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    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Also ob totale Überwachung je mehr Schutz als Angst geboten hätte. Sieht man doch an den USa, angebliche verhinderte Anschlege aber außer dem eigenen Wort der NSA und CIA gibts nix und Amokläufe haben deutlich zugenommen wie es mir scheint.

    Haltet mich für blöd aber ich bin gegen absolute Überwachung und überscharfe Gesetze für alles und jedes nur für ein vermeintliches Fünkchen mehr Sicherheit. Denn zu viele Gesetzte lassen einen auch verdummen da man nicht mehr selber denkt sondern einem schon von oben gesagt wird was man für richtig und Falsch zu halten hat. Ne mischung aus "1984" und "Equilibrium". Da führe ich immer gerne das Beispiel Texas an die an konservativem Gedankenhut nicht zu überbieten sind. Ich könnte auch inländische Beispiele nennen, möchte hier aber keinem auf den Schlips treten.
    Einige Leute fühlen das tatsächlich so, und die würden (leider) selbst Zahlen nicht überzeugen. Da kommen Gegenargumente wie "dann standen in den Anschlagsgebieten zu wenig Kameras!"

    EDIT: Fast vergessen - Freitag gibt's in Bielefeld wieder die Big Brother Awards, diesmal das erste Mal auch mit einer positiven Kategorie, den "Julia und Winston Award", benannt nach den Romanfiguren in George Orwells Roman "1984", für den besonderen Einsatz für Datenschutz, Bürgerrechte und gegen Überwachung.

    Die Sicherung der Privatsphäre wird im Zeitalter der globalen Kommunikation zur wesentlichen demokratischen Herausforderung. Die technischen Möglichkeiten des Sammelns und Auswertens elektronischer Informationen [Datamining und Rasterfahndung] verführen immer mehr Organisationen dazu, diese Instrumente global zu missbrauchen.


    Karten gibt's hier:

    Wer am 11. April 2014 ab 18 Uhr live dabei sein will, wenn in Bielefeld die größten Datensünder des vergangenen Jahres „ausgezeichnet“ werden, kann sich jetzt
    Zuletzt geändert von Karl Ranseier; 10.04.2014, 00:18.
    Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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      Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
      Einige Leute fühlen das tatsächlich so, und die würden (leider) selbst Zahlen nicht überzeugen. Da kommen Gegenargumente wie "dann standen in den Anschlagsgebieten zu wenig Kameras!"
      Gegen sowas sollte es Therapien geben. Heut schon wieder ein Amoklauf an einer US Schule. wo war denn Big Borother da? Aber du hast recht, Leute werden es nicht lernen. Wieder gutes Bsp. USA. Die haben mittlerweile ihre gesamten Werte über den Haufen geworfen und ind nicht mehr das "Land of the free and the home of the brave" sondern "the land of the crazy and home of the paranoid".

      Und auch bei uns. Ich könnte sicherlich auf Anhieb bei einem überfliegen mehrere Gesetze nennen die geändert oder gestrichen werden können weil sie nicht mehr zeitgemäß oder unsinnig sind

      Kommentar


        Gericht hält Redtube-Abmahnungen für unberechtigt

        Aloha,

        nachdem es in letzter Zeit etwas ruhig um die Redtube Abmahnungen geworden war, ist nun wieder was erwähnenswertes passiert:

        Wie heise online von mehreren Anwälten übereinstimmend erfuhr, hat U+C diese Verfahren mit Fristverlängerungsanträgen oftmals verschleppt. Nun wurde das erste Urteil bekannt, und zwar am Amtsgericht Potsdam. Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.

        Deshalb erging am 9. April ein Versäumnisurteil, wie Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der den Abgemahnten vertrat, berichtet. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Es stehe vorerst fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma die Kosten des Verfahrens tragen". Bislang ist dieses Urteil aber noch nicht rechtskräftig.
        Redtube-Abmahnungen: Gericht hält Pornostreaming-Abmahnungen für unrechtmäßig | heise online


        Im Fall der RedTube-Abmahnungen haben die Akteure jetzt eine weitere Niederlage eingefangen. Das Amtsgericht Potsdam erließ ein Versäumnisurteil gegen die Schweizer The Archive AG und die Anwälte der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C).

        ...

