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    #91
    Naja, der Bundesrat war ja dieser Ausweitung nie sonderlich abgeneigt, aber der Bundestag und der Bundespräsident haben da eben auch noch ein Stückchen mitzureden, bevor die Sache eben auch nur vor dem BVG landen kann. Und schon im Bundestag gibt es durch die Opposition und große Teile der SPD eigentlich genug Widerstand.
    Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
    Stalter: "Nope, it's all bad."

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      #92
      Das BVG hat wieder zugeschlagen!

      taz.de - Verfassungsgericht bremst Gesetz aus: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt

      Zwar dürfen die Telefondaten auch weiterhin gespeichert werden, dürfen aber nur im Falle einer schweren Straftat an Ermittler weitergegeben werden.

      Als Reaktion auf das Urteil hat der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" den Rücktritt von Justizministerin Zypries gefordert.
      Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
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        #93
        Aufjedenfall das richtige Urteil.

        Zwar dürfen die Telefondaten auch weiterhin gespeichert werden, dürfen aber nur im Falle einer schweren Straftat an Ermittler weitergegeben werden.
        Es wäre schon sehr verwunderlich gewesen wenn das Gericht das ganze Gesetz jetzt kassiert hätte (das ist meines Wissens noch nie im Eilverfahren passiert). Immerhin war das hier nur das Eilverfahren, sowas macht man nur nach genauer Prüfung im Hauptverfahren. Das steht ja auch in Absatz 4:

        Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach
        eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.
        heise online - Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

        Was das Gericht jetzt gemacht hat ist das Gesetz auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zu reduzieren, alles was bei uns zusätzlich draufgepackt wurde ist jetzt gekippt. Gegen die EU-Richtline läuft ja auch noch ein Verfahren.

        Als Reaktion auf das Urteil hat der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" den Rücktritt von Justizministerin Zypries gefordert.
        Zurecht. Das Gericht hat immerhin festgestellt, das Zypries glatt gelogen hat (hab ich irgendwo hier schon verlinkt).
        Zuletzt geändert von TheJoker; 19.03.2008, 11:30.
        "Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zu Recht ein Sklave"
        (Aristoteles 384 v.Chr. - 322 v.Chr.)

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          #94
          Das Problem ist das trotzdem Daten gespeichert werden und keiner genau weiß wer diese wie nutzt. Außerdem denke ich auch nicht das die EU Richtlinie kippen wird höchstens leicht abgeändert.
          Des Weiteren bin ich nun mal in dieser Beziehung ein Pessimist, ich glaube das es in den nächsten 2 oder 3 Jahren wieder so eine „Vorlage“ gibt und diese wieder versucht wird heimlich durchzuwinken wie es kurz vor Weihnachten war.
          Ein Tropfen kann einen Ozean zum überlaufen bringen.
          "Der ELch, der saß still lächelnd da,
          der Wald um ihn her zerschoßen war.

          Ein bisschen Güte von Mensch zu Mensch ist besser als alle Liebe zur Menschheit!

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            #96
            heise online - CCC publiziert die Fingerabdrücke von Wolfgang Schäuble [Update]

            Das ist ja mal cool.


            edit: zwei Idioten, ein Gedanke
            "Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
            ¡Pueblo no bueno! ¡Pueblo es muy mal!

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              #97
              Und wenn es ein Aprilscherz war, dann ein lange vorbereiteter...
              können wir nicht?

              macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                #98
                Jaja, schon lustig über eine Straftat zu lachen. Zeugt von Geistiger Reife.

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                  #99
                  ist natürlich eine Zwickmühle für ihn. Entweder er protestiert, dann führt er seine Politik (Fingerabdrücke sind nur bessere Passbilder) ins absurde. Oder er läßt das einfach so laufen, was auch nicht gerade angenehm sein kann.

