieser Fälle ist zufällig und sind daher nicht repräsentativ. Sie können aber dennoch einen Blick in die Gedankenwelt der Beteiligten vermitteln.
Ich habe hier erstmal die relevanten Lebensgeschichten von acht Personen zusammengetraten, aber nur bis 1945. Die Zeit nach 1945 lasse ich weg, damit ihr tippen könnt, wie die Geschichte wohl ausging.
ABER: Das soll hier kein Quiz sein, sondern eher eine „Erfahrung“. Zu erraten, wie es wirklich ausging, ist nicht Sinn und Zweck der Sache – so nach dem Motto: „Nr 5. hat bestimmt im Juli 54 1.324,60 DM bekommen.“
Stattdessen könnt ihr die tatsächlichen Ereignisse, die ich später poste, mit euren Erwartungen und Vorstellungen abgleichen. Hier gibt es dann also kein Ranking.
Was ihr vorher wissen müsst: Nach dem Krieg bestand die Möglichkeit für Personen, die politisch verfolgt wurden, einen Antrag auf Wiedergutmachung oder Unterstützung zu stellen. Wenn man z.B. ein Geschäft eröffnen wollte, gab es Sonderhilfe. Wenn man als Häftling schwere körperliche Schäden davongetragen hatte, konnte man einen Antrag auf eine Rente stellen. Und es gab Haftentschädigung.
Ich würde mich freuen, wenn ein, zwei Mutige hier mal spekulieren würden. Die anderen können sich ihren Teil denken auf die Lösung warten, aber ich freue mich eben auch über Rückmeldung. Es ist eben etwas umfangreicher und ein bisschen Zeit müsst ihr euch schon nehmen (allein das Lesen jetzt ).
Diejenigen, die was schreiben wollen, können ja spekulieren, wie die Sache wohl weiterging.
Da es in Zahlen etwas schwer ausdrücken ist (war ja noch DM und dann noch Mitte der 50er), könnt ihr vielleicht eher sagen, ob sie viel, wenig oder gar nichts bekommen haben. Die Standardrente für politisch Verfolgte betrug 100,-
Vielleicht könnt ihr acht auch einfach nach der Höhe der Entschädigung nach grob ordnen.
Nach dem Motto: Drei, sieben und sechs bekamen bestimmt am meisten.
Ihr könnt euch natürlich auch sonst dazu äußern. (Naja, ihr kennt das ja, die meisten sind hier ja schon länger.) Und Begründungen wären auch nett...
Viel Spaß dabei:
1. Ein jüdischer Emigrant aus New York stellte 1951 den Antrag auf Haftentschädigung wegen Konzentrationslagerhaft Ende 1938 / Anfang 1939.
1938 ist er in seiner Heimatstadt Emden am 10. November 1938 bei der „Reichskristallnacht“ „in Schutzhaft“ genommen, schwer misshandelt worden und kam dann nach Sachsenhausen, wo er erst am 1. Februar 1939 wieder entlassen wurde. Dabei galt die Auflage, dass er das Land zu verlassen habe, ansonsten werde er wieder verhaftet werden.
Als grenznahes Gebiet sollte Ostfriesland im Zuge der Kriegsvorbereitungen „judenrein“ gemacht werden.
2. Ein selbstständiger jüdischer Emder Roßschlachter stellte nach dem Krieg Anträge auf Wiedergutmachung des im beruflichen Fortkommens entstandenden Schadens. Bereits 1932 hatte er erste Schäden durch Boykotte durch Nazi-Aktivisten erlitten, konnte aber sein Geschäft bei stetig sinkendem Umsatz bis 1938 weiterführen. Am 10. November 1938 wurde er verhaftet und mit den anderen Emder Juden am Neutorplatz zusammengepfercht. Da seine Frau nach den Nürnberger Rassegsetzen deutsch war, wurde er nicht mit den anderen nach Sachsenhausen gebracht, aber am 25.11.1938 wurde sein Geschäft geschlossen. Er lebte bis zum Kriegsende von seiner Kriegsbeschädigtenrente in Emden.
