If this is your first visit, be sure to
check out the FAQ by clicking the
link above. You may have to register
before you can post: click the register link above to proceed. To start viewing messages,
select the forum that you want to visit from the selection below.
Bei diesem geldgierigem Pack muss ich immer an ein Zitat aus Philadelphia denken:
"Was sind 1000 Anwälte angeketten am Grund des Ocean?" "Ein guter Anfang"
Bei diesem geldgierigem Pack muss ich immer an ein Zitat aus Philadelphia denken:
"Was sind 1000 Anwälte angeketten am Grund des Ocean?" "Ein guter Anfang"
Würden da nicht die Umweltschützer protestieren, von wegen : Haltet die Ozeane sauber"...?
mfg
Prix
Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........
Nur mal ein Mini-Update, was leider auch nur vom Focus kommt, deswegen würd ich das erstmal mit vorsicht geniesen, aber die darin angeschlagenen Töne klingen doch leicht anders als die kämpferischen und selbstsicheren von letzter Woche ^.^
Urmann sagte, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen Redtube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist."
Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Weiter sagte Urmann dem "Focus", seine Kanzlei sei durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt.
T-Online beruft sich hier woch auch nur auf den Focus, deswegen erstmal mit Vorsicht geniesen
Ansonsten ist dieser Blogeintrag hier noch recht interessant, der U+C etwas genauer beleuchtet:
Aufgrund von Anzeigen von Rechtsanwälteermitteln nunmehr diverse Staatsanwaltschaften gegen den Verfasser dieser Abmahnungen, Rechtsanwalt Thomas Urmann. Unsere Kanzlei konnte ermitteln, dass U+ C schwere Verstöße gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) begangen hatte. So hat der einzige Geschäftsführer dieser RA-GmbH seine Anwaltszulassung ausschließlich in Hamburg, was bei RA-GmbH gem. § 59 i BRAO nicht zulässig ist. Die Rechtsanwaltskammern in Nürnberg und Hamburg haben mittlerweile entsprechende Kammerverfahren gegen die U+C und RA Urmann eingeleitet.
...
Wie kommt es, dass RA Urmann in der Kanzlei von Ole von Beust Unterschlupf bekommen hat? Ist er Untermieter? Wie ist er dort erreichbar? Dass eine Rechtsanwalts-GmbH, als deren Geschäftsführer Thomas Urmann firmiert, nicht mit einer Anwaltssozietät firmieren darf, ist in der BRAO geregelt. Hier scheint es dennoch der Fall zu sein.
Seine Pflichten sind die U + C und RA Urmann auch nicht nachgekommen, denn zu einer Rechtsanwaltskanzlei gehört immer die Einrichtung einer eigenen Kanzlei an jedem Standort. Sofern die U + C eine Zweigstelle betreiben sollte, so wäre diese der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Auch gehört zu einer Einrichtung einer Rechtsanwaltskanzlei der Betrieb einer eigenen Telefon – und Fax-Nummer. Diese darf – schon aufgrund des Datenschutzes – nicht einer anderen Rechtsanwaltskanzlei gehören.
Scheinbar ist man sich bei The Archive AG, der Firma, welche die Abmahnungen via U+C eingeleitet hat, wohl doch nicht mehr so siegessicher, wie der Artikel hier nahe legt:
In die Schweizer The Archive AG, die bei den aktuellen Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube als Rechteinhaber auftrat, ist ordentlich Bewegung gekommen.
Vieles deutet darauf hin, dass man seitens der Verantwortlichen kalte Füße bekommen hat und sich darum kümmert, aus der Sache herauszukommen. Das Unternehmen war mit seinem Sitz erst kürzlich aus dem Schweizer Bassersdorf in das etwa 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Seitdem ist auch die Webseite der Firma nicht mehr erreichbar.