        Das Gericht befasste sich nun trotzdem mit der Sache und "ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war", so Hufendiek. Nach dem in Abwesenheit der Angeklagten ergangenen Urteil stehe vorerst fest, dass den Abmahnern kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Diese wurden außerdem dazu verpflichtet, die kompletten Prozesskosten zu übernehmen, womit sich die Abmahnungen, die eigentlich Geld einbringen sollten, wohl in ein klares Verlustgeschäft verwandeln werden.
        RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht - WinFuture.de

        Damit wird das ganze wohl tatsächlich zum Bumerang und ich persönlich hoffe, zu einem, der richtig einschlagen wird.
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          *Thread etwas entstaub*

          Moinsen, gestern gabs mal wieder etwas zum Fall Redtube, um den es in letzter Zeit recht still geworden war... U+C haben überraschenderweise das Mandat für The Arcive AG nieder gelegt und ziehen sich damit wohl offiziell aus dem Fall zurück o.O

          Mit Schreiben vom 30.04.2014 wird dem Gericht „schlank“ mitgeteilt, dass U + C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.

          Wir halten dies für einen geschickten Schachzug. Zum einen fällt dann eine Zustellanschrift weg. Vermutlich wird eine Zustellung in der Schweiz erhebliche Mühen bereiten. Zum anderen gerät die Kanzlei U + C Rechtsanwälte erst einmal aus der „Schusslinie“. Wir erwarten, dass die Firma The Archive AG in dem Gerichtsverfahren keinerlei Aktivitäten unternimmt.
          Der Blog von Anwalt24.de: Abmahnungen Redtube und The Archive AG: Urmann + Collegen legen das Mandat nieder | 13.05.2014


          Und auf Golem.de:

          Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat ihr Mandat für die Redtube-Anmahnungen niedergelegt. Das berichtet der Rechtsanwalt Thomas Fell im Blog Anwalt24.de. "In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover, in dem wir für einen Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, gibt es eine überraschende Wendung", berichtet Fell. Mit Schreiben vom 30. April 2014 wurde dem Gericht mitgeteilt, dass U+C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.
          Streaming: U+C legt Mandat zu Redtube-Abmahnungen nieder - Golem.de

          Frage an die juristisch versierteren: Sind U+C und der frühere Geschäftsführer damit jetzt etwa aus dem Schneider oder kann man die immer noch irgendwie belangen? U+C haben doch sowas wie Beihilfe zum Betrug geleistet, da die Abmahnungen (an denen sie ja auch verdienten) ungerechtfertigt waren und nie hätten verschickt werden dürfen.
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            Ja, das war das klügste, was die machen konnten. Erstmal: die "Beihilfe" wird als Vorwurf nicht aufrecht erhalten werden können. Wenn man eine ungerechtfertigte Aufforderung bekommt, dann kann man dagegen angehen (was einige der Betroffenen hier ja auch eindeutig gemacht haben). Zweitens: die Abmahnungen hätten nie verschickt werden können ohne Adressen. Hier haben sich unsere staatlichen Einrichtungen - das betreffende Gericht in Köln - den Vorwurf als zu sorglos/zu nachlässig vorgegangen zu sein, gefallen lassen.

            Bleibt noch die Unberechtigkeit der Forderung und die Art der Ermittlung der IPs. Zum zweiten Fall: das hat der Mandant geliefert, da kann der Anwalt nix für - auch wenn in diesem Fall der Anwalt Teil des Mandanten ist, wird das schwierig. Unberechtigte Forderungen dagegen werden von Anwälten dauernd vertreten - Streit über Werkstattrechnungen, defekte Lieferungen usw; am Ende entscheidet dann das Gericht, welche Seite da "Unrecht" hatte.

            Hier hängt also alles davon ab, ob man den Betrugsvorwurf aufrecht erhalten und durchziehen kann/will gegen die Kanzlei. Fälle, in denen das klappte, gibt es schon:

            Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft - taz.de

            Aber dazu müssen halt grobe Fehler unterlaufen und nachgewiesen werden. Seh ich in diesem Fall nicht.
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              Aloha,

              auch wenn es schon ein paar Tage her ist, es gab ein weiteres Urteil im Fall Redtube und den damit einher gegangenen Abmahnungen. Die Feststellungen dieses Urteils dürfte auch für andere Streamingportale interessant sein:

              Das AG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.05.2014 (Aktenzeichen 550 C 13749/13) entschieden, dass das Streamen eines Videos über redtube.com keine urheberrechtliche Abmahnung rechtfertigt! Unsere Mandantschaft muss keinerlei rechtliche Konsequenzen von The Archive AG mehr fürchten.