3. Eine Norder Frau hatte eine Liebesbeziehung mit einem Juden und sich mit ihm verlobt. 1935 wurden die beiden in einem Zug durch die Norden geführt, wobei sie Schilder um den Hals tragen mussten, die sie als „Rasseschänder“ brandmarkten.
In Anschluss an den Zug blieb sie inhaftiert: zunächst in Norden, dann in Schutzhaft in Aurich und schließlich im Konzentrationslager Mohringen. Am 30. 8. 35 wurde sie entlassen. Ihre Stellung in einer Buchbinderei hatte sie verloren.
Als sie gegenüber Freunden und Bekannten über die Haftbedingungen und ihre Erfahrungen sprach, wurde sie erneut verhaftet und vor ein Sondergericht in Hannover gestellt und wegen des "Heimtückegesetzes" verurteilt. Vom 10.11.36 bis 31.12.36 verbüßte sie eine erneute, zweite Haft in Oldenburg.
Sie litt nach ihrer Haft an körperlichen Folgeschäden. 1942 heiratete sie. Sie stellte Antrag auf eine Rente.
4. Ein Neunzehnjähriger (*1913) wurde 1934 von dem Bürgermeister der Stadt Norden auf Grundlage des „Blutschutzgesetzes“ für die Sterilisation vorgeschlagen, da er „an geborenem Schwachsinn zu leiden“ scheine. Nach einer Untersuchung im Gesundheitsamt Norden ordente das Erbgesundheitsgericht am Amtsgericht in Aurich daraufhin seine Sterilisation an. Die Begründung lautete: „Es handelt sich bei dem Kranken zweifellos um einen geistig minderwertigen Menschen, bei dem alle Anzeichen des Schwachsinns vorhanden sind. Äussere Ursachen für die Entstehung des Schwachsinns sind nicht nachzuweisen.“ Es sei damit zu rechnen, dass auch sein Nachwuchs an erblichem Schwachsinn leiden würde. Am 11. Mai 1935 wurde die Sterilsation in der Privatklinik Emden durchgeführt. 1943 wurde er erneut durch das Gesundheitsamt Norden untersucht. Er stellte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
5. Ein Mann aus der Stadt Norden wurde 1937 verhaftet, zwangssterilisert und als „Asozialer“ in das KZ Buchenwald „verbracht“, wo er über ein Jahr inhaftiert war. Auch er stelle nach dem Krieg einen Antrag auf Haftentschädigung.
6. Ein Rechtsanwalt aus Emden, Schwiegersohn des demokratischen Regierungspräsidenten, hatte in den Jahren 1930ff. auf Kosten der „Roten Hilfe“ die Verteidigung von zahlreichen Kommunisten übernommen, welche in einer Reihe von Prozessen angeklagt waren, welche sich aus den Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten der KDP und NSDAP ergeben hatten. Damit hatte er sich die Feindschaft der NS-Größen Emdens zugezogen. Jene setzten sich 1933 dafür ein, dass er Berufsverbot auf Grund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Beamtentums“ (Rechtsanwaltspassus) erhalte.
M. war den örtlichen Nationalsozialisten derart verhasst, dass auch vor seiner Praxis am 1. April 1933 ein Boykottposten aufgestellt wurde, obwohl er gar kein Jude war. Erst ein Anruf beim Kreisleiter sorgte dafür, dass der Posten abgeholt wurde. Als er im April/Mai noch einmal in das Amtsgericht kam - bei einer Korruptionsverhandlung gegen den ehemaligen Leiter der nun gleichgeschalteten AOK Emden, kam es zu Tumulten.
Der preußische Innenminister, vertreten durch Dr. Freisler(!), sprach zunächst ein Vertretungsverbot aus, und entzog schließlich die Zulassung ganz. Zusammen mit seinem Vetter, dem dasselbe vorgewurfen [Vertretung von kommunistischen Tätern = Kommunistische Tätigkeit] wurde, verlor er zum 1. Juni 1933 die Zulassung als Rechtsanwalt.
Versuche, seine Zulassung wiederzuerlangen, blieben erfolglos, so dass er schließlich nach Hamburg ging. Auch er klagte, allerdings erst 1960.