Als die entsprechende Änderung im Handelsregister nun veröffentlicht wurde, zeigte sich auch, dass der bisherige Chef von The Archive ausgeschieden ist. Bei diesem handelte es sich um Philipp Wiik, einen deutschen Staatsbürger. Als Nachfolger wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, ein beninischer Staatsangehöriger, gelistet. Dies war dem Blogger Klemens Kowalski aufgefallen, der den Fall schon seit einiger Zeit begleitet und sich nun fragt, ob der neue Firmenchef überhaupt weiß, was er dort für einen Posten übernommen hat.
es ist mal wieder Zeit für ein neues Stück in der Kuriositätensammlung der Redtube Abmahnungen in den letzten Tagen wurde das Gutachten zur verwendeten Software für die IP-Erfassung veröffentlicht, welches bislang weder das Landgericht Köln noch die Kanzlei rausrücken wollte, die es erstellt hatte.. wohl aus gutem Grund Geht es nach diversen Fachleuten, ist dieses Gutachten nämlich keinen Pfifferling wert:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) haben das Gutachten (PDF) veröffentlicht, das Urmann + Collegen dem Landgericht Köln vorgelegt haben. Es sollte die Funktionsweise der Software GladII 1.1.13 der Firma ItGuards beschreiben, die die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt haben soll.
Überraschend sei, so die MMR-Anwälte, wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist.
...
"Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen", kritisieren die Anwälte.
...
Auch der Anwalt Udo Vetter kommt zu dem Ergebnis: "Das Gutachten selbst ist nach meiner Einschätzung völlig untauglich. Insbesondere gibt es keine Auskunft darüber, wie die Abmahner die IP-Adressen der Nutzer ermitteln konnten."
Vollkommen ungeklärt war bislang, wie Roschu mit dem Programm GladII überhaupt die IP-Adressen von Video-Nutzern gespeichert haben will.
..
Genau zu diesem Sachverhalt hat der promovierte Physiker Frank Schorr ein Gutachten verfasst, das bislang weder das Landgericht Köln, noch Schorrs Kanzlei Diehl und Partner veröffentlichen wollte. Doch jetzt erhielt die Rechtsanwaltskanzlei Müller Müller Rößner aus Berlin eine Kopie, die sie im Netz veröffentlicht hat.
Man muss weder Jurist noch Techniker sein, um die Lücken und Widersprüche des zwölf Seiten langen Textes zu erkennen. Das Gutachten wurde im Auftrag von "itGuards Inc" durchgeführt und ist auf den 22. März 2013 datiert, die Tests der Software will Schorr schon am 11. und 21. Dezember 2012 durchgeführt haben. itGuards, Auftraggeber des Gutachtens, wurde aber erst am 21. März 2013 gegründet.
...
Schorr scheint sich weder mit dem Programmcode der Software GladII befasst zu haben noch mit der programmiertechnischen Funktion, zumindest schreibt er nichts darüber. Er berichtet lediglich, sich in das Web-Interface von GladII eingeloggt zu haben, ungefähr so, wie wenn man sich bei gmx.de oder yahoo.com mit E-Mail und Passwort einloggt. Schorr hat aber nicht überprüft, was das für ein Programm ist, in das er sich einloggt. Seine Arbeit ähnelt der eines Autotesters, der feststellt, dass sich ein Wagen bewegt, der aber nicht prüft, ob ein Motor den Wagen antreibt oder ob er an einem Abschleppseil hängt.
es gibt mal wieder ein kleines Update bei Redtube, denn mittlerweile ist auch das Landgericht Köln zu der Auffassung gekommen, das da was nicht so sauber gelaufen war und den Anträgen auf Herausgabe der IPs nicht entsprchen hätte werden dürfen.
Das Landgericht Köln hat Beschwerden von Betroffenen der Redtube-Abmahnungen stattgegeben. Das gab Gerichtssprecher Christian Hoppe am 27. Januar 2014 bekannt. Der Kammer zufolge hätte dem Antrag der The Archive AG auf Herausgabe der Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom zu den IP-Adressen nicht entsprochen werden dürfen.
Das Gericht hat die Abweichung von seiner ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der Archive AG von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich - wie sich später herausstellte - um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. "Ein bloßes Streaming einer Videodatei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar", erklärte das Gericht.
...
"Über die Abmahnungen hat die Kammer nicht entschieden", sagte Hoppe Golem.de. "Es ging nur um die Frage, ob die Auskunft so gestattet werden durfte. Das hat die Kammer jetzt verneint." Durch die Entscheidung ist angedeutet, dass "die vorgelegten Beweise in einem Folgeprozess nichts wert sein könnten".