              Das Gericht stellte daraufhin fest, dass die Abmahnung keine finanziellen Forderungen begründen könne. Das AG Hannover äußerte sich dahingehend, dass die von der abmahnenden Seite geforderte Unterlassungserklärung zu weitreichend formuliert sei. Weiter führte das Gericht aus, dass die Abmahnung unberechtigt sei, denn der Klägerin wurde vorgeworfen, eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage gestreamt zu haben. Diese Offensichtlichkeit war nach Ansicht des AG Hannover aber bei redtube.com nicht gegeben – dafür müsse es zweifelsfrei (!) rechtswidrig hergestellt gewesen sein. Der durchschnittliche Internetznutzer muss aber nicht umfassend prüfen, ob dem so ist. Viel mehr muss der Abmahnende beweisen, dass diese Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit gegeben war. Ein solcher Beweisantritt wurde nicht geführt.

              The Archive AG hatte im Rechtsstreit vorgetragen, dass sehr wohl eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wurde, denn schon das Fehlen eines Impressums auf Redtube spräche dafür, dass es sich bei redtube.com nicht um eine rechtstreue Website handele. Dieses zu prüfen und rechtlich einzuordnen, sei nach Ansicht des AG Hannovers aber keinem durchschnittlichen Internetznutzer zuzutrauen. Außerdem spricht laut Gericht das Fehlen eines Impressums noch nicht für eine insgesamte Rechtsuntreue, die sich auch auf die urheberrechtlich geschützten Mediendateien bezieht.


              Besonders die Feststellung, das der durchschnittliche Internetnutzer quasi ohne umfassende Prüfung erkennen muss, das es sich bei dem angeschauten Stream um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt, sollte es zukünftig etwas einfacher machen und bestätigt auch die die allgemeine Meinung zu dem Thema legaler/illegaler Stream.

              Bleibt natürlich immer noch die Frage offen, von wem die Leute, die gezahlt haben, nun ihr Geld wieder zurück erhalten ^.^ und ob noch wer den Betrugsverdacht verfolgen will.
              Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

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                Da wird sich wohl jetzt nix mehr tun. Hier können nur Netzaktivisten immer wieder an die Rolle der Kanzlei U+C in diesem Fall hinweisen und auch bei Beispielen für ungerechtfertigte Abmahnung immer wieder den Kanzlei-namen sowie die beteiligten Anwälte namentlich nennen, falls die ihre Kanzlei nun lieber dichtmachen und anders Neueröffnen - oder woanders arbeiten wollen. Interessant wäre in einem solchen Fall die Wechselwirkung zum EuGH-Urteil und man sollte mal beobachten, ob Suchanfragen über google demnächst weiterhin die Kanzlei U+C im Zusammenhang mit dem betrügerischen redtube-Abmahnungsfall finden bzw. die Anzahl der Treffer mehr und mehr zurückgeht

                Was anderes:
                Gestern war die Europäische Konferenz der Datenschutzbehördem - am 5. Juni 2014 in Straßburg - und komischerweise sind kaum Ergebnisse dazu zu finden. Hier die offizielle Ankündigung:



                Daraus geht hervor, daß das Grundrecht auf Datenschutz gestärkt werden sollte (Letzter Satz). Den Mangel an bisher veröffentlichten Ergebnissen wird hoffentlich kein großer oder überhaupt Erfolg der Lobbyisten vorangegangen sein. Denn - facebook und google als die Größten vorneweg mal genannt - auf dem trickreichen Umgehen von Datenschutzvorschriften basiert inzwischen ein ganzer Wirtschaftszweig rein in der Privatwirtschaft, nicht etwa als reiner Zulieferer für Geheimdienste.

                Eventuell würde ein einfaches Gesetz, das besagt, der erste personalisierte Kontakt zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen müsse immer von der Privatperson oder einer eingeschalteten behörde (zB bei Urheberrechtsstreit) ausgehen, das ganze Kartenhaus (inklusive Abmahnpraxen) einstürzen lassen. Aus genau dem Grund traut sich das aber vermutlich niemand
                Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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                  Hiho,

                  es gab noch ein Urteil, was nicht nur für den Redtube-Fall interessant ist, sondern es zukünftigen Abmahnungen im Streamingbereich ziemlich erschweren dürfte und auch endlich mehr Sicherheit und Klarheit für normale Nutzer zur Frage der Legalität von Streaming mit sich bringt:

                  In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browser-Cache erlaubt ist und keine urheberrechtswidrige Handlung darstellt (Urt. v. 05.Juni 2014; Az.: C‑360/13). Diese Frage ist auch im Bereich des Streaming relevant. Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke ist sicher: „Diese Entscheidung ist auch auf das Streaming anwendbar, da beim Streaming lediglich eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher entsteht, die gem. §44a keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Mit der vorliegenden Entscheidung bestehen auch keine Zweifel mehr, dass die Redtube-Abmahnwelle illegal war.“

                  ...