7. Ein 1882 geborener Auricher Fotograph, der als Gegner des Nationalsozialismus („Antinazi“) galt, wurde mehrfach verhaftet:
1) 1936 wg. Verleumdung der NSDAP / Zeugnis: Polwachtm. J. in Aurich
2) 1939 wegen Beleidigung des „Führers“ 4 Wochen Untersuchungshaft im Gefängnis zu Aurich; dann amnestiert. Zeugnis des Amtsgerichtsrat Dr. D. in Aurich
3.) 1941 wegen Zersetzungstätigkeit; Zeugnis des Polleutn. G. in Aurich
4.) 1944 wegen Zersetzungstätigkeit 6 Wochen Arbeitserziehungslager Farge beim Bremen (4 Wochen Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis zu Emden) Zeugnis: G.v.E., Aurich, Zingelstr. und Freiherr von G., Aurich, Am Hafen.
Die letzte Verhaftung erfolgte auf Grund einer Aussage eines Auricher Rechtsanwalts. Der Fotograph G.O. (Vater) war 1944 zu Schanzarbeiten in das Lager Knock bei Emden befohlen worden.
Er wurde von einem Auricher Rechtsanwalt wegen politischer Äußerungen und des Erzählens von politischen Witzen denunziert.
Eine stellte einen Antrag auf eine Sonderrente.
8. Sein Sohn G.O. wurde 1941 bei der Wehrmacht von der Militärpolizei verhaftet und 5 Monate in Haft gehalten. Nach seinen Angaben geschah die Verhaftung durch seinen Vorgesetzten. Die Äußerung lautete „Ich eigne mich nicht zum Soldaten“. G.O. (Sohn) habe zudem das „schikanöse Verhalten“ kritisiert und seine „steten Hetzreden gegen die Juden und anderspolitisch Denkenden“. Während der Haft sei ihm ständig gedroht worden, er würde erschossen werden, so dass er schwere seelische körperliche Schäden davontrug. (Herzmuskelschaden)
Er stellte nach dem Krieg einen Antrag auf Wiedergutmachung.
Naja, eben einfach mal, um ein paar Fälle vorzustellen, damit ihr euch dann eure Meinung bilden könnt, ob das alles tatsächlich so großzügig war.
Hier ist nun eine Aneinanderreihung von acht Fällen aus Ostfriesland. Die Namen etc. habe ich wegelassen bzw. kürze sie ab. Diese Zusammenstellung dieser Fälle ist zufällig und sind daher nicht repräsentativ. Sie können aber dennoch einen Blick in die Gedankenwelt der Beteiligten vermitteln.
Ich habe hier erstmal die relevanten Lebensgeschichten von acht Personen zusammengetraten, aber nur bis 1945. Die Zeit nach 1945 lasse ich weg, damit ihr tippen könnt, wie die Geschichte wohl ausging.
ABER: Das soll hier kein Quiz sein, sondern eher eine „Erfahrung“. Zu erraten, wie es wirklich ausging, ist nicht Sinn und Zweck der Sache – so nach dem Motto: „Nr 5. hat bestimmt im Juli 54 1.324,60 DM bekommen.“
Stattdessen könnt ihr die tatsächlichen Ereignisse, die ich später poste, mit euren Erwartungen und Vorstellungen abgleichen. Hier gibt es dann also kein Ranking.
Was ihr vorher wissen müsst: Nach dem Krieg bestand die Möglichkeit für Personen, die politisch verfolgt wurden, einen Antrag auf Wiedergutmachung oder Unterstützung zu stellen. Wenn man z.B. ein Geschäft eröffnen wollte, gab es Sonderhilfe. Wenn man als Häftling schwere körperliche Schäden davongetragen hatte, konnte man einen Antrag auf eine Rente stellen. Und es gab Haftentschädigung.
Ich würde mich freuen, wenn ein, zwei Mutige hier mal spekulieren würden. Die anderen können sich ihren Teil denken auf die Lösung warten, aber ich freue mich eben auch über Rückmeldung. Es ist eben etwas umfangreicher und ein bisschen Zeit müsst ihr euch schon nehmen (allein das Lesen jetzt ).
Diejenigen, die was schreiben wollen, können ja spekulieren, wie die Sache wohl weiterging.