Das hätte denen bei genauerem Überlegen aber auch eher einfallen können. Wäre vielen Bürgern etliches erspart geblieben. Natürlich würde zu den Abmahnungen nichts direkt gesagt denn damit hätte man den gesamten Murks der da passiert ist ja eingestehen müssen.
Nichtsdestotrotz dürfte die Entscheidung der Kammer richtungsweisend für Nutzer von Streaming-Seiten sein.
Ein bloßes Streaming einer Videodatei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar
Bisher befand sich das Streamen in einer rechtlichen Grauzone, da nicht genau definiert war ob die temporäre Kopie die beim Streamen automatisch angelegt wird als Verfielfältigung zu sehen ist.
Das LG Köln hat sich hier klar dagegen ausgesprochen und damit einen Präzedenzfall geschaffen der die Nutzer von Streamingdiensten begünstigt.
es war ja in letzter Zeit etwas ruhig um Redtube und Co. geworden, doch eigentlich hätte es da heute bzw gestern einen Prozess geben sollen (eigentlich zwei, aber der andere hatte nix mit Redtube zu tun), der aber aufgrund eines plötzlichen Krankenhausaufenthalts von Urmann nicht statt finden konnte...:
Eigentlich sollten heute und morgen zwei verschiedene Fälle vor Gericht verhandelt werden. Allerdings teilten die Anwälte, die ihn in den Verfahren vertreten, nun mit, dass Urmann seit gestern für einige Tage im Krankenhaus liege. Auch nach einer Entlassung werde er erst einmal nicht in der Lage sein, vor Gericht zu erscheinen. Damit sind beide Verfahren erst einmal geplatzt, berichtete die Augsburger Allgemeine.
Die für heute geplante Verhandlung sollte sich um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung drehen. Hier ging es nicht um die anwaltliche Tätigkeit von Urmann, sondern um seine Rolle als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik. Trotz einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit der Firma sollen unter seiner Leitung weiter Aufträge an Lieferanten herausgegangen sein. Neben den Rechnungen wurden auch Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten nicht bezahlt. Der entstandene Schaden wird auf 350.000 Euro beziffert.
Das zweite Verfahren steht hingegen durchaus in Zusammenhang mit der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), deren Chef der Anwalt ist. Vor dem Amtsgericht Regensburg wurde Urmann bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er missbräuchlich Abmahnungen verschickt hatte. Die Entscheidung ging in Revision. Morgen sollte hier eigentlich erneut vor Gericht verhandelt werden.
Nun heißt es, auf die ausführliche Begründung zu warten, um abzusehen, welche Konsequenzen das tatsächlich hat.
An dieser Begründung muss sich auch eine Neufassung eines Gesetzes zur VDS in Deutschland messen.
10:44: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil weist auf Twitter daraufhin, dass der Koalitionsvertrag eindeutig von einer EU-Richtlinie spreche, die ja jetzt weg sei:
Erstmal eine gute Nachricht. Bleibt abzuwarten, wie die Freunde des Überwachungsstaats jetzt die Begründung nach neuen Lücken durchforsten. Das Thema kommt zurück, spätestens nach dem nächsten Terroranschlag - leider.
Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.
"Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!
Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!
Also ob totale Überwachung je mehr Schutz als Angst geboten hätte. Sieht man doch an den USa, angebliche verhinderte Anschlege aber außer dem eigenen Wort der NSA und CIA gibts nix und Amokläufe haben deutlich zugenommen wie es mir scheint.
Haltet mich für blöd aber ich bin gegen absolute Überwachung und überscharfe Gesetze für alles und jedes nur für ein vermeintliches Fünkchen mehr Sicherheit. Denn zu viele Gesetzte lassen einen auch verdummen da man nicht mehr selber denkt sondern einem schon von oben gesagt wird was man für richtig und Falsch zu halten hat. Ne mischung aus "1984" und "Equilibrium". Da führe ich immer gerne das Beispiel Texas an die an konservativem Gedankenhut nicht zu überbieten sind. Ich könnte auch inländische Beispiele nennen, möchte hier aber keinem auf den Schlips treten.
Das EUGH mag kippen, was es will, aber unsere lieben CDU/CSU Politiker (allen voran Bundesinnenminister Thomas de Maizière) interessiert das einen Dreck.
Kommentar