                  Der EuGH hat der PRCA zugestimmt und klargestellt, dass die durch den Online-Empfang erstellten Kopien auf dem Bildschirm des Computers und im „Cache“ der Festplatte ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.
                  Keine Urheberrechtsverletzung durch Streaming, sagt auch der EuGH -WBS

                  Das ist doch mal ne Ansage
                  Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                  Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                    (aus dem Google-Thread)
                    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                    EDIT: Und im europäischen Ausland wird ähnlich reagiert:
                    The Guardian
                    Da wird der EuGH nicht um Richtlinien und eine Ausarbeitung des Urteils drumherumkommen.
                    Wenn es um die Akzeptanz von EuGH-Urteilen geht, dann werden "im europäischen Ausland" auch schon mal ganz andere Notstandsmaßnahmen ... äh... -gesetze im Eiltempo durchgedrückt:

                    DRIP: Großbritannien baut Überwachung mit Notstandsgesetz aus | heise online

                    Emergency surveillance bill to be fast-tracked despite 49 MPs' opposition | Politics | The Guardian

                    Why are the Conservatives against the European court of human rights? | Law | theguardian.com

                    Tories 'to challenge European court with British bill of rights' | Law | theguardian.com

                    Langsam habe ich das Gefühl, die bauen die Menschenrechte ab, damit sie aus der EU rausfliegen - und nicht selbst austreten müssen...
                    .

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                      Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                      (aus dem Google-Thread)
                      Wenn es um die Akzeptanz von EuGH-Urteilen geht, dann werden "im europäischen Ausland" auch schon mal ganz andere Notstandsmaßnahmen ... äh... -gesetze im Eiltempo durchgedrückt:

                      DRIP: Großbritannien baut Überwachung mit Notstandsgesetz aus | heise online

                      Emergency surveillance bill to be fast-tracked despite 49 MPs' opposition | Politics | The Guardian

                      Why are the Conservatives against the European court of human rights? | Law | theguardian.com

                      Tories 'to challenge European court with British bill of rights' | Law | theguardian.com

                      Langsam habe ich das Gefühl, die bauen die Menschenrechte ab, damit sie aus der EU rausfliegen - und nicht selbst austreten müssen...
                      Ich denke nicht, daß das ein guter Ansatz wäre Es ist ja gar nicht so leicht, ein EU-Mitglied wieder loszuwerden. Man nehme nur das Beispiel Ungarn/Victor Orban, der ja gerade wieder im Bereich Zensur und Medienkontrolle zuschlägt:

                      Ungarn: Orban erhebt Sondersteuer für Medien - SPIEGEL ONLINE

                      In Ungarn hat man die Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung ja gerne und dankend angenommen:

                      Zitat von Wikipedia
                      In Ungarn trat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 15. März 2008 in Kraft. Ermittler dürfen ohne Angabe von Zwecken auf die Daten zugreifen. Die EU-Richtlinie verlangt nur eine Beschränkung des Zugriffs auf die Verfolgung „schwerer Straftaten“. Die „Hungarian Civil Liberties Union“ (Társaság a Szabadságjogokért) hat am 2. Juni 2008 eine Verfassungsbeschwerde gegen das ungarische Gesetz eingelegt.
                      Quelle: Vorratsdatenspeicherung - Wikipedia

                      Da muss es echt niemanden mehr wundern, wenn auf Gesamt-EU-Ebene immer häufiger Regelungen am Volk vorbei durchgeboxt werden - oder halt per "Notstandsgesetz" durchgedrückt werden. Ich fürchte fast, ich werde den nächsten vollständigen Überwachungsstaat noch erleben.
                      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                      "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                      Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                        Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung

                        Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung
                        Der Physiker, allein gelassen, erhebt die eigene Existenz zum Zweifelsfall und ermittelt gegen sich selbst. - Juli Zeh, Schilf

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                          Redtube - RA Urmann ist Zulassung los

                          Aloha

                          damit hat der Redtube Fall nun wohl definitivsein Ende gefunden (und ähnliche Fälle werden durch diesen Anwalt nicht mehr neu gestartet), denn RA Urmann ist seine Zulassung los ^.^ Verloren hat er sie zwar wegen eines anderen Falls aber immerhin.