Da es in Zahlen etwas schwer ausdrücken ist (war ja noch DM und dann noch Mitte der 50er), könnt ihr vielleicht eher sagen, ob sie viel, wenig oder gar nichts bekommen haben. Die Standardrente für politisch Verfolgte betrug 100,-
Vielleicht könnt ihr acht auch einfach nach der Höhe der Entschädigung nach grob ordnen.
Nach dem Motto: Drei, sieben und sechs bekamen bestimmt am meisten.
Ihr könnt euch natürlich auch sonst dazu äußern. (Naja, ihr kennt das ja, die meisten sind hier ja schon länger.) Und Begründungen wären auch nett...
Viel Spaß dabei:
1. Ein jüdischer Emigrant aus New York stellte 1951 den Antrag auf Haftentschädigung wegen Konzentrationslagerhaft Ende 1938 / Anfang 1939.
1938 ist er in seiner Heimatstadt Emden am 10. November 1938 bei der „Reichskristallnacht“ „in Schutzhaft“ genommen, schwer misshandelt worden und kam dann nach Sachsenhausen, wo er erst am 1. Februar 1939 wieder entlassen wurde. Dabei galt die Auflage, dass er das Land zu verlassen habe, ansonsten werde er wieder verhaftet werden.
Als grenznahes Gebiet sollte Ostfriesland im Zuge der Kriegsvorbereitungen „judenrein“ gemacht werden.
2. Ein selbstständiger jüdischer Emder Roßschlachter stellte nach dem Krieg Anträge auf Wiedergutmachung des im beruflichen Fortkommens entstandenden Schadens. Bereits 1932 hatte er erste Schäden durch Boykotte durch Nazi-Aktivisten erlitten, konnte aber sein Geschäft bei stetig sinkendem Umsatz bis 1938 weiterführen. Am 10. November 1938 wurde er verhaftet und mit den anderen Emder Juden am Neutorplatz zusammengepfercht. Da seine Frau nach den Nürnberger Rassegsetzen deutsch war, wurde er nicht mit den anderen nach Sachsenhausen gebracht, aber am 25.11.1938 wurde sein Geschäft geschlossen. Er lebte bis zum Kriegsende von seiner Kriegsbeschädigtenrente in Emden.
3. Eine Norder Frau hatte eine Liebesbeziehung mit einem Juden und sich mit ihm verlobt. 1935 wurden die beiden in einem Zug durch die Norden geführt, wobei sie Schilder um den Hals tragen mussten, die sie als „Rasseschänder“ brandmarkten.
In Anschluss an den Zug blieb sie inhaftiert: zunächst in Norden, dann in Schutzhaft in Aurich und schließlich im Konzentrationslager Mohringen. Am 30. 8. 35 wurde sie entlassen. Ihre Stellung in einer Buchbinderei hatte sie verloren.
Als sie gegenüber Freunden und Bekannten über die Haftbedingungen und ihre Erfahrungen sprach, wurde sie erneut verhaftet und vor ein Sondergericht in Hannover gestellt und wegen des "Heimtückegesetzes" verurteilt. Vom 10.11.36 bis 31.12.36 verbüßte sie eine erneute, zweite Haft in Oldenburg.
Sie litt nach ihrer Haft an körperlichen Folgeschäden. 1942 heiratete sie. Sie stellte Antrag auf eine Rente.
4. Ein Neunzehnjähriger (*1913) wurde 1934 von dem Bürgermeister der Stadt Norden auf Grundlage des „Blutschutzgesetzes“ für die Sterilisation vorgeschlagen, da er „an geborenem Schwachsinn zu leiden“ scheine. Nach einer Untersuchung im Gesundheitsamt Norden ordente das Erbgesundheitsgericht am Amtsgericht in Aurich daraufhin seine Sterilisation an. Die Begründung lautete: „Es handelt sich bei dem Kranken zweifellos um einen geistig minderwertigen Menschen, bei dem alle Anzeichen des Schwachsinns vorhanden sind. Äussere Ursachen für die Entstehung des Schwachsinns sind nicht nachzuweisen.“ Es sei damit zu rechnen, dass auch sein Nachwuchs an erblichem Schwachsinn leiden würde. Am 11. Mai 1935 wurde die Sterilsation in der Privatklinik Emden durchgeführt. 1943 wurde er erneut durch das Gesundheitsamt Norden untersucht. Er stellte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
5. Ein Mann aus der Stadt Norden wurde 1937 verhaftet, zwangssterilisert und als „Asozialer“ in das KZ Buchenwald „verbracht“, wo er über ein Jahr inhaftiert war. Auch er stelle nach dem Krieg einen Antrag auf Haftentschädigung.