                  Vielleicht führt es ja zu einer Diskussion über die Beweisgültigkeit von Fingerabdrücken. Die heute üblichen Scanner (nicht die bei der Polizei üblichen Methoden) erfassen so wenige Details, das die Wahrscheinlichkeit eines doppelten Abdrucks nur bei 1 zu 1000000 liegt. Das bedeutet, dass in einer Stadt wie Berlin 5-6 Leute den "selben" Abdruck haben, wird lustig wenn sich das Zahlen per Fingerabdruck oder Autoschlösser mal weiter verbreitet haben
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                    Jaja, schon lustig über eine Straftat zu lachen. Zeugt von Geistiger Reife.
                    Klar. Du als CSU Anhänger und wahrscheinlich Focus Leser weisst etwas, was der Rest der Republik (BMI eingeschlossen) nicht weiss .
                    Weder das sammeln von Fingerabdrücken, noch das verbreiten von Aufklebern mit Mustern ist strafbar. Sonst würden sich die Herren Schäuble und Beckstein vermutlich längst in Moabit in Haft befinden, oder?

                    edit:
                    Tatsächlich ist übrigens das bekanntmachen seines Fingerabdruckmusters und eine Methode um Scanner zu täuschen, die beste Methode, um der Stasi 2.0 zu entgehen. Stichwort: Plausible Deniabilty. Wenn jeder meinen Fingerabdruck hätte vortäuschen können, dann hat der keine Beweiskraft mehr.
                    können wir nicht?

                    macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                      Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                      Weder das sammeln von Fingerabdrücken, noch das verbreiten von Aufklebern mit Mustern ist strafbar. Sonst würden sich die Herren Schäuble und Beckstein vermutlich längst in Moabit in Haft befinden, oder?
                      Da gibt es ja auch andere Auffassungen die sich vom Spiegel bis zum Focus in jedem halbwegs gescheiten Bericht dazu finden...
                      Im Übrigen, nur weil sich der Staat XYZ einräumt heißt das noch lange nicht das das der gemeine Bürger auch machen dürfte.

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                        Auch wenn es fast ein Einzeiler ist:
                        In deinem Posting gilt:
                        XYZ = BRD

                        Und wenn es eine Straftat sein sollte, wurde sie gegen einen mehrfach erwiesenen Verfassungsfeind begangen, der an höchster Stelle sitzt. Es gälte also das Widerstandsrecht.
                        können wir nicht?

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                          Ich sehe da auch keine Straftat drin. Eine Straftat wäre es gewesen, hätten sich die CCC-Leute in Schäubles Privat-Rechner eingehackt und würden in ihrem Heft nun Informationen über Passwörter, Geheimnummern und runtergeladene Muisik und Pornos von Herrn Schäuble öffentlich machen. Obwohl...

                          Sonst möchte ich den entsprechenden Paragraphen sehen.
                          "Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
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                            Ähm, Widerstandsrecht? Im allerbesten Fall kommen sie mit dieser Verteidigung bis vor dem BGH.
                            Du glaubst doch nicht ernsthaft das die gegenwärtige Lage Art. 20 Abs. 4 GG anwendbar macht.
                            This will never fly.
                            Wobei das akademisch ist, Schäuble wird zu der ganzen Sache wohl eh überhaupt nichts sagen.

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                              Ähm, Widerstandsrecht? Im allerbesten Fall kommen sie mit dieser Verteidigung bis vor dem BGH.
                              Du glaubst doch nicht ernsthaft das die gegenwärtige Lage Art. 20 Abs. 4 GG anwendbar macht.
                              Kurz gesagt: Wenn der Bundesverfassungsminister höchstselbst
                              a) die Generalstaatsanwätin ernennt
                              b) das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung etc, aushebeln will
                              und
                              c) das BVG nichts dagegen tun sollte (sieht Gott sei Dank nicht so aus)

                              doch, dann wäre Art. 20 Abs. 4 durchaus angebracht, denn "andere Abhilfe" wäre kaum möglich.

                              Kurz gesagt: es ist definitiv nicht so, dass man nur lange genug gegen das BVG anrennen muss (und die Richter austauschen, siehe aktuelle Debatte Folterverbot) um eine legale Lösung zu bekommen. In dem Moment, in dem das BVG "gleichgeschaltet" wird, greift das Widerstandsrecht.
                              können wir nicht?

                              macht nix! wir tun einfach so als ob!

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