                          Der Anwalt Thomas Urmann hat laut einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung seine Zulassung verloren. Mit seiner Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) stand er im Mittelpunkt einer Abmahnwelle gegen Nutzer der Pornoseite Redtube. Seine Zulassung soll ihm jedoch nicht im Zusammenhang mit Redtube, sondern wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfabrik entzogen worden sein, deren Geschäftsführer er vor einigen Jahren war.

                          Dem Zeitungsbericht zufolge konnte Urmann sich nur durch einen Deal vor einer Gefängnisstrafe retten. Er legte ein Geständnis ab und wurde zu zwei Jahren Bewährung, 80.000 Euro Geldauflage und 80 Sozialstunden verurteilt.
                          Nach Wurstfirmeninsolvenz: Redtube-Abmahn-Anwalt verliert Zulassung - Golem.de

                          Schade zwar, das er sich vorm Knast retten konnte, aber nunja, man kann nicht alles haben.
                          Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                          Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                            Zitat von Suthriel Beitrag anzeigen
                            Verloren hat er sie zwar wegen eines anderen Falls aber immerhin.
                            Damit hat das als Abschreckung für einen der vielen anderen Abmahn-RAe quasi gar keine Bedeutung
                            .

                            Kommentar


                              Den Kommentaren auf Golem.de nach laufen aber noch 2 weitere Prozesse, einer davon wohl wegen Redtube, und wenn es da noch zu einer Strafe kommt, geht er wohl doch in den Knast. Aber welcher Prozess das genau sein soll, weiss ich leider nicht
                              Imemrhin hat das EU-Gericht ja letztens auch klar gestellt (müsste hier weiter vorn im Thread mit stehen), das Streaming ansich erst einmal nicht illegeal ist und damit den meisten Abmahnungen den Wind aus den Segeln genommen, die sich darauf oder auf das temporäre Zwischenspeichern beriefen.

                              Edit: und wenn das hier stimmt, ists wohl doch wieder Pustekuchen und Urmann könnte durchaus seine Zulassung behalten :/

                              Nachdem der Abnahm-Anwalt Thomas Urmann von einem Augsburger Gericht verurteilt worden ist, hatte die Meldung die Runde gemacht, dass Urmann nach dem Urteil seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde. Doch mittlerweile klingt das wieder ganz anders, wie die Mittelbayerische Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet (Thomas Urmann hat seine Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg, wo die Mittelbayerische Zeitung die Regionalzeitung ist).

                              ...

                              Doch selbst wenn es im Anschluss zu einem anwaltgerichtlichen Verfahren gegen Urmann kommen würde, bedeute das nicht automatisch den Verlust der Zulassung als Rechtsanwalt. Urmann können beispielsweise auch nur zu einer Geldbuße verurteilt werden. Oder aber ihm werden bestimmte Rechtsgebiete für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt verboten.

                              Die Meldung, dass Urmann nach dem Urteil wohl seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde, beruht auf einer Nachricht der Mittelbayerischen Zeitung, die unmittelbar im Anschluss an das Urteil in Augsburg Urmanns Rechtsanwalt Jan Bockemühl befragt hatte und Bockemühl so zitiert hatte, dass er davon ausgehe, dass Urmann seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren würde. Die Mittelbayerische Zeitung soll Bockemühl aber missverstanden haben, wie das Online-Rechtsportal Legal Tribune berichtet und die Mittelbayerische mittlerweile einräumt.
                              http://www.pcwelt.de/news/Redtube-Ab...n-8889825.html

                              Menno... müssen wir wohl doch abwarten, welche Prozesse und Strafanzeigen da noch so anstehen, und ob da wirklich was von der Redtube-Angelegenheit dabei ist (was ich hoffe).
                              Zuletzt geändert von Suthriel; 12.09.2014, 15:46.
                              Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                              Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

                              Kommentar


                                So, gerade von einer Freundin bekommen:

                                Bundesregierung plant Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - SPIEGEL ONLINE

                                War ja klar, so geil wie CDU/CSU und SPD auf die VDS sind.

                                Kommentar

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