6. Ein Rechtsanwalt aus Emden, Schwiegersohn des demokratischen Regierungspräsidenten, hatte in den Jahren 1930ff. auf Kosten der „Roten Hilfe“ die Verteidigung von zahlreichen Kommunisten übernommen, welche in einer Reihe von Prozessen angeklagt waren, welche sich aus den Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten der KDP und NSDAP ergeben hatten. Damit hatte er sich die Feindschaft der NS-Größen Emdens zugezogen. Jene setzten sich 1933 dafür ein, dass er Berufsverbot auf Grund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Beamtentums“ (Rechtsanwaltspassus) erhalte.
M. war den örtlichen Nationalsozialisten derart verhasst, dass auch vor seiner Praxis am 1. April 1933 ein Boykottposten aufgestellt wurde, obwohl er gar kein Jude war. Erst ein Anruf beim Kreisleiter sorgte dafür, dass der Posten abgeholt wurde. Als er im April/Mai noch einmal in das Amtsgericht kam - bei einer Korruptionsverhandlung gegen den ehemaligen Leiter der nun gleichgeschalteten AOK Emden, kam es zu Tumulten.
Der preußische Innenminister, vertreten durch Dr. Freisler(!), sprach zunächst ein Vertretungsverbot aus, und entzog schließlich die Zulassung ganz. Zusammen mit seinem Vetter, dem dasselbe vorgewurfen [Vertretung von kommunistischen Tätern = Kommunistische Tätigkeit] wurde, verlor er zum 1. Juni 1933 die Zulassung als Rechtsanwalt.
Versuche, seine Zulassung wiederzuerlangen, blieben erfolglos, so dass er schließlich nach Hamburg ging. Auch er klagte, allerdings erst 1960.
7. Ein 1882 geborener Auricher Fotograph, der als Gegner des Nationalsozialismus („Antinazi“) galt, wurde mehrfach verhaftet:
1) 1936 wg. Verleumdung der NSDAP / Zeugnis: Polwachtm. J. in Aurich
2) 1939 wegen Beleidigung des „Führers“ 4 Wochen Untersuchungshaft im Gefängnis zu Aurich; dann amnestiert. Zeugnis des Amtsgerichtsrat Dr. D. in Aurich
3.) 1941 wegen Zersetzungstätigkeit; Zeugnis des Polleutn. G. in Aurich
4.) 1944 wegen Zersetzungstätigkeit 6 Wochen Arbeitserziehungslager Farge beim Bremen (4 Wochen Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis zu Emden) Zeugnis: G.v.E., Aurich, Zingelstr. und Freiherr von G., Aurich, Am Hafen.
Die letzte Verhaftung erfolgte auf Grund einer Aussage eines Auricher Rechtsanwalts. Der Fotograph G.O. (Vater) war 1944 zu Schanzarbeiten in das Lager Knock bei Emden befohlen worden.
Er wurde von einem Auricher Rechtsanwalt wegen politischer Äußerungen und des Erzählens von politischen Witzen denunziert.
Eine stellte einen Antrag auf eine Sonderrente.
8. Sein Sohn G.O. wurde 1941 bei der Wehrmacht von der Militärpolizei verhaftet und 5 Monate in Haft gehalten. Nach seinen Angaben geschah die Verhaftung durch seinen Vorgesetzten. Die Äußerung lautete „Ich eigne mich nicht zum Soldaten“. G.O. (Sohn) habe zudem das „schikanöse Verhalten“ kritisiert und seine „steten Hetzreden gegen die Juden und anderspolitisch Denkenden“. Während der Haft sei ihm ständig gedroht worden, er würde erschossen werden, so dass er schwere seelische körperliche Schäden davontrug. (Herzmuskelschaden)
Er stellte nach dem Krieg einen Antrag auf Wiedergutmachung.
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