@Maruder:
Mag ja richtig sein, dass es Strafen für Befehlsverweigerung gab. Das ist klar.
Aber wie endar richtig sagte, muss da differenziert werden.
Man wurde nicht erschossen oder in ein Lager gesteckt, wenn man nicht bereit war, z.B. Frauen und Kinder einfach so zu erschießen.
Sowas wird gerne zur Rechtfertigung gesagt, ist aber Unsinn. Dass so viele mitmachten, ist nicht zuletzt auch auf den Gruppenzwang zurückzuführen, nicht auf die Angst vor Konsequenzen bei Weigerungen. Denn wenn du nicht mit gemacht hast, konntest du u.U. ziemlich "unten durch" sein bei deinen Kameraden, als Feigling gelten usw. usf. Dazu natürlich die Verrohung im Krieg. Auch Überzeugung, keine Frage.
Aber um sein Leben fürchten musste man im Regelfall nicht, wenn man nicht bereit war, "grundlos" auf wehrlose Zivilisten zu schießen. Das ist ein Irrglaube.
Hätte auch gerne eine Quelle für deine beiden Beispiele. Bzw. fehlt da vielleicht noch etwas an Hintergrundinformation. Denn dass es Todesurteile bei Befehlsverweigerung gab ist klar. Außerdem auch bei "Feindbegünstigung", Kollaboration etc. pp. Wenn das gegeben war, griff die NS-Militärjustiz ein, klar.
Mag ja richtig sein, dass es Strafen für Befehlsverweigerung gab. Das ist klar.
Aber wie endar richtig sagte, muss da differenziert werden.
Man wurde nicht erschossen oder in ein Lager gesteckt, wenn man nicht bereit war, z.B. Frauen und Kinder einfach so zu erschießen.
Sowas wird gerne zur Rechtfertigung gesagt, ist aber Unsinn. Dass so viele mitmachten, ist nicht zuletzt auch auf den Gruppenzwang zurückzuführen, nicht auf die Angst vor Konsequenzen bei Weigerungen. Denn wenn du nicht mit gemacht hast, konntest du u.U. ziemlich "unten durch" sein bei deinen Kameraden, als Feigling gelten usw. usf. Dazu natürlich die Verrohung im Krieg. Auch Überzeugung, keine Frage.
Aber um sein Leben fürchten musste man im Regelfall nicht, wenn man nicht bereit war, "grundlos" auf wehrlose Zivilisten zu schießen. Das ist ein Irrglaube.
Hätte auch gerne eine Quelle für deine beiden Beispiele. Bzw. fehlt da vielleicht noch etwas an Hintergrundinformation. Denn dass es Todesurteile bei Befehlsverweigerung gab ist klar. Außerdem auch bei "Feindbegünstigung", Kollaboration etc. pp. Wenn das gegeben war, griff die NS-Militärjustiz ein, klar.
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