Zitat von max
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Das einzige, was man zuverlässig sagen kann, ist dass der Umgang mit der "eigenen" Vergangenheit kein Ruhmesblatt war. Das gilt aber auch gesamtgesellschaftlich, daher ja auch die 68er-Bewegung.
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Was geändert werden musste, ist der Lehrinhalt und die Rechtsentwicklung als solche; aus (bequemem) Positivismus wurde konsequenterweise Naturrecht mit allen Weiterungen. Das gilt aber hauptsächlich für das (in der Weimarer Zeit unterentwickelte) öffentliche Recht. Für den Bereich des Zivilrechts greift auch das nur bedingt, denn das BGB ist schon seit 1900 in Kraft gewesen und galt auch unter den Nazis fort